Rechtsprechung
| BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bundes-Angestelltentarifvertrag - Nichtzulassungsbeschwerde - Kirchliches Verordnungsrecht - Tariflücke - Staatliches Tarifrecht - Notverordnung über die Regelung des für die kirchlichen Angestellten geltenden Dienstrechts - Vergütungsgruppen und Tätigkeitsmerkmale für ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung: Kirchenmusiker; Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz - grundsätzliche Bedeutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 03.05.1988 - 1 Ca 142/88
- LAG Düsseldorf, 26.08.1988 - 2 Sa 827/88
- BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88
Papierfundstellen
- BAGE 60, 344
- NJW 1990, 2021
- NJW 1990, 2023 (Ls.)
- NZA 1989, 769
- BB 1989, 636
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (9)
- BAG, 24.09.1980 - 4 AZN 289/80
Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes - Richtlinien für Arbeitsverträge - …
Auszug aus BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88
Es muß sich demgemäß also um solche Tarifverträge handeln, die in Vollzug der durch Art. 9 Abs. 3 GG diesen eingeräumten Rechtssetzungsautonomie von Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden nach den Grundsätzen des im TVG näher geregelten staatlichen Tarifrechts aufgrund entsprechender Verhandlungen freier und voneinander unabhängiger Tarifvertragsparteien mit Normencharakter zustandegekommen sind (vgl. die Beschlüsse des Senats BAGE 34, 182, 184 = AP Nr. 9 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz und 13. Januar 1987 - 4 AZR 370/86 - AP Nr. 30 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen).Hiernach können weder die "Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes" (AVR) noch der BAT-KF als Tarifverträge im Sinne des § 72 a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG und des allgemeinen Tarifrechts angesehen werden (vgl. BAGE 34, 182, 184 = AP Nr. 9 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
- BAG, 10.06.1959 - 4 AZR 567/56
Bereitschaftsdienst und Überstunden
Auszug aus BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88
Soweit der Kläger das Urteil des erkennenden Senats BAGE 8, 25 (= AP Nr. 5 zu § 7 AZO) heranzieht, übersieht er, daß sich dieses Urteil mit der Abgeltung von Überstunden und in diesem Zusammenhang mit Fragen des § 612 BGB beschäftigt, während es im angefochtenen Urteil um die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers geht und das Berufungsgericht sich in diesem Zusammenhang mit Fragen des § 612 BGB überhaupt nicht befaßt. - BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79
Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung - …
Auszug aus BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88
"Auslegung eines Tarifvertrages" im Sinne dieser Gesetzesnorm ist die fallübergreifende, abstrakte Interpretation tariflicher Rechtsbegriffe, so daß der Beschwerdeführer im einzelnen darzulegen hat, welche tariflichen Rechtsbegriffe das Landesarbeitsgericht verkannt oder bei der Subsumtion wieder aufgegeben hat und worin die Gründe für die entsprechenden Rechtsfehler liegen (vgl. BAGE 32, 203, 205 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz und BAGE 32, 228, 229 = AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
- BAG, 19.11.1979 - 5 AZN 15/79
Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Ordnungsgemäße Begründung - …
Auszug aus BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88
Eine solche setzt voraus, daß die angefochtene Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der seinerseits von einem abstrakten Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen in der Gesetzesnorm genannten Gerichts abweicht, woraus zugleich folgt, daß eine lediglich fehlerhafte oder den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entsprechende Rechtsanwendung eine Divergenz nicht zu begründen vermag (vgl. den Beschluß des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82
Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung
Auszug aus BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88
Dabei müssen sich die voneinander abweichenden Rechtssätze aus der anzufechtenden wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, daß nicht zweifelhaft bleibt, welche abstrakten Rechtssätze die Entscheidungen jeweils aufgestellt haben (vgl. BAGE 41, 188, 190 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz mit weiteren Nachweisen). - BAG, 12.12.1979 - 4 AZN 43/79
Auslegung eines Tarifvertrages - Interpretation tariflicher Rechtsbegriffe - …
Auszug aus BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88
"Auslegung eines Tarifvertrages" im Sinne dieser Gesetzesnorm ist die fallübergreifende, abstrakte Interpretation tariflicher Rechtsbegriffe, so daß der Beschwerdeführer im einzelnen darzulegen hat, welche tariflichen Rechtsbegriffe das Landesarbeitsgericht verkannt oder bei der Subsumtion wieder aufgegeben hat und worin die Gründe für die entsprechenden Rechtsfehler liegen (vgl. BAGE 32, 203, 205 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz und BAGE 32, 228, 229 = AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz). - BAG, 09.02.1983 - 4 AZN 526/82
Arbeitsgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Auslegung
Auszug aus BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88
Danach kann der Rechtsbehelf nicht einmal mit der Verletzung staatlichen Gesetzes- und Verordnungsrechts ohne Rücksicht auf seine Art und Bedeutung begründet werden (vgl. BAGE 41, 367, 372 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen). - BAG, 24.03.1987 - 4 AZN 725/86
Unbewußte Tariflücke - Allgemeines staatliches Tarifrecht - …
Auszug aus BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88
Auf die Verletzung dieser Grundsätze kann daher die Nichtzulassungsbeschwerde des ArbGG 1979 nicht gestützt werden (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 24. März 1987 - 4 AZN 725/86 - AP Nr. 31 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen). - BAG, 23.09.1981 - 4 AZN 346/81
Eingruppierung
Auszug aus BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88
Der Kläger hat aber auch nicht dargelegt, inwiefern der vorliegende Rechtsstreit über den Einzelfall hinaus eine größere Zahl vergleichbarer Sachverhalte betreffen könnte (vgl. dazu den Beschluß des Senats vom 23. September 1981 - 4 AZN 346/81 - AP Nr. 20 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
- BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 287/96
Rückzahlung einer Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel
Es muß sich demgemäß um Vereinbarungen handeln, die in Vollzug der durch Art. 9 Abs. 3 GG den Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden eingeräumten Rechtssetzungsautonomie nach den Grundsätzen des im Tarifvertragsgesetz näher geregelten staatlichen Tarifrechts auf Grund entsprechender Verhandlungen freier und voneinander unabhängiger Tarifvertragsparteien mit Normencharakter zustande gekommen sind (ständige Rechtsprechung des BAG; BAG Beschluß vom 5. Januar 1989 - 4 AZN 629/88 - BAGE 60, 345 [BAG 05.01.1989 - 4 AZN 629/88] = AP Nr. 37 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz, m.w.N.; BAG Urteil vom 17. April 1996 - 10 AZR 558/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89
Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst
Zu bedenken ist auch, daß kirchliche Arbeitsvertragsregelungen niemals unmittelbar und zwingend wie Tarifverträge Arbeitsverhältnisse gestalten (BAGE 14, 61, 63 = AP Nr. 77 zu Art. 3 GG; BAGE 28, 14, 17 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 34, 182, 184 = AP Nr. 9 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Urteil vom 28. Oktober 1987 - 5 AZR 518/85 - AP Nr. 1 zu § 7 AVR Caritasverband; BAG Beschluß vom 7. September 1988 - 4 AZN 436/88 - AP Nr. 36 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz und BAGE 60, 344 = AP Nr. 37 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; vgl. dazu aber auch die ablehnende Anmerkung von Mayer-Maly zu AP Nr. 1 zu § 7 AVR Caritasverband). - BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 88/01
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
Es muß sich demnach um Vereinbarungen handeln, die in Ausübung der durch Art. 9 Abs. 3 GG den Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden eingeräumten Rechtssetzungsautonomie von diesen nach den Grundsätzen des im Tarifvertragsgesetz näher geregelten staatlichen Tarifrechts auf Grund entsprechender Verhandlungen freier und voneinander unabhängiger Tarifvertragsparteien mit Normencharakter zustande gekommen sind (st. Rspr., vgl. BAG 5. Januar 1989 - 4 AZN 629/88 - BAGE 60, 344, 345; 17. April 1996 - 10 AZR 558/95 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 24 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 140).
- BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 747/95
Eingruppierung einer Haus- und Familienpflegehelferin
Dies hat der Senat u. a. in seinem Urteil vom 12. Dezember 1990 (- 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4) für eine Verweisung auf Arbeitsvertragsrichtlinien und in seinem Urteil vom 26. Oktober 1994 (- 4 AZR 844/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen) auf den BAT-KF entschieden, bei dem es sich nicht um einen Tarifvertrag im Sinne des allgemeinen Arbeitsrechts und insbesondere im Sinne des Tarifvertragsgesetzes handelt (Beschluß des Senats vom 5. Januar 1989 - 4 AZN 629/88 - BAGE 60, 344 = AP Nr. 37 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz). - BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93
Begriff der "großen Ausbildungswerkstätte"
Der Umstand, daß es sich bei dem BAT-KF nicht um einen Tarifvertrag im allgemeinen arbeitsrechtlichen und insbesondere im Sinne des Tarifvertragsgesetzes handelt (Beschluß des Senats vom 5. Januar 1989 - 4 AZN 629/88 - BAGE 60, 344 = AP Nr. 37 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz), ändert daran nichts. - BAG, 23.01.2002 - 4 AZN 760/01
Die Arbeitsvertraglichen Richtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR sind …
Auf falsche Auslegung dieser besonderen kirchlichen Regelung kann eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit Erfolg gestützt werden (BAGE 34, 182; Senat 7. September 1988 - 4 AZN 436/88 - AP ArbGG 1979 § 72 a Grundsatz Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 52; Senat 5. Januar 1989 - 4 AZN 629/88 - BAGE 60, 344). - BAG, 10.03.1993 - 4 AZN 17/93
Rahmenkollektivertrag als Tarifvertrag i. S. des ArbGG
Aufgrund des Wortlauts von § 72a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG hat der Senat bisher in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß Tarifverträge i.S. dieser Vorschrift nur solche sind, die nach Maßgabe des TVG zustande gekommen sind und dem vorgegebenen allgemeinen arbeitsrechtlichen Begriff des Tarifvertrags entsprechen (z.B. BAGE 60, 344 = AP Nr. 37 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz, m.w.N.). - LAG Düsseldorf, 19.03.2003 - 12 (11) Sa 40/03
Vergütung von Bereitschaftsdienst im kirchlichen Bereich: Streit über die …
Die Begriffe werden offenbar untechnisch und in Ansehung des Umstandes verwendet, dass im kirchlichen Bereich der BAT-KF üblicherweise als Tarifvertrag bezeichnet wird und seine Bestimmungen praktisch aus dem BAT übernommen sind und entsprechend diesem Tarifwerk angewendet werden (vgl. BAG, Beschluss vom 05.01.1989, 4 AZN 629/88, AP Nr. 37 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz). - LAG Bremen, 21.02.2002 - 3 Sa 17/02
Arbeitsrecht; Arbeitsverhältnis; Richtlinien für Arbeitsverträge des Deutschen …
Gefordert sind, wie schon erwähnt, Vereinbarungen, die in Vollzug der durch Art. 9 Abs. 3 GG den Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden eingeräumten Rechtssetzungsautonomie von diesen nach den Grundsätzen des im Tarifvertragsgesetz näher geregelten staatlichen Tarifrechts aufgrund entsprechender Verhandlungen voneinander unabhängiger Tarifvertragsparteien mit Normencharakter zustande gekommen sind (vgl. BAG NZA 1989 S. 769). - LAG Köln, 08.03.1996 - 11 (13) Sa 457/95
Jahressonderzuwendung: Rückzahlungspflicht bei Wechsel aus dem Öffentlichen …
Dem steht die von der Klägerin zitierte Zulassungsrechtsprechung des BAG nicht entgegen, wonach es sich bei dem BAT-KF nicht um einen Tarifvertrag im Sinne von § 72 a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG handelt (BAG, Urteil vom 07.09.1988 - 4 AZN 436/88 in AP Nr. 36 zu § 72 a ArbGG 1979 - Grundsatz; Urteil vom 05.01.1989 - 4 AZN 629/88 in AP Nr. 37 zu § 72 a ArbGG 1979 - Grundsatz). - BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 248/90
Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst
- BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 574/90
Eingruppierung einer Gruppenleiterin in Behindertenwerkstatt - Anspruch einer als …
- MAVG der Evanglischen Kirche in Deutschland, 30.01.1997 - 124/A 13
- BAG, 17.10.2001 - 4 AZN 326/01
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 846/93
- BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 845/93
- VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 30.01.1997 - VerwG.EKD 0124/A13
- VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 30.01.1997 - VerwG.EKD 0124/A13
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 30.01.1997 - VerwG.EKD 0124/A13
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