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Rechtsprechung
   BFH, 25.05.2012 - III B 233/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18349
BFH, 25.05.2012 - III B 233/11 (https://dejure.org/2012,18349)
BFH, Entscheidung vom 25.05.2012 - III B 233/11 (https://dejure.org/2012,18349)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - III B 233/11 (https://dejure.org/2012,18349)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Einkünfteerzielungsabsicht bei selbständiger Tätigkeit eines Rechtsanwalts - Klärbarkeit der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsfrage bei abweichender Beurteilung einer Vorfrage - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • openjur.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei selbständiger Tätigkeit eines Rechtsanwalts; Klärbarkeit der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsfrage bei abweichender Beurteilung einer Vorfrage; Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 3
    Einkünfteerzielungsabsicht bei selbständiger Tätigkeit eines Rechtsanwalts - Klärbarkeit der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsfrage bei abweichender Beurteilung einer Vorfrage - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsinformationen.bund.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei selbständiger Tätigkeit eines Rechtsanwalts - Klärbarkeit der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsfrage bei abweichender Beurteilung einer Vorfrage - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 2 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG 2002
    Einkünfteerzielungsabsicht bei selbständiger Tätigkeit eines Rechtsanwalts - Klärbarkeit der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsfrage bei abweichender Beurteilung einer Vorfrage - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Klärung der Frage der Übertragung des im Gesetz nicht vorgesehenen Kriteriums der Gewinnerzielungsabsicht auf die Tätigkeit eines Rechtsanwalts i.R.d. Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteerzielungsabsicht Voraussetzung für die Anerkennung von Verlusten aus der selbständigen Tätigkeit eines Rechtsanwalts; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Liebhaberei bei selbständiger Tätigkeit eines Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1453
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

    Auszug aus BFH, 25.05.2012 - III B 233/11
    Denn die Kläger setzen sich mit diesem Vortrag weder mit der im angegriffenen Urteil des FG zitierten einschlägigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276) auseinander, wonach auch bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" eine Einkünfteerzielungsabsicht bestehen muss (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392, m.w.N.) noch legen sie dar, weshalb angesichts der bestehenden Rechtsprechung neuerlicher Klärungsbedarf entstanden ist.
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 81/99

    Honorareinnahmen

    Auszug aus BFH, 25.05.2012 - III B 233/11
    Denn die Kläger setzen sich mit diesem Vortrag weder mit der im angegriffenen Urteil des FG zitierten einschlägigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276) auseinander, wonach auch bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" eine Einkünfteerzielungsabsicht bestehen muss (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392, m.w.N.) noch legen sie dar, weshalb angesichts der bestehenden Rechtsprechung neuerlicher Klärungsbedarf entstanden ist.
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim …

    Auszug aus BFH, 25.05.2012 - III B 233/11
    Rn. 16 a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

    Auszug aus BFH, 25.05.2012 - III B 233/11
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 08.03.2001 - III B 94/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung der Verfahrensrüge - Aufklärungspflichten …

    Auszug aus BFH, 25.05.2012 - III B 233/11
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die behauptete Verletzung des rechtlichen Gehörs --wie hier-- nur auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte bezieht (Senatsbeschluss vom 8. März 2001 III B 94/00, BFH/NV 2001, 1036).
  • BFH, 27.09.2006 - III B 148/05

    Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nur bei klärungsbedürftiger Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 25.05.2012 - III B 233/11
    Rn. 12 bb) Die Klärbarkeit der Rechtsfrage setzt voraus, dass der Urteilsausspruch auf der Beantwortung der Rechtsfrage beruht, diese also nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Urteilsausspruch entfiele (vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2006 III B 148/05, juris, m.w.N.).
  • FG Köln, 20.02.2003 - 10 K 2655/99

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 25.05.2012 - III B 233/11
    Rn. 17 b) Die Kläger führen zur Begründung ihrer Divergenzrüge aus, dass sich das FG mit dem angegriffenen Urteil in Gegensatz zu einer Entscheidung des FG Köln vom 20. Februar 2003 10 K 2655/99 (juris) stelle.
  • FG Münster, 22.08.2012 - 7 K 2000/11

    Gewinnerzielungsabsicht bei Rechtsanwaltskanzlei

    Rn. 45 Auch bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit ist eine derartige Gewinnerzielungsabsicht zu fordern (BFH-Urteil vom 31.5. 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276; BFH-Beschluss vom 25.5. 2012 III B 233/11, juris).
  • BFH, 17.07.2024 - VIII B 48/23

    Vorläufigkeitsvermerk zur Gewinnerzielungsabsicht bei einer nebenberuflichen …

    Rn. 6 bb) Hinsichtlich der ersten aufgeworfenen Frage ist geklärt, dass auch eine ungewisse Gewinnerzielungsabsicht zu einem Vorläufigkeitsvermerk führen kann (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25.10.1989 - X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 2.b); weiter ist geklärt, dass auch bei hauptberuflichen Anwälten eine Gewinnerzielungsabsicht nicht unwiderlegbar zu vermuten ist (BFH-Urteil vom 14.12.2004 - XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392; s.a. BFH-Beschlüsse vom 19.08.2004 - XI B 9/04, juris; vom 25.05.2012 - III B 233/11, BFH/NV 2012, 1453, Rz 9;… vom 03.02.2015 - III B 37/14, BFH/NV 2015, 857, Rz 10;… vom 18.04.2013 - VIII B 135/12, BFH/NV 2013, 1556, Rz 5).
  • BFH, 22.03.2023 - II B 26/22

    Gesetzlicher Richter; Wertberechnung einer Nießbrauchlast

    In einem solchen Fall muss auch hinsichtlich der Vorfrage ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden und vorliegen (vgl. BFH-Beschluss vom 25.05.2012 - III B 233/11, BFH/NV 2012, 1453, Rz 12, der darüber hinaus für die Vorfrage sogar ebenfalls grundsätzliche Bedeutung verlangt).
  • BFH, 15.11.2012 - III B 105/12

    Keine Revisionszulassung wegen nicht tragender Urteilsgründe

    Die Zulassung der Revision wegen Divergenz setzt ebenso voraus, dass die Vorinstanz in einer rechtserheblichen Frage von einer anderen Gerichtsentscheidung abgewichen ist (z.B. Senatsurteil vom 25. Mai 2012 III B 233/11, BFH/NV 2012, 1453;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 59, m.w.N.).
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