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Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.03.2010

Rechtsprechung
   BFH, 09.12.2009 - X R 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7878
BFH, 09.12.2009 - X R 52/06 (https://dejure.org/2009,7878)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2009 - X R 52/06 (https://dejure.org/2009,7878)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - X R 52/06 (https://dejure.org/2009,7878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Private Nutzung eines Dachgeschosses im Rahmen einer Betriebsaufspaltung - Verdeckte Gewinnausschüttung - Revisionsrechtliche Überprüfung einer vom FG vorgenommenen Schätzung

  • openjur.de

    Private Nutzung eines Dachgeschosses im Rahmen einer Betriebsaufspaltung; Verdeckte Gewinnausschüttung; Revisionsrechtliche Überprüfung einer vom FG vorgenommenen Schätzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Veranlassung von Ausgaben für einen teilweise privat genutzten Dachgeschossraum in einem Einfamilienhaus; Überlassung betrieblich angemieteter Räume eines Dachgeschosses an einen Gesellschafter zur privaten Nutzung als verdeckte Gewinnausschüttung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Private Nutzung einzelner Räume durch den Gesellschafter im Rahmen einer Betriebsaufspaltung; Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Dachgeschossnutzung in der Betriebsaufspaltung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebliche Veranlassung von Ausgaben für einen teilweise privat genutzten Dachgeschossraum in einem Einfamilienhaus; Überlassung betrieblich angemieteter Räume eines Dachgeschosses an einen Gesellschafter zur privaten Nutzung als verdeckte Gewinnausschüttung; ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 5 Abs 6, EStG § 12 Nr 1 S 2
    Aufteilung; Betriebsausgabe; Gebäude; Nutzung; Privat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1246
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 52/06
    Ein Gebäude kann aus mehreren Wirtschaftsgütern bestehen; maßgebend ist der jeweilige Nutzungs- und Funktionszusammenhang (BFH-Urteil vom 14. Februar 2007 XI R 18/06, BFHE 216, 566, BStBl II 2009, 957, zu Mietereinbauten; Einkommensteuer-Richtlinien 2008 R 7.2 Abs. 3); wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen Wohnzwecken, teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, ist jeder der vier unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein besonderes Wirtschaftsgut (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132;… Plückebaum, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rz B 78;… Schmidt/Heinicke, a. a. O., § 4 Rz 193).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06

    Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 52/06
    Zwischen dem Kläger und der GmbH bestand eine Betriebsaufspaltung (zu den Voraussetzungen im Einzelnen BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 78/06, BFHE 224, 428, BStBl II 2009, 803;… Schmidt/Wacker, EStG, 28. Aufl., § 15 Rz 800 ff.), so dass das an die GmbH vermietete Gebäude Betriebsvermögen des Besitzunternehmens (Einzelunternehmen) sein konnte.
  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05

    Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an …

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 52/06
    Eine gesellschaftliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil unter sonst gleichen Umständen einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (BFH-Urteile vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103; vom 13. Dezember 2006 VIII R 31/05, BFHE 216, 214, BStBl II 2007, 393; Wrede in Herrman/Heuer/Raupach, § 20 EStG Rz 240; Blümich/Stuhrmann, § 20 EStG Rz 75;… Schmidt/Weber-Grellet, a. a. O., § 20 Rz 60 f.).
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines …

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 52/06
    Eine gesellschaftliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil unter sonst gleichen Umständen einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (BFH-Urteile vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103; vom 13. Dezember 2006 VIII R 31/05, BFHE 216, 214, BStBl II 2007, 393; Wrede in Herrman/Heuer/Raupach, § 20 EStG Rz 240; Blümich/Stuhrmann, § 20 EStG Rz 75;… Schmidt/Weber-Grellet, a. a. O., § 20 Rz 60 f.).
  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 52/06
    Auch die unentgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern könne zur Annahme einer sachlichen Verflechtung führen (BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230, Deutsches Steuerrecht 1998, 887).
  • BFH, 22.11.2006 - X R 1/05

    Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz …

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 52/06
    Neben dem zeitlichen Umfang sei auch der räumliche Umfang der jeweiligen Nutzung maßgeblich (BFH-Urteil vom 22. November 2006 X R 1/05, BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304).
  • BFH, 14.02.2007 - XI R 18/06

    Übertragbarkeit von Mietereinbauten - formunwirksames Vermächtnis kann der …

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 52/06
    Ein Gebäude kann aus mehreren Wirtschaftsgütern bestehen; maßgebend ist der jeweilige Nutzungs- und Funktionszusammenhang (BFH-Urteil vom 14. Februar 2007 XI R 18/06, BFHE 216, 566, BStBl II 2009, 957, zu Mietereinbauten; Einkommensteuer-Richtlinien 2008 R 7.2 Abs. 3); wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen Wohnzwecken, teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, ist jeder der vier unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein besonderes Wirtschaftsgut (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132;… Plückebaum, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rz B 78;… Schmidt/Heinicke, a. a. O., § 4 Rz 193).
  • BFH, 23.09.1998 - XI R 72/97

    Patentüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 52/06
    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 23. September 1998 XI R 72/97, BFHE 187, 36, BStBl II 1999, 281).
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 34/06

    VGA; Entnahmen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 52/06
    Im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die verdeckte Gewinnausschüttung beim Gesellschafter zu erfassen, wenn ihm der Vermögensvorteil zufließt (BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 34/06, BFH/NV 2007, 2291).
  • BFH, 18.05.1993 - VII R 44/92

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 52/06
    Im Ergebnis ist daher - mangels besserer Erkenntnisse - die Schätzung des FG zu akzeptieren; die revisionsrechtliche Überprüfung der Schätzung ist auf die Kontrolle der Schlüssigkeit und Plausibilität des Ergebnisses beschränkt (BFH-Urteil vom 18. Mai 1993 VII R 44/92, BFHE 172, 190, Betriebs-Berater 1993, 2517).
  • BFH, 22.10.2015 - IV R 7/13

    VGA durch überhöhte Geschäftsführervergütungen an den Kommanditisten der …

    Eine gesellschaftliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil unter sonst gleichen Umständen einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 52/06, BFH/NV 2010, 1246, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 K 3298/10

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Übernahme eines Grundstückskaufpreises ohne …

    Im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die vGA beim Gesellschafter zu erfassen, wenn ihm der Vermögensvorteil zufließt (Urteile des BFH vom 09. Dezember 2009 X R 52/06, BFH/NV 2010, 1246, …und vom 19. Juni 2007 VIII R 34/06, BFH/NV 2007, 2291).

    Rn. 111 Eine gesellschaftliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil unter sonst gleichen Umständen einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (Urteile des BFH vom 09. Dezember 2009 X R 52/06, a.a.O.; vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103; vom 13. Dezember 2006 VIII R 31/05, BStBl II 2007, 393; Wrede in Herrmann/Heuer/Raupach, § 20 EStG Rz 240; Blümich/Stuhrmann, § 20 EStG Rz 75; Schmidt/ Weber-Grellet EStG § 20 Rz 60 f.).

  • FG Münster, 26.05.2023 - 4 K 3618/18

    Behandlung der Zahlung für die Abfindung einer zugunsten des Steurpflichtigen …

    Eine gesellschaftliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil unter sonst gleichen Umständen einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (…BFH-Urteile vom 13.12.2006 VIII R 31/05, BFHE 216, 214 Rn. 35; 09.12.2009 X R 52/06, BFH/NV 2010, 1246 Rn. 28).
  • BFH, 12.04.2023 - I R 48/20

    Zum sachlichen Anwendungsbereich des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG

    Die revisionsrechtliche Überprüfung der Schätzung ist insoweit auf die Kontrolle der Schlüssigkeit und Plausibilität des Ergebnisses beschränkt (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 09.12.2009 - X R 52/06, BFH/NV 2010, 1246).
  • FG Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 K 3064/10

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei nicht unverzüglicher Weiterleitung der von …

    Im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die vGA beim Gesellschafter zu erfassen, wenn ihm der Vermögensvorteil zufließt (Urteile des BFH vom 09. Dezember 2009 X R 52/06, BFH/NV 2010, 1246, …und vom 19. Juni 2007 VIII R 34/06, BFH/NV 2007, 2291).

    Rn. 74 Eine gesellschaftliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil unter sonst gleichen Umständen einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (Urteile des BFH vom 09. Dezember 2009 X R 52/06, a.a.O., vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103; vom 13. Dezember 2006 VIII R 31/05, BStBl II 2007, 393; Wrede in Herrmann/Heuer/Raupach, § 20 EStG Rz 240; Blümich/Stuhrmann, § 20 EStG Rz 75;… Schmidt/ Weber-Grellet, a.a.O., § 20 Rz 60 f.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6045/12

    Körperschaftsteuer 2005 bis 2007 und Gewerbesteuermessbeträgen 2005 bis 2008

    Eine gesellschaftliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil unter sonst gleichen Umständen einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (BFH, Urteile vom 9. Dezember 2009, X R 52/06, BFH/NV 2010, 1246, und vom 13. Dezember 2006 VIII R 31/05, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2007, 393).
  • FG Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 K 4769/10

    Anwendbarkeit der Korrespondenzregelung des § 32a KStG bei in Folge gleicher …

    Im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die vGA beim Gesellschafter zu erfassen, wenn ihm der Vermögensvorteil zufließt (Urteile des BFH vom 09. Dezember 2009 X R 52/06, BFH/NV 2010, 1246, …und vom 19. Juni 2007 VIII R 34/06, BFH/NV 2007, 2291).

    Rn. 160 Eine gesellschaftliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil unter sonst gleichen Umständen einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (Urteile des BFH vom 09. Dezember 2009 X R 52/06, a.a.O.; vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103; vom 13. Dezember 2006 VIII R 31/05, BStBl II 2007, 393; Wrede in Herrmann/Heuer/Raupach, § 20 EStG Rz 240; Blümich/Stuhrmann, § 20 EStG Rz 75; Schmidt/ Weber-Grellet EStG § 20 Rz 60 f.).

  • FG Münster, 11.12.2012 - 13 K 125/09

    Besondere Grundsätze bei GmbH mit Beirat

    Im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die vGA beim Gesellschafter zu erfassen, wenn ihm der Vermögensvorteil zufließt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 09.Dezember 2009 X R 52/06, BFH/NV 2010, 1246;… BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIIIR 34/06, BFH/NV 2007, 2291).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2014 - 6 K 13014/11

    Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung; Treuhandverhältnis

    Im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die verdeckte Gewinnausschüttung beim Gesellschafter zu erfassen, wenn ihm der Vermögensvorteil zufließt (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 9. Dezember 2009 X R 52/06, BFH/NV 2010, 1246;… vom 19. Juni 2007 VIII R 34/06, BFH/NV 2007, 2291).
  • FG Münster, 29.01.2015 - 12 K 3909/11

    VGA durch Darlehensgewährung an eine GmbH, an der eine dem Gesellschafter …

    Rn. 74 Eine Zuwendung hat ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil unter sonst gleichen Umständen einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (BFH-Urteile vom 09. Dezember 2009 X R 52/06, a.a.O.; vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103; vom 13. Dezember 2006 VIII R 31/05, BStBl II 2007, 393; Wrede in Herrmann/Heuer/Raupach, § 20 EStG Rz 240; Blümich/Stuhrmann, § 20 EStG Rz 75; Schmidt/ Weber-Grellet EStG § 20 Rz 60 f.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2014 - 6 K 6114/12

    Verbilligter Verkauf von Finnhütten an Gesellschafter als vGA - Änderung des …

  • FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20

    Werbungskostenabzug bei Eigenbedarfskündigung und Zusammenlegung von Wohnungen

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dejure.org Übersicht BFH

Rechtsprechung
   BFH, 18.03.2010 - IX B 208/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12840
BFH, 18.03.2010 - IX B 208/09 (https://dejure.org/2010,12840)
BFH, Entscheidung vom 18.03.2010 - IX B 208/09 (https://dejure.org/2010,12840)
BFH, Entscheidung vom 18. März 2010 - IX B 208/09 (https://dejure.org/2010,12840)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Zur mittelbaren Grundstücksschenkung - Rügeverlust bei Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung

  • openjur.de

    Zur mittelbaren Grundstücksschenkung; Rügeverlust bei Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    EigZulG § 2, EigZulG § 4, FGO § 96 Abs 1
    Zur mittelbaren Grundstücksschenkung - Rügeverlust bei Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur mittelbaren Grundstücksschenkung - Rügeverlust bei Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 EigZulG, § 4 EigZulG, § 96 Abs 1 FGO
    Zur mittelbaren Grundstücksschenkung - Rügeverlust bei Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    § 2 EigZulG ; § 4 EigZulG ; § 96 Abs 1 FGO
    Zur mittelbaren Grundstücksschenkung

  • datenbank.nwb.de

    Keine mittelbare Grundstücksschenkung bei Begleichung einer Kaufpreisverbindlichkeit durch Elternteil für vom Kind angeschaffte Eigentumswohnung; Rügeverlust bei Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1246
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 14/05

    Mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 18.03.2010 - IX B 208/09
    NV: Begleicht ein Elternteil die Kaufpreisverbindlichkeit für eine vom Kind angeschaffte Eigentumswohnung, leistet er damit aber zugleich --im abgekürzten Zahlungsweg-- auf seine Verbindlichkeit gegenüber dem Kind aus einem Pflichtteilsverzichtsvertrag, so liegt darin --mangels einer unentgeltlichen Zuwendung-- keine mittelbare Grundstücksschenkung (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260) 2 .

    Rn. 2 1. Es bedarf keiner Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, denn die Vorentscheidung weicht nicht von der Rechtsprechung des BFH zur mittelbaren Grundstücksschenkung ab (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2007 IX R 38/06, BFH/NV 2008, 29, und vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260).

    Anders als im Fall, über den der BFH in seinem Urteil in BFH/NV 2006, 260 zu befinden hatte, war hier der von der Mutter gezahlte Betrag von 169.000 EUR die von ihr vertraglich geschuldete Gegenleistung für den Pflichtteilsverzicht des Klägers.

  • BFH, 18.09.2007 - IX R 38/06

    Mittelbare Grundstücksschenkung keine Anschaffung

    Auszug aus BFH, 18.03.2010 - IX B 208/09
    Rn. 2 1. Es bedarf keiner Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, denn die Vorentscheidung weicht nicht von der Rechtsprechung des BFH zur mittelbaren Grundstücksschenkung ab (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2007 IX R 38/06, BFH/NV 2008, 29, …und vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260).
  • BFH, 14.02.2008 - I B 162/07

    Gehörsrüge bei Nichtteilnahme an mündlicher Verhandlung - Keine …

    Auszug aus BFH, 18.03.2010 - IX B 208/09
    Wenn das Finanzamt unter diesen Umständen nicht an der vom Gericht anberaumten mündlichen Verhandlung teilnimmt, hat es sich selbst seiner Verfahrensrechte begeben und kann nicht mehr geltend machen, das FG habe § 96 Abs. 1 FGO verletzt (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 2008 IX B 155/08, BFH/NV 2009, 412, m.w.N., und vom 14. Februar 2008 I B 162/07, BFH/NV 2008, 1353).
  • BFH, 04.12.2008 - IX B 155/08

    Maßgebender Rechtsstandpunkt bei Sachaufklärungsrüge - Rügeverlust bei …

    Auszug aus BFH, 18.03.2010 - IX B 208/09
    Wenn das Finanzamt unter diesen Umständen nicht an der vom Gericht anberaumten mündlichen Verhandlung teilnimmt, hat es sich selbst seiner Verfahrensrechte begeben und kann nicht mehr geltend machen, das FG habe § 96 Abs. 1 FGO verletzt (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 2008 IX B 155/08, BFH/NV 2009, 412, m.w.N., …und vom 14. Februar 2008 I B 162/07, BFH/NV 2008, 1353).
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