Rechtsprechung
| BFH, 23.09.2011 - IX B 91/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Geltendmachung einer Divergenz - Abgrenzung Erhaltungsaufwand und nachträgliche Herstellungskosten - Verlust des Rügerechts
- openjur.de
Geltendmachung einer Divergenz; Abgrenzung Erhaltungsaufwand und nachträgliche Herstellungskosten; Verlust des Rügerechts
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 295
Geltendmachung einer Divergenz - Abgrenzung Erhaltungsaufwand und nachträgliche Herstellungskosten - Verlust des Rügerechts - rechtsinformationen.bund.de
Geltendmachung einer Divergenz - Abgrenzung Erhaltungsaufwand und nachträgliche Herstellungskosten - Verlust des Rügerechts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 295 ZPO
Geltendmachung einer Divergenz - Abgrenzung Erhaltungsaufwand und nachträgliche Herstellungskosten - Verlust des Rügerechts - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Grundsätzliche Bedeutung der Frage bzgl. unterschiedlicher Beurteilung von Grundstücken in der ehemaligen DDR und solchen in den alten Bundesländern - datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Geltendmachung einer Divergenz; Abgrenzung Erhaltungsaufwand und nachträgliche Herstellungskosten bei in der DDR gelegenen Grundstücken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 13 K 13106/07
- BFH, 23.09.2011 - IX B 91/11
Papierfundstellen
- BFH/NV 2012, 58
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BFH, 24.02.2003 - III B 117/02
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sicherung einer einheitlichen Rspr.; …
Auszug aus BFH, 23.09.2011 - IX B 91/11
Anders kann dies bei einem fachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten nur dann sein, wenn er auf Grund des Verhaltens des FG die Rüge für entbehrlich halten durfte (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Februar 2003 III B 117/02, BFH/NV 2003, 810). - BFH, 04.08.1993 - II B 175/92
Zulässigkeit einer Beschwerde bei Vorlage einer maßgeblichen Rechtsfrage im …
Auszug aus BFH, 23.09.2011 - IX B 91/11
Im Streitfall entspricht der von den Klägern in ihrer Beschwerdebegründung herausgearbeitete abstrakte Rechtssatz den Grundsätzen der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen; wenn das FG darüber hinaus im Einzelfall bei der Beurteilung der streiterheblichen Tatsachen zu einer von der Auffassung des Klägers abweichenden Schlussfolgerung gelangt ist, liegt darin keine Abweichung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (BFH-Beschluss vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718). - BFH, 10.06.1998 - IV B 54/97
Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberuflern
Auszug aus BFH, 23.09.2011 - IX B 91/11
Auch die gerügte Abweichung zum BFH-Urteil vom 8. Juli 1980 VIII R 189/78 (BFHE 131, 312, BStBl II 1980, 744) liegt nicht vor; eine Divergenz kann nur in Bezug auf ein Urteil geltend gemacht werden, das im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht durch neuere höchstrichterliche Rechtsprechung überholt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998 IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477). - BFH, 24.07.2003 - IX B 28/03
Abgrenzung Erhaltungsaufwand/nachträgliche HK
Auszug aus BFH, 23.09.2011 - IX B 91/11
Rn. 4 2. Die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage, ob bei Grundstücken auf dem Gebiet der ehemaligen DDR die Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und nachträglichen Herstellungskosten anders zu beurteilen ist als bei in den alten Bundesländern belegenen Grundstücken, ist durch die Rechtsprechung geklärt; sie hat mithin keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2003 IX B 28/03, BFH/NV 2003, 1570). - BFH, 08.07.1980 - VIII R 189/78
Kurze Zeit nach Anschaffung eines Wohngebäudes angefallene Kosten der …
Auszug aus BFH, 23.09.2011 - IX B 91/11
Auch die gerügte Abweichung zum BFH-Urteil vom 8. Juli 1980 VIII R 189/78 (BFHE 131, 312, BStBl II 1980, 744) liegt nicht vor; eine Divergenz kann nur in Bezug auf ein Urteil geltend gemacht werden, das im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht durch neuere höchstrichterliche Rechtsprechung überholt ist (…vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998 IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477).
- BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14
Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer …
Eine Divergenz liegt nicht (mehr) vor, wenn die vom Beschwerdeführer bezeichnete Divergenzentscheidung bereits überholt ist (z.B. BFH-Beschluss vom 23. September 2011 IX B 91/11, BFH/NV 2012, 58). - BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13
Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens
Eine Divergenz kann nur in Bezug auf ein Urteil geltend gemacht werden, das im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht durch neuere höchstrichterliche Rechtsprechung überholt ist (BFH-Beschluss vom 23. September 2011 IX B 91/11, BFH/NV 2012, 58). - BFH, 19.08.2013 - X B 44/13
Revisionszulassung in Fällen, in denen der ursprünglich geltend gemachte …
Eine Divergenz kann nur in Bezug auf ein Urteil geltend gemacht werden, das im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht durch neuere höchstrichterliche Rechtsprechung überholt ist (BFH-Beschluss vom 23. September 2011 IX B 91/11, BFH/NV 2012, 58). - BFH, 16.07.2013 - X B 15/13
Revisionszulassung in Fällen, in denen der ursprünglich geltend gemachte …
Eine Divergenz kann nur in Bezug auf ein Urteil geltend gemacht werden, das im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht durch neuere höchstrichterliche Rechtsprechung überholt ist (BFH-Beschluss vom 23. September 2011 IX B 91/11, BFH/NV 2012, 58). - BFH, 17.04.2014 - III B 146/13
Keine Divergenz nach Aufhebung der vorgeblichen Divergenzentscheidung durch den …
Eine Divergenz kann daher nicht vorliegen, wenn die vom Beschwerdeführer bezeichnete Divergenzentscheidung bereits überholt ist (z.B. BFH-Beschluss vom 23. September 2011 IX B 91/11, BFH/NV 2012, 58;… Senatsbeschluss vom 26. April 2006 III B 113/05, BFH/NV 2006, 1469).
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Rechtsprechung
| BFH, 19.10.2011 - IX E 9/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Gerichtskosten - Absehen von einer Festgebühr - Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
- openjur.de
Gerichtskosten; Absehen von einer Festgebühr; Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
- Bundesfinanzhof
GKG § 66, GKG § 21, GKG § 3 Abs 2 Anl 1 Nr 6502
Gerichtskosten - Absehen von einer Festgebühr - Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung - rechtsinformationen.bund.de
Gerichtskosten - Absehen von einer Festgebühr - Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 GKG, § 21 GKG, § 3 Abs 2 Anl 1 Nr 6502 GKG
Gerichtskosten - Absehen von einer Festgebühr - Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung - ra.de
- rechtsportal.de
GKG § 21 Abs. 1 S. 1; GKG § 66 Abs. 1
Voraussetzung der Erinnerung gegen den Kostenansatz - datenbank.nwb.de
Voraussetzung für die Nichterhebung von Kosten; Absehen von einer Festgebühr
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2012, 58
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 07.10.2010 - II E 6/10
Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IX E 9/11
Dies setzt ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen klare gesetzliche Regelungen voraus (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2010 II E 6/10, BFH/NV 2011, 59, m.w.N.). - BFH, 08.12.2010 - IX E 6/10
Erinnerung gegen Kostenrechnung nach unzulässiger Beschwerde
Auszug aus BFH, 19.10.2011 - IX E 9/11
Mit der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) gegen den Kostenansatz können die Kostenschuldner nur solche Einwendungen erheben, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten (vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365).
- BFH, 07.11.2012 - XI E 4/12
Bekanntgabe der Gerichtskostenrechnung an den Prozessbevollmächtigten - Keine …
Rn. 16 3. Einwendungen, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92;… vom 8. Dezember 2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365;… vom 30. August 2011 IV E 7/11, BFH/NV 2012, 55; vom 19. Oktober 2011 IX E 9/11, BFH/NV 2012, 58), sind weder vorgebracht noch weist die Kostenrechnung die Erinnerungsführerin belastende Rechtsfehler auf. - LSG Baden-Württemberg, 04.04.2023 - L 10 SF 230/23 E-B
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahren der Erinnerung über den Kostenansatz - …
Eine Nichterhebung kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn ein offenkundiger und eindeutiger, einen schweren Mangel begründender Verstoß des Gerichts gegen gesetzliche Vorschriften vorliegt und diese unrichtige Sachbehandlung für das Entstehen von (Mehr-)Kosten ursächlich geworden ist (…vgl. BGH 10.10.2022, a.a.O.;… BSG 08.03.2021, a.a.O.; Bundesfinanzhof [BFH] 19.10.2011, IX E 9/11;… Toussaint in Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl., § 21 GKG Rn. 14 ff.;… Dörndorfer in BeckOK Kostenrecht, Stand 01.01.2023, § 21 GKG Rn. 3 m.w.N.). - FG Düsseldorf, 05.07.2022 - 8 Ko 1465/22
Bekanntgabe der Kostenrechnung an den Bevollmächtigten des erledigten Verfahrens
Rn. 15 Einwendungen, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92, vom 8. Dezember 2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365, vom 30. August 2011 IV E 7/11, BFH/NV 2012, 55 und vom 19. Oktober 2011 IX E 9/11, BFH/NV 2012, 58), sind weder vorgebracht noch weist die Kostenrechnung Frau B belastende Rechtsfehler auf. - FG Düsseldorf, 10.01.2023 - 8 Ko 1755/22
Erheben von Einwendungen gegen die Kostenrechnung i.R.d. Erinnerung
Rn. 27 Die Erinnerung hat indes keinen Erfolg, weil mit ihr nur Einwendungen erhoben werden können, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (…vgl. dazu Bundesfinanzhof (BFH)-Beschlüsse vom 01.09.2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92, vom 08.12.2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365, vom 30.08.2011 IV E 7/11, BFH/NV 2012, 55 und vom 19.10.2011 IX E 9/11, BFH/NV 2012, 58).
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