Rechtsprechung
| BFH, 07.05.1958 - II 14/58 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erlaß der Kraftfahrzeugsteuer für Körperbehinderte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 67, 172
- DB 1958, 885
- BStBl III 1958, 337
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- RFH, 11.10.1922 - V A 352/22
Auszug aus BFH, 07.05.1958 - II 14/58 U
Mangelnde Kenntnis einer Befreiungsvorschrift, gleichgültig worauf die Unkenntnis zurückzuführen ist, stellt aber keine Verhinderung im Sinne dieser Vorschrift dar (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs V A 352/22 vom 11. Oktober 1922, Slg. Bd. 10 S. 243).
- BFH, 12.08.1959 - II 229/58 U
Einordnung nicht valutierter Grundschulden als Eigentümergrundschulden
Siehe zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG das Urteil des Senats II 14/58 U vom 7. Mai 1958 (BStBl 1958 III S. 337, Slg. Bd. 67 S. 172) und zu § 9 GrEStG das Urteil II 97/57 U vom 30. Oktober 1957 (BStBl 1957 III S. 451, Slg. Bd. 65 S. 567). - BFH, 22.01.1960 - VI 175/59 U
Irrtum über die Rechtsmittelfrist - Irrtum über materielles Recht - Möglichkeit …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und des Bundesfinanzhofs, daß ein Irrtum über die Rechtslage keinen Grund für Nachsichtgewährung bietet (vgl. hierzu insbesondere das Urteil des Bundesfinanzhofs II 14/58 U vom 7. Mai 1958, BStBl 1958 III S. 337, Slg. Bd. 67 S. 172, nach dem mangelnde Kenntnis einer Befreiungsvorschrift keine "Verhinderung" an der rechtzeitigen Einlegung eines Rechtsmittels darstellt). - BFH, 08.10.1970 - IV R 69/70
Veräußerungsgewinn - Antrag auf Ermäßigung - Erlaß der Einkommensteuer - …
Das habe der BFH im Urteil II 14/58 U vom 7. Mai 1958, BFH 67, 172, BStBl III 1958, 337, für den ähnlich liegenden Fall des § 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG entschieden, wonach Schwerbeschädigten unter bestimmten Voraussetzungen die Steuer "erlassen" werden könne.
- BFH, 19.08.1976 - V R 76/73
Ermittlung des Verlustes - Gewinnermittlungsvorschrift - Einkommensteuer
Diese Eingleisigkeit des Rechtsbehelfsverfahrens folgt daraus, daß der Unternehmer bei Vorliegen der in § 9 Abs. 3 AbsichG aufgeführten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Nichtanwendung der Besteuerungsvorschrift des § 2 AbsichG hat, und daß die Entscheidung des FA über die Anwendung des § 9 Abs. 3 AbsichG der vollen Nachprüfung durch die Gerichte unterliegt (vgl. zu den ähnlich liegenden Fällen des § 16 Abs. 5 EStG 1974 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG Urteile des BFH vom 8. Oktober 1970 IV R 69/70, BFHE 100, 305, BStBl II 1971, 16, und vom 7. Mai 1958 II 14/58 U, BFHE 67, 172, BStBl III 1958, 337). - BFH, 13.07.1977 - II R 149/76
Erlaß von Kraftfahrzeugsteuer - Ablehnung des Antrages - …
Das Einspruchsverfahren war hier das richtige Vorverfahren, denn der Kläger hatte Erlaß der Kraftfahrzeugsteuer nach Nr. 1 des § 3 Abs. 1 KraftStG begehrt, sich also auf eine im Gesetz selbst ausgesprochene Befreiung berufen, bei der im Steuerfestsetzungsverfahren (nicht in einem besonderen Steuererlaßverfahren) zu entscheiden war, ob ihre Voraussetzungen erfüllt waren oder nicht (vgl. Urteil des BFH vom 7. Mai 1958 II 14/58, BFHE 67, 172, BStBl III 1958, 337; § 229 Nr. 1 AO a. F. § 348 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977). - BFH, 09.05.1967 - II B 3/67
Voraussetzungen des Aussetzungsverfahrens
Ein Irrtum über das materielle Recht als solcher kann jedenfalls allein keine Nachsicht begründen (Urteile des BFH II 14/58 U vom 7. Mai 1958, BFH 67, 172, BStBl III 1958, 337; VI 175/59 U vom 22. Januar 1960, BFH 70, 474, BStBl III 1960, 178; Mattern-Meßmer, Reichsabgabenordnung, 1964, Tz. 361). - BFH, 19.08.1976 - V R 77/73
Bestehender Vertrag - Auslegung des Begriffes
Diese Eingleisigkeit des Rechtsbehelfsverfahrens folgt daraus, daß der Unternehmer bei Vorliegen der in § 9 Abs. 3 AbsichG aufgeführten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Nichtanwendung der Besteuerungsvorschrift des § 2 AbsichG hat, und daß die Entscheidung des FA über die Anwendung des § 9 Abs. 3 AbsichG der vollen Nachprüfung durch die Gerichte unterliegt (vgl. zu den ähnlich liegenden Fällen des § 16 Abs. 5 EStG 1974 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG Urteile des BFH vom 8. Oktober 1970 IV R 69/70, BFHE 100, 305, BStBl II 1971, 16, und vom 7. Mai 1958 II 14/58 U, BFHE 67, 172, BStBl III 1958, 337).
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