Rechtsprechung
| BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Überforderungsschutz bei Altersteilzeit
- Judicialis
Altersteilzeitgesetz (ATG) § 3; ; Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 29. März 1996 (TV ATZ) abgeschlossen zwischen dem Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. und der I... ndustriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 9. Mai 1998 § 2; ; Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 29. März 1996 (TV ATZ) abgeschlossen zwischen dem Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 9. Mai 1998 § 3; ; GG Art. 9 Abs. 3
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Überforderungsschutz bei Altersteilzeit - Vorgängertarifvertrag - Verfassungskonforme Auslegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages; Ausschluss des Anspruchs bei Überschreiten der tarifvertraglich geregelten Belastungsgrenze; Begrenzung des Anspruchs auf Altersteilzeit auf Mitglieder der Tarifvertragsparteien; Verfassungskonforme Auslegung ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 28.09.1999 - 12 Ca 3578/99
- LAG Köln, 31.03.2000 - 4 Sa 1480/99
- BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00
Papierfundstellen
- BAGE 99, 60
- NZA 2002, 1161
- BB 2002, 681
- DB 2002, 486
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (5)
- BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 486/86
Vorruhestand in Chemieindustrie
Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00
Die Klausel zielt nicht auf eine bestimmte Zusammensetzung der Belegschaft mit bestimmten Arbeitnehmergruppen, sondern will den Arbeitgeber vor seiner finanziellen Überforderung schützen (vgl. zur inhaltsgleichen Klausel beim Vorruhestand BAG 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP GG Art. 9 Nr. 46 unter Bezugnahme auf die Materialien zu dem maßgeblichen Vorruhestandsgesetz BT-Drucks. 10/1175 S 25 und 28).Da seiner Ansicht nach die herkömmlichen Auslegungsmethoden nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führten, hat das Bundesarbeitsgericht für die sachgerechte Anwendung dieser Bestimmung auf Art. 9 Abs. 3 GG zurückgegriffen (21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP GG Art. 9 Nr. 46).
- BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung
Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00
Das gilt insbesondere, wenn sie in einer umstrittenen Auslegungsfrage die Auffassung der Rechtsprechung ablehnen (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364, 369 ff.). - BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86
Vorruhestand
Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00
In Kenntnis dieser vom Bundesarbeitsgericht auch zu anderen Tarifverträgen bestätigten Rechtsprechung (vgl. 21. Januar 1987 - 4 AZR 547/86 - BAGE 54, 113; 3. Juni 1987 - 4 AZR 573/86 - nv.) haben die Tarifvertragsparteien für die Ausgestaltung des Altersteilzeitgesetzes erneut diese Klausel verwandt, die den Arbeitgeber vor einer Überlastung schützen soll. - BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 573/86
Voraussetzungen für Vorruhestand in der Textilindustrie - Anspruch auf Teilnahme …
Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00
In Kenntnis dieser vom Bundesarbeitsgericht auch zu anderen Tarifverträgen bestätigten Rechtsprechung (vgl. 21. Januar 1987 - 4 AZR 547/86 - BAGE 54, 113; 3. Juni 1987 - 4 AZR 573/86 - nv.) haben die Tarifvertragsparteien für die Ausgestaltung des Altersteilzeitgesetzes erneut diese Klausel verwandt, die den Arbeitgeber vor einer Überlastung schützen soll. - LAG Köln, 31.03.2000 - 4 Sa 1480/99
Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 31. März 2000 - 4 Sa 1480/99 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06
Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss
Auch kann offenbleiben, ob die Beklagte für die Berechnung der Zahl ihrer Beschäftigten iSv. § 7 Abs. 2 AltTZG zu Recht ausschließlich die Tarifbeschäftigten berücksichtigt hat, obgleich die gesetzliche Bestimmung nicht zwischen Arbeitnehmern, deren Arbeitsbedingungen tariflich geregelt sind, und solchen, die auf Grund einzelvertraglicher Vereinbarung beschäftigt werden, differenziert (vgl. Senat 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60). - BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV …
Der Senat hat bereits entschieden, dass der Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags nur bestehen kann, wenn auch nach Abschluss des beanspruchten Vertrags die tariflich als Überlastungsschutz bestimmte Grenze von 5 % der Arbeitnehmer des Betriebs nicht überschritten würde (Senat 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60, zu II 2 a der Gründe).Der Gesetzgeber wollte mit den Regelungen, an die sich die Tarifvertragsparteien angelehnt haben, ua. eine wirtschaftliche Überforderung des Arbeitgebers vermeiden, soweit Tarifverträge einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags begründen (vgl. Senat 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60, zu II 2 b bb der Gründe).
Ein zu hoher Anteil von Altersteilzeitarbeitnehmern im Verhältnis zu den anderen Arbeitnehmern kann zu einer wirtschaftlichen Überforderung des Arbeitgebers führen, soweit Tarifverträge einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags begründen (vgl. Senat 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 - BAGE 108, 36, zu B I 2 b bb der Gründe; 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60, zu II 1 b der Gründe).
- LAG Hamm, 28.02.2024 - 9 Sa 634/23
Begrenzung des Anspruchs auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags auf …
Rn. 95 a) Die Regelungen des TV FlexÜ sind auf das Arbeitsverhältnis gemäß § 3 Abs. 1 TVG aufgrund beiderseitiger Verbandsangehörigkeit normativ anwendbar (vgl. zur Abgrenzung Inhaltsnorm vs. Betriebsnorm: Bundesarbeitsgericht 18. September 2001 - 9 AZR 397/00). Dies steht zwischen den Parteien nicht im Streit.Rn. 118 (3) Auch dem Sinn und Zweck der Überlastungsregelung in § 12 Ziff. 12.1.1 Abs. 4 TV FlexÜ nach zielt diese nicht auf eine bestimmte Zusammensetzung der Belegschaft mit bestimmten Arbeitnehmergruppen, sondern will den Arbeitgeber vor einer finanziellen Überforderung schützen (vgl. zu entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen: Bundesarbeitsgericht 18. September 2001 - 9 AZR 397/00; Bundesarbeitsgericht 3. Juni 1987 - 4 AZR 573/86; Bundesarbeitsgericht 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86;… z.T. unter Bezug auf die Gesetzesmaterialien zum Vorruhestandsgesetz in BT-Drucks. 10/1175, S. 25 und 28). Dies bedeutet, dass es keinen Sinn hätte, Altersteilzeitarbeitsverhältnisse nicht organisierter Arbeitnehmer aus der Überlastungsregelung auszunehmen.
Rn. 140 (5) Vor dem Hintergrund des vorstehend erzielten Auslegungsergebnisses bedarf es eines Rückgriffs auf die Wertungen des Art. 9 Abs. 3 GG nicht mehr (hierzu: Bundesarbeitsgericht 18. September 2001 - 9 AZR 397/00; Bundesarbeitsgericht 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86)..
Dies betrifft insbesondere die Auslegung der Regelung des § 1 Ziff. 3 TV FlexÜ (vgl. Bundesarbeitsgericht 20. Januar 2021 - 4 AZR 286/20) wie auch die Regelung des § 12 Ziff. 12.1.1 Abs. 4 TV FlexÜ (vgl. Bundesarbeitsgericht 18. September 2001 - 9 AZR 397/00; Bundesarbeitsgericht 3. Juni 1987 - 4 AZR 573/86; Bundesarbeitsgericht 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86)..
- BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 590/02
Anspruch auf Altersteilzeit
Soweit dies Rückwirkungen auf die Zusammensetzung der Belegschaft hat, liegt darin nur ein Reflex der Begrenzung des individuellen Anspruchs der Arbeitnehmer (Senat 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60).Das spricht dagegen, dass die Tarifvertragsparteien auch andere Arbeitnehmergruppen bei der Berechnung der 5%-Quote unberücksichtigt lassen wollten (vgl. Senat 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60).
Der Gesetzgeber wollte mit den Regelungen, an die sich die Tarifvertragsparteien angelehnt haben, eine wirtschaftliche Überforderung des Arbeitgebers vermeiden, soweit Tarifverträge einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses begründen (vgl. Senat 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60).
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2025 - 2 Sa 242/23
Anspruch auf Altersteilzeitvertrag - Überforderungsschutz - Berücksichtigung von …
Das stehe der Annahme entgegen, dass die Tarifvertragsparteien auch andere Arbeitnehmergruppen bei der Berechnung der 2, 5 %-Quote unberücksichtigt lassen wollten (…vgl. BAG 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 - Rn. 60; BAG 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - Rn. 30).Damit wollte der Gesetzgeber eine wirtschaftliche Überforderung des Arbeitgebers vermeiden, soweit Tarifverträge einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags begründen; dieser gesetzliche Überforderungsschutz differenziert nicht nach der Tarifbindung (BAG 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - Rn. 31).
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2025 - 2 Sa 245/23
Anspruch auf Altersteilzeitvertrag - Überforderungsschutz - Berücksichtigung von …
Das stehe der Annahme entgegen, dass die Tarifvertragsparteien auch andere Arbeitnehmergruppen bei der Berechnung der 2, 5 %-Quote unberücksichtigt lassen wollten (…vgl. BAG 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 - Rn. 60; BAG 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - Rn. 30).Damit wollte der Gesetzgeber eine wirtschaftliche Überforderung des Arbeitgebers vermeiden, soweit Tarifverträge einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags begründen; dieser gesetzliche Überforderungsschutz differenziert nicht nach der Tarifbindung (BAG 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - Rn. 31).
- BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 480/11
Tarifauslegung - Dynamische oder statische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage?
Deshalb ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien des TV-N Berlin die Auslegung der bisherigen Tarifregelungen durch das Bundesarbeitsgericht akzeptierten und übernahmen (vgl. BAG 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 99, 60). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 624/05
Kündigungsanspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung nach Erreichen …
Damit hat der Gesetzgeber auch sicherstellen wollen, dass, soweit Tarifverträge einen Anspruch begründen, eine wirtschaftliche Überforderung des Arbeitgebers vermieden wird (BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00 -). - BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08
Erschwerniszulage - Arbeiten an heißen Anlageteilen
(a) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landesarbeitsgericht zwar - mangels Ausführungsbestimmungen, Protokollnotizen, Verhandlungsniederschriften, Rundschreiben oder Ähnlichem zu Nr. 6.1 der Anlage 3 zum ZTV - den Vorläufertarifvertrag des ZTV, den LTV DB, für die Auslegung herangezogen (vgl. BAG 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60; 24. Januar 2007 - 4 AZR 19/06 - BAGE 121, 80), dabei aber übersehen, dass Nr. 6.1 der Anlage 3 zum ZTV nicht nur als Nachfolgeregelung des § 6 Abs. 4 LTV DB iVm. Nr. 8 Buchst. c der Anlage 1 Abschnitt E zum LTV DB anzusehen ist, sondern insbesondere auch als Nachfolgeregelung der Nr. 3 Buchst. a dieser Anlage zum LTV DB. - LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2025 - 2 Sa 166/23
Anspruch auf Altersteilzeitvertrag - Überforderungsschutz - Berücksichtigung von …
Das stehe der Annahme entgegen, dass die Tarifvertragsparteien auch andere Arbeitnehmergruppen bei der Berechnung der 2, 5 %-Quote unberücksichtigt lassen wollten (…vgl. BAG 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 - Rn. 60; BAG 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - Rn. 30).Damit wollte der Gesetzgeber eine wirtschaftliche Überforderung des Arbeitgebers vermeiden, soweit Tarifverträge einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags begründen; dieser gesetzliche Überforderungsschutz differenziert nicht nach der Tarifbindung (BAG 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - Rn. 31).
- LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 8 Sa 779/19
Eingruppierung eines Geschäftsstellenverwalters bei einem Zivilgericht; Begriff …
- LAG Köln, 16.08.2002 - 12 Sa 499/02
Abschluss eines Arbeitsteilzeitvertrages; Förderung von Altersteilzeit; …
- LAG Hamm, 22.09.2021 - 9 Sa 647/21
Altersteilzeitarbeitsvertrag; Auslegung; Inbezugnahme von Tarifverträgen
- LAG München, 20.01.2006 - 8 Sa 1029/04
Altersteilzeit
- LAG Thüringen, 10.10.2005 - 7/4/7 Sa 196/04
Berufungsbegründung bei verspäteter Urteilszustellung
- LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19
Firmentarifvertrag mit statischer Bezugnahme; Tarifvertraglicher Anspruch auf …
- ArbG Hamm, 14.04.2023 - 2 Ca 910/22
- ArbG Darmstadt, 31.07.2007 - 3 Ca 67/07
Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".