Rechtsprechung
| BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit des Veräußerers durch den Erwerber
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
UStG § 1 Abs 1a
Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit des Veräußerers durch den Erwerber - rechtsinformationen.bund.de
Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit des Veräußerers durch den Erwerber
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1a UStG 1999
Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit des Veräußerers durch den Erwerber - IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Umsatzsteuerpflicht der Veräußerung eines Unternehmens im Ganzen mangels grundsätzlicher Bedeutung
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
UStG § 1 Abs. 1a; MwStSystRL Art. 19
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei mehrfacher Übertragung - Fortführung der Unternehmenstätigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Umsatzsteuerpflicht der Veräußerung eines Unternehmens im Ganzen mangels grundsätzlicher Bedeutung
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; UStG § Abs. 1a
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Umsatzsteuerpflicht der Veräußerung eines Unternehmens im Ganzen mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Geschäftsveräußerung im Ganzen; Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit durch den Erwerber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 11.11.2015 - 6 K 943/09
- BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
Papierfundstellen
- BFH/NV 2016, 1306
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (19)
- BFH, 25.11.2015 - V R 66/14
Grundstücksübertragung als Geschäftsveräußerung - Anforderungen an die …
Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
Rn. 21 bb) Dazu hat der V. Senat des BFH in dem --noch innerhalb der verlängerten Beschwerdebegründungsfrist veröffentlichten-- Urteil vom 25. November 2015 V R 66/14 (BFHE 251, 526, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2016, 311, Rz 29 f.) entschieden, die für die Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit müsse bei einer mehrfachen Übertragung nur dem Grunde nach, nicht aber auch höchstpersönlich beim jeweiligen Erwerber vorliegen.Dem Urteil des FG und dem BFH-Urteil in BFHE 251, 526, DStR 2016, 311 liegen danach keine abweichenden abstrakten Rechtssätze, sondern unterschiedliche Sachverhalte zugrunde, was eine nachträgliche Divergenz ausschließt (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 63, unter 2.b, Rz 18, sowie allgemein zum Erfordernis des vergleichbaren Sachverhalts BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 10;… vom 22. Oktober 2014 I B 169/13, BFH/NV 2015, 234).
- BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06
Aussetzung des Klageverfahrens wegen eines Musterverfahrens vor dem BVerfG; …
Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
Rn. 22 cc) Allerdings verhilft dies der Beschwerde selbst in Bezug auf den dritten Begründungsstrang des FG unter dem Gesichtspunkt der "nachträglichen Divergenz" (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63, unter 2.b, Rz 18;… vom 5. März 2014 V B 14/13, BFH/NV 2014, 918, Rz 11) nicht zum Erfolg, weil das FG in seinem Urteil seine Auffassung, es liege keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, nicht damit begründet hat, bei einem "Durchgangserwerb" scheide eine Geschäftsveräußerung im Ganzen aus, sondern den Streitfall dahin gehend tatsächlich gewürdigt hat, das Unternehmen, das die B-GmbH von der X-KG erworben habe, und das Unternehmen, das die B-GmbH an die Z-AG veräußert habe, seien unterschiedlich gewesen.Dem Urteil des FG und dem BFH-Urteil in BFHE 251, 526, DStR 2016, 311 liegen danach keine abweichenden abstrakten Rechtssätze, sondern unterschiedliche Sachverhalte zugrunde, was eine nachträgliche Divergenz ausschließt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 63, unter 2.b, Rz 18, sowie allgemein zum Erfordernis des vergleichbaren Sachverhalts BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 10;… vom 22. Oktober 2014 I B 169/13, BFH/NV 2015, 234).
- BFH, 21.10.2015 - XI R 40/13
Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung …
Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
Rn. 29 bb) Diese tatsächliche Würdigung des FG steht hinsichtlich der ihr zugrunde liegenden Annahme, ein Verpachtungsunternehmen und ein Produktionsunternehmen seien sich nicht hinreichend ähnlich, in Einklang mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 6. Mai 2010 V R 26/09, BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114, Rz 32; vom 21. Oktober 2015 XI R 40/13, BFHE 251, 474, DStR 2016, 50, Rz 63, dort jeweils zu Fällen der Organschaft).
- EuGH, 30.05.2013 - C-651/11
X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 5 Abs. 8 - Begriff …
Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
Dazu hätte Anlass bestanden, weil nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil X BV vom 30. Mai 2013 C-651/11, EU:C:2013:346, Umsatzsteuer-Rundschau 2013, 582, Rz 45 bis 47) und des BFH (Urteil vom 4. Februar 2015 XI R 14/14, BFHE 250, 240, BStBl II 2015, 908, Rz 29) bei Prüfung der Voraussetzungen der Geschäftsveräußerung im Ganzen "jeder Vorgang einzeln und selbständig zu beurteilen" ist. - BFH, 06.05.2010 - V R 26/09
Keine Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines an eine Organgesellschaft …
Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
Rn. 29 bb) Diese tatsächliche Würdigung des FG steht hinsichtlich der ihr zugrunde liegenden Annahme, ein Verpachtungsunternehmen und ein Produktionsunternehmen seien sich nicht hinreichend ähnlich, in Einklang mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 6. Mai 2010 V R 26/09, BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114, Rz 32; vom 21. Oktober 2015 XI R 40/13, BFHE 251, 474, DStR 2016, 50, Rz 63, dort jeweils zu Fällen der Organschaft). - BFH, 04.02.2015 - XI R 14/14
Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf einzelner Unternehmensteile …
Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
Dazu hätte Anlass bestanden, weil nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil X BV vom 30. Mai 2013 C-651/11, EU:C:2013:346, Umsatzsteuer-Rundschau 2013, 582, Rz 45 bis 47) und des BFH (Urteil vom 4. Februar 2015 XI R 14/14, BFHE 250, 240, BStBl II 2015, 908, Rz 29) bei Prüfung der Voraussetzungen der Geschäftsveräußerung im Ganzen "jeder Vorgang einzeln und selbständig zu beurteilen" ist. - BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14
Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer …
Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
Dem Urteil des FG und dem BFH-Urteil in BFHE 251, 526, DStR 2016, 311 liegen danach keine abweichenden abstrakten Rechtssätze, sondern unterschiedliche Sachverhalte zugrunde, was eine nachträgliche Divergenz ausschließt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 63, unter 2.b, Rz 18, sowie allgemein zum Erfordernis des vergleichbaren Sachverhalts BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 10;… vom 22. Oktober 2014 I B 169/13, BFH/NV 2015, 234). - BFH, 23.09.2014 - V B 37/14
Begriff der kurzfristigen Beherbergung von Fremden i. S. d. § 4 Nr. 12 Satz 2 …
Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
Rn. 23 dd) Soweit die Klägerin in ihrer Beschwerde --im Stile einer Revisionsbegründung-- die Auffassung vertritt, die tatsächliche Würdigung des FG sei unzutreffend, berücksichtigt sie nicht, dass der Senat nach § 118 Abs. 2 FGO an die --soweit ersichtlich-- verfahrensfehlerfrei zustande gekommene, nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßende und mögliche Würdigung in dem angestrebten Revisionsverfahren gebunden wäre (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366, Rz 13; vom 23. September 2014 V B 37/14, BFH/NV 2015, 67, Rz 8). - BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht
Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2014 XI B 11/13, BFH/NV 2014, 915; vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38). - BFH, 09.01.2014 - XI B 11/13
Vorsteuervergütungsverfahren
Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2014 XI B 11/13, BFH/NV 2014, 915;… vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38). - BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12
Grundsätzliche Bedeutung - Bindung des BFH an eine tatsächliche Würdigung des FG …
- BFH, 22.10.2014 - I B 169/13
VGA: Kapitalgesellschaft als nahestehende Person
- BFH, 18.07.2014 - XI B 37/14
Umsatzsteuer: Keine teilweise Zuordnung eines gemischtgenutzten Gebäudes zum …
- BFH, 20.02.2014 - XI B 85/13
Zulässigkeit und Grenzen einer tatsächlichen Verständigung; Regelsteuersatz - …
- BFH, 22.07.2014 - XI B 103/13
Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung
- BFH, 16.08.2013 - III B 144/12
Schallschutzwand als Betriebsvorrichtung - Keine Revisionszulassung wegen …
- BFH, 05.03.2014 - V B 14/13
Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug
- BFH, 09.09.2014 - V B 43/14
Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG; Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
- BFH, 05.12.2013 - XI B 17/13
Darlegung von Zulassungsgründen bei kumulativer Urteilsbegründung
- BFH, 06.07.2016 - XI R 1/15
Zur Geschäftsveräußerung bei einem Geschäftshaus, das vom Veräußerer vollständig …
Rn. 33 d) Das FG hat ausgehend davon zwar zu Recht angenommen, dass die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung bezüglich der ursprünglich an den Ehemann der Klägerin verpachteten Räume schon deshalb nicht vorliegen, weil die Erwerberin diese Räume nicht weiterhin verpachtet, sondern für ihre eigene unternehmerische Tätigkeit selbst genutzt hat (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730, unter II.2.c, Rz 32 f.;… vom 4. September 2008 V R 23/06, BFH/NV 2009, 426, unter II.1.b cc (1), Rz 30; vom 6. Mai 2010 V R 26/09, BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114, Rz 32; vom 21. Oktober 2015 XI R 40/13, BFHE 251, 474, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2016, 50, Rz 63; BFH-Beschluss vom 15. April 2016 XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306, Rz 29; s.a. BFH-Urteil vom 24. September 2009 V R 6/08, BFHE 227, 506, BStBl II 2010, 315, Rz 24, zum Erwerb durch den bisherigen Mieter). - BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17
Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen …
Rn. 35 a) In diesem Zusammenhang trifft es zwar an sich zu, dass --wie das FG angenommen hat-- die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung nicht vorliegen, soweit die Erwerberin eines Verpachtungsunternehmens das erworbene Gesamt- oder Teilvermögen nicht weiterhin verpachtet, sondern für ihre eigene unternehmerische Tätigkeit selbst nutzt (vgl. BFH-Urteile vom 24.09.2009 - V R 6/08, BFHE 227, 506, BStBl II 2010, 315, Rz 24; vom 06.07.2016 - XI R 1/15, BFHE 254, 283, BStBl II 2016, 909, Rz 33; s.a. BFH-Urteil vom 22.11.2007 - V R 5/06, BFHE 219, 442, BStBl II 2008, 448, unter II.3., Rz 17 ff., bei Geschäftsveräußerung an eine Bruchteilsgemeinschaft), weil sich ein Verpachtungsunternehmen und ein Produktionsunternehmen nicht hinreichend ähneln (vgl. BFH-Beschluss vom 15.04.2016 - XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306, Rz 29).Rn. 78 bb) Bestätigt wird die Unschädlichkeit der Fortführung vor der Übertragung durch das BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1873 (Rz 19 f.) zur kurzfristigen Unterbrechung der Verpachtungstätigkeit, durch die Rechtsprechung des BFH zur Zulässigkeit von Durchgangserwerben (…vgl. dazu BFH-Urteile vom 25.11.2015 - V R 66/14, BFHE 251, 526, BFH/NV 2016, 497, Rz 29; in BFHE 254, 283, BStBl II 2016, 909, Rz 41 f.; BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1306, Rz 21), die umsatzsteuerrechtliche Rechtsprechung des BFH zu leer stehenden Ferienwohnungen und Gebäudeteilen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.3., Rz 30;… in BFH/NV 2014, 1600, Rz 12), sowie die BFH-Urteile in BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626 und vom 30.01.2014 - V R 33/13 (…BFH/NV 2014, 1238) und den BFH-Beschluss vom 06.06.2006 - V B 142/05 (…BFH/NV 2006, 2088).
- BFH, 25.09.2024 - XI R 19/22
Lieferung von städtischen Wasserversorgungsanlagen als nicht umsatzsteuerbare …
Zu der materiell zwischen den Beteiligten vorrangig streitigen Frage, ob im Streitfall im Jahr 2003 eine Teil-Geschäftsveräußerung an die Stadt S oder O erfolgt sei, erging ein Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25.11.2015 - V R 66/14 (BFHE 251, 526, BStBl II 2020, 793, Rz 29), den BFH-Beschluss vom 15.04.2016 - XI B 109/15 (BFH/NV 2016, 1306, Rz 21) sowie das BFH-Urteil vom 26.06.2019 - XI R 3/17 (BFHE 265, 549, Rz 78).Rn. 72 bb) Allerdings steht, worauf der Senat bereits im ersten Rechtsgang hingewiesen hat (…vgl. BFH-Beschluss vom 27.10.2020 - XI B 33/20, BFH/NV 2021, 459, Rz 31), ein Durchgangserwerb einer Person, die die unternehmerische Tätigkeit nicht selbst fortführt, einer Geschäftsveräußerung nicht per se entgegen (vgl. BFH-Urteile vom 25.11.2015 - V R 66/14, BFHE 251, 526, BStBl II 2020, 793, Rz 29; vom 26.06.2019 - XI R 3/17, BFHE 265, 549, BStBl II 2021, 953, Rz 78; BFH-Beschluss vom 15.04.2016 - XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306, Rz 21).
Rn. 74 aa) Der BFH hat in Rz 30 des BFH-Urteils vom 25.11.2015 - V R 66/14 (BFHE 251, 526, BStBl II 2020, 793) entschieden, dass es sich bei der für die Geschäftsveräußerung erforderlichen (Absicht zur) Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht um ein höchstpersönliches Kriterium handelt, das dergestalt in der Person des jeweiligen Leistungsempfängers vorliegen muss, dass er selbst in eigener Person die Fortführung der Unternehmenstätigkeit beabsichtigt (ebenso nachfolgend BFH-Beschlüsse vom 15.04.2016 - XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306;… vom 27.10.2020 - XI B 33/20, BFH/NV 2021, 459; BFH-Urteil vom 29.08.2018 - XI R 37/17, BFHE 262, 286, BStBl II 2019, 378).
- BFH, 24.02.2021 - XI R 8/19
Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und …
Insoweit konnte der Kläger die Vermietungstätigkeit der A schon deshalb nicht fortführen, weil er diese Teile des Grundstücks nicht wie A zuvor weiterhin verpachtete, sondern für seine eigene unternehmerische Tätigkeit selbst genutzt hat (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 18.01.2005 - V R 53/02, BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730, unter II.2.c, Rz 32 f.;… in BFH/NV 2009, 426, unter II.1.b cc (1), Rz 30; vom 24.09.2009 - V R 6/08, BFHE 227, 506, BStBl II 2010, 315, Rz 24; vom 06.05.2010 - V R 26/09, BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114, Rz 32; vom 21.10.2015 - XI R 40/13, BFHE 251, 474, BStBl II 2017, 852, Rz 63; in BFHE 254, 283, BStBl II 2016, 909, Rz 33; BFH-Beschluss vom 15.04.2016 - XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306, Rz 29). - BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20
Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung …
Rn. 31 e) Zu der materiell zwischen den Beteiligten vorrangig streitigen Frage, ob im Jahr 2003 eine Teil-Geschäftsveräußerung an die Stadt S oder O stattgefunden hat, ergeht ein Hinweis auf das BFH-Urteil vom 25.11.2015 - V R 66/14 (BFHE 251, 526, BStBl II 2020, 793, Rz 29), den BFH-Beschluss vom 15.04.2016 - XI B 109/15 (BFH/NV 2016, 1306, Rz 21) sowie das BFH-Urteil vom 26.06.2019 - XI R 3/17 (BFHE 265, 549, Rz 78). - BFH, 21.02.2025 - XI B 53/24
Einreichung der Klageschrift; Anforderung an die Wirksamkeit bei fehlender …
Rn. 2 1. Ist ein Urteil eines FG kumulativ auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt (Mehrfachbegründung), kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Revision nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich eines jeden dieser Gründe ein Zulassungsgrund dargelegt wird und gegeben ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15.04.2016 - XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306, Rz 17;… vom 23.10.2018 - VIII B 44/18, BFH/NV 2019, 108, Rz 10;… vom 28.09.2022 - X B 168/21, BFH/NV 2023, 43, Rz 20 ff.;… vom 15.05.2024 - IX B 1/24, BFH/NV 2024, 916, Rz 2). - BFH, 05.10.2023 - XI B 13/23
Zur "zweiten" Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Falle der Quotenzahlung durch …
Rn. 8 c) Es liegt auch keine nachträgliche Divergenz (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 15.04.2016 - XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306, Rz 22) zum Urteil des FG Düsseldorf vom 25.01.2023 - 5 K 1749/21 U (EFG 2023, 726 m. Anm. V. Wendt; Revision eingelegt unter Az. des BFH: XI R 3/23) vor; denn das FG Düsseldorf ist zur Berichtigung der Umsatzsteuer davon ausgegangen, dass aus der dogmatischen Verankerung der Rechtsprechung zur Doppelberichtigung in § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG folge, dass die Durchführung der zweiten Berichtigung nicht von der Vornahme der ersten Berichtigung abhänge. - BFH, 25.10.2023 - VII B 103/22
Voraussetzungen für die Zuordnung von Maßnahmen zur Aufbereitung von Brennstoff …
Rn. 31 Abgesehen davon, dass bereits Zweifel bestehen, ob der Abbau und die Aufbereitung von Braunkohle mit der Erzeugung und Aufbereitung von Biogas vergleichbar sind und damit überhaupt vergleichbare Sachverhalte vorliegen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15.04.2016 - XI B 109/15, Rz 22), ist das FG nicht von den Rechtsgrundsätzen des EuGH abgewichen, sondern hat seine Entscheidung in Übereinstimmung mit dem EuGH-Urteil RWE Power vom 09.03.2023 - C-571/21 (EU:C:2023:186) getroffen und die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. a EnergieStRL bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG von einem engen Zusammenhang der Verwendung des Stroms zum Betrieb von Gebläsen, Kühlungsvorrichtungen und Pumpen mit der Stromerzeugung im technischen Sinne abhängig gemacht. - BFH, 14.11.2022 - XI B 106/21
Feststellungsklage; fehlendes Feststellungsinteresse bei Eintritt sowohl der …
Ist das Urteil des FG --wie hier-- kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.04.2016 - XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306, Rz 17) und vorliegen (…vgl. BFH-Beschluss vom 24.05.2016 - V B 83/15, BFH/NV 2016, 1309, Rz 5). - BFH, 12.10.2018 - XI B 29/18
Steuerbescheid als Grundlagenbescheid für Zinsbescheid; Verzinsung bei …
Rn. 12 1. Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt werden (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. März 2014 XI B 97/13, BFH/NV 2014, 1062, Rz 9; vom 15. April 2016 XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306, Rz 17; jeweils m.w.N.). - FG München, 02.02.2023 - 14 K 2328/20
Anwendbarkeit der Grundsätze der Kettenübertragung bei Betriebsfortführung durch …
- FG Düsseldorf, 25.03.2020 - 11 V 3249/19
Leistungsgebot wegen steuerlicher Masseverbindlichkeiten gegen den früheren …
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