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Rechtsprechung
   BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 44/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,391
BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 44/82 (https://dejure.org/1984,391)
BAG, Entscheidung vom 25.01.1984 - 5 AZR 44/82 (https://dejure.org/1984,391)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 1984 - 5 AZR 44/82 (https://dejure.org/1984,391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 611 ff.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 66
  • NJW 1985, 168 (Ls.)
  • NZA 1984, 327
  • BB 1984, 2064
  • DB 1984, 2356
  • JR 1985, 352
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der …

    Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 44/82
    Entscheidend sei schließlich auch, daß sie bis zum Bekanntwerden des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - (BAG 33, 57 ff. = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) davon habe ausgehen können, die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten allein nach deren Status sei zulässig.

    Hierzu hat der Senat erstmals in der Entscheidung vom 5. März 1980 (BAG 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) ausgesprochen, daß eine unterschiedliche Bemessung einer Weihnachtsgratifikation, die allein darauf abstellt, ob es sich um Angestellte oder Arbeiter handelt, mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zu vereinbaren sei.

    An dieser Auffassung, der im Schrifttum überwiegend zugestimmt worden ist, hält der Senat fest (vgl. Mayer-Maly, Anm. zu AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Herschel, AR-Blattei, D, Gratifikationen, Entscheidungen, Anm. zu Entscheidung Nr. 80; Reuter, SAE 1981, 1, 4; Falkenberg, Anm. zu EzA Nr. 21 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Lipke, DB 1983, 111, 115;… Farthmann, Festschrift für Hilger und Stumpf, S. 177 ff.).

  • BAG, 20.06.1979 - 5 AZR 479/77

    Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung wegen Pflege eines erkrankten Kindes - …

    Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 44/82
    Deshalb sei § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB als Norm, die alle Arbeitnehmer erfaßt, verfassungskonform auch im Falle der Pflege erkrankter Kinder ausschließlich anzuwenden (BAG 32, 32 = AP Nr. 49 zu § 616 BGB).

    Zwar hat der erkennende Senat im Bereich der Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung schon in der Entscheidung vom 20. Juni 1979 (BAG 32, 32 = AP Nr. 49 zu § 616 BGB) ausgesprochen, über eine verfassungskonforme Auslegung des § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB müsse erreicht werden, daß alle Arbeitnehmergruppen gleichbehandelt werden, wenn es um Ansprüche im Zusammenhang mit der Pflege erkrankter naher Angehöriger gehe.

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 44/82
    Ihr kommt jedoch für das Jahr 1980 folgendes zugute: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann dem Gesetzgeber eine angemessene Übergangszeit gewährt werden, wenn er eine zunächst vorhandene Ungleichbehandlung schrittweise abbauen will (BVerfGE 39, 148, 153 [BVerfG 11.03.1975 - 1 BvL 13/73]; Beschluß vom 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 36/79 - NJW 1983, 617, 620).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG

    Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 44/82
    Ihr kommt jedoch für das Jahr 1980 folgendes zugute: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann dem Gesetzgeber eine angemessene Übergangszeit gewährt werden, wenn er eine zunächst vorhandene Ungleichbehandlung schrittweise abbauen will (BVerfGE 39, 148, 153 [BVerfG 11.03.1975 - 1 BvL 13/73]; Beschluß vom 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 36/79 - NJW 1983, 617, 620).
  • BAG, 03.04.1957 - 4 AZR 644/54

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Vergleichbare Arbeitnehmer - Bevorzugte …

    Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 44/82
    Hierzu wird auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 3. April 1957 - 4 AZR 644/54 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Gleichbehandlung und vom 12. Juli 1957 - 2 AZR 129/56 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Gleichbehandlung verwiesen.
  • BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 129/56

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Übertariflicher Raum - Arbeitsentgelt - …

    Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 44/82
    Hierzu wird auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 3. April 1957 - 4 AZR 644/54 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Gleichbehandlung und vom 12. Juli 1957 - 2 AZR 129/56 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Gleichbehandlung verwiesen.
  • BAG, 29.09.1982 - 5 AZR 130/80

    Arbeitsunfähigkeit - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 44/82
    Die genannte gesetzliche Wertung nötige, um eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung zu vermeiden, zu einer entsprechenden verfassungskonformen Auslegung des § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB, des § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB und des § 133 c Satz 1 GewO (BAG Urteil vom 29. September 1982 - 5 AZR 130/80 - AP Nr. 50 zu § 1 LohnFG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 11.11.1981 - 22 Sa 421/81

    Gleichbehandlungsgrundsatz; Gratifikation

    Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 44/82
    Die von einigen Landesarbeitsgerichten (vgl. Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. November 1981 - 22 Sa 421/81 - EzA Nr. 27 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von Zöllner (…Arbeitsrecht, 3. Aufl., § 17 IV 2, S. 182) erhobenen Bedenken veranlassen den Senat nicht, für die Weihnachtsgratifikation mit den zuvor erörterten Zwecken eine Gruppenbildung für sachgerecht anzusehen, die nur darauf abstellt, ob es sich um Angestellte oder Arbeiter handelt.
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Dagegen greift das Gebot der Gleichbehandlung immer dann ein, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nach einem erkennbaren Prinzip in Gestalt abstrakter Regelungen gewährt (BAGE 45, 66, 73 = AP Nr. 66 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu I 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989, BAGE 63, 181, 185 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG, zu II 2 der Gründe: der Sache nach ebenso Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - zu 3 a und b der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Urteil des Senats vom 12. Juni 1990 - 3 AZR 166/89 - AP Nr. 25 zu § 1 BetrAVG, zu I 2 a und b der Gründe).
  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die …

    Anders ist es jedoch, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, wenn er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt (BAGE 45, 66, 73 = AP Nr. 66 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu I 3 b der Gründe).

    Zwar hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei einem schrittweisen Abbau einer Ungleichbehandlung aus dem Gedanken des Vertrauensschutzes heraus eine Übergangsregelung zugestanden (BAGE 45, 66, 75 = AP Nr. 66 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 126/84
    Jedoch ist auch insoweit noch zu prüfen, ob der mit den Leistungen verfolgte Zweck nicht als solcher sachwidrig ist und deshalb die auf ihn gestützte Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen kann (vgl. zuletzt BAG 28, 14, 18 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 a der Gründe; BAG 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 39, 133 = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe; BAG Urteile vom 25. Januar 1984 - 5 AZR 44/82, 5 AZR 89/82 und 5 AZR 251/82 - AP Nr. 66 bis 68 zu § 242 BGB Gleichbehandlung = BB 1984, 2064, DB 1984, 2251, BB 1984, 1940 und NZA 1984, 323 - 327; die Urteile sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Die von einigen Landesarbeitsgerichten (vgl. Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf/Köln vom 11. November 1981 - 22 Sa 421/81 - EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 27) und von Zöllner (…Arbeitsrecht, 3 Aufl., § 17 IV 2, S. 182) erhobenen Bedenken hat der Senat in den Entscheidungen vom 25. Januar 1984 (aaO) eingehend gewürdigt und zurückgewiesen.

    Dies hat der Senat ebenfalls bereits in den Entscheidungen vom 25. Januar 1984 (aaO) unter Würdigung der hierzu vertretenen Auffassungen eingehend begründet.

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 25. Januar 1984 - 5 AZR 44/82 - (AP Nr. 66 zu § 242 BGB Gleichbehandlung = EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 40 = NZA 1984, 327) ausgeführt, dem Arbeitgeber sei mit Rücksicht auf den Vertrauensschutz in eine bestehende Rechtslage eine Ubergangsfrist zur Anpassung seiner Leistungsrichtlinien an den Gleichbehandlungsgrundsatz zu gewähren, wenn er 1980 im Vertrauen auf die Zulässigkeit der Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten allein nach dem Status der beiden Gruppen verschieden hohe Jahressonderzuwendungen gezahlt hat.

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    So hat das Bundesarbeitsgericht anläßlich seiner Änderung der Rechtsprechung zur Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten bei Weihnachtsgratifikationen entschieden, daß dem Arbeitgeber, der z. B. im Jahre 1980 im Vertrauen auf die bis dahin für rechtens anerkannte Zulässigkeit der Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten bei der Zahlung von Weihnachtsgratifikationen entsprechende Differenzierungen vorgenommen hat, eine Übergangsfrist zur Anpassung seiner Leistungsrichtlinien an den Gleichbehandlungsgrundsatz zuzubilligen ist (BAG 45, 66 f.).
  • ArbG Berlin, 22.08.2007 - 86 Ca 1696/07

    Lebensaltersstufen benachteiligend nach AGG

    Für die Frage der Gewährung einer Übergangsfrist ist die wirtschaftliche Belastung zu berücksichtigen (BAG [25.01.1984] - 5 AZR 44/82 - NZA 1984, 327 = juris [Rn. 33]).
  • BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 517/99

    Urlaubsgeld: Gleichbehandlungsgebot im Konzern - Zeitungszusteller

    Für die Frage der sachlichen Rechtfertigung des Unterscheidungskriteriums ist auf den Zweck der Leistung und nicht auf die Zugehörigkeit zur Gruppe der Arbeiter oder Angestellten abzustellen (vgl. BAG 25. Januar 1984 - 5 AZR 44/82 - BAGE 45, 66, 70 ff. = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 66 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 40, zu I 1, 2 der Gründe; Senat 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 89).
  • BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 168/84

    Streitigkeit über die Höhe des Weihnachtsgeldes - Anspruch auf ein höheres …

    Jedoch ist auch insoweit noch zu prüfen, ob der mit den Leistungen verfolgte Zweck nicht als solcher sachwidrig ist und deshalb die auf ihn gestützte Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen kann (vgl. zuletzt BAG 28, 14, 18 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 a der Gründe; BAG 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 39, 133 = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe; BAG Urteile vom 25. Januar 1984 - 5 AZR 44/82, 5 AZR 89/82 und 5 AZR 251/82 - AP Nr. 66 bis 68 zu § 242 BGB Gleichbehandlung = BB 1984, 2064, DB 1984, 2251, BB 1984, 1940 und NZA 1984, 323 - 327; die Urteile sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Daraus folgenden Belastungen, mit denen der Arbeitgeber nicht zu rechnen brauchte und auf die er sich nicht einrichten konnte, kann jedoch durch eine der Sachlage angepaßte Übergangsregelung Rechnung getragen werden (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 25. Januar 1984 - 5 AZR 44/82 - AP Nr. 66 zu § 242 BGB Gleichbehandlung = BB 1984, 2064).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. Januar 1984 - 5 AZR 44/82 - AP Nr. 66 zu § 242 BGB Gleichbehandlung = BB 1984, 1940 ausgesprochen und näher dargelegt, daß es insbesondere bei einer nicht erwarteten erheblichen wirtschaftlichen Belastung aus Gründen des Vertrauensschutzes geboten sein kann, eine Übergangsregelung hinzunehmen.

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 532/89

    Gratifikation; Gleichbehandlung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt, an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (BAG Urteil vom 11. September 1974 - 5 AZR 567/73 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 45, 66; 45, 76; 45, 86 [BAG 25.01.1984 - 5 AZR 251/82]= AP Nr. 66 bis 68 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 113/83
    Jedoch ist auch insoweit noch zu prüfen, ob der mit den Leistungen verfolgte Zweck nicht als solcher sachwidrig ist und deshalb die auf ihn gestützte Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen kann (vgl. zuletzt BAG 28, 14, 18 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 a der Gründe; BAG 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 39, 133 = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe; BAG Urteile vom 25. Januar 1984 - 5 AZR 44/82, 5 AZR 89/82 und 5 AZR 251/82 - AP Nr. 66 bis 68 zu § 242 BGB Gleichbehandlung = BB 1984, 2064, DB 1984, 2251, BB 1984, 1940 und NZA 1984, 323 - 327; die Urteile sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vor gesehen ).

    Daraus folgenden Belastungen, mit denen der Arbeitgeber nicht zu rechnen brauchte und auf die er sich nicht einrichten konnte, kann jedoch durch eine der Sachlage angepaßte Ubergangsregelung Rechnung getragen werden (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 25. Januar 1984 - 5 AZR 44/82 - AP Nr. 66 zu § 242 BGB Gleichbehandlung = BB 1984, 2064).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. Januar 1984 - 5 AZR 44/82 - AP Nr. 66 zu § 242 BGB Gleichbehandlung = BB 1984, 1940 ausgesprochen und näher dargelegt, daß es insbesondere bei einer nicht erwarteten erheblichen wirtschaftlichen Belastung aus Gründen des Vertrauensschutzes geboten sein kann, eine Uber gangsregelung hinzunehmen.

  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 5/89

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung bei Urlaubsentgelt

    Anders ist es aber, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, wenn er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt (BAGE 45, 66, 73 = AP Nr. 66 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu I 3b der Gründe; Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 2b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Köln, 02.03.2001 - 11 Sa 1097/00

    Betriebsrente; Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten; Bremer Vulkan

  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 450/92

    Sonderzuwendung für wissenschaftliche Mitarbeiter

  • LAG Hamm, 12.04.1985 - 16 (11) Sa 1689/84

    Erstattung der Kontoführungsgebühren; Nebenabrede; Schriftformerfordernis; …

  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 251/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

  • BAG, 28.08.1985 - 5 AZR 500/84

    Vereinbarkeit einer Anrechnung tariflicher Lohnerhöhungen auf eine …

  • LAG Köln, 02.03.2001 - 11 (12) Sa 1098/00

    Zulässigkeit einer Differenzierung zwischen gewerblichen Arbeitnehmern und …

  • LAG Baden-Württemberg, 19.11.2002 - 14 Sa 50/02

    Gleichbehandlungsgrundsatz - betriebliche Altersversorgung

  • LAG Baden-Württemberg, 07.02.2001 - 2 Sa 5/00

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Belastungen

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 51/83
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 553/91

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung - Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte - Anspruch auf monatliche Rente im …

  • BAG, 11.05.1988 - 5 AZR 334/87

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf außertarifliche Zulage - …

  • LAG Hamm, 08.02.1996 - 17 Sa 759/95

    Werkswohnung: Abgrenzung zu Werkdienstwohnung

  • LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94

    Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung …

  • LAG Niedersachsen, 20.01.1995 - 3 Sa 2067/94

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz der Verfassung durch Rückausnahme für die …

  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 6/89

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung bei Urlaubsentgelt

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 175/92

    Anspruch auf Rentenzahlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - …

  • LAG Hamm, 02.02.1995 - 17 Sa 952/94

    Arbeitsentgelt: Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Chefarztvertrag …

  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 602/88

    Berechnung des Urlaubsentgelts - Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz …

  • BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 538/89

    Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst - Anspuch auf Sonderzuwendung - Verstoß …

  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 539/88

    Berechnung des Urlaubsentgelts - Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz …

  • BAG, 12.01.1989 - 6 AZR 754/85

    Arbeitsentgelt: Gleichbehandlungsgrundsatz bei Gratifikation

  • BAG, 20.12.1995 - 10 AZR 12/95

    Anspruch einer wissenschaftlichen Hilfskraft auf Zahlung der anteiligen …

  • BAG, 07.02.1990 - 5 AZR 64/89

    Gleichbehandlung von Arbeitnehmern bei Gehaltserhöhungen - Ungleichbehandlung von …

  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 523/88

    Fehlerhafte Berechnung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Mindesturlaub …

  • BAG, 01.06.1988 - 5 AZR 371/87

    Abfindungen über den Sozialplan hinaus bei durch Personalabbau ausgeschiedenen …

  • BAG, 22.01.1986 - 5 AZR 8/85

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen - Sachliche Rechtfertigung einer …

  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 188/82

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf zusätzliches Weihnachtsgeld …

  • BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97
  • BAG, 04.11.1992 - 5 AZR 268/91
  • BAG, 12.10.1989 - 6 AZR 345/87
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