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Rechtsprechung
   BFH, 18.09.2003 - X R 54/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4188
BFH, 18.09.2003 - X R 54/01 (https://dejure.org/2003,4188)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2003 - X R 54/01 (https://dejure.org/2003,4188)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2003 - X R 54/01 (https://dejure.org/2003,4188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 7 Abs. 5 Nr. 2; ; EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 7 Abs. 4, 5 § 10e
    Wirtschaftliches Eigentum; Nutzungsdauer eines Gebäudes

  • datenbank.nwb.de

    Nutzungsdauer eines Gebäudes bei beabsichtigtem Abbruch vor seiner technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerb eines Gesellschaftsanteils; Erfordernis tatsächlicher Herrschaft für wirtschaftliches Eigentum; Gesellschafter als wirtschaftlicher Eigentümer des der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehörenden Gebäudes; Begrenzung der Nutzungsdauer eines Gebäudes; ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 e, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1
    Miteigentum; Nutzungsrecht; Wirtschaftliches Eigentum; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 9
  • BFH/NV 2004, 474
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 22.08.1984 - I R 198/80

    Wirtschaftliches Eigentum und AfA-Berechtigung für ein Gebäude, das auf Grund …

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Etwas anderes hat der I. Senat des BFH in seinem Urteil vom 22. August 1984 I R 198/80 (BFHE 142, 370, BStBl II 1985, 126) für den Fall angenommen, dass sich ein Steuerpflichtiger entschließt, ein selbst hergestelltes oder mit Nutzungsabsicht erworbenes Gebäude abzureißen; in diesem Falle seien die restlichen Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) auf die verbleibende Nutzungsdauer zu verteilen.

    Im Falle des BFH-Urteils in BFHE 142, 370, BStBl II 1985, 126 entsprach eine solche Verpflichtung der Interessenlage des Erwerbers, der ein im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums unbebautes Grundstück erwerben wollte, um sodann einen Neubau errichten zu können.

  • BFH, 08.07.1980 - VIII R 176/78

    AfaA nur bei außergewöhnlichem Absinken der wirtschaftlichen Nutzbarkeit

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Der VIII. Senat des BFH hat mit Urteil vom 8. Juli 1980 VIII R 176/78 (BFHE 131, 310, BStBl II 1980, 743) entschieden, dass eine verkürzte Nutzungsdauer nicht angenommen werden könne, wenn ein Abbruch erst geplant sei; die Vorbereitungen für den Abbruch müssten vielmehr so weit gediehen sein, dass die weitere Nutzung des Hauses in der bisherigen Weise so gut wie ausgeschlossen sei.

    Allenfalls wenn die Vorbereitungen für den Abbruch so weit gediehen sind, dass die weitere Nutzung des Hauses in der bisherigen Weise so gut wie ausgeschlossen ist, könnte die Annahme einer kürzeren Nutzungsdauer berechtigt sein (vgl. BFH-Urteil in BFHE 131, 310, BStBl II 1980, 743).

  • BFH, 19.11.1997 - X R 78/94

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Sofern die wirtschaftliche Nutzungsdauer ausnahmsweise kürzer als die technische Nutzungsdauer ist, kann sich der Steuerpflichtige nach ständiger Rechtsprechung des BFH hierauf berufen (Senatsurteil vom 19. November 1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59).

    b) Die gewöhnliche Nutzungsdauer wird nicht dadurch beeinflusst, dass das Gebäude vor seiner technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung (hierzu Senatsurteil in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59, unter 4. der Entscheidungsgründe) beseitigt werden soll.

  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und …

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Zu deren Ermittlung ist der Gesamtkaufpreis um den auf das Nutzungsrecht entfallenden Teil zu verringern und der danach verbleibende Betrag im Verhältnis der Verkehrswerte von Grund und Boden sowie des Gebäudes aufzuteilen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252, …und vom 29. November 2000 X R 36/97, BFH/NV 2001, 595;… B. Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 10e EStG Anm. 140;… Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., § 6 Rz. 119).
  • BFH, 29.11.2000 - X R 36/97

    § 10 e EStG; EFH durch Erbauseinandersetzung erworben

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Zu deren Ermittlung ist der Gesamtkaufpreis um den auf das Nutzungsrecht entfallenden Teil zu verringern und der danach verbleibende Betrag im Verhältnis der Verkehrswerte von Grund und Boden sowie des Gebäudes aufzuteilen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252, und vom 29. November 2000 X R 36/97, BFH/NV 2001, 595;… B. Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 10e EStG Anm. 140;… Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., § 6 Rz. 119).
  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter - …

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Solches kommt auch dann in Betracht, wenn ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer aufgrund einer gesicherten Rechtsposition bei grundsätzlicher Unkündbarkeit des Nutzungsvertrages das Wirtschaftsgut bis zu dessen wirtschaftlichem Verbrauch nutzen kann ("Nutzung bis zum Verbrauch"; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Oktober 1963 IV 429/62 U, BFHE 78, 107, BStBl III 1964, 44; bestätigt durch BFH-Urteil vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264, unter III.1.
  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor …

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Einen wirtschaftlichen Ausschluss in diesem Sinn nimmt die Rechtsprechung an, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch besteht oder der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. die Nachweise in den Senatsurteilen vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97, und vom 18. Juli 2001 X R 23/99, BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281).
  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Dagegen kommt es nicht darauf an, wie lange der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut tatsächlich in seinem Betrieb verwendet oder voraussichtlich verwenden wird; denn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird nicht dadurch vermindert, dass der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut vor Beendigung seines technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehrs veräußert (BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.1963 - IV 429/62 U

    Behandlung eines Mietvertrages wie ein Kaufvertrag in der Steuerbilanz wegen …

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Solches kommt auch dann in Betracht, wenn ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer aufgrund einer gesicherten Rechtsposition bei grundsätzlicher Unkündbarkeit des Nutzungsvertrages das Wirtschaftsgut bis zu dessen wirtschaftlichem Verbrauch nutzen kann ("Nutzung bis zum Verbrauch"; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Oktober 1963 IV 429/62 U, BFHE 78, 107, BStBl III 1964, 44; bestätigt durch BFH-Urteil vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264, unter III.1.
  • BFH, 18.07.2001 - X R 23/99

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Einen wirtschaftlichen Ausschluss in diesem Sinn nimmt die Rechtsprechung an, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch besteht oder der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. die Nachweise in den Senatsurteilen vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97, und vom 18. Juli 2001 X R 23/99, BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281).
  • BFH, 28.09.1971 - VIII R 73/68

    Absetzungen für Abnutzung - Gebäude - Vorgeschriebene AfA-Sätze - Tatsächliche …

  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/01

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

  • BFH, 12.04.2000 - X R 69/98

    § 10 e EStG; zivilrechtlich-wirtschaftliches Eigentum

  • FG München, 10.08.2001 - 13 K 3921/98

    Zum wirtschaftlichen Eigentum bei einem zur alleinigen Nutzung für die …

  • BFH, 26.02.1987 - IV R 106/83

    Steuerrechtliche Beurteilung von Sonderbetriebsvermögen einer Gesellschaft …

  • FG Düsseldorf, 12.07.2019 - 3 K 3307/16

    Gewinnermittlung: Geeigneter Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer für Gebäude …

    Sofern die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische Nutzungsdauer ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (…BFH, Urteile vom 4.3.2008 IX R 16/07, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2008, 1310; vom 19.11.1997 X R 78/94, BStBl. II 1998, 59; vom 18.9.2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474; FG Köln, Urteil vom 30.6.2016 11 K 3657/14, juris;… vgl. auch Kulosa in Schmidt, EStG, § 7 Rn. 208 i.V.m. Rn. 155).
  • BFH, 23.01.2024 - IX R 14/23

    Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der …

    Sofern allerdings die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18.09.2003 - X R 54/01, BFH/NV 2004, 474, unter II.3.a;… vom 04.03.2008 - IX R 16/07, BFH/NV 2008, 1310, unter II.1. sowie Senatsurteil vom 28.07.2021 - IX R 25/19, Rz 17, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 16/08

    Absetzung für Abnutzung bei einem Pflegeheim - Differenzierung zwischen …

    Das FG hat danach im Rahmen von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG den Zeitraum zu schätzen, in dem das Gebäude erfahrungsgemäß vom jeweiligen Eigentümer verwendet werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311 unter II.1., sowie vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474).

    § 7 Abs. 4 und 5 EStG gehen aus steuer- und wohnungspolitischen Gründen von einer kurzen Lebensdauer von Gebäuden aus (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 474 unter II.2., m.w.N.), die zu dem auf den jeweiligen Eigentümer zu beziehen ist.

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