Rechtsprechung
| BFH, 09.05.1957 - IV 107/55 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bedeutung der Änderung des Umrechnungskurses des US-Dollars zur DM für die Bewertung von Importwaren in der DM- Eröffnungsbilanz - Steuerliche Anerkennung von aus privaten Kreditaufnahmen geleisteten Einlagen zum Ausgleich von Entnahmen - Begriff der gewöhnlichen ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 65, 63
- DB 1957, 703
- BStBl III 1957, 258
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.01.1956 - I 77/54 S
Bewertung von Gegenständen des Vorratsvermögens - Preisbindung von Waren bei der …
Auszug aus BFH, 09.05.1957 - IV 107/55 U
Der I. Senat des Bundesfinanzhofs hat sich mit der Frage der steuerlichen Auswirkung der am 19. September 1949 durchgeführten Änderung des Umrechnungskurses Dollar zu DM bei Importwaren bereits in dem Urteil I 77/54 S vom 17. Januar 1956 (Slg. Bd. 62 S. 389, BStBl 1956 III S. 146) befaßt und ausgeführt, daß der Auffassung des Finanzamts, die Wiederbeschaffungskosten würden durch die am 31. August 1949 in DM umgerechneten Dollar-Kaufpreisschulden dargestellt, nicht gefolgt werden könne. - BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BFH, 09.05.1957 - IV 107/55 U
Durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 4/54 vom 17. Januar 1957 ist § 26 EStG 1951 für nichtig erklärt worden. - BFH, 05.11.1953 - IV 38/53 U
Zulässigkeit einer Bilanzänderung nur für die Bewertung von …
Auszug aus BFH, 09.05.1957 - IV 107/55 U
Entnimmt der Steuerpflichtige im nächsten Wirtschaftsjahr Beträge in gleicher Höhe, so wird man ihm schwerlich die Vergünstigung verweigern, noch auch das Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 StAnpG anerkennen können, um so weniger, als grundsätzlich jeder Steuerabschnitt für sich zu beurteilen ist (siehe Urteil des Bundesfinanzhofs IV 38/53 U vom 5. November 1953, Slg. Bd. 58 S. 231, BStBl 1954 III S. 4).
- BFH, 06.11.1973 - VIII R 12/71
Berichtigungsveranlagung - Vertrauensschutz - Steuerbegünstigung - Ausgleich von …
Ein Steuerpflichtiger kann gegenüber einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht mit Erfolg einwenden, er habe nach dem BFH-Urteil vom 9. Mai 1957 IV 107/55 U (BFHE 65, 63, BStBl III 1957, 258) darauf vertrauen dürfen, daß er die Steuerbegünstigung nach § 10a EStG nicht verlieren werde, wenn er zum Ausgleich von Entnahmen geliehenes Geld kurzfristig einlegte.Es sei zwar richtig, daß sich die Rechtsprechung des BFH nach dem Urteil vom 9. Mai 1957 IV 107/55 U (BFHE 65, 63, BStBl III 1957, 258) und die Auffassung der Finanzverwaltung in Abschn. 110 EStR 1958--1964 hinsichtlich der kurzfristigen Einlagen zum Jahresende für die Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns später geändert hätten.
- BFH, 19.07.1960 - I 185/59 S
Zulässigkeit der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen durch eine …
Auf diese Frage komme es jedoch nicht an; denn die Wiederentnahme der Wertpapiere mache die Einlage nicht zu einer Umgehung im Sinne des § 6 StAnpG, selbst wenn man annehmen könnte, daß die Einlage von vornherein nur als vorübergehend gedacht gewesen sei, um die Steuervergünstigung für den nicht entnommenen Gewinn zu erlangen (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 107/55 U vom 9. Mai 1957, BStBl 1957 III S. 258, Slg. Bd. 65 S. 63). - BFH, 18.10.1972 - I R 237/70
Bilanzverschönerung - Window-dressing - Kreditmittel - Kapitalkonto - Einlage - …
Wenngleich im Streitfalle -- anders als in den mit den BFH-Urteilen VI 51/63 vom 24. Juli 1964 (HFR 1965, 12: Darlehensaufnahme zur Anschaffung eines betrieblich zu nutzenden Grundstücks) und VI R 71/66 (…a. a. O.: Darlehnsaufnahme zum Bau eines eigengenutzten Einfamilienhauses) entschiedenen Fällen -- keine Beziehung zwischen den Darlehnsaufnahmen und einem bestimmten, dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zugehörigen Wirtschaftsgut bestanden habe, so könne doch dem BFH-Urteil IV 107/55 U vom 9. Mai 1957 (BFH 65, 63, BStBl III 1957, 258) nicht gefolgt werden, wenn es mangels einer solchen Beziehung die Behandlung einer Darlehnsschuld als Privatschuld für möglich erachtet und die Leistung einer Einlage aus den Darlehnsmitteln zum Ausgleich von Entnahmen bei der Inanspruchnahme der Vorschrift des § 32a EStG 1949 mit steuerlicher Wirkung anerkannt habe.
- BFH, 18.01.1972 - VIII R 125/69
Steuerumgehung - Nachversteuerung - Ausgleich von Entnahmen
Nach dem BFH-Urteil IV 107/55 U vom 9. Mai 1957 (BFH 65, 63, BStBl III 1957, 258), dessen Rechtsüberlegungen nach dem angeführten Urteil I R 174/66 (…a. a. O.) auch für die steuerrechtliche Behandlung von Einlagen im Hinblick auf § 10a EStG gelten, muß die Frage aufgeworfen werden, ob eine Einlage zum Zweck des Ausgleichs von Entnahmen im Einzelfall eine Steuerumgehung nach § 6 StAnpG darstellt. - BFH, 24.06.1969 - I R 174/66
Betriebsvermögen - Einlage von Geldmitteln - Ausgleich von Entnahmen - …
Eine andere Frage ist, ob die Einlage zum Zweck des Ausgleichs der Entnahmen im Einzelfall eine Steuerumgehung nach § 6 StAnpG darstellt (vgl. BFH-Urteil IV 107/55 U vom 9. Mai 1957, BFH 65, 63, BStBl III 1957, 258, das zu der ähnlichen Vorschrift des § 32a EStG 1949 ergangen ist). - BFH, 08.10.1965 - VI 230/64 U
Steuerliche Wirkungen der Vornahme von Einlagen gegen Ende eines …
Das Finanzgericht gab der Berufung statt und führte aus, nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs IV 107/55 U vom 9. Mai 1957 (BStBl 1957 III S. 258, Slg. Bd. 65 S. 63) sei es nicht zu beanstanden, daß der Bg. privat Kredite aufgenommen und die Mittel dann in das Betriebsvermögen eingelegt habe.
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