Rechtsprechung
| BFH, 12.12.2000 - IX S 28/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 142; ; ZPO § 114; ; AO 1977 § 163; ; EigZulG § 15 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Prozesskostenhilfe - Aussicht auf Erfolg - Erfolgsaussicht - Eigenheimzulage - Begünstigungstatbestand - Billigkeitsgründe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EigZulG § 19
Begünstigtes Objekt i.S.d. EigZulG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2001, 751
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.07.1999 - IX B 81/99
Anwendungszeitpunkt für Eigenheimzulage
Auszug aus BFH, 12.12.2000 - IX S 28/00
Zur weiteren Begründung nimmt der Senat auf seinen Beschluss vom 16. Juli 1999 IX B 81/99 (BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760) Bezug. - BFH, 21.07.1999 - V S 6/99
PKH bei NZB
Auszug aus BFH, 12.12.2000 - IX S 28/00
Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bei summarischer Prüfung für den Eintritt des Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 1999 V S 6/99, BFH/NV 2000, 193).
- BFH, 04.11.2004 - III R 61/03
Maßgeblichkeit des ursprünglichen Bauantrags für die Anwendung des EigZulG trotz …
Sie sind nicht befugt, einen vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen Begünstigungstatbestand von sich aus zu schaffen oder einen gesetzlich genau umrissenen Tatbestand aufgrund eigener Wertvorstellungen auszuweiten (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760; vom 12. Dezember 2000 IX S 28/00, BFH/NV 2001, 751). - FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2362/01
Herstellungsbeginn bei der Eigenheimzulage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 04.07.2002 - IX B 24/02
Bundesfinanzhof - Beteiligte - Vertretungszwang - Prozeßvertreter - Berechtigung …
Aus dem Gesetzeswortlaut des § 19 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) ergibt sich eindeutig, dass das Gesetz anzuwenden ist, wenn der Anspruchsberechtigte ... im Fall der Anschaffung die Wohnung nach dem 31. Dezember 1995 (§ 19 Abs. 1 EigZulG) oder nach dem 26. Oktober 1995 (§ 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EigZulG) "auf Grund eines nach diesem Zeitpunkt rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat" (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760; vom 12. Dezember 2000 IX S 28/00, BFH/NV 2001, 751).
- BFH, 18.03.2005 - IX B 185/04
EigZulG - zeitlicher Geltungsbereich
Gemäß § 19 Abs. 1 EigZulG ist das Gesetz anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte nach dem 31. Dezember 1995 "auf Grund eines nach diesem Zeitpunkt rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat" (vgl. auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760; vom 12. Dezember 2000 IX S 28/00, BFH/NV 2001, 751). - BFH, 04.07.2002 - IX S 1/02
Eigenheimzulage - Eigentumswohnung - Gewährung - Zeitliche Anwendbarkeit - …
Zur weiteren Begründung nimmt der Senat auf seine bisher dazu ergangene Rechtsprechung Bezug (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760; vom 12. Dezember 2000 IX S 28/00, BFH/NV 2001, 751). - BFH, 16.11.2001 - IX E 3/01
PKH-Beschwerde; Gerichtskosten
Er stellte gleichzeitig (sinngemäß) einen Antrag auf Bewilligung von PKH zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens (Az. IX S 28/00), den der Senat durch Beschluss vom 12. Dezember 2000 IX S 28/00 (BFH/NV 2001, 751) abgelehnt hat. - FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2002 - 5 K 2595/01
Beginn der Herstellung als Voraussetzung für die Anwendung EigZulG
Sie sind nicht befugt, einen vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen Begünstigungstatbestand von sich aus zu schaffen oder einen gesetzlich genau umrissenen Tatbestand auf Grund eigener Vorstellungen auszuweiten (vgl. zuletzt BFH vom 12. Dezember 2000 IX S 28/00, BFH/NV 2001, 751 und ausführlich BFH vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BStBl II 1999, 760).
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Rechtsprechung
| BFH, 24.08.2000 - X B 54/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
AO 1977 § 38; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 22 Abs. 1 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel - Rentenvertrag - Einkommensteuer - Kind - Sparguthaben
- rechtsportal.de
Zurechnung von Einkünften
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2001, 751
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BFH, 24.04.1990 - VIII R 170/83
Eigene Einkünfte aus geschenktem Sparguthaben bezieht minderjähriges Kind, in …
Auszug aus BFH, 24.08.2000 - X B 54/00
Tatsächlich beruht das Urteil des Finanzgerichts (FG) mit seiner Entscheidung, die Einnahmen aus dem kreditfinanzierten Rentenvertrag ebenso wie die hiermit verbundenen Aufwendungen gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG dem Kläger wegen der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung nur zur Hälfte zuzurechnen, auf keinem abstrakten Rechtssatz, der von einem ebensolchen Rechtssatz abweicht, der eines der in der Beschwerdebegründung genannten BFH-Urteile trägt (…s. zum Begriff der Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--: BFH-Beschluss vom 10. September 1999 X B 26/99, BFH/NV 2000, 557, 558;… Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 17, jeweils m.w.N.), und zwar schon deshalb nicht, weil dort jeweils über andere Sachverhalte zu befinden war als hier (…s. dazu BFH-Beschluss vom 22. September 1999 X B 47/99, BFH/NV 2000, 559, 560): Im BFH-Urteil vom 10. Dezember 1985 VIII R 15/83 (BFHE 145, 538, BStBl II 1986, 342) ging es darum, den Zeitpunkt des Zuflusses von Einnahmen bei Gesamtgläubigern zu bestimmen, im BFH-Urteil vom 24. April 1990 VIII R 170/83 (BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539) um die Beantwortung der Frage, ob und wann ein minderjähriges Kind aus einem geschenkten Sparguthaben, auf Grund eines Vertrages zu Gunsten Dritter, (eigene) Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt und im Senatsurteil vom 22. September 1993 X R 48/92 (BFHE 172, 366, BStBl II 1994, 107) schließlich um die Zurechnung von Altenteilsleistungen gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG an Eheleute als Gesamtberechtigte. - BFH, 10.12.1985 - VIII R 15/83
Anteilsmäßiger Zufluß von Einnahmen bei allen Gesamtgläubigern in dem Zeitpunkt, …
Auszug aus BFH, 24.08.2000 - X B 54/00
Tatsächlich beruht das Urteil des Finanzgerichts (FG) mit seiner Entscheidung, die Einnahmen aus dem kreditfinanzierten Rentenvertrag ebenso wie die hiermit verbundenen Aufwendungen gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG dem Kläger wegen der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung nur zur Hälfte zuzurechnen, auf keinem abstrakten Rechtssatz, der von einem ebensolchen Rechtssatz abweicht, der eines der in der Beschwerdebegründung genannten BFH-Urteile trägt (…s. zum Begriff der Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--: BFH-Beschluss vom 10. September 1999 X B 26/99, BFH/NV 2000, 557, 558;… Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 17, jeweils m.w.N.), und zwar schon deshalb nicht, weil dort jeweils über andere Sachverhalte zu befinden war als hier (…s. dazu BFH-Beschluss vom 22. September 1999 X B 47/99, BFH/NV 2000, 559, 560): Im BFH-Urteil vom 10. Dezember 1985 VIII R 15/83 (BFHE 145, 538, BStBl II 1986, 342) ging es darum, den Zeitpunkt des Zuflusses von Einnahmen bei Gesamtgläubigern zu bestimmen, im BFH-Urteil vom 24. April 1990 VIII R 170/83 (BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539) um die Beantwortung der Frage, ob und wann ein minderjähriges Kind aus einem geschenkten Sparguthaben, auf Grund eines Vertrages zu Gunsten Dritter, (eigene) Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt und im Senatsurteil vom 22. September 1993 X R 48/92 (BFHE 172, 366, BStBl II 1994, 107) schließlich um die Zurechnung von Altenteilsleistungen gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG an Eheleute als Gesamtberechtigte. - BFH, 22.09.1999 - X B 47/99
Ende einer Betriebsaufspaltung: Aufdeckung stiller Reserven
Auszug aus BFH, 24.08.2000 - X B 54/00
Tatsächlich beruht das Urteil des Finanzgerichts (FG) mit seiner Entscheidung, die Einnahmen aus dem kreditfinanzierten Rentenvertrag ebenso wie die hiermit verbundenen Aufwendungen gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG dem Kläger wegen der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung nur zur Hälfte zuzurechnen, auf keinem abstrakten Rechtssatz, der von einem ebensolchen Rechtssatz abweicht, der eines der in der Beschwerdebegründung genannten BFH-Urteile trägt (…s. zum Begriff der Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--: BFH-Beschluss vom 10. September 1999 X B 26/99, BFH/NV 2000, 557, 558;… Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 17, jeweils m.w.N.), und zwar schon deshalb nicht, weil dort jeweils über andere Sachverhalte zu befinden war als hier (s. dazu BFH-Beschluss vom 22. September 1999 X B 47/99, BFH/NV 2000, 559, 560): Im BFH-Urteil vom 10. Dezember 1985 VIII R 15/83 (BFHE 145, 538, BStBl II 1986, 342) ging es darum, den Zeitpunkt des Zuflusses von Einnahmen bei Gesamtgläubigern zu bestimmen, im BFH-Urteil vom 24. April 1990 VIII R 170/83 (BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539) um die Beantwortung der Frage, ob und wann ein minderjähriges Kind aus einem geschenkten Sparguthaben, auf Grund eines Vertrages zu Gunsten Dritter, (eigene) Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt und im Senatsurteil vom 22. September 1993 X R 48/92 (BFHE 172, 366, BStBl II 1994, 107) schließlich um die Zurechnung von Altenteilsleistungen gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG an Eheleute als Gesamtberechtigte.
- BFH, 22.09.1993 - X R 48/92
Im Rahmen vorweggenommener Erbfolge vereinbarte Altenteilsleistungen an …
Auszug aus BFH, 24.08.2000 - X B 54/00
Tatsächlich beruht das Urteil des Finanzgerichts (FG) mit seiner Entscheidung, die Einnahmen aus dem kreditfinanzierten Rentenvertrag ebenso wie die hiermit verbundenen Aufwendungen gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG dem Kläger wegen der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung nur zur Hälfte zuzurechnen, auf keinem abstrakten Rechtssatz, der von einem ebensolchen Rechtssatz abweicht, der eines der in der Beschwerdebegründung genannten BFH-Urteile trägt (…s. zum Begriff der Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--: BFH-Beschluss vom 10. September 1999 X B 26/99, BFH/NV 2000, 557, 558;… Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 17, jeweils m.w.N.), und zwar schon deshalb nicht, weil dort jeweils über andere Sachverhalte zu befinden war als hier (…s. dazu BFH-Beschluss vom 22. September 1999 X B 47/99, BFH/NV 2000, 559, 560): Im BFH-Urteil vom 10. Dezember 1985 VIII R 15/83 (BFHE 145, 538, BStBl II 1986, 342) ging es darum, den Zeitpunkt des Zuflusses von Einnahmen bei Gesamtgläubigern zu bestimmen, im BFH-Urteil vom 24. April 1990 VIII R 170/83 (BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539) um die Beantwortung der Frage, ob und wann ein minderjähriges Kind aus einem geschenkten Sparguthaben, auf Grund eines Vertrages zu Gunsten Dritter, (eigene) Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt und im Senatsurteil vom 22. September 1993 X R 48/92 (BFHE 172, 366, BStBl II 1994, 107) schließlich um die Zurechnung von Altenteilsleistungen gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG an Eheleute als Gesamtberechtigte. - BFH, 10.09.1999 - X B 26/99
Zeitlich versetzte Veräußerung von Grundstücksparzellen
Auszug aus BFH, 24.08.2000 - X B 54/00
Tatsächlich beruht das Urteil des Finanzgerichts (FG) mit seiner Entscheidung, die Einnahmen aus dem kreditfinanzierten Rentenvertrag ebenso wie die hiermit verbundenen Aufwendungen gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG dem Kläger wegen der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung nur zur Hälfte zuzurechnen, auf keinem abstrakten Rechtssatz, der von einem ebensolchen Rechtssatz abweicht, der eines der in der Beschwerdebegründung genannten BFH-Urteile trägt (s. zum Begriff der Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--: BFH-Beschluss vom 10. September 1999 X B 26/99, BFH/NV 2000, 557, 558;… Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 17, jeweils m.w.N.), und zwar schon deshalb nicht, weil dort jeweils über andere Sachverhalte zu befinden war als hier (…s. dazu BFH-Beschluss vom 22. September 1999 X B 47/99, BFH/NV 2000, 559, 560): Im BFH-Urteil vom 10. Dezember 1985 VIII R 15/83 (BFHE 145, 538, BStBl II 1986, 342) ging es darum, den Zeitpunkt des Zuflusses von Einnahmen bei Gesamtgläubigern zu bestimmen, im BFH-Urteil vom 24. April 1990 VIII R 170/83 (BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539) um die Beantwortung der Frage, ob und wann ein minderjähriges Kind aus einem geschenkten Sparguthaben, auf Grund eines Vertrages zu Gunsten Dritter, (eigene) Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt und im Senatsurteil vom 22. September 1993 X R 48/92 (BFHE 172, 366, BStBl II 1994, 107) schließlich um die Zurechnung von Altenteilsleistungen gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG an Eheleute als Gesamtberechtigte. - BFH, 08.09.1999 - X B 36/99
Divergenz und Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 24.08.2000 - X B 54/00
Von vornherein in diesem Verfahren nicht gehört werden kann der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) mit Einwänden gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils (s. dazu z.B. die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. September 1999 X B 36/99, BFH/NV 2000, 323, …und vom 4. Februar 2000 II B 108/99, BFH/NV 2000, 875;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 62, m.w.N.). - BFH, 04.02.2000 - II B 108/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung des rechtlichen Gehörs; …
Auszug aus BFH, 24.08.2000 - X B 54/00
Von vornherein in diesem Verfahren nicht gehört werden kann der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) mit Einwänden gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils (…s. dazu z.B. die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. September 1999 X B 36/99, BFH/NV 2000, 323, und vom 4. Februar 2000 II B 108/99, BFH/NV 2000, 875;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 62, m.w.N.).
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