Rechtsprechung
| OLG München, 24.04.2001 - 5 U 2180/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Aufina
Zur vorvertraglichen Aufklärungspflichten des Franchisegebers
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertragsähnliches Vertrauensverhältnis späterer Vertragsparteien in der Vertragsanbahnungsphase; Aufklärungspflicht der Parteien bei Vertragsverhandlungen; Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten durch falsche Auskünfte; Berücksichtigung von Mitverschulden im Rahmen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Aufina -, Anwendung der Grundsätze der Prospekthaftung, Verschulden bei Vertragsschluss, c.i.c, Aufklärungspflicht des FG, Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, Saldotheorie, Nichtigkeit des FV
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 276 § 254
Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers
Verfahrensgang
- LG München I, 30.12.1999 - 10 O 24201/96
- OLG München, 24.04.2001 - 5 U 2180/00
Papierfundstellen
- BB 2001, 1759
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97
Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 16.09.1993 - 6 U 5495/92
Schadensersatzpflicht wegen falscher Angaben in einer zur Anbahnung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamburg, 30.12.2002 - 5 U 220/01
Ansprüche des Franchisenehmers auf Rückzahlung der sog. Eintrittsgebühr bei …
Die Beklagte war während der Verhandlungen mit dem Kläger vor dem Abschluss des Lizenzvertrages aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses diesem gegenüber zu besonderer Sorgfalt verpflichtet und hatte den Kläger über sämtliche Umstände aufzuklären, die für dessen Vertragsschluss erkennbar von besonderer Bedeutung waren (OLG München in BB 2001, 1759, 1760).Bei der Verhandlung mit potentiellen Franchisenehmern ist nach § 242 BGB der Franchisegeber als diejenige Partei, die mit dem System und dessen Erfolgsaussichten am Markt weit besser vertraut ist, verpflichtet, den Franchisenehmer umfassend und vollständig aufzuklären (OLG München in BB 2001, 1759, 1760).
- OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 27/06
Verletzung der Aufklärungspflichten des Franchisegebers einer Zeitarbeitsfirma - …
Zahlen und Fakten dürfen dabei nicht geschönt sein und müssen die Realität des fraglichen Franchisesystems zutreffend wiedergeben (Senat, Urteil v. 30.06.2005, juris, RdNr. 50; OLG München, BB 2001, 1759 m. Anm. Böhner, BB 2001, 1749;… Metzlaff, a.a.O.;… Giesler, a.a.O.) .Nach zutreffender Ansicht (…Becker, a.a.O. Rdnr. 284; vgl. auch OLG München, BB 2001, 1759, 1761;… Urt. v. 27.7.2006 - 23 U 5590/05;… Bräutigam in Metzlaff, Praxishandbuch Franchising, § 12 Rdnr. 18; Giesler, ZIP 1999, 2131, 2137, die im Rahmen der Schadensberechnung von den Aufwendungen des Franchisenehmers sogar die Einnahmen (Erlöse), einen etwaigen Abwicklungserlös und die verbleibenden Restwerte in Abzug bringen wollen) gilt deshalb: Hat ein Franchisegeber dem Franchisenehmer schuldhaft eine unzutreffende - z.B. auf veralteten Grundlagen beruhende - Ertrags- und Gewinnprognose seines Franchisebetriebs vorgelegt und hierdurch den Abschluss des Franchisevertrages bewirkt, ohne - wie hier - mit seiner Wirtschaftlichkeitsprognose eine Gewinngarantie zu übernehmen, besteht eine Haftung aus c.i.c. nicht bereits deshalb, weil der tatsächliche Gewinn geringer ausgefallen ist als der prognostizierte.
- OLG Schleswig, 22.01.2008 - 1 W 27/07
Vorvertragliche Pflichten des Franchisegebers
Zum anderen ist der Franchisegeber verpflichtet, den (potentiellen) Franchisenehmer über solche Umstände aufzuklären, die alleine ihm bekannt sind und von denen er weiß oder wissen muss, dass die Entscheidung der anderen Partei durch deren Kenntnis beeinflusst wird (OLG München, BB 2001, 1759).
- OLG Frankfurt, 03.06.2016 - 13 U 107/14
Vorvertragliche Aufklärungspflicht bei Franchisevertrag
Allgemeinverbindliche Vorgaben dafür, was der Franchisegeber dem Franchisenehmer im Vorfeld des Vertragsschlusses konkret mitzuteilen und vorzulegen hat, lassen sich nicht aufstellen (OLG Hamburg Urteil vom 30.12.2002 in DB 2003, 1054 [OLG Hamburg 30.12.2002 - 5 U 220/01] ; OLG Brandenburg Urteil vom 28.9.2005 in NJW-RR 2006, 51 [OLG Brandenburg 28.09.2005 - 4 U 37/05] ; OLG München Urteil vom 24.4.2001 in BB 2001, 1759; OLG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.1.2008 in MDR 2008, 790; OLG Düsseldorf Urteil vom 25.10.2013 zu Az. I-22 U 62/13 in Juris). - OLG Köln, 27.04.2023 - 8 U 24/21
Abhängen der Reichweite der Aufklärungspflicht eines Franchisegebers von den …
Dabei besteht die Vermutung, dass der Franchisenehmer bei ausreichender Aufklärung den Franchisevertrag nicht abgeschlossen hätte (vgl. OLG München, Urteil vom 24.04.2001 - 5 U 2180/00, zitiert nach juris).Rn. 56 Abzusetzen sind hiervon im Wege der Vorteilsausgleichung nach allgemeinen Grundsätzen allerdings die von dem Franchisenehmer mit dem Franchisebetrieb erzielten Einnahmen (vgl. nur OLG München, Urteil vom 24.04.2001 - 5 U 2180/00).
- LG Köln, 26.02.2008 - 5 O 106/07
Keine Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten bei der Anbahnung eines …
Die Reichweite der Aufklärungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und bestimmt sich entscheidend nach dem konkreten Informationsbedarf und den Informationsmöglichkeiten (vgl. OLG München, BB 2001, 1759; OLG Brandenburg, NJW-RR 2006, 51). - OLG Köln, 07.09.2001 - 19 U 83/01 Zwar kommt eine Vorteilsausgleichung durch Einnahmen des Franchisenehmers grundsätzlich in Betracht (OLG München BB 2001, 1759; Böhner BB 2001, 1749, 1751; BGH NJW-RR 1997, 1537, 1538).
- LG Krefeld, 04.10.2007 - 3 O 243/06 Insbesondere ist es Sache jeder Partei selbst, sich über die allgemeinen Marktverhältnisse und die daraus resultierenden Risiken und Chancen zu informieren (OLG München, BB 2001, 1759).
- OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 22 U 181/08
Zu den Aufklärungspflichten beim Abschluss von Franchise-Verträgen gehört auch …
Angaben zu der Frage, ob andere Franchisenehmer insolvent geworden seien, konnten für den Vertragsentschluss eines Interessenten von Bedeutung sein (vgl. Oberlandesgericht München, Urteil vom 24 April 2001 - 5 U 2180/00 - Rn 57).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.02.2001 - 19 U 148/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK (Leitsatz)
- Chrysler 7 -, dreiseitiger VHV, Teilkündigung, Kollusion
- rechtsportal.de (Leitsatz)
HGB § 89; BGB § 242
Handels- und Gesellschaftsrecht; Unzulässige Kündigung eines auf die Erbringung von Werkstattleistungen beschränkten Vertrages mit einem Vertragshändler
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.02.2000 - 86 O 3/99
- OLG Köln, 02.02.2001 - 19 U 148/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 602
- BB 2001, 1759
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 03.02.2000 - 86 O 3/99
Auszug aus OLG Köln, 02.02.2001 - 19 U 148/00
Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.02.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 86 O 3/99 - wird zurückgewiesen.Rn. 22 das Urteil des Landgerichts Köln vom 03.02.2000 - Az.: 86 O 3/99 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".