Rechtsprechung
| BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Beschäftigung von zugewiesenen Gesamthafenarbeitern - Einordnung als Hafeneinzelbetrieb - Organ einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien - Gesamthafenbetrieb als Werk des Arbeitgebers - Verlust der Selbständigkeit - Abschluss des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsgerichte: Rechtsweg bei Streitigkeiten im Gesamthafenbetrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 28.01.1987 - 4 Ca 2604/86
- LAG Schleswig-Holstein, 05.11.1987 - 6 (5) Sa 181/87
- BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88
Papierfundstellen
- BAGE 61, 29
- NZA 1989, 732 (Ls.)
- BB 1989, 1126
- DB 1989, 1580
- JR 1989, 396
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (18)
- BAG, 23.02.1961 - 5 AZR 136/60
Unständiger Hafenaushilfsarbeiter - Hamburger Hafen - Lohnanspruch - …
Auszug aus BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88
Im übrigen geht die überwiegende Ansicht in Literatur und Rechtsprechung unter Hinweis auf den Wortlaut der §§ 2, 3 des GesamthafenbetriebsG von einer eigenen Regelungskompetenz des Gesamthafenbetriebes und folglich vom Rechtsnormcharakter seiner Regelungen aus (BAG Urteil vom 19. Juli 1957 - 1 AZR 161/56 - AP Nr. 1 zu § 1 GesamthafenbetriebsG und BAGE 11, 82, 83 [BAG 23.03.1961 - 5 AZR 136/60] = AP Nr. 2 zu § 1 GesamthafenbetriebsG, zu 1 der Gründe; LAG Hamburg in SAE 1954, 171 mit Anm. Wollenberg).Davon ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bisher schon ausgegangen (BAGE 11, 82, 83 [BAG 23.03.1961 - 5 AZR 136/60] = AP Nr. 2 zu § 1 GesamthafenbetriebsG, zu 1 der Gründe).
- BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87
Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage
Auszug aus BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88
Wirtschaftliche Gesichtspunkte sowie handels- und gewerberechtliche Kriterien sind grundsätzlich unbeachtlich; sie können lediglich ergänzend und zur Bestätigung mit herangezogen werden (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 361/87 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, im Anschluß an BAGE 25, 188, 193 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie BAG Urteil vom 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und BAGE 25, 313 = AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m. w.N.). - BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77
Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Allgemeinverbindlicherklärung gemäß § 5 …
Auszug aus BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88
In diesem Zusammenhang geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Landesarbeitsgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen in eigener Zuständigkeit zu prüfen hat (BAGE 25, 114, 124 = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 31, 241, 245 [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG).
- BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 117/74
Urlaub: Anrechnung bisher gezahlter Urlaubsgelder auf tarifliches Urlaubsgeld
Auszug aus BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88
In diesem Zusammenhang geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Landesarbeitsgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen in eigener Zuständigkeit zu prüfen hat (BAGE 25, 114, 124 = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 31, 241, 245 [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG). - BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63
Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit - …
Auszug aus BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88
Die Tarifzuständigkeit richtet sich nach der Satzung der Tarifpartner (BAGE 16, 329, 334 = AP Nr. 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit, zu II 1 der Gründe). - BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 225/72
Änderung des Geltungsbereichs
Auszug aus BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88
In diesem Zusammenhang geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Landesarbeitsgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen in eigener Zuständigkeit zu prüfen hat (BAGE 25, 114, 124 = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 31, 241, 245 [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG). - BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 809/87
Einstufung eines Mischfutterwerks als Hafeneinzelbetrieb und davon abhängende …
Auszug aus BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88
Diese Zusammenhänge erlauben es, die Auslegungsgrundsätze heranzuziehen, die für die Abgrenzung des Geltungsbereichs eines Tarifvertrages von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelt worden sind (ebenso schon Senatsurteil vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 809/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 17.02.1971 - 4 AZR 71/70
Hölzerne Unterkonstruktionen - Anbringung von Leichtbauplatten - Wohngebäude - …
Auszug aus BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88
Wirtschaftliche Gesichtspunkte sowie handels- und gewerberechtliche Kriterien sind grundsätzlich unbeachtlich; sie können lediglich ergänzend und zur Bestätigung mit herangezogen werden (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 361/87 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, im Anschluß an BAGE 25, 188, 193 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie BAG Urteil vom 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und BAGE 25, 313 = AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m. w.N.). - BAG, 18.04.1973 - 4 AZR 297/72
Tarifverträge - Bau - Geltungsbereich - Aufstellen von Baugerüsten - Gerüstbau
Auszug aus BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88
Wirtschaftliche Gesichtspunkte sowie handels- und gewerberechtliche Kriterien sind grundsätzlich unbeachtlich; sie können lediglich ergänzend und zur Bestätigung mit herangezogen werden (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 361/87 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, im Anschluß an BAGE 25, 188, 193 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie BAG Urteil vom 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und BAGE 25, 313 = AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m. w.N.). - BAG, 19.09.1973 - 4 AZR 485/72
Betonmischung - Eigenbedarf - Bauliche Leistung
Auszug aus BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88
Wirtschaftliche Gesichtspunkte sowie handels- und gewerberechtliche Kriterien sind grundsätzlich unbeachtlich; sie können lediglich ergänzend und zur Bestätigung mit herangezogen werden (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 361/87 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, im Anschluß an BAGE 25, 188, 193 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie BAG Urteil vom 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und BAGE 25, 313 = AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m. w.N.). - BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74
Allgemeinverbindlicherklärung II
- BAG, 31.10.1958 - 1 AZR 632/57
Friedenspflicht - Schlichtungsvereinbarung der IG Metall
- BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65
Internationale Zuständigkeit
- BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52
Patentstreitsache vor unzuständigem Gericht
- BAG, 28.04.1981 - 3 AZR 255/80
Gerichte für Arbeitssachen - Rechtsstreitigkeiten mit Sozialeinrichtungen - …
- BAG, 09.10.1958 - 4 AZR 54/56
Beginn der Verjährung - Erforderliche Kenntnis vom Schaden - Feststellungsklage - …
- BAG, 23.07.1970 - 2 AZR 426/69
Gesamthafenbetriebsgesellschaft - Hafenarbeiter - Vermittlung in einzelne …
- BAG, 19.07.1957 - 1 AZR 161/56
Hafenaushilfsarbeiter - Arbeitsamt - Erwerbsloser - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 14 BVL 5007/15
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Baugewerbes …
Gemeinsame Einrichtungen sind von den Tarifvertragsparteien geschaffene und von ihnen abhängige Organisationen, deren Zweck und Organisationsstruktur durch Tarifvertrag festgelegt wird (vgl. z. B. BVerG, 15.07.1980, 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79, AP Nr. 17 zu § 5 TVG und BAG, 25.01.1989, 5 AZR 43/88, AP Nr. 5 zu § 1 GesamthafenbetriebsG). - BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe
Gemeinsame Einrichtungen sind danach von den Tarifvertragsparteien geschaffene und von ihnen abhängige Organisationen, deren Zweck und Organisationsstruktur durch Tarifvertrag festgelegt wird (BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II der Gründe, BAGE 61, 29; BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - zu A I 2 der Gründe, BVerfGE 55, 7; umfassend Strippelmann S. 17 ff.). - LAG Bremen, 19.05.2026 - 1 SLa 88/25
Wirksamer Ausschluss von Jahressonderzahlungen durch einen …
Merkmal einer gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne von § 4 Abs. 2 TVG ist regelmäßig die paritätische Verteilung von Organisation und Verwaltung unter den Tarifvertragsparteien (BAG, Urteil vom 25.01.1989 - 5 AZR 43/88 -, BAGE 61, 29-43, Rn. 29). Bereits aus § 4 Abs. 2 TVG ergibt sich unzweifelhaft, dass es dem gesetzgeberischen Willen entspricht, dass die Tarifverträge der Tarifvertragsparteien, welche die gemeinsame Einrichtung betreiben, unmittelbar und zwingend für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der gemeinsamen Einrichtung gelten sollen.Die auf dieser Grundlage gebildeten Gesamthafenbetriebe stellen nach der ständigen zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien dar (vgl. zuletzt: BAG…, Urteil vom 05.07.2022 - 9 AZR 476/21 - Rn. 27 sowie ausführlich: BAG, Urteil vom 25.01.1989 - 5 AZR 43/88 - Rn. 19ff.)..
Als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II 1 der Gründe, BAGE 61, 29) soll eine dauerhafte Beschäftigung der Gesamthafenarbeiter sichergestellt werden.
Im Rahmen einer aufgespaltenen Arbeitgeberfunktion nimmt er die von den Hafeneinzelbetrieben übertragenen Arbeitgeberrechte wahr, ohne dass diese dadurch ihre Selbständigkeit verlieren (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II 1 der Gründe, aaO).
Die Tarifvertragsparteien übertragen damit Regelungsbefugnisse auf dieses Beschlussorgan (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II 3 der Gründe mwN, BAGE 61, 29).
- BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 476/21
Unanwendbarkeit von § 10 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 9 Abs. 1 AÜG im Gesamthafenbetrieb
Als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II 1 der Gründe, BAGE 61, 29) soll eine dauerhafte Beschäftigung der Gesamthafenarbeiter sichergestellt werden.Im Rahmen einer aufgespaltenen Arbeitgeberfunktion nimmt er die von den Hafeneinzelbetrieben übertragenen Arbeitgeberrechte wahr, ohne dass diese dadurch ihre Selbständigkeit verlieren (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II 1 der Gründe, aaO).
Die Tarifvertragsparteien übertragen damit Regelungsbefugnisse auf dieses Beschlussorgan (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II 3 der Gründe mwN, BAGE 61, 29).
Rn. 40 (b) Ob durch § 9 Abs. 4 Satz 1 der Verwaltungsordnung ein zweites Arbeitsverhältnis im statusrechtlichen Sinne (so für den GHB Hamburg BAG 25. November 1992 - 7 ABR 7/92 - zu B II der Gründe, BAGE 72, 12) oder lediglich ein tatsächliches Beschäftigungsverhältnis (so für den GHB Lübeck BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II 1 der Gründe, BAGE 61, 29) begründet werden soll und ob den Tarifvertragsparteien die Normsetzungsbefugnis zukommt, losgelöst von einer rechtsgeschäftlichen Umsetzung aus sich heraus Arbeitsverhältnisse zu schaffen (…krit. MHdB ArbR/Klumpp 5. Aufl. § 239 Rn. 37;… ErfK/Franzen 22. Aufl. TVG § 1 Rn. 43), bedarf ebenso wenig einer Entscheidung wie die Frage, ob und gegebenenfalls welche Bestimmungen des AÜG Anwendung finden, wenn der Leiharbeitnehmer neben dem Leiharbeitsverhältnis auch in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher steht.
- BGH, 20.07.2011 - IV ZR 76/09
Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Gemeinsame Einrichtungen sind von den Tarifvertragsparteien geschaffene und von ihnen abhängige Organisationen, deren Zweck und Organisationsstruktur durch Tarifvertrag festgelegt ist (…Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2005 - IV ZB 45/04, VersR 2006, 534 Rn. 13; BVerfGE 55, 7, 9; BAGE 61, 29, 34). - LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 22/21
Parallelentscheidung zu LAG Bremen 1 Sa 18/21 v. 10.08.2021
Die Entscheidung des BAG v. 25. Januar 1998 (Az. 5 AZR 43/88) stehe dem nicht entgegen, da es dort um den GHB in Lübeck gegangen sei und nach den dortigen Regelungen ein Arbeitsverhältnis nur zum Hafenbetriebsverein, nicht aber zum Hafeneinzelbetrieb entstehe.Im Gegensatz dazu entschied der 5. Senat des BAG im Jahre 1989, dass die Gesamthafenarbeiter auf der Grundlage der Vorschriften der Verwaltungsordnung für den Gesamthafenbetrieb Lübeck nur in einem Arbeitsverhältnis zum dortigen Hafenbetriebsverein stünden und auch während ihrer Einsätze in Hafeneinzelbetrieben kein zweites Arbeitsverhältnis zu diesen begründet werde (BAG vom 25.01.1989, 5 AZR 43/88).
Diese Tatsache ist vom BAG in seinem Urteil vom 25.01.1989 ( 5 AZR 43/88) auch deutlich hervorgehoben worden.
Im Übrigen kann diesbezüglich auch auf die Entscheidung des BAG vom 25.01.1989 ( 5 AZR 43/88) verwiesen werden, worin der Verwaltungsordnung des Lübecker GHB der Charakter eines Tarifvertrages bescheinigt worden ist.
- LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 25/21
Wirksamkeit Befristung eines Arbeitsverhältnisses
Die Entscheidung des BAG v. 25. Januar 1998 (Az. 5 AZR 43/88) stehe dem nicht entgegen, da es dort um den GHB in Lübeck gegangen sei und nach den dortigen Regelungen ein Arbeitsverhältnis nur zum Hafenbetriebsverein, nicht aber zum Hafeneinzelbetrieb entstehe.Im Gegensatz dazu entschied der 5. Senat des BAG im Jahre 1989, dass die Gesamthafenarbeiter auf der Grundlage der Vorschriften der Verwaltungsordnung für den Gesamthafenbetrieb Lübeck nur in einem Arbeitsverhältnis zum dortigen Hafenbetriebsverein stünden und auch während ihrer Einsätze in Hafeneinzelbetrieben kein zweites Arbeitsverhältnis zu diesen begründet werde (BAG vom 25.01.1989, 5 AZR 43/88).
Diese Tatsache ist vom BAG in seinem Urteil vom 25.01.1989 ( 5 AZR 43/88) auch deutlich hervorgehoben worden.
Im Übrigen kann diesbezüglich auch auf die Entscheidung des BAG vom 25.01.1989 ( 5 AZR 43/88) verwiesen werden, worin der Verwaltungsordnung des Lübecker GHB der Charakter eines Tarifvertrages bescheinigt worden ist.
- BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 477/21
Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen - Zustandekommen eines unbefristeten …
Als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II 1 der Gründe, BAGE 61, 29) soll eine dauerhafte Beschäftigung der Gesamthafenarbeiter sichergestellt werden.Im Rahmen einer aufgespaltenen Arbeitgeberfunktion nimmt er die von den Hafeneinzelbetrieben übertragenen Arbeitgeberrechte wahr, ohne dass diese dadurch ihre Selbständigkeit verlieren (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II 1 der Gründe, aaO).
Die Tarifvertragsparteien übertragen damit Regelungsbefugnisse auf dieses Beschlussorgan (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II 3 der Gründe mwN, BAGE 61, 29).
Rn. 40 (b) Ob durch § 9 Abs. 4 Satz 1 der Verwaltungsordnung ein zweites Arbeitsverhältnis im statusrechtlichen Sinne (so für den GHB Hamburg BAG 25. November 1992 - 7 ABR 7/92 - zu B II der Gründe, BAGE 72, 12) oder lediglich ein tatsächliches Beschäftigungsverhältnis (so für den GHB Lübeck BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II 1 der Gründe, BAGE 61, 29) begründet werden soll und ob den Tarifvertragsparteien die Normsetzungsbefugnis zukommt, losgelöst von einer rechtsgeschäftlichen Umsetzung aus sich heraus Arbeitsverhältnisse zu schaffen (…krit. MHdB ArbR/Klumpp 5. Aufl. § 239 Rn. 37;… ErfK/Franzen 22. Aufl. TVG § 1 Rn. 43), bedarf ebenso wenig einer Entscheidung wie die Frage, ob und gegebenenfalls welche Bestimmungen des AÜG Anwendung finden, wenn der Leiharbeitnehmer neben dem Leiharbeitsverhältnis auch in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher steht.
- BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 478/21
Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen - Zustandekommen eines unbefristeten …
Als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II 1 der Gründe, BAGE 61, 29) soll eine dauerhafte Beschäftigung der Gesamthafenarbeiter sichergestellt werden.Im Rahmen einer aufgespaltenen Arbeitgeberfunktion nimmt er die von den Hafeneinzelbetrieben übertragenen Arbeitgeberrechte wahr, ohne dass diese dadurch ihre Selbständigkeit verlieren (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II 1 der Gründe, aaO).
Die Tarifvertragsparteien übertragen damit Regelungsbefugnisse auf dieses Beschlussorgan (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II 3 der Gründe mwN, BAGE 61, 29).
Rn. 38 (b) Ob durch § 9 Abs. 4 Satz 1 der Verwaltungsordnung ein zweites Arbeitsverhältnis im statusrechtlichen Sinne (so für den GHB Hamburg BAG 25. November 1992 - 7 ABR 7/92 - zu B II der Gründe, BAGE 72, 12) oder lediglich ein tatsächliches Beschäftigungsverhältnis (so für den GHB Lübeck BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II 1 der Gründe, BAGE 61, 29) begründet werden soll und ob den Tarifvertragsparteien die Normsetzungsbefugnis zukommt, losgelöst von einer rechtsgeschäftlichen Umsetzung aus sich heraus Arbeitsverhältnisse zu schaffen (…krit. MHdB ArbR/Klumpp 5. Aufl. § 239 Rn. 37;… ErfK/Franzen 22. Aufl. TVG § 1 Rn. 43), bedarf ebenso wenig einer Entscheidung wie die Frage, ob und gegebenenfalls welche Bestimmungen des AÜG Anwendung finden, wenn der Leiharbeitnehmer neben dem Leiharbeitsverhältnis auch in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher steht.
- BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16
Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der …
Gemeinsame Einrichtungen sind nach allgemeiner Ansicht von den Tarifvertragsparteien geschaffene und von ihnen abhängige Organisationen, deren Zweck und Organisationsstruktur durch Tarifvertrag festgelegt wird (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - zu A I 2 der Gründe, BVerfGE 55, 7; BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - zu II der Gründe, BAGE 61, 29). - BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16
Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der …
- LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 18/21
Gesamthafenbetrieb als überbetrieblicher Arbeitgeber für Hafenarbeiter in Bremen …
- BGH, 19.07.2011 - IV ZR 46/09
Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22
Anspruch eines Arbeitgeberverbandes auf Auskunfterteilung über die im …
- BAG, 01.10.2025 - 4 AZR 285/24
Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG
- BGH, 14.12.2005 - IV ZB 45/04
Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen der Zusatzversorgungseinrichtung der …
- BGH, 20.07.2011 - IV ZR 68/09
Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04
Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung des …
- BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 722/16
Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der …
- BAG, 03.12.2025 - 4 AZR 101/25
Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG
- BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93
Gesamthafenarbeitsverhältnis - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs als …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 16 BVL 5012/16
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das …
- BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04
Rechtsweg - Versorgungseinrichtung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2012 - 5 Sa 185/11
Eingruppierung nach dem Eingruppierungstarifvertrag 2009 für den …
- BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 99/91
Unterlassung von Hafenarbeiten durch Schiffspersonal
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