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Rechtsprechung
   BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,397
BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 (https://dejure.org/1985,397)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 (https://dejure.org/1985,397)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 (https://dejure.org/1985,397)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 284
  • ZIP 1985, 893
  • NZA 1985, 499
  • VersR 1985, 790
  • BB 1985, 1470
  • JR 1986, 484
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82
    Die Entscheidung des Arbeitgebers kann in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB durch die Gerichte überprüft werden (vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1985 BAG 48, 272, BAG, zu II 1 a der Gründe; BAG 28, 279, 288 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu V der Gründe).

    In dem Urteil vom 23. April 1985 (aaO) hat der Senat zu dem unbestimmten Rechtsbegriff "wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers" näher Stellung genommen und dargelegt, daß § 16 BetrAVG eine Sonderregelung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch den Kaufkraftverlust von Betriebsrenten enthält.

    Die Anpassung darf nicht zu einer übermäßigen Belastung führen, sie muß aus den Erträgen und Wertzuwächsen des Unternehmens finanzierbar sein (im einzelnen: Urteil des Senats vom 23. April 1985, aaO, zu II 3 der Gründe).

    Soweit wirtschaftliche Erwartungen aus der Sicht des Anpassungsstichtags durch die tatsächliche Entwicklung widerlegt sind, müßten die neuen Daten in die Betrachtung einbezogen werden (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 23. April 1985, aaO, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 83/79

    Arbeitsvertrag - Betriebsgeheimnis - Arbeitsverhältnis - Weitergabe - …

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82
    Da das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen könnten Betriebsgeheimnisse enthalten (vgl. dazu Urteil des Senats vom 16. März 1982, BAG 41, 21, 29 = EzA Nr. 1 zu § 242 BGB Nachvertragliche Treuepflicht, zu B III 1 a der Gründe), mußte es der Beklagten die Möglichkeit eröffnen, die für die Beurteilung der Streitsache für erforderlich gehaltenen Urkunden unter Wahrung der Vertraulichkeit vorzulegen.
  • BGH, 20.10.1980 - II ZR 190/79

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Sparkasse Sicherungsgrundschulden …

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82
    Danach ist die Bestimmung einer Leistung durch eine Vertragspartei für den anderen Teil nur dann verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (BGH NJW 1981, 571 und NJW 1969, 1809; Schulin in Anm. zu LAG Hamm, EzA Nr. 13 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82
    Die Entscheidung des Arbeitgebers kann in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB durch die Gerichte überprüft werden (vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1985 BAG 48, 272, BAG, zu II 1 a der Gründe; BAG 28, 279, 288 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu V der Gründe).
  • BGH, 30.06.1969 - VII ZR 170/67

    Beweislast für die Billigkeit einer Leistungsbestimmung

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82
    Danach ist die Bestimmung einer Leistung durch eine Vertragspartei für den anderen Teil nur dann verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (BGH NJW 1981, 571 und NJW 1969, 1809; Schulin in Anm. zu LAG Hamm, EzA Nr. 13 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auch kann es erforderlich sein, der Partei, die ihrer Darlegungslast nur genügen kann, indem sie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Preis gibt, die Gelegenheit zu geben, den für die Beurteilung der Streitsache erforderlichen Sachvortrag unter Wahrung der Vertraulichkeit leisten zu können (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284;… vgl. auch BGH 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 - Rn. 47, BGHZ 178, 362).

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Gericht selbst die Befürchtungen der Partei, es müssten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren sein, als berechtigt anerkannt hat, oder die Partei, die sich auf den Geheimnisschutz beruft, Vortrag geleistet hat, aufgrund dessen ihre Befürchtung als berechtigt anzuerkennen wäre (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - zu I 2 der Gründe, aaO;… vgl. BGH 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 - aaO).

    Rn. 104 Zwar können nach der Rechtsprechung bei erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und damit auch Jahresabschlüsse eines Unternehmens Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse enthalten (…vgl. BVerfG 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 - Rn. 87, BVerfGE 115, 205; BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - zu I 2 der Gründe, BAGE 48, 284;… BGH 21. Januar 2014 - EnVR 12/12 - Rn. 76).

  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94

    Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein

    Nach anerkannten prozessualen Regeln ist der Beweis von demjenigen zu verlangen, der über die maßgeblichen Umstände Auskunft geben kann und über die entsprechenden Beweismittel verfügt (BAG Urteil vom 23. April 1985, BAGE 48, 284 = AP Nr. 16 zu § 16 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe).

    Darin hat sie das Gericht zu schützen, indem es nach § 52 ArbGG in Verb. mit § 172 GVG die Öffentlichkeit für die Dauer der Erörterung von Geschäftsgeheimnissen ausschließt bzw. in der Sitzung anwesenden Personen ein Schweigegebot auferlegt (BAG Urteil vom 23. April 1985, aaO.).

  • LAG Hamm, 01.04.2003 - 6 Sa 856/01

    Einzelfallentscheidung

    Das ist anzunehmen, wenn es mit einiger Wahrscheinlichkeit unmöglich wird, den Teuerungsausgleich aus Erträgen und dem Wertzuwachs des Unternehmens in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG 23.4.1985 - 3 AZR 548/82; BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95).

    Rn. 50 ? Sind Einbußen in der "Unternehmenssubstanz" zu befürchten, so steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (BAG 23.4.1985 - 3 AZR 548/82; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).

    Rn. 53 ? Die Verringerung von Arbeitsplätzen ist für sich genommen im Zusammenhang mit einer Anpassungsprüfung nicht aussagekräftig (BAG 23.4.1985 - 3 AZR 156/83; BAG 23.4.1985 - 3 AZR 548/82).

    Andererseits müssen die Rentner nicht den Teuerungsverlust allein tragen, wenn es dem Unternehmen gelingt, Erträge zu erzielen und den Unternehmensertrag zu steigern (BAG 23.4.1985 - 3 AZR 548/82; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99).

    Dies gilt nicht nur für die in Bilanzen enthaltenen Scheingewinne (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 548/82; BAG 17.04.1996 - 3 AZR 56/95), sondern auch für die betriebswirtschaftlich überhöhten Abschreibungen (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99).

    Betriebswirtschaftlich gebotene Korrekturen sind vorzunehmen (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 548/82; BAG 17.04.1996 - 3 AZR 56/95).

    Rn. 61 ? Unter dem Gesichtspunkt der Substanzerhaltung kann die steuerliche Abschreibung verbrauchter Güter in den Bilanzen zu den historischen Werten zum Ausweis von Scheingewinnen führen (BAG 23.4.1985 - 3 AZR 548/82; BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95).

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