Rechtsprechung
| BAG, 11.08.1993 - 10 AZR 558/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sozialplan - Betriebsstillegung - Eigenkündigung - Abfindung
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Betriebsverfassung; Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung
Verfahrensgang
- ArbG Oberhausen, 15.04.1992 - 3 Ca 196/92
- LAG Düsseldorf, 24.09.1992 - 18 Sa 743/92
- BAG, 11.08.1993 - 10 AZR 558/92
Papierfundstellen
- BAGE 74, 62
- NJW 1994, 1365 (Ls.)
- ZIP 1993, 1808
- MDR 1994, 926
- NZA 1994, 139
- BB 1993, 2312
- BB 1994, 359
- DB 1994, 102
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
Teilunwirksamkeit eines Sozialplans
Auszug aus BAG, 11.08.1993 - 10 AZR 558/92
Sie sind bei Abschluß eines Sozialplans grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, welche Nachteile, die der Verlust eines Arbeitsplatzes mit sich bringt, durch eine Abfindung ausgeglichen werden sollen (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972).Dieser Überbrückungshilfe bedarf auch ein Arbeitnehmer, der selber kündigt, weil er einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, da er alle Anwartschaften beim bisherigen Arbeitgeber verliert und beim neuen Arbeitgeber zunächst keinen Kündigungsschutz hat (BAG Urteil vom 15. Januar 1991, aaO).
Ein Verstoß gegen § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann daher nicht bereits - wie im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Januar 1991 (aaO) - mit einem generellen Ausschluß von Sozialplanleistungen bei Eigenkündigung begründet werden.
- BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92
Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 11.08.1993 - 10 AZR 558/92
Mit einem begrenzten Sozialplanvolumen soll den von der Betriebsstillegung betroffenen Arbeitnehmern eine verteilungsgerechte Überbrückungshilfe gewährt werden (BAG Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972).
- BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Senats sind die Betriebspartner bei der Vereinbarung eines Sozialplans grundsätzlich frei in der Entscheidung, welche wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer durch welche Leistungen ausgeglichen oder gemildert werden sollen (BAG Urteile vom 15. Januar 1991, BAGE 67, 29 = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972).Die Betriebspartner sind dann frei in ihrer Entscheidung, ob diese Arbeitnehmer dafür einen geringeren (BAG Urteil vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972) - oder auch gar keinen (BAG Urteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972) - Ausgleich erhalten sollen.
- BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 45/96
Sozialplanabfindung - Ausschluß älterer Arbeitnehmer
Der Inhalt des Sozialplans muß dabei jedoch dem Normzweck von § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG entsprechen, die wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen oder doch zu mildern, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen (BAGE 74, 62 = AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972); mit einem begrenzten Sozialplanvolumen soll den von der Betriebsstillegung betroffenen Arbeitnehmern eine verteilungsgerechte Überbrückungshilfe gewährt werden (BAGE 71, 280 = AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 578/93
Sozialplan - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung
Auch ein Arbeitnehmer, der im Hinblick auf eine geplante Betriebsänderung sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt, weil er einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, erleidet durch die geplante Betriebsänderung wirtschaftliche Nachteile, da er alle Anwartschaften beim bisherigen Arbeitgeber verliert und beim neuen Arbeitgeber zunächst keinen Kündigungsschutz hat (BAG Urteil vom 15. Januar 1991, BAGE 67, 29 [BAG 15.01.1991 - 1 AZR 80/90] = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972).
- BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 869/93
Gleichbehandlung bei Abfindungszahlungen auf einzelvertraglicher Grundlage
Zudem ist auch das Interesse des Arbeitgebers an einer geordneten Durchführung einer Betriebsänderung anzuerkennen (BAG Urteil vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972, auch für die Amtliche Sammlung bestimmt, und BAG Urteil vom 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 -, aaO, zu II 3 b der Gründe). - LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06
Änderung der Entlohnungsform durch Betriebsvereinbarung - Änderungskündigung
Hier kann der Arbeitnehmer regelmäßig nicht davon ausgehen, dass der Bezeichnung einer einzelnen Arbeitsbedingung oder Vergütungsform überhaupt eine über die Verweisung auf den Tarifvertrag hinausgehende eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BAG vom 21.01.2004 - 6 AZR 583/02; BAG vom 28.06.2001 - 6 AZR 114/00 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB "Arbeitszeit"; BAG vom 11.08.1993 - 10 AZR 558/92 = AP Nr. 71 zu § 112 zu BetrVG 1972; BAG vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) = AP Nr. 4 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Bewachungsgewerbe"). - LAG München, 13.09.2006 - 10 Sa 57/06
Altersversorgung betriebliche - Verfallbarkeit einer Anwartschaft bei Ausscheiden …
Dann ist aber regelmäßig davon auszugehen, dass einer derartigen Erklärung keine weitere Bedeutung zukommt, als sie auch in der genannten Rechtsgrundlage enthalten ist (vgl. BAG vom 11.08.1993 - 10 AZR 558/92 = AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972; BAG vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) = AP Nr. 4 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Bewachungsgewerbe"; BAG vom 28.02.1991 - 8 AZR 89/90 = AP Nr. 21 zu § 550 ZPO). - BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 868/94
Ausschluss von Sozialplanansprüchen bei Eigenkündigung der Arbeitnehmerin - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Senats sind die Betriebspartner bei der Vereinbarung eines Sozialplans grundsätzlich frei in der Entscheidung, welche wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer durch welche Sozialplanleistungen ausgeglichen oder gemildert werden sollen (BAG Urteile vom 15. Januar 1991, BAGE 67, 29 [BAG 15.01.1991 - 1 AZR 80/90] = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972).Die Betriebspartner sind jedoch frei in ihrer Entscheidung, ob diese Arbeitnehmer dafür einen geringeren (Urteil vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972) - oder gar keinen (Urteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972) - Ausgleich erhalten sollen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2014 - 7 Sa 466/14
Sozialplanabfindung - Sonderprämie für Klageverzicht - beurlaubter Beamter - …
Rn. 92 Es ist auch sachlich gerechtfertigt und verstößt nicht gegen § 75 BetrVG, wenn ein Sozialplan Arbeitnehmer von seinem Geltungsbereich ausnimmt, die vor dem Scheitern des Interessenausgleichs ihr Arbeitsverhältnis im Hinblick auf eine vom Arbeitgeber angekündigte Betriebsstillegung selbst gekündigt haben (BAG, Urteil vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - AP Nr. 96 zu § 112 BetrVG 1972; vom 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - NZA 1995, 492; vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972; vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972), ohne hierdurch von ihrem Arbeitgeber veranlasst worden zu sein. - LAG Baden-Württemberg, 25.10.2006 - 12 Sa 11/06
Kürzung von Sozialplananspruch
Eine Eigenkündigung bzw. einen Aufhebungsvertrag erklärt bzw. schließt ein Arbeitnehmer im Falle drohender Betriebseinstellung in der Regel nur dann, wenn er ausreichende Anhaltspunkte dafür hat, wirtschaftlich hinreichend abgesichert zu sein (BAG, 11.08.1993, Az.: 10 AZR 558/92, 24.11.1993, Az.: 10 AZR 311/93 und 19.07.1995, Az.: 10 AZR 85/94). - LAG Hamm, 27.10.2005 - 4 Sa 1709/04
Ausnahmsweise Zulässigkeit einer Leistungsklage auf Restzahlung eines …
Dieser Überbrückungshilfe bedarf auch ein Arbeitnehmer, der selber kündigt oder - wie vorliegend der Kläger - einen Aufhebungsvertrag schließt, weil er einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, da er alle Anwartschaften beim bisherigen Arbeitgeber verliert und beim neuen Arbeitgeber zunächst keinen Kündigungsschutz hat (…BAG, Urt. v. 15.01.1991 - 1 AZR 80/90, NZA 1991, 692 = ZIP 1991, 1380; BAG, Urt. v. 11.08.1993 - 10 AZR 558/92, NZA 1994, 139 = ZIP 1993, 1808). - BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 311/93
Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag
- LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00
Auslegung Sozialplan
- LAG Berlin, 08.12.1993 - 15 Sa 104/93
Sozialplan: Abfindung - tarifvertragliche Ausschlussfrist
- BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 877/93
Anspruch eines Lagerarbeiters auf Zahlung einer Abfindung wegen Verlegung eines …
- BAG, 09.11.1993 - 3 AZR 375/93
Zeitanteilige Kürzung der Betriebsrente wegen vorzeitiger Inanspruchnahme - …
- BAG, 09.11.1993 - 3 AZR 374/93
Berechnung einer Betriebsrente - Kürzung einer Betriebsrente wegen vorzeitiger …
- LAG Köln, 02.11.1999 - 13 Sa 477/99
Sozialplan, Eigenkündigung der Arbeitnehmer, Abfindung, Aufklärungspflicht, …
- LAG Hamm, 30.07.1997 - 18 Sa 429/97
Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Voraussetzungen eines Anspruchs …
- LAG Thüringen, 20.06.1994 - 3 Sa 1826/93
Anspruchsberechtigung bezüglich Abfindung aus einem anlässlich eines …
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