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Rechtsprechung
   BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2198
BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85 (https://dejure.org/1986,2198)
BAG, Entscheidung vom 24.06.1986 - 3 AZR 1/85 (https://dejure.org/1986,2198)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 1/85 (https://dejure.org/1986,2198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichteinhaltung der Kündigungsfrist bei Kündigung eines Heimarbeiters - Keine Berücksichtigung der vor Vollendung des 35. Lebensjahres erreichten Beschäftigungszeiten - Keine Anwendbarkeit der Rewägungen zur Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten - Kein Verstoß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 238
  • NJW 1987, 1358 (Ls.)
  • NZA 1987, 275
  • BB 1987, 477
  • JR 1987, 220
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Zur Begründung hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, der allgemeine Gleichheitssatz sei dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt werde, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestünden, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 58, 369, 373 f.; 60, 123, 133 f.; 60, 329, 346).

    Bei der Anwendung des Gleichheitsgebotes sei der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 35, 348, 357 [BVerfG 03.07.1973 - 1 BvR 153/69]; 60, 123, 134; 6, 84, 91; 25, 269, 292).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Zur Begründung hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, der allgemeine Gleichheitssatz sei dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt werde, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestünden, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 58, 369, 373 f.; 60, 123, 133 f.; 60, 329, 346).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Bei der Anwendung des Gleichheitsgebotes sei der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 35, 348, 357 [BVerfG 03.07.1973 - 1 BvR 153/69]; 60, 123, 134; 6, 84, 91; 25, 269, 292).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Dem gesetzgeberischen Gestaltungsraum seien dort engere Grenzen gezogen, wo Regelungen sich auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit der beruflichen Tätigkeit auswirkten (BVerfGE 37, 342, 353 f.).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Bei der Anwendung des Gleichheitsgebotes sei der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 35, 348, 357 [BVerfG 03.07.1973 - 1 BvR 153/69]; 60, 123, 134; 6, 84, 91; 25, 269, 292).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Bei der Anwendung des Gleichheitsgebotes sei der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 35, 348, 357 [BVerfG 03.07.1973 - 1 BvR 153/69]; 60, 123, 134; 6, 84, 91; 25, 269, 292).
  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Durch Beschluß vom 16. November 1982 (- 1 BvL 16/75 und 36/79 - BVerfGE 62, 256 = AP Nr. 16 zu § 622 BGB) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß es mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, bei der Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen maßgeblichen Beschäftigungsdauer eines Arbeiters Zeiten nicht zu berücksichtigen, die vor Vollendung des 35. Lebensjahres liegen (§ 622 Abs. 2 Satz 1 BGB), während bei einem Angestellten bereits Zeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres mitgerechnet werden (§ 2 AnKSchG).
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Berufskrankheiten

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Zur Begründung hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, der allgemeine Gleichheitssatz sei dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt werde, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestünden, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 58, 369, 373 f.; 60, 123, 133 f.; 60, 329, 346).
  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77

    Versorgungsausgleich

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Zur Begründung hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, der allgemeine Gleichheitssatz sei dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt werde, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestünden, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 58, 369, 373 f.; 60, 123, 133 f.; 60, 329, 346).
  • BAG, 20.04.1956 - 1 AZR 476/54
    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben, daß Unterschiede zwischen Heimarbeitern und Arbeitnehmern bestehen; es hat darauf hingewiesen, daß die Rechtsentwicklung zwar dahin geht, die Heimarbeiter den Arbeitnehmern anzugleichen (BAG 3, 23, 26 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; 4, 262, 266 = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; 44, 124, 129 f. = AP Nr. 1 zu § 29 HAG, zu I 3a der Gründe), daß jedoch nach der derzeitigen Rechtslage keine Übereinstimmung erreicht ist.
  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 270/81

    Heimarbeit - Entgeltschutz - Mindestkündigungsfrist - Arbeitsmengenzusage - …

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Eine entsprechende Anwendung kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn die gesetzliche Regelung planwidrig lückenhaft erscheint und zur Ausfüllung der Lücke die Übertragung der Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber im Gesetz nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (BAG 11. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 - BAGE 95, 240 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 44); insbesondere der allgemeine Gleichheitssatz sie gebietet (vgl. BAG 12. November 1992 - 8 AZR 157/92 - BAGE 71, 355 = AP Einigungsvertrag Anl. I Kap. XIX Nr. 6; 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - BAGE 78, 244 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 33; 24. Juni 1986 - 3 AZR 1/85 - BAGE 52, 238 = AP HAG § 29 Nr. 2; 24. März 1998 - 9 AZR 218/97 - AP BGB § 613 a Nr. 178 = EzA BGB § 613 a Nr. 165).
  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 218/97

    Heimarbeitsverhältnis und Betriebsübergang

    Eine entsprechende Anwendung kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn die gesetzliche Regelung planwidrig lückenhaft erscheint, insbesondere der allgemeine Gleichheitssatz sie gebietet (vgl. BAG Urteil vom 12. November 1992 - 8 AZR 157/92 - BAGE 71, 355 = AP Nr. 6 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; BAG Urteil vom 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - BAGE 78, 244 = AP Nr. 33 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 1/85 - BAGE 52, 238 = AP Nr. 2 zu § 29 HAG).

    Die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Heimarbeitern in der früheren Regelung, wonach bei Heimarbeitern die Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 35. Lebensjahres für die Berechnung der Kündigungsfristen unerheblich waren, hat das Bundesarbeitsgericht bereits als verfassungskonform beurteilt (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 1/85 - BAGE 52, 238 = AP Nr. 2 zu § 29 HAG).

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