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Rechtsprechung
   BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,62
BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86 (https://dejure.org/1988,62)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1988 - 1 AZR 531/86 (https://dejure.org/1988,62)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 (https://dejure.org/1988,62)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsrat - Zustimmungsverweigerung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; BetrVerfG § 99 Abs. 2
    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner Zustimmung zu einer vom Arbeitgeber geplanten personellen Einzelmaßnahme - Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 242
  • NZA 1988, 476
  • BB 1988, 1327
  • DB 1988, 1167
  • JR 1988, 528
 
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Wird zitiert von ... (117)Zitiert selbst (14)

  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Der Senat hat jedoch schon in seinem Beschluß vom 16. Juli 1985 (BAGE 49, 180, 189 f. = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 b der Gründe) Bedenken geäußert, ob an dieser Rechtsprechung festgehalten werden kann und diese Bedenken in seiner Entscheidung vom 15. September 1987 (BAGE 56, 108) wiederholt.

    Er kann auch in tatsächlichen, für den Arbeitnehmer ungünstigen Auswirkungen liegen (vgl. Entscheidung des Senats vom 15. September 1987, BAGE 56, 108).

  • BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 315/71

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Damit bleibt die bisherige zugewiesene Tätigkeit die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung (so schon BAG Urteil vom 14. Juni 1972, BAGE 24, 307 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT).

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, daß die Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit bei fehlender Mitbestimmung des Personalrats unwirksam ist (BAGE 24, 307 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75

    Betriebsrat - Verweigerung der Zustimmung - Personelle Maßnahme - Angabe von …

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Insoweit gibt der Senat die in seinen Entscheidungen vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - (AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972 und vom 24. Juli 1979 1 ABR 78/77 - (AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972 zum Ausdruck gebrachte Rechtsansicht auf.

    b) Der Beklagten ist zuzugeben, daß die Rechtsprechung des Senats für eine beachtliche Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat bislang gefordert hat, daß die Begründung für die Zustimmungsverweigerung auf den Einzelfall bezogene Tatsachen angeben müsse und daß sich die angeführten Gründe nicht so weit von dem Katalog der gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe entfernen dürften, daß sie sich schlechterdings keinem der Tatbestände des § 99 Abs. 2 BetrVG mehr zuordnen ließen (Beschluß des Senats vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77

    Betriebsrat - Schriftliche Zustimmungsverweigerungserklärung - Geplante …

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Insoweit gibt der Senat die in seinen Entscheidungen vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - (AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972 und vom 24. Juli 1979 1 ABR 78/77 - (AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972 zum Ausdruck gebrachte Rechtsansicht auf.

    b) Der Beklagten ist zuzugeben, daß die Rechtsprechung des Senats für eine beachtliche Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat bislang gefordert hat, daß die Begründung für die Zustimmungsverweigerung auf den Einzelfall bezogene Tatsachen angeben müsse und daß sich die angeführten Gründe nicht so weit von dem Katalog der gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe entfernen dürften, daß sie sich schlechterdings keinem der Tatbestände des § 99 Abs. 2 BetrVG mehr zuordnen ließen (Beschluß des Senats vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Der Fünfte Senat hat entschieden, daß bei einer ohne Zustimmung des Betriebsrats vorgenommenen Einstellung der abgeschlossene Arbeitsvertrag nicht unwirksam sei, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer lediglich nicht beschäftigen dürfe, solange die Zustimmung des Betriebsrats bzw. Personalrats nicht vorliege (BAGE 34, 1 [BAG 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79] = AP Nr. 9 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Der Arbeitnehmer könne unabhängig davon, ob der Betriebsrat der vorgesehenen Eingruppierung zustimmt, ob seine Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzt wird oder ob diese fehlt, die ihm arbeitsvertraglich nach der zutreffenden Vergütungsgruppe zustehende Vergütung verlangen (Beschluß des Senats, BAGE 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.01.1985 - 11 Sa 104/84

    Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Kündigung eines …

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    In gleicher Weise haben Instanzgerichte entschieden (ArbG Bochum vom 22. Oktober 1975, DB 1975, 2449; LAG Hamm vom 11. März 1979, EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 27; LAG Baden-Württemberg vom 10. Januar 1985, NZA 1985, 326).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit, …

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Das folgt aus dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch (BAGE 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, von da an in ständiger Rechtsprechung).
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82

    Versetzungsbegriff des BetrVG

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Das Gesamtbild seiner Tätigkeit hat sich geändert (vgl. die Entscheidung des Senats vom 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP Nr. 4 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 10.08.1987 - 6 P 22.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Erklärungsfrist - Zustimmungsverweigerung - …

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Nur eine Begründung, die offensichtlich auf keinen dieser Verweigerungsgründe Bezug nimmt, ist unbeachtlich mit der Folge, daß die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gilt (so auch Urteil des Vierten Senats, BAGE 48, 351 [BAG 22.05.1985 - 4 AZR 427/83] = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn und BVerwG vom 10. August 1987 - 6 P 22.84, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt).
  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei personellen …

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

  • BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 49/74

    Betriebsrat - Einzustellende Arbeitnehmer - Tarifgerechte Eingruppierung - …

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24

    Equal Pay - Entgelttransparenz - Gleichbehandlungsgrundsatz - Medianentgelt - …

    Rn. 367 Die fehlende Zustimmung des Betriebsrats hat zur Folge, dass die Versetzungen auch individualrechtlich unwirksam sind (BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 -, BAGE 57, 242 ff - Leitsatz 2;… LAG Hamburg 23. Februar 2016 - 4 Sa 56/15 - Rn. 75).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Rn. 15 1. Erweist sich eine vom Arbeitgeber vorgenommene Versetzung als unwirksam, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung in seiner bisherigen Tätigkeit am bisherigen Ort (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 9 AZR 130/97 - zu III 3 a der Gründe, AP BGB § 618 Nr. 27 = EzA BGB § 615 Nr. 89; 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - zu II 5 der Gründe, BAGE 57, 242; 14. Juli 1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241). Bei einer Versetzung handelt es sich um eine einheitliche Maßnahme, die nicht in den Entzug der bisherigen Tätigkeit und die Zuweisung einer neuen Tätigkeit aufgespalten werden kann (vgl. BAG 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - zu B I 3 e ff der Gründe, BAGE 74, 291). Dies gilt auch dann, wenn Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung im Arbeitsvertrag nicht abschließend festgelegt sind, sondern dem Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) unterliegen.
  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Die personelle Maßnahme ist ihm gegenüber wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts unwirksam (Senatsbeschluß vom 26. Januar 1988- 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - BAGE 74, 291 = AP Nr. 33 zu § 2 KSchG 1969; a.A. insoweit v. Hoyningen-Huene, NZA 1993, 145, 150).
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