Rechtsprechung
| BFH, 03.03.2004 - X R 17/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 lit. a
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Wertsicherungsklausel - datenbank.nwb.de
Stl. Anerkennung eines Versorgungsvertrags bei Nichtbeachtung einer Wertsicherungsklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verträge zwischen nahen Angehörigen; Anerkennung von Versorgungsverträgen; Nichtbeachtung einer Wertsicherungsicherungsklausel
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 19.04.2002 - 11 K 4238/00
- BFH, 03.03.2004 - X R 17/02
Papierfundstellen
- BFH/NV 2004, 1238
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.04.1986 - VIII ZR 60/85
Bemessung des Gewerberaumanteils bei einem Mischmietverhältnis
Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 17/02
Denn auch das FG geht davon aus, dass die Vertragsparteien aufgrund der salvatorischen Klausel des Versorgungsvertrags verpflichtet waren, für eine --möglicherweise-- wegen fehlender Genehmigung unwirksame Wertsicherungsklausel eine vergleichbare und wirksame Ersatzregelung zu vereinbaren (vgl. dazu auch Urteile des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1974 VIII ZR 69/73, BGHZ 63, 132, unter I. 3., m.w.N. auf die ältere Rechtsprechung; vom 23. Februar 1979 V ZR 106/76, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1979, 1545, unter II.; vom 18. Oktober 1985 V ZR 144/84, NJW 1986, 932, unter II. 2. c, und vom 16. April 1986 VIII ZR 60/85, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1986, 877, unter 4.). - BFH, 15.10.2002 - IX R 46/01
Kaufvertrag zwischen Ehegatten
Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 17/02
Dabei wird das FG zu beachten haben, dass Abweichungen, die in ihrer Summe nicht so gewichtig sind, als dass sie den Gesamteindruck der Ernsthaftigkeit der vertraglichen Vereinbarung und ihrer Durchführung erschüttern könnten, der ertragsteuerrechtlichen Anerkennung von Vertragsverhältnissen unter nahen Angehörigen nicht entgegenstehen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 2002 IX R 46/01, BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243, unter II. 2. c). - BFH, 03.03.2004 - X R 14/01
Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung
Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 17/02
Hinsichtlich der allgemeinen Grundsätze zur ertragsteuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen sowie der Bedeutung der Nichtbeachtung einer in einem Versorgungsvertrag vereinbarten Wertsicherungsklausel verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein zur amtlichen Veröffentlichung bestimmtes Urteil vom heutigen Tage X R 14/01 unter II. 4. bis 6.
- BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 69/73
Wertsicherungsklausel; Rechtsmangel beim Untermietvertrag
Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 17/02
Denn auch das FG geht davon aus, dass die Vertragsparteien aufgrund der salvatorischen Klausel des Versorgungsvertrags verpflichtet waren, für eine --möglicherweise-- wegen fehlender Genehmigung unwirksame Wertsicherungsklausel eine vergleichbare und wirksame Ersatzregelung zu vereinbaren (vgl. dazu auch Urteile des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1974 VIII ZR 69/73, BGHZ 63, 132, unter I. 3., m.w.N. auf die ältere Rechtsprechung; vom 23. Februar 1979 V ZR 106/76, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1979, 1545, unter II.; vom 18. Oktober 1985 V ZR 144/84, NJW 1986, 932, unter II. 2. c, und vom 16. April 1986 VIII ZR 60/85, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1986, 877, unter 4.). - BFH, 11.03.1992 - X R 141/88
Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente
Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 17/02
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das Vorbringen der Kläger zur schwierigen Situation auf dem Markt für Gewerbeimmobilien im Hinblick auf den Rechtscharakter eines Versorgungsvertrags durchaus beachtlich sein kann: Wird existenzsicherndes Vermögen gegen Versorgungsleistungen --im Streitfall zudem noch ausdrücklich "im Wege vorweggenommener Erbfolge"-- übertragen, ergibt sich aus der Rechtsnatur derartiger Verträge die Abänderbarkeit der vereinbarten Versorgungsleistungen im Falle veränderter Verhältnisse (BFH-Urteil vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499). - BGH, 18.10.1985 - V ZR 144/84
Formbedürftigkeit nachträglicher Vereinbarungen über Änderungen des Erbbauzinses
Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 17/02
Denn auch das FG geht davon aus, dass die Vertragsparteien aufgrund der salvatorischen Klausel des Versorgungsvertrags verpflichtet waren, für eine --möglicherweise-- wegen fehlender Genehmigung unwirksame Wertsicherungsklausel eine vergleichbare und wirksame Ersatzregelung zu vereinbaren (vgl. dazu auch Urteile des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1974 VIII ZR 69/73, BGHZ 63, 132, unter I. 3., m.w.N. auf die ältere Rechtsprechung; vom 23. Februar 1979 V ZR 106/76, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1979, 1545, unter II.; vom 18. Oktober 1985 V ZR 144/84, NJW 1986, 932, unter II. 2. c, und vom 16. April 1986 VIII ZR 60/85, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1986, 877, unter 4.). - BGH, 23.02.1979 - V ZR 106/76
Erhöhung eines Erbbauzinses - Entsprechung zwischen Erbbauzins und …
Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 17/02
Denn auch das FG geht davon aus, dass die Vertragsparteien aufgrund der salvatorischen Klausel des Versorgungsvertrags verpflichtet waren, für eine --möglicherweise-- wegen fehlender Genehmigung unwirksame Wertsicherungsklausel eine vergleichbare und wirksame Ersatzregelung zu vereinbaren (vgl. dazu auch Urteile des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1974 VIII ZR 69/73, BGHZ 63, 132, unter I. 3., m.w.N. auf die ältere Rechtsprechung; vom 23. Februar 1979 V ZR 106/76, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1979, 1545, unter II.; vom 18. Oktober 1985 V ZR 144/84, NJW 1986, 932, unter II. 2. c, und vom 16. April 1986 VIII ZR 60/85, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1986, 877, unter 4.). - BFH, 25.06.2002 - X B 165/01
Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung
Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 17/02
Auch für die zum Kostenfestsetzungsverfahren gehörende Entscheidung darüber, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren notwendig war (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), ist das FG zuständig (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 165/01, BFH/NV 2002, 1332, m.w.N.).
- BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
(Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
e) Soweit nach den vorstehenden Grundsätzen ein Abzug der vom Kläger in den Streitjahren 1996 und 1997 an S geleisteten Zahlungen als dauernde Last i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG in Betracht zu ziehen ist, wird das FG allerdings prüfen müssen, ob der tatsächliche Vollzug des Vermögensübergabevertrages vom 13. Juni 1984 den Anforderungen entspricht, welche an die steuerrechtliche Anerkennung von (Versorgungs-)Verträgen zwischen nahen Angehörigen zu stellen sind (aus jüngerer Zeit vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826; X R 17/02, BFH/NV 2004, 1238;… in BFH/NV 2004, 1095;… X R 43/01, BFH/NV 2004, 1097;… X R 3/02, BFH/NV 2004, 1098; X R 12/02, BFHE 205, 451, BStBl II 2004, 722). - BFH, 25.04.2006 - X R 57/04
Rückgängigmachung einer Privatentnahme nicht möglich
Entscheidend ist nämlich, dass eine Vereinbarung steuerlich nur dann anerkannt werden kann, wenn die Beteiligten den ernsthaften Willen haben, die abgeschlossene Vereinbarung jedenfalls hinsichtlich der das Vertragsverhältnis prägenden Hauptpflichten zu erfüllen (BFH-Urteil vom 15. Oktober 2002 IX R 46/01, BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243, und Senatsurteil vom 3. März 2004 X R 17/02, BFH/NV 2004, 1238).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".