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Rechtsprechung
   BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,537
BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89 (https://dejure.org/1990,537)
BAG, Entscheidung vom 25.07.1990 - 5 AZR 394/89 (https://dejure.org/1990,537)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 (https://dejure.org/1990,537)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gebührenminderung - Krankenhaus - Privatliquidation - Pflegesatz - Kostenerstattung - Krankenhausarzt - Einfluss der Gebührenminderung für stationäre privatärztliche Leistungen auf eine zwischen Arzt und Krankenhaus vereinbarte Erstattung von Kosten - Anpassungsregelung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 290
  • NJW 1991, 1562
  • NZA 1991, 16
  • BB 1990, 2271
  • DB 1991, 1733
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Eine ergänzende Vertragsauslegung nach § 157 BGB kommt in Betracht, wenn zu einem bestimmten Punkte eine Vereinbarung der Parteien nicht vorliegt oder wenn sich durch beim Vertragsabschluß nicht erkennbare Umstände später aufgrund der weiteren Entwicklung der Rechtsbeziehungen der Vertragspartner eine Vertragslücke ergibt (vgl. BGHZ 26, 204, 211 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 219/57]; 11, 16, 24; 15, 224, 228 f. [BGH 23.11.1954 - I ZR 78/53]; BAG Urteil vom 8. November 1972 - 4 AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB, m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts sind Geschäftsgrundlage die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55]; BAGE 52, 273, 276 [BAG 09.07.1986 - 5 AZR 44/85] = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier …

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts sind Geschäftsgrundlage die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55]; BAGE 52, 273, 276 [BAG 09.07.1986 - 5 AZR 44/85] = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2b der Gründe, m.w.N.).
  • BGH, 23.11.1954 - I ZR 78/53

    eingezogener LKW - Drittschadensliquidation, Obhut über Sachen Dritter

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Eine ergänzende Vertragsauslegung nach § 157 BGB kommt in Betracht, wenn zu einem bestimmten Punkte eine Vereinbarung der Parteien nicht vorliegt oder wenn sich durch beim Vertragsabschluß nicht erkennbare Umstände später aufgrund der weiteren Entwicklung der Rechtsbeziehungen der Vertragspartner eine Vertragslücke ergibt (vgl. BGHZ 26, 204, 211 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 219/57]; 11, 16, 24; 15, 224, 228 f. [BGH 23.11.1954 - I ZR 78/53]; BAG Urteil vom 8. November 1972 - 4 AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB, m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1961 - V ZR 136/60

    Anpassung des Vertragsinhalts an veränderte Verhältnisse

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Die Anpassung ist dann geboten, wenn der Vertrag selbst keine Regelung darüber enthält, wie bei einer Änderung der Geschäftsgrundlage zu verfahren ist, und wenn einer Partei das weitere Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist (BGH Urteil vom 29. September 1961 - V ZR 136/60 (Celle) - NJW 1962, 29, 30 [BGH 29.09.1961 - V ZR 136/60], m.w.N.).
  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke …

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Eine ergänzende Vertragsauslegung nach § 157 BGB kommt in Betracht, wenn zu einem bestimmten Punkte eine Vereinbarung der Parteien nicht vorliegt oder wenn sich durch beim Vertragsabschluß nicht erkennbare Umstände später aufgrund der weiteren Entwicklung der Rechtsbeziehungen der Vertragspartner eine Vertragslücke ergibt (vgl. BGHZ 26, 204, 211 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 219/57]; 11, 16, 24; 15, 224, 228 f. [BGH 23.11.1954 - I ZR 78/53]; BAG Urteil vom 8. November 1972 - 4 AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB, m.w.N.).
  • BAG, 14.07.1981 - 3 AZR 515/78

    Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Ob überhaupt eine Vertragslücke entstanden ist, kann das Revisonsgericht beantworten (BAGE 37, 26, 28 f. [BAG 14.07.1981 - 3 AZR 515/78] = AP Nr. 8 zu § 75 HGB, zu I 2 der Gründe).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 78/53

    Rückgriff bei Rückerstattung

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Eine ergänzende Vertragsauslegung nach § 157 BGB kommt in Betracht, wenn zu einem bestimmten Punkte eine Vereinbarung der Parteien nicht vorliegt oder wenn sich durch beim Vertragsabschluß nicht erkennbare Umstände später aufgrund der weiteren Entwicklung der Rechtsbeziehungen der Vertragspartner eine Vertragslücke ergibt (vgl. BGHZ 26, 204, 211 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 219/57]; 11, 16, 24; 15, 224, 228 f. [BGH 23.11.1954 - I ZR 78/53]; BAG Urteil vom 8. November 1972 - 4 AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB, m.w.N.).
  • BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 310/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage: Anpassung der Abführung an das Krankenhaus nach …

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Darüber hinaus hat der Senat die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auch in einem Fall angewandt, bei dem bestimmte Vergütungsteile eines Chefarztes infolge Änderung der Gebührenordnung für Ärzte zurückgingen (vgl.Urteil vom 3. Mai 1989 - 5 AZR 310/88 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 389/80

    Chefarzt - Liquidationsrecht - Belegarztbereich - Pflegekostenrecht - Treu und …

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Anerkannt ist in der Rechtsprechung, daß Gesetzesänderungen die Geschäftsgrundlage eines bürgerlich-rechtlichen Vertrages so verändern können, daß Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und daß die vertraglichen Absprachen dann nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAGE 42, 336, 343 [BAG 04.05.1983 - 5 AZR 389/80] = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 1 der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 13.04.1989 - 17 Sa 1519/88

    Arzt; Krankenhaus; Personal; Honorar; Privatpatienten; Abgabenquote; …

  • BAG, 02.09.1965 - 5 AZR 24/65

    Zulässigkeit der Bekanntmachung eines Urteils durch Zustellung im schriftlichen …

  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

    Auch Gesetzesänderungen können die Geschäftsgrundlage eines Vertrags so verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und die vertraglichen Absprachen nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (…BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - aaO; 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 290).
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 290; BGH 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - zu II 1 a der Gründe, ZIP 2006, 765).

    Auch Gesetzesänderungen können die Geschäftsgrundlage eines Vertrags so verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und die vertraglichen Absprachen nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, aaO).

  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 269/96

    Ausgleichsansprüche eines Partners bei gescheiterter nichtehelicher …

    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die bei Abschluß eines Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGHZ 121, 378, 391; BAG, NJW 1991, 1562, 1563; m. w. N.).
  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 20/00

    Steuerschaden bei Zuschlägen für bestimmte Arbeiten

    Geschäftsgrundlage sind die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. nur BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - BAGE 65, 290, 301 mwN).
  • BGH, 08.07.1996 - II ZR 340/95

    Auseinandersetzung einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die bei Abschluß des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGHZ 121, 378, 391; BAG NJW 1991, 1562, 1563; je m.w.N.).
  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 441/95

    Chefarzt - Abführung von Liquidationserlösen

    Dabei überläßt es das Gesetz den Parteien des Arbeitsvertrags, inwieweit sie eine Anpassung vornehmen (vgl. zur Anpassungsregelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 BPflV 1986: BAG Urteile vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 356 f. = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter I 2 der Gründe).

    Die Gebührenminderung um 15 % ist nicht erst ab 1. Januar 1993 durch das GSG vom 21. Dezember 1992 eingeführt worden, sondern bereits mit Wirkung vom 1. Januar 1985 durch die Zweite Verordnung zur Änderung der GOÄ vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1680; vgl. auch BAG Urteil vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - BAGE 65, 290 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 650/08

    Anforderungen an eine betriebsbedingte Änderungskündigung; Störung der …

    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 290; BGH 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - zu II 1 a der Gründe, ZIP 2006, 765).

    Auch Gesetzesänderungen können die Geschäftsgrundlage eines Vertrags so verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und die vertraglichen Absprachen nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, aaO).

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 402/08

    Anforderungen an eine betriebsbedingte Änderungskündigung; Störung der …

    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 290; BGH 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - zu II 1 a der Gründe, ZIP 2006, 765).

    Auch Gesetzesänderungen können die Geschäftsgrundlage eines Vertrags so verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und die vertraglichen Absprachen nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, aaO).

  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95

    Teilkündigung, ergänzende Vertragsauslegung

    Das Revisionsgericht hat in einem solchen Fall darüber zu befinden, ob eine Vertragslücke vorliegt (BAGE 37, 26, 28 f. = AP Nr. 8 zu § 75 HGB , zu I 2 der Gründe; BAGE 65, 290 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 1 der Gründe), und - wenn der Sachverhalt hinreichend geklärt ist - wie sie im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist (BAG, Urteil vom 27. September 1983 - 3 AZR 297/81 - AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG , zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 457/95

    Abführung von Liquidationserlösen eines Chefarztes an den Krankenhausträger - …

    Dabei überläßt es das Gesetz den Parteien des Arbeitsvertrags, inwieweit sie eine Anpassung vornehmen (vgl. zur Anpassungsregelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 BPflV 1986: BAG Urteile vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 356 f. = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter I 2 der Gründe).

    Die Gebührenminderung um 15 % ist nicht erst ab 1. Januar 1993 durch das GSG vom 21. Dezember 1992 eingeführt worden, sondern bereits mit Wirkung vom 1. Januar 1985 durch die Zweite Verordnung zur Änderung der GOÄ vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1680; vgl. auch BAG Urteil vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - BAGE 65, 290 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).

  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 53/95

    Chefarzt: Abführung von Liquidationserlösen

  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 442/95

    Chefarzt: Abführung von Nutzungentgelt an Krankenhausträger

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92

    Änderungskündigung - Chefarztvertrag

  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95

    Anspruch auf Zusatzrente nach der Anordnung 54

  • LAG Hamburg, 11.01.1996 - 7 Sa 82/95

    Anspruch auf Gehaltszahlung und Urlaubsabgeltung; Abschließende Regelung durch …

  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.1996 - 19 Sa 14/96

    Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen Anpassung von Arbeitsverträgen mit in …

  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 649/96

    Zuschuß zum Altersübergangsgeld

  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02

    Betriebliche Altersversorgung: Teilwiderruf einer Versorgungszusage - …

  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 16 KR 91/03

    Krankenversicherung

  • LAG Hamburg, 01.10.1998 - 7 Sa 5/98

    Voraussetzungen der Vergleichbarkeitsprüfung bei der sozialen Auswahl

  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95

    Betriebliche Altersversorgung: Verlust des Versorgungsanspruchs nach …

  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 542/97
  • LAG Hamm, 06.06.1997 - 18 Sa 2157/96

    Anspruch auf Anschlussbeschäftigung nach einer Qualifizierungsmaßnahme; …

  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 514/89

    Höhe der Beteiligung eines Chefarzts an den Einnahmen eines Klinikfonds - …

  • LAG Hessen, 02.10.1995 - 11 Sa 309/95

    Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 515/89
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2003 - 3 Sa 411/02

    Überstunden, Mehrarbeit, Freizeitausgleich, Krankheit, Überstundenabgeltung, …

  • LAG Hessen, 08.03.2001 - 5 Sa 1198/00

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Änderung des Sozialplans durch …

  • BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90
  • LAG Nürnberg, 10.08.1992 - 7 Sa 226/91

    Ergänzende Vertragsauslegung eines Arbeitsvetrages

  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 516/89
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