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Rechtsprechung
   BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6933
BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02 (1) (https://dejure.org/2006,6933)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2006 - VII R 63/02 (1) (https://dejure.org/2006,6933)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - VII R 63/02 (1) (https://dejure.org/2006,6933)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; VwVfG § 48 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausfuhrerstattung; Frachtbrief

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis infolge einer nicht ausgeführten, auf Tonträger diktierten Büroanweisung; Ergänzung eines unvollständigen Frachtbriefs durch Frachtauftrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Ausfuhrerstattungen - Nachweis für deren Voraussetzungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 3445/89, VO (EWG) Nr 3665/87 Art 13, VO (EWG) Nr 3665/87 Art 18, MOG § 10 Abs 1
    Ausfuhrerstattung; Einreihung; Erstattungsnomenklatur

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1212
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Notierung von …

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Verschulden eines Prozessbevollmächtigten angenommen, der eine Verfügung zur Eintragung der Berufungsbegründungsfrist auf einen Tonträger diktiert hatte (vgl. BGH-Beschluss vom 9. Juni 1994 I ZB 5/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 2831).

    Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Fristverfügung als solche von den Mitarbeitern in der Kanzlei nicht erkannt werde, dass Akte und Tonträger getrennt würden und erstere unbearbeitet weggelegt werde (vgl. BGH-Beschluss in NJW 1994, 2831).

    In berechtigter Abgrenzung zu dem Beschluss in NJW 1994, 2831 hat der BGH aber in seinem Beschluss vom 31. Juli 1997 VII ZB 36/96 (Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1998, 1139) ausgeführt, ein Prozessbevollmächtigter müsse nicht damit rechnen, dass eine im Zusammenhang mit einer Berufungsschrift auf demselben Tonträger diktierte Berufungsbegründungsfrist durch sein Personal unbeachtet bleibe.

    Auch dies unterscheidet den Streitfall von den Sachverhalten, die dem Beschluss in NJW 1994, 2831, und dem BAG-Urteil vom 13. April 2000 2 AZR 358/99 zugrunde lagen.

  • BFH, 31.07.2001 - III B 46/01

    Beschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beschwerdefrist - Frist - …

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02
    Dazu gehört die Berechnung einfacher und in dem jeweiligen Büro geläufiger Fristen, die Eintragung in das Fristenkontrollbuch und die weitere Kontrolle derartiger Fristen (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Mai 1990 IV R 29/90, BFH/NV 1991, 174, 175, und vom 31. Juli 2001 III B 46/01, BFH/NV 2002, 39).

    Unterläuft ihr dabei ein Versehen, so hat der Prozessbevollmächtigte dieses grundsätzlich nicht als eigenes Verschulden zu vertreten (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 39).

  • BGH, 31.07.1997 - VII ZB 36/96

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Überlassung einfacher …

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02
    In berechtigter Abgrenzung zu dem Beschluss in NJW 1994, 2831 hat der BGH aber in seinem Beschluss vom 31. Juli 1997 VII ZB 36/96 (Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1998, 1139) ausgeführt, ein Prozessbevollmächtigter müsse nicht damit rechnen, dass eine im Zusammenhang mit einer Berufungsschrift auf demselben Tonträger diktierte Berufungsbegründungsfrist durch sein Personal unbeachtet bleibe.

    Die bei isolierten Termindiktaten bestehende Gefahr, dass die Fristverfügung als solche von den Mitarbeitern in der Kanzlei nicht erkannt werde oder dass Akte und Tonträger getrennt würden und die Akte unbearbeitet weggelegt werde, bestehe in einem solchen Fall nicht (BGH-Beschluss in NJW-RR 1998, 1139, 1140).

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 358/99

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Anwaltsverschulden

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02
    Dem ist das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 13. April 2000 2 AZR 358/99 (nicht veröffentlicht) für den Fall gefolgt, dass ein Rechtsanwalt eine Fristverfügung auf einen Tonträger diktiert, der zugleich Diktate zu verschiedenen Akten enthielt.

    Auch dies unterscheidet den Streitfall von den Sachverhalten, die dem Beschluss in NJW 1994, 2831, und dem BAG-Urteil vom 13. April 2000 2 AZR 358/99 zugrunde lagen.

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im …

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02
    Es kann daher in diesem Zusammenhang unerörtert bleiben, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen anderenfalls für den Senat, der gemäß § 118 Abs. 2 FGO ein solches nachgereichtes Beförderungspapier nicht selbst berücksichtigen könnte (vgl. u.a. Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93), Anlass bestehen könnte, die Sache gemäß § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO an das FG zurückzuverweisen, um der Klägerin Gelegenheit zu geben, ihre Antragsunterlagen zu vervollständigen.
  • BFH, 08.08.2006 - VII R 20/05

    Ausfuhrerstattung: CMR-Frachtbrief ohne Unterschrift des Frachtführers

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02
    a) Der erkennende Senat hat dazu in seinem Urteil vom 8. August 2006 VII R 20/05 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2007, 17) entschieden, dass mit dem in Art. 18 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 erwähnten Beförderungspapier, dessen Vorlage nach Art. 16 Abs. 1, Art. 18 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 bei je nach Bestimmung unterschiedlichen Erstattungssätzen (differenzierter Erstattung) erforderlich ist, wenn der Ausführer die Zahlung einer Erstattung begehrt, eine Urkunde gemeint ist, die über den den Transport der Ware betreffenden Frachtvertrag ausgestellt worden ist und den ganzen Transportweg abdeckt.
  • BFH, 14.06.2006 - VII B 317/05

    Ausfuhrerstattung: Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung von …

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02
    Das Verwaltungsverfahren ist nämlich nicht verzögert worden, und es wäre keine andere Entscheidung ergangen, wenn die Nichtvorlage des Beförderungspapiers rechtzeitig bemerkt worden und der Fehler dann behoben worden wäre (im Ergebnis ähnlich: Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. April 2002 Zl. 2001/17/0057; vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. Juni 2006 VII B 317/05, BFH/NV 2006, 1894).
  • BFH, 11.05.2000 - VII B 213/99

    Ausfuhrerstattung; Rückforderungsbescheid

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02
    Es sind keine Tatsachen festgestellt, aus denen sich ergibt, dass der Rückforderung § 48 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) entgegensteht (zu dessen Auslegung statt aller: Beschluss des Senats vom 11. Mai 2000 VII B 213/99, BFH/NV 2000, 1374), auf welchen die Revision erneut hingewiesen hat.
  • EuGH, 21.06.2007 - C-428/05

    Laub - Ausfuhrerstattungen - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Begriff der zu …

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02
    Die Frage, ob und unter welchen Umständen solche nachgereichten Erstattungsunterlagen zu berücksichtigen sind, liegt inzwischen dem EuGH aufgrund des Vorabentscheidungsersuchens des FG Hamburg vom 21. November 2005 IV 175/02 (ZfZ 2006, 170) vor (Aktenzeichen des EuGH Rs. C-428/05).
  • BFH, 08.01.2003 - VII R 13/02

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02
    Ein Rechtsanwalt darf im Übrigen im Allgemeinen darauf vertrauen, dass eine von ihm erteilte Einzelanweisung von seinem ansonsten zuverlässig arbeitenden Personal befolgt wird (vgl. Senatsurteil vom 8. Januar 2003 VII R 13/02, BFH/NV 2003, 639, 640).
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66

    Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung …

  • BFH, 23.08.2000 - VII B 146/00

    Ausfuhr von Rindern - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Beförderungspapiere

  • FG Hamburg, 21.11.2005 - IV 175/02

    Ausfuhrerstattung: Ist Rückforderung möglich, wenn Zahlungsunterlagen erst im …

  • BFH, 10.05.1968 - VI R 7/66

    Geschlossener Tatbestand - Ergänzung aus anderen Vorschriften - Tatsächliche …

  • EuGH, 24.11.2005 - C-136/04

    Deutsches Milch-Kontor - Ausfuhrerstattungen - Verordnungen (EWG) Nrn. 804/68, …

  • EuGH, 12.05.2005 - C-542/03

    Milupa - Landwirtschaft- Ausfuhrerstattungen - Landwirtschaftliche …

  • BFH, 24.07.2002 - VII B 150/02

    Wiedereinsetzung; Büroversehen

  • BFH, 25.06.2003 - XI B 186/02

    Wiedereinsetzung; Büroversehen

  • BFH, 25.10.2005 - VII R 65/04

    Gemeinschaftsrecht; unzutreffende Herstellererklärung

  • BFH, 16.05.1990 - IV R 29/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

  • BFH, 27.05.2008 - I R 11/08

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach Gerichtsbescheid - Wiedereinsetzung bei …

    Das wäre indessen seine Aufgabe gewesen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 VII R 63/02, BFH/NV 2007, 1212;… vom 28. Juni 2007 IX B 39/07, BFH/NV 2007, 2124;… Stapperfend in Gräber, a.a.O., § 56 Rz 38, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 15.11.2007 - 4 K 45/07

    Ausfuhrerstattung: Rückforderung von Ausfuhrerstattung, Ergänzung von fehlenden …

    Auf der Grundlage dieser Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs hob der Bundesfinanzhofmit Urteil vom 19.12.2006 (VII R 63/02) das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 10.12.2001 (IV 1/99) auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurück.

    Dem Bundesfinanzhof ist freilich zuzugeben, dass das Verfahren der Gewährung von Ausfuhrerstattung als auf papiermäßige Abwicklung angelegtes Massenverfahren grundsätzlich darauf angewiesen ist, dass die Erstattungsvoraussetzungen durch die verordnungsrechtlich vorgeschriebenen Dokumente nachgewiesen werden und dass der Ausführer dafür sorgt, dass diese der Erstattungsstelle innerhalb der festgelegten Fristen vorgelegt werden (vgl. BFH, Urteil vom 19.12.2006, VII R 63/02, [...]).

  • FG Hamburg, 19.02.2008 - 4 K 39/05

    Ausfuhrerstattung: Rückforderung der Ausfuhrerstattung bei unzureichendem …

    Ein weiterer Gesichtspunkt kommt schließlich hinzu: Das Verfahren der Gewährung von Ausfuhrerstattung ist als auf papiermäßige Abwicklung angelegtes Massenverfahren grundsätzlich darauf angewiesen, dass die Erstattungsvoraussetzungen durch die verordnungsrechtlich vorgeschriebenen Dokumente nachgewiesen werden und dass der Ausführer dafür sorgt, dass diese der Erstattungsstelle innerhalb der festgelegten Fristen vorgelegt werden (vgl. BFH, Urteil vom 19.12.2006, VII R 63/02, [...]).
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