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Rechtsprechung
   BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 543/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2147
BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 543/91 (https://dejure.org/1992,2147)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1992 - 9 AZR 543/91 (https://dejure.org/1992,2147)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1992 - 9 AZR 543/91 (https://dejure.org/1992,2147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vorruhestand; Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld bei befreiender Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 6
  • NZA 1993, 761
  • BB 1993, 656
  • DB 1993, 1143
  • DB 1993, 1146
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88

    Vorruhestand: Erlöschen des Leistungsanspruchs bei Erhalt vorgezogenen …

    Auszug aus BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 543/91
    Eine unstatthafte unechte Rückwirkung, wie sie der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 28/88 - (BAGE 63, 111 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Vorruhestand) zu beurteilen hatte, liegt im Streitfall nicht vor.

    Soweit seine Ausführungen im Urteil vom 10. Oktober 1989 (aaO) dahingehend verstanden worden sind, ist der erkennende Senat dem nicht gefolgt (…Senatsurteil vom 28. Juli 1992, aaO, zu III und IV der Gründe).

  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90

    Befreiende Lebensversicherung - Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 543/91
    Der Kläger hat am 1. Mai 1992 mit dem Kapitalbetrag aus der befreienden Lebensversicherung eine der in § 2 Abs. 2 Vorruhestandgesetz genannten Leistungen entgegengenommen (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG; BSG Urteil vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 84/90 - NZA 1992, 524).

    Soweit seine Ausführungen im Urteil vom 10. Oktober 1989 (…aaO) dahingehend verstanden worden sind, ist der erkennende Senat dem nicht gefolgt (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, aaO, zu III und IV der Gründe).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 543/91
    Es ist ferner nicht zu beanstanden, daß die Tarifvertragsparteien eine typisierende Abgrenzung gewählt haben (BVerfGE 75, 108, 161; BVerfGE 71, 146, 157).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag

    Auszug aus BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 543/91
    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Normgeber weitgehende Gestaltungsfreiheit zuzuerkennen (BVerfGE 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; BVerfGE 69, 150, 160).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt …

    Auszug aus BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 543/91
    Es ist ferner nicht zu beanstanden, daß die Tarifvertragsparteien eine typisierende Abgrenzung gewählt haben (BVerfGE 75, 108, 161; BVerfGE 71, 146, 157).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 17/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 ZG

    Auszug aus BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 543/91
    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Normgeber weitgehende Gestaltungsfreiheit zuzuerkennen (BVerfGE 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; BVerfGE 69, 150, 160).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

    Auszug aus BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 543/91
    Nach Art. 3 Abs. 1 GG ist Gleiches gleich, Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden nur dann zu behandeln, wenn die Gleichheit oder Ungleichheit in dem jeweils in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam ist, daß ihre Beachtung bei einer gesetzlichen Regelung nach einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise geboten erscheint (BVerfGE 48, 346, 357 mit Nachweisen).
  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90

    Erlöschen des Arbeitgeberanspruchs auf Zuschüsse zu den Vorruhestandsleistungen …

    Auszug aus BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 543/91
    Der Kläger hat am 1. Mai 1992 mit dem Kapitalbetrag aus der befreienden Lebensversicherung eine der in § 2 Abs. 2 Vorruhestandgesetz genannten Leistungen entgegengenommen (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG; BSG Urteil vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 84/90 - NZA 1992, 524).
  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 639/86

    Vorruhestandsgeld - Vorruhestand - Befreiende Lebensversicherung - …

    Auszug aus BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 543/91
    § 362 Abs. 1 BGB, den der Dritte Senat in seinen Entscheidungen vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 639/86 - und - 3 AZR 804/87 - (BAGE 60, 22 = AP Nr. 1 zu § 5 VRG und BAGE 60, 38 = AP Nr. 2 zu § 5 VRG) zu § 8 VRTV-Bau i. d. F. vom 26. September 1984 erwähnt hat, enthält keine Aussage und damit keinen allgemeinen zivilrechtlichen Grundsatz über das Erlöschen eines Schuldverhältnisses, wenn - wie im Streitfall - die geschuldete Leistung aus einem anderen Schuldverhältnis bewirkt wird.
  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 804/87

    Anspruch auf die Gewährung von Vorruhestandsleistungen - Berücksichtigung der …

    Auszug aus BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 543/91
    § 362 Abs. 1 BGB, den der Dritte Senat in seinen Entscheidungen vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 639/86 - und - 3 AZR 804/87 - (BAGE 60, 22 = AP Nr. 1 zu § 5 VRG und BAGE 60, 38 = AP Nr. 2 zu § 5 VRG) zu § 8 VRTV-Bau i. d. F. vom 26. September 1984 erwähnt hat, enthält keine Aussage und damit keinen allgemeinen zivilrechtlichen Grundsatz über das Erlöschen eines Schuldverhältnisses, wenn - wie im Streitfall - die geschuldete Leistung aus einem anderen Schuldverhältnis bewirkt wird.
  • BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 665/92

    Vorruhestand - Erlöschen wegen Bezugs einer Hauptversorgung

    Soweit das Bundessozialgericht zur Auslegung von § 5 VRG eine Teilleistung in einer Gesamtversorgung, die aus gesetzlicher Altersversorgung und befreiender Lebensversicherung besteht, mit den in § 2 Abs. 2 VRG genannten Leistungen nicht für vergleichbar gehalten hat, gilt das für den Geltungsbereich des VRTV-Bau angesichts des eindeutigen Wortlauts, seiner Systematik und seiner Entstehungsgeschichte nicht (Senatsurteile vom 24. November 1992, BAGE 72, 6 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Vorruhestand; vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG).
  • LAG Hessen, 21.08.2002 - 8 Sa 1588/01

    Gleichbehandlung; Übergangsversorgung in Abgrenzung zu betrieblicher …

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  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 68/97

    Tarifvertrag: Nachwirkungen bei Ausscheiden aus dem fachlichen Geltungsbereich …

    b) Eine tarifliche Regelung verletzt Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Sachverhalte, die in wesentlichen Punkten gleich sind, willkürlich ungleich behandelt werden (vgl. BAG Urteil vom 24. November 1992 - 9 AZR 543/91 - BAGE 72, 6 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Vorruhestand).
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