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Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.10.2002

Rechtsprechung
   BFH, 04.11.2002 - VIII B 131/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9602
BFH, 04.11.2002 - VIII B 131/02 (https://dejure.org/2002,9602)
BFH, Entscheidung vom 04.11.2002 - VIII B 131/02 (https://dejure.org/2002,9602)
BFH, Entscheidung vom 04. November 2002 - VIII B 131/02 (https://dejure.org/2002,9602)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Landespflegegeld - Betreuung eines schwerbehinderten Kindes - Bosnischer Kriegsflüchtling - Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über soziale Sicherheit - Kindergeld für Arbeitnehmer - Jugoslawisches ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Abkommen Deutschland-Jugoslawien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Auszug aus BFH, 04.11.2002 - VIII B 131/02
    Das BSG hat mit dem vom Finanzgericht (FG) zitierten Urteil vom 12. April 2000 B 14 KG 3/99 R (BSGE 86, 115) unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des Abkommens entschieden, dass der Arbeitnehmerbegriff des Art. 28 des Abkommens eng auszulegen sei.

    Denn das BSG hat in seinem Urteil in BSGE 86, 115 ausgeführt, dass sachlich einleuchtende Gründe für die in Art. 28 des Abkommens getroffene Regelung sprechen, weil nur durch die Beschränkung auf Arbeitnehmer und die ihnen ausdrücklich gleich gestellten Personen das Gleichgewicht der gegenseitigen Verpflichtungen der beiden Vertragsstaaten hatte bewahrt werden können.

  • BFH, 08.10.2001 - VI B 138/01

    Kein Anspruch auf Kindergeld nach dem deutsch-jugoslawischen Abkommen über …

    Auszug aus BFH, 04.11.2002 - VIII B 131/02
    Im Einklang damit hat der BFH mit Beschluss vom 8. Oktober 2001 VI B 138/01 (BFHE 198, 91, BStBl II 2002, 480) entschieden, dass Art. 28 des Abkommens seinem Wortlaut gemäß zu verstehen ist und deshalb nur die dort ausdrücklich genannten Personenkreise erfasst.
  • FG Niedersachsen, 09.12.2009 - 7 K 248/04

    Anspruch eines nicht geringfügig beschäftigten serbischen Studenten auf …

    Arbeitnehmer im Sinne des Abkommens ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des BFH, wer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, es gilt ein enger Arbeitnehmerbegriff (BSG, Urteil vom 12. April 2000, a.a.O., BFH, Urteile vom 21. Februar 2008, III R 79/03, BFHE 220, 439, BFH/NV 2008, 1036, vom 15. März 2007, III R 93/03 und III R 54/05, a.a.O., m.w.N., Beschluss vom 4. November 2002, VIII B 131/02, BFH/NV 2003, 168, FG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2008, 3 K 200/08, EFG 2009, 1040).
  • FG Münster, 17.11.2003 - 4 K 4828/02

    Kindergeldanspruch bei Ausländern, deren Aufenthalt im Bundesgebiet lediglich …

    Rn. 22 Hinsichtlich einer Anspruchsberechtigung nach Artikel 28 des deutsch-jugoslawischen Abkommens über soziale Sicherheit hat der Bundesfinanzhof (Beschluss vom 04.11.2002 - VIII B 131/02- BFH/NV 2003, 168) entschieden, bereits durch die bisherige Rechtsprechung sei geklärt, dass Artikel 28 des deutsch-jugoslawischen Abkommens über soziale Sicherheit seinem Wortlaut gemäß zu verstehen sei und nur die dort ausdrücklich genannten Personenkreise (Arbeitnehmer) erfasse.
  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 4 K 2784/07

    Prozesskostenhilfe: Kein Kindergeld für mazedonische Staatsangehörige nach dem …

    Dies galt - ungeachtet des insoweit anderslautenden Abkommenstextes - auch dann, wenn sich die Kinder nicht in dem anderen Vertragsstaat Jugoslawien aufhielten, sondern in Deutschland als dem Vertragsstaat, in dem der Anspruchsteller beschäftigt war (Urteil des Niedersächsischen FG vom 31. Januar 2008 16 K 343/07, [...]; inzident auch BFH-Entscheidungen vom 4. November 2002 VIII B 131/02, BFH/NV 2003, 168, vom 9. Juli 2003 VIII B 98/03, BFH/NV 2003, 1423, und vom 22. November 2007 III R 63/04, [...], unter II.5.).
  • FG Hessen, 28.04.2003 - 3 K 3546/01

    Kindergeld; Sozialabkommen; Asylbewerber; Arbeitnehmer; Verletztengeld - …

    Denn nur durch eine Beschränkung des sachlichen Geltungsbereiches auf das "Kindergeld für Arbeitnehmer" konnten und können die gegenseitig eingegangenen Verpflichtungen im Gleichgewicht gehalten werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 04.11.2002 VIII B 131/02, in Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2003, 168 ).
  • FG Köln, 13.10.2004 - 4 K 6456/01

    Unerledigter Antrag auf sozialrechtliches Kindergeld, Sperrwirkung von …

    Für weiter zurückliegende Zeiträume ist das Kindergeld aus formalrechtlichen Gründen nicht zu zahlen, obwohl der Kläger unabhängig von seinem Aufenthaltstitel nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über soziale Sicherheit grundsätzlich materiellrechtlich einen Anspruch auf Kindergeld hätte (vgl. Rechtsprechungsänderung des BSG durch Urteil vom 12.04.2000 (B 14 KG 3/99 R -BSGE 86, 115 - 120, der sich der BFH für das steuerrechtliche Kindergeld angeschlossen hat, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 08.10.2001, VI B 138/01, BStBl 2002 11, 480; BFH-Beschluss vom 4.11.2002, VIII B 131/02, BFH/NV 2002, 168).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.10.2002 - VIII B 121/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10629
BFH, 25.10.2002 - VIII B 121/02 (https://dejure.org/2002,10629)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2002 - VIII B 121/02 (https://dejure.org/2002,10629)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - VIII B 121/02 (https://dejure.org/2002,10629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 66 Abs. 2; ; EStG § 70; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Kindergeld - Festsetzung von Kindergeld - Bindungswirkung von Ablehnungsbescheiden - Kindergeldanspruch - Verletzung des Gleichheitssatzes

  • rechtsportal.de

    EStG § 66 Abs. 2 § 70; GG Art. 3 Abs. 1
    Kindergeld; Ablehnungsbescheid; Bindungswirkung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 78/98

    Kindergeld: Bindungswirkung von Ablehnungsentscheidungen

    Auszug aus BFH, 25.10.2002 - VIII B 121/02
    Nach den Urteilen vom 25. Juli 2001 VI R 78/98 (BFHE 196, 253, BStBl II 2002, 88) und VI R 164/98 (BFHE 196, 257, BStBl II 2002, 89) erstreckt und beschränkt sich die Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden Bescheids auf die Zeit bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe.
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 164/98

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

    Auszug aus BFH, 25.10.2002 - VIII B 121/02
    Nach den Urteilen vom 25. Juli 2001 VI R 78/98 (BFHE 196, 253, BStBl II 2002, 88) und VI R 164/98 (BFHE 196, 257, BStBl II 2002, 89) erstreckt und beschränkt sich die Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden Bescheids auf die Zeit bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe.
  • BFH, 23.11.2001 - VI R 125/00

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus BFH, 25.10.2002 - VIII B 121/02
    Der BFH hat außerdem mit Urteil vom 23. November 2001 VI R 125/00 (BFHE 197, 387, BStBl II 2002, 296) entschieden, dass einem --neuerlichen-- Antrag auf Festsetzung von Kindergeld für Zeiträume, für die die Familienkasse nach sachlicher Prüfung das Bestehen eines Kindergeldanspruchs verneint habe, die Bestandskraft entgegensteht.
  • BFH, 26.03.2009 - III B 255/08

    Änderung der Verhältnisse i.S. des § 70 Abs. 2 EStG - Durchbrechung der …

    Der Kläger hat auch nicht substantiiert dargelegt, weshalb die in der Abgabenordnung und in § 70 EStG vorgesehenen --und im Streitfall nicht vorliegenden-- Möglichkeiten, im Interesse der materiellen Richtigkeit die Bestandskraft von Steuerbescheiden zu durchbrechen, den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen sollen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2002 VIII B 121/02, BFH/NV 2003, 168, und VIII B 98/02, Entscheidungssammlung zum Familienrecht, EStG §§ 62 bis 72 Nr. 115).

    Die Bestandskraft des Ablehnungsbescheids ist der rechtfertigende Grund für die unterschiedliche Entscheidung (z.B. BFH in BFH/NV 2003, 168).

  • BFH, 09.07.2003 - VIII B 40/03

    Kindergeld - Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von …

    Der Senat hat bereits in dem --vom Kläger selbst zitierten-- Beschluss vom 25. Oktober 2002 VIII B 121/02 (BFH/NV 2003, 168) dargelegt, dass es nicht gegen den Gleichheitssatz verstößt, wenn Kindergeldanträge für die Vergangenheit deshalb unterschiedlich beschieden werden, weil in dem einen Fall die Festsetzung von Kindergeld zuvor bereits bestandskräftig abgelehnt worden ist und in dem anderen Fall nicht.
  • FG Münster, 06.12.2018 - 8 K 3559/17

    Kindergeld - Stellen eine Bankausbildung und ein anschließendes Bachelorstudium …

    Daher steht die Bestandskraft eines solchen Bescheids einem - neuerlichen - Antrag auf Festsetzung von Kindergeld für frühere Zeiträume, für die die Familienkasse nach sachlicher Prüfung das Bestehen eines Kindergeldanspruchs verneint hat, entgegen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 23.11.2001 VI R 125/00, BStBl. II 2002, 296 und BFH-Beschluss vom 25.10.2002 VI B 121/02, BFH/NV 2003, 168).
  • FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 5314/01

    Zur Bindungswirkung eines ablehnenden Kindergeldbescheides

    Denn nach der überzeugenden und eindeutigen höchstrichterlichen Rechtsprechung erstreckt und beschränkt sich die Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden Bescheids auf die Zeit bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 25.07.2001 VI R 78/98, BStBl II 2002, 88 und VI R 164/98, BStBl II 2002, 89) und steht die Bestandskraft eines solchen Bescheids einem - neuerlichen - Antrag auf Festsetzung von Kindergeld für frühere Zeiträume, für die die Familienkasse nach sachlicher Prüfung das Bestehen eines Kindergeldanspruchs verneint hat, entgegen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 23.11.2001 VI R 125/00, BStBl II 2002, 296, und BFH-Beschluss vom 25.10.2002 VI B 121/02, BFH/NV 2003, 168).
  • FG Hessen, 23.07.2003 - 2 K 2846/02

    Bindungswirkung eines ablehnenden Kindergeldbescheides - Kindergeld; …

    Auf einen danach erneut gestellten Antrag kann demzufolge Kindergeld zwar rückwirkend, jedoch nur ab dem auf die Bekanntgabe des bestandskräftigen Ablehnungsbescheides folgenden Monat bewilligt werden (vgl. hierzu die Urteile des Bundesfinanzhofes vom 25. Juli 2001, Aktenzeichen VI R 78/98, Bundessteuerblatt II 2002, 88; sowie Aktenzeichen VI R 164/98, Bundessteuerblatt II 2002, 89; ferner das BFH-Urteil vom 23. November 2001, VI R 125/00, BStBl II 2002, 296 sowie die BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2002, Aktenzeichen VIII B 121/02, BFH/NV 2003, 168 ; sowie VIII B 98/02, nicht amtlich veröffentlicht).
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