Rechtsprechung
| BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 311/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitskampf - Erkrankung während des Streiks - Angestellte - Öffentlicher Dienst des Landes Berlin - Beihilfe - Bundes-Angestelltentarifvertrag
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beihilfeanspruch bei Teilnahme an Arbeitskampf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Öffentlicher Dienst; kein Beihilfeanspruch während eines Arbeitskampfs
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 01.11.1990 - 19 Ca 77/90
- LAG Berlin, 17.05.1991 - 2 Sa 3/91
- BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 311/91
Papierfundstellen
- BAGE 71, 320
- MDR 1993, 883
- NZA 1993, 757
- BB 1992, 2292
- BB 1993, 863
- DB 1993, 2237
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.01.1955 - GS 1/54
Grundsätze für die rechtliche Bewertung eines Arbeitskampfes
Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 311/91
Die Teilnahme an dem rechtmäßigen Arbeitskampf führte zur Suspendierung der beiderseitigen Hauptpflichten (ständige Rechtsprechung seit BAGE 1, 291 = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf). - BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beihilfe für Aufwendungen für die …
Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 311/91
Zwar ist der Beihilfeanspruch nicht auf Arbeitsvergütung, sondern auf Freistellung von notwendigen Aufwendungen im Krankheitsfall gerichtet, soweit sie durch die Vergütung nicht gedeckt sind (vgl. BVerfG Beschluß vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89, 1198/90, 1481/90 und 123/91 - DVBl 1992, 1590). - BVerfG, 11.04.1988 - 1 BvR 1383/87
Arbeitskampf - Zulage - Maßregelung
Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 311/91
Eine gleichheitswidrige Schlechterstellung der Streikenden liegt nicht vor, weil der Anspruchsausschluß sich aus einer bestehenden nach Abschluß des Arbeitskampfs lediglich zu vollziehenden Tarifnorm ergibt (vgl. dazu BVerfG Beschluß vom 11. April 1988 - 1 BvR 1383/87 - AP Nr. 88 a zu Art. 9 GG Arbeitskampf) und der Anspruch nach den auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Regelungen nicht nur bei arbeitskampfbedingter, sondern auch bei sonstiger Suspendierung der Lohnzahlungspflicht (z. B. durch unbezahlten Sonderurlaub) entfällt.
- BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 460/96
Beihilfeanspruch bei Teilzeitarbeit nur arbeitszeitanteilig
Für diesen Begriff ist nicht die Rechtsqualität der Vorschriften, auf die verwiesen wird, entscheidend, sondern allein ihre rechtliche Geltung, die auch durch eine tatsächliche Anwendung begründet werden kann, die, wie hier, über den Gleichbehandlungsgrundsatz im Außenverhältnis Ansprüche entstehen läßt (Senatsurteil vom 5. November 1992, BAGE 71, 320, 323 f. = AP Nr. 7 zu § 40 BAT, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.).Sie endet grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem die Dienstbezüge wegfallen (vgl. hierzu auch die Urteil des erkennenden Senats vom 5. November 1992, BAGE 71, 320 = AP, aaO und vom 27. Juli 1995 - 6 AZR 129/95 - AP Nr. 11 zu § 40 BAT), sofern keine Sonderregelungen wie z.B. § 5 Abs. 1 ErzUrlVO eingreifen.
- BAG, 27.07.1995 - 6 AZR 129/95
Keine Beihilfe nach Wegfall des Vergütungsanspruchs
Damit ist der BhTV Rheinland-Pfalz eine bei der Beklagten geltende Bestimmung im Sinne von § 40 BAT, weil es hierfür nur auf die rechtliche Geltung der Vorschrift ankommt, die auch durch eine tatsächliche Anwendung in Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz begründet sein kann (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1992 - 6 AZR 311/91 - BAGE 71, 320, 324 = AP Nr. 7 zu § 40 BAT, zu II 1 a der Gründe).Dies ist die Folge des Statusunterschieds zwischen Beamten und Angestellten, der bei der vom BhTV Rheinland-Pfalz vorgesehenen sinngemäßen Anwendung der BVO zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1992 - 6 AZR 311/91 - BAGE 71, 320, 325 = AP, aaO, zu II 2 b der Gründe).
Ein Anspruch auf Beihilfe ist nicht auf Arbeitsvergütung, sondern auf Freistellung von notwendigen Aufwendungen im Krankheitsfall gerichtet (BVerfG Beschluß vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89, 1198/90, 1481/90 und 123/91 - DVBl. 1992, 1590; BAGE 71, 320, 325 = AP, aaO, zu II 2 b der Gründe).
Ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats hat das Landesarbeitsgericht einen Beihilfeanspruch der Klägerin aufgrund der allgemeinen Fürsorgepflicht der Beklagten (§ 242 BGB) verneint, weil hier die Fürsorgepflicht durch besondere Vorschriften konkretisiert ist (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1992 - 6 AZR 311/91 - BAGE 71, 320, 326 = AP, aaO, zu II 2 d der Gründe).
- BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Auslandsschuldienst
Ist - wie hier - die Pflicht zur Fürsorge durch besondere gesetzliche Vorschriften konkretisiert, ist der Rückgriff auf die allgemeine Fürsorgepflicht zur Begründung von Leistungen für gesetzlich nicht vorgesehene Zeiträume verwehrt (vgl. BAG 5. November 1992 - 6 AZR 311/91 - BAGE 71, 320; 27. Juli 1995 - 6 AZR 129/95 - AP BAT § 40 Nr. 11).
- BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
Beihilfe - Anspruchsausschluß ab Stichtag
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann auch ein gekündigter Tarifvertrag "geltende Bestimmung" iSd. § 40 BAT sein, wenn der Arbeitgeber ihn auf alle Arbeitsverhältnisse unabhängig davon anwendet, ob diese vor oder nach Ablauf des Tarifvertrags abgeschlossen wurden (5. November 1992 - 6 AZR 311/91 - BAGE 71, 320, 324; 27. Juli 1995 - 6 AZR 129/95 - AP BAT § 40 Nr. 11). - BAG, 08.05.2003 - 6 AZR 43/02
Beihilfeanspruch freiwillig Versicherter
Voraussetzung ist, daß der Arbeitgeber ihn auf alle Arbeitsverhältnisse unabhängig davon anwendet, ob diese vor oder nach Ablauf des Tarifvertrags abgeschlossen wurden (…BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - aaO, zu II 2 a der Gründe; 27. Juli 1995 - 6 AZR 129/95 - AP BAT § 40 Nr. 11; 5. November 1992 - 6 AZR 311/91 - BAGE 71, 320, 324). - BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 477/96
Beihilfe für Teilzeitbeschäftigte
Die Beihilfeberechtigung endet grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem die Dienstbezüge wegfallen (vgl. dazu auch Urteile des erkennenden Senats vom 5. November 1992, BAGE 71, 320 = AP, aaO und vom 27. Juli 1995 - 6 AZR 129/95 - AP Nr. 11 zu § 40 BAT), sofern keine Sonderregelungen wie z.B. § 5 Abs. 1 ErzUrlVO eingreifen. - BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 342/00
Beihilfe - Beitragszuschuß nach § 257 SGB V1
Die auf Grund dieses Gesetzes erlassene Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (BVOAng) vom 9. April 1965 (GVBl. NW S 108) in der jeweils geltenden Fassung ist damit eine bei dem beklagten Land "geltende Bestimmung" iSd. § 40 BAT (BAG 18. Januar 1983 - 3 AZR 520/80 - AP BAT § 40 Nr. 2; 5. November 1992 - 6 AZR 311/91 - BAGE 71, 320). - LAG Sachsen-Anhalt, 10.03.2010 - 4 Sa 218/09
Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung aus Sanierungstarifvertrag nach …
Aus der Rechtsprechung zu nennen sind Ausschlüsse von tariflichen Abfindungsansprüchen für den Fall der Erhebung einer Kündigungsschutzklage (BAG vom 6. Dezember 2006 - 4 AZR 798/05 - und BAG vom 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 -) und Entgeltreduzierungen wegen der Beteiligung an gewerkschaftlich geführten Streiks (vgl. BAG vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 52/06 -, BAG vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 374706 -, BAG vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 217/95 - und BAG vom 5. November 1992 - 6 AZR 311/91 - sowie BAG vom 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 -). - LAG Sachsen-Anhalt, 10.03.2010 - 4 Sa 215/09
Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung aus Sanierungstarifvertrag nach …
Aus der Rechtsprechung zu nennen sind Ausschlüsse von tariflichen Abfindungsansprüchen für den Fall der Erhebung einer Kündigungsschutzklage (BAG vom 6. Dezember 2006 - 4 AZR 798/05 - und BAG vom 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 -) und Entgeltreduzierungen wegen der Beteiligung an gewerkschaftlich geführten Streiks (vgl. BAG vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 52/06 -, BAG vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 374706 -, BAG vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 217/95 - und BAG vom 5. November 1992 - 6 AZR 311/91 - sowie BAG vom 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 -). - LAG Düsseldorf, 17.05.2024 - 12 Sa 1016/23
Nach dem Ende des Steinkohlenbergbaus: Bergleute erhalten keinen …
Rn. 68 c) Soweit es eine konkrete Ausgestaltung der Fürsorgepflicht gibt, kann auf die allgemeine Fürsorgepflicht nicht mehr zurückgegriffen werden (vgl. BAG v. 27.07.1995 - 6 AZR 29/95 - unter I.2. der Gründe; BAG v. 05.11.1992 - 6 AZR 311/91 - unter II.2.d der Gründe;… MükoBGB- Bachmann, 9. Auflage 2022, § 241 BGB Rn. 62). - BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 561/00
- BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 787/96
Beihilfe - Kosten dauernder Anstaltsunterbringung
- BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 478/96
Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Beihilfe - Anspruch auf Beihilfe …
- BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 401/92
Heilpraktikeraufwendungen - Beihilfeanspruch - Anspruch auf Beihilfe für …
- BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 507/94
Klage auf Zahlung von Beihilfe zu den Kosten der dauernden Unterbringung seines …
- BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 460/94
Beihilfeanspruch für die Unterbringung eines volljährigen behinderten Kindes in …
- BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 479/96
Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Beihilfe - Anspruch auf Beihilfe …
- BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 578/00
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