Rechtsprechung
| LAG Hessen, 12.08.1997 - 16 Ta 231/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 2 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; GVG § 17a
Arbeitnehmerstatus: Prostituierte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arbeitnehmereigenschaft einer Prostituierten
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 19.03.1997 - 17 Ca 8400/96
- LAG Hessen, 12.08.1997 - 16 Ta 231/97
Papierfundstellen
- MDR 1998, 228
- NZA 1998, 221
- BB 1998, 54
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95
Provisionsanspruch bei unterjähriger Beschäftigung
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.1997 - 16 Ta 231/97
Diese erkennbare Tendenz der Vertragsparteien steht im übrigen - gerade im Hinblick auf die Sittenwidrigkeit eines auf die Ausübung des Geschlechtsverkehrs gegen Entgelt gerichteten Vertrages (…vgl. BGH 18.07.1980 a.a.O..) - im Einklang damit, daß Parteien in der Regel keine rechtswidrigen oder nichtigen Vertragsbedingungen verabreden wollen (vgl. BAG 20.08.1996 NZA 96, 1151 ). - BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85
Strafbarkeit wegen Förderung der Prostitution - Anforderungen an die Rüge der …
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.1997 - 16 Ta 231/97
Vielmehr zeigt die Ausgestaltung der Beziehung zwischen der Klägerin und der Beklagtenseite, daß letztere ersichtlich Wert darauf legte, jegliche, auf die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 180a Abs. 1 Nr. 2 StGB hindeutenden Anzeichen (vgl. dazu z. B.: BGH 17.09.1985 NJW 86, 596; BGH 30.06.1987 NJW 87, 304) zu vermeiden, wobei es auf die strafrechtliche Erfassung des Sachverhaltes im vorliegenden Fall ohnehin nicht ankommt. - BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.1997 - 16 Ta 231/97
Nach der nunmehrigen Rechtsprechung des BAG soll zwar die bloße Rechtsbehauptung des Klägers, er sei Arbeitnehmer, dann zum Bejahen der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit ausreichen, wenn die Klage nur dann Erfolg haben kann, wenn der Kläger Arbeitnehmer ist (sog. sic-non-Fall; vgl. BAG 24.04.1996 AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; BAG 09.10.1996 NZA 97, 175 ; BAG 18.12.1996 DB 97, 834 ). - BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits- …
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.1997 - 16 Ta 231/97
Nach der nunmehrigen Rechtsprechung des BAG soll zwar die bloße Rechtsbehauptung des Klägers, er sei Arbeitnehmer, dann zum Bejahen der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit ausreichen, wenn die Klage nur dann Erfolg haben kann, wenn der Kläger Arbeitnehmer ist (sog. sic-non-Fall; vgl. BAG 24.04.1996 AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; BAG 09.10.1996 NZA 97, 175 ; BAG 18.12.1996 DB 97, 834 ). - BAG, 09.10.1996 - 5 AZB 18/96
Rechtsweg für Kündigungsschutzklage
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.1997 - 16 Ta 231/97
Nach der nunmehrigen Rechtsprechung des BAG soll zwar die bloße Rechtsbehauptung des Klägers, er sei Arbeitnehmer, dann zum Bejahen der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit ausreichen, wenn die Klage nur dann Erfolg haben kann, wenn der Kläger Arbeitnehmer ist (sog. sic-non-Fall; vgl. BAG 24.04.1996 AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; BAG 09.10.1996 NZA 97, 175 ; BAG 18.12.1996 DB 97, 834 ).
- LAG Nürnberg, 11.01.1999 - 6 Ta 196/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtswegzuständigkeit - …
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat im Beschluß vom 12.08.1997 - 16 Ta 231/97; LAGE ArbGG 1979, § 2, 27 ausgeführt, daß allein der Umstand, daß Gegenstand der Klage eine Lohnabrechnung sei, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet. - LAG Hessen, 04.11.1997 - 16 Ta 496/97
Sofortige Beschwerde gegen einen die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen …
Das entspricht im übrigen nunmehr ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammer (vgl. zuletzt Kammerbeschluß vom 12.08.1997-16 Ta 231/97).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 16.05.1997 - 1 W 47/96 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Betriebsüberlassungsvertrag, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Verletzung von Schutzgesetzen nach § 823 Abs. 2 BGB, Verschulden
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadenersatzpflicht wegen Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung; Zuständige Einzugstelle; Haftung des Geschäftsführers für Beiträge für Arbeitnehmer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Rechtsfigur der Drittschadensliquidation; ...
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 688
- BB 1998, 54
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- BGH, 01.10.1991 - VI ZR 374/90
Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung - …
Auszug aus OLG Rostock, 16.05.1997 - 1 W 47/96
Von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat folgt, ist es anerkannt, daß § 266 a Abs. 1 StGB ein Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB ist (BGH VersR 1989, 922; BGH NJW 1992, 177, 178 [BGH 01.10.1991 - VI ZR 374/90]; OLG Frankfurt ZIP 1995, 213, 214;.Der subjektive Tatbestand des § 266 a Abs. 1 StGB erfordert mindestens bedingten Vorsatz (BGH NJW 1992, 177, 178 [BGH 01.10.1991 - VI ZR 374/90];… Schönke-Schröder-Lenckner, a. a. O., Rdn. 17).
- BGH, 04.07.1989 - VI ZR 23/89
Anforderungen an die Annahme eines Betriebsleiters im strafrechtlichen Sinne
Auszug aus OLG Rostock, 16.05.1997 - 1 W 47/96
Von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat folgt, ist es anerkannt, daß § 266 a Abs. 1 StGB ein Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB ist (BGH VersR 1989, 922; BGH NJW 1992, 177, 178 [BGH 01.10.1991 - VI ZR 374/90]; OLG Frankfurt ZIP 1995, 213, 214;.Rn. 24 Der Begriff des "Arbeitgebers" ist ein besonderes persönliches Merkmal, das die Strafbarkeit des Täters gem. § 266 a Abs. 1 StGB begründet (BGH VersR 1989, 922).
- BGH, 08.12.1986 - II ZR 2/86
Bestimmung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte - Rechtsstellung …
Auszug aus OLG Rostock, 16.05.1997 - 1 W 47/96
Liegt ein Fall der Drittschadensliquidation vor, so kann derjenige, der in seinen Rechten verletzt ist, den Anspruch des Dritten durchsetzen (BGH WM 1987, 581, 582;… Soergel-Mertens, Kommentar zum BGB, 12. Aufl., Vor § 249 Rdn. 259).Danach kann der Treuhänder bzw. der mittelbare Stellvertreter Schäden des Treugebers oder des Vertretenen ersetzt verlangen (BGH NJW 1967, 930 f.; BGH WM 1987, 581 f.).
- BGH, 29.02.1972 - VI ZR 199/70
§ 533 RVO als Schutzgesetz für Ersatzkassen
Auszug aus OLG Rostock, 16.05.1997 - 1 W 47/96
Rn. 20 vgl. zur alten Rechtslage ebenso: BGHZ 58, 199, 201) [BGH 29.02.1972 - VI ZR 199/70].Rn. 30 Das Vorenthalten besteht in dem Unterlassen der fälligen Zahlung, wobei es unerheblich ist, ob der Arbeitgeber die vorenthaltenen Beiträge einbehalten bzw. sie vom Arbeitnehmer erhalten hat und nicht an die Einzugsstelle weitergeleitet hat (…Schönke-Schröder-Lenckner, Kommentar zum StGB, 25. Aufl., § 266 a Rdn. 9; BGHZ 58, 199, 202) [BGH 29.02.1972 - VI ZR 199/70].
- BGH, 19.11.1991 - VI ZR 171/91
Beweislastumkehr bei Produzentenhaftung; Darlegungs- und Beweislast für …
Auszug aus OLG Rostock, 16.05.1997 - 1 W 47/96
Rn. 34 Steht fest, daß das Schutzgesetz objektiv verletzt worden ist, so muß der Schädiger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, Umstände darlegen und beweisen, die geeignet sind, die daraus folgende Annahme eines Verschuldens auszuräumen (BGH NJW 1985, 1774, 1775 [BGH 13.12.1984 - III ZR 20/83] m. w. N.; BGHZ 116, 104, 114 f.) [BGH 19.11.1991 - VI ZR 171/91]. - BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87
Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B
Auszug aus OLG Rostock, 16.05.1997 - 1 W 47/96
Rn. 51 Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, daß dieser das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde (BGHZ 43, 292 [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64]; 84, 281 [BGH 16.06.1982 - IVb ZR 709/80]; 105, 298) [BGH 20.10.1988 - VII ZR 302/87]. - BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83
Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines …
Auszug aus OLG Rostock, 16.05.1997 - 1 W 47/96
Rn. 34 Steht fest, daß das Schutzgesetz objektiv verletzt worden ist, so muß der Schädiger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, Umstände darlegen und beweisen, die geeignet sind, die daraus folgende Annahme eines Verschuldens auszuräumen (BGH NJW 1985, 1774, 1775 [BGH 13.12.1984 - III ZR 20/83] m. w. N.; BGHZ 116, 104, 114 f.) [BGH 19.11.1991 - VI ZR 171/91]. - BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80
Verwirkung im Unterhaltsrecht
Auszug aus OLG Rostock, 16.05.1997 - 1 W 47/96
Rn. 51 Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, daß dieser das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde (BGHZ 43, 292 [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64]; 84, 281 [BGH 16.06.1982 - IVb ZR 709/80]; 105, 298) [BGH 20.10.1988 - VII ZR 302/87]. - BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64
Verwirkung des Beschwerderechts
Auszug aus OLG Rostock, 16.05.1997 - 1 W 47/96
Rn. 51 Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, daß dieser das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde (BGHZ 43, 292 [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64]; 84, 281 [BGH 16.06.1982 - IVb ZR 709/80]; 105, 298) [BGH 20.10.1988 - VII ZR 302/87]. - BGH, 22.11.1966 - VI ZR 49/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG Rostock, 16.05.1997 - 1 W 47/96
Danach kann der Treuhänder bzw. der mittelbare Stellvertreter Schäden des Treugebers oder des Vertretenen ersetzt verlangen (BGH NJW 1967, 930 f.; BGH WM 1987, 581 f.). - OLG Frankfurt, 09.12.1994 - 24 U 254/93
- OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 3 U 125/03
Berechnung des Schadens wegen Nichtabführung von …
Es kann offen bleiben, ob sich dies aus ihren gesetzlichen bzw. durch die LVA nach Betriebsprüfung bestimmten Zuständigkeit als Einzugsstelle gemäß § 28 h SGB IV ergibt oder über die Grundsätze der Drittschadensliquidation (so OLG Rostock NJW-RR 1998, 688 f). - SG Berlin, 07.10.2015 - S 28 KR 2551/13
Vergleichsschluss über im Rahmen der Geschäftsführerhaftung nach § 823 Abs 2 BGB …
Denn soweit der Schaden im Rahmen des von der Beklagten gegen den Geschäftsführer des Arbeitgebers geltend gemachte Schadensersatzanspruchs nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266a StGB durch die Verkürzung des Rentenversicherungsbeitrags begründet wurde, handelt es sich um eine Drittschadensliquidation (OLG Rostock, Urteil vom 16. Juni 1997, 1 W 47/96, zitiert nach juris), d.h., die Beklagte war legitimiert den bei der Klägerin eingetretenen Schaden geltend zu machen. - OLG Hamburg, 15.12.2000 - 1 U 91/00
Anfechtung im Insolvenzverfahren
Dem steht die von der Beklagten für ihre Sicht angeführte Entscheidung des OLG Rostock (Beschluss vom 16.05.1997, NJW-RR 1998, 688) nicht entgegen.
- OLG Schleswig, 07.12.2001 - 14 U 122/01
Haftung des GmbH-Geschäftsführer für Nichtabführung von Arbeitgeberanteilen
Der gegenteiligen Entscheidung des OLG Rostock (BB 1998, 54, 55; die Entscheidung des OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 289, 290 trifft nicht diesen Fall, denn dort geht es um die Frage der Beweislast für die behauptete Unmöglichkeit wegen fehlender finanzieller Mittel und damit um den objektiven Tatbestand) kann im Ergebnis nicht gefolgt werden. - AG Bremen, 17.03.2011 - 23 C 182/10
Sozialversicherungsbeiträge - Nichtabführung und Haftung eines …
Die klägerseits zitierte Entscheidung OLG Rostock, NJW-RR 1998, 688 (Haftung der Geschäftsführerin einer eingetragenen GmbH) ist insofern nicht einschlägig. - SG Aachen, 13.08.2004 - S 11 RJ 14/02
Rentenversicherung
Rn. 20 Die Haftung eines (ehemaligen) Geschäftsführers einer juristischen Person wegen der Nichtabführung von Beiträgen zur Sozialversicherung hat ihre gesetzliche Grundlage nach ständiger Rechtsprechung in § 823 Abs. 2 BGB und ist privatrechtlicher Natur (vgl. etwa die auch von der Beklagten angeführten Entscheidungen des BGHZ vom 15.10.1996 VI ZR 319/95 und vom 01.10.1991 VI ZR 374/90; ferner etwa Urteil vom 16.05.2000 VI ZR 90/99, NJW 2000, 2993 ff; Urteil vom 15.10.1996 VI ZR 327/95, ZIP 1996, 1989 ff; Urteil vom 04.07.1989 VI ZR 23/89, DB 1989, 1851; Urteil vom 18.05.1976 VI ZR 241/73, BB 1976, 1032; aus der OLG-Rechtsprechung etwa OLG Rostock, Beschluss vom 16.06.1997 1 W 47/96; OLG Köln, Urteil vom 23.08.1996 11 U 19/96, GmbHR 1997, 308 ff; Urteil vom 25.05.1988 13 U 140/87, DB 1988, 1588 f; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.02.1985 1 U 77/84, VersR 1986, 1086;… aus der Literatur etwa Kissel, GVG, 3. Aufl., 2001, § 13, Rn 131).
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