Rechtsprechung
| BFH, 07.08.1964 - VI 165/63 U |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Einkommensteuerpflicht bezüglich einer Abfindung für den Verzicht eines Nießbrauchsrechts
- Wolters Kluwer
Einordnung des entgeltlichen Verzichts auf ein Nießbrauchrecht in die Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (EStG)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 80, 282
- NJW 1965, 80
- BStBl III 1964, 576
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.04.1958 - VI 176/57 U
Renten und dauernde Lasten als Sonderausgaben - Absetzen der Ablösungssumme als …
Auszug aus BFH, 07.08.1964 - VI 165/63 U
Denn wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil VI 176/57 U vom 23. April 1958 (BStBl 1958 III S. 277, Slg. Bd. 67 S. 10) entschieden habe, unterliege die Ablösungssumme, die ein Rentenschuldner dem Rentengläubiger für die Aufgabe einer auf Grund letztwilliger Verfügung geschuldeten laufenden Versorgungsrente gewähre, beim Rentengläubiger nicht der Einkommensteuer, wenn das Ablösungskapital, sofern es von vornherein an Stelle des vermachten Rentenanspruchs geleistet worden wäre, nicht unter eine der Einkunftsarten des EStG gefallen wäre. - BFH, 15.11.1957 - VI 79/55 U
Abzugsfähigkeit von jährlichen Erbschaftssteuerzahlungen als Sonderausgaben bei …
Auszug aus BFH, 07.08.1964 - VI 165/63 U
Nach bürgerlichem Recht erwerbe der Nießbraucher mit der Bestellung des Nießbrauchs ein Stammrecht, kraft dessen er die einzelnen Nutzungen der mit dem Nießbrauch belasteten Gegenstände unmittelbar ziehen könne, ohne daß sie im einzelnen übertragen zu werden brauchten (…Soergel-Siebert, Kommentar zum BGB, 9. Aufl., Anm. 9 zu § 1030, S. 393); in gleicher Weise ziehe der Nießbraucher auch steuerlich die Nutzungen kraft eigenen Rechts aus den ihm zur Nutzung überlassenen Einkommensquellen unmittelbar (Urteile des Bundesfinanzhofs VI 79/55 U vom 15. November 1957 und VI 64/57 U vom 2. Oktober 1959, BStBl 1958 III S. 103 und 1960 III S. 36, Slg. Bd. 56 S. 262 und Slg. Bd. 70 S. 96). - BFH, 08.02.1957 - VI 27/56 U
Anwendbarkeit von § 12 Ziff. 2 EStG bei Zusage der Rente einer gesetzlich …
Auszug aus BFH, 07.08.1964 - VI 165/63 U
Eine Ausnahme gilt hier nur, wenn der Nießbrauch an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person bestellt wird, weil nach der Rechtsprechung des Senats in solchen Fällen die Einkünfte gemäß § 12 Ziff. 2 EStG dem Nießbrauchsbesteller zuzurechnen sind (vgl. z.B. Urteil VI 27/56 U vom 8. Februar 1957, BStBl 1957 III S. 207, Slg. Bd. 64 S. 550).
- BFH, 04.11.1980 - VIII R 55/77
Nießbrauchsrecht - Erbe - Erfüllung eines Vermächtnisses - Entschädigung - …
Nach erfolglosem Einspruch hob das Finanzgericht (FG) den Einkommensteuerbescheid 1970 mit im wesentlichen folgender Begründung auf: Der Grundsatz des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. August 1964 VI 165/63 U (BFHE 80, 282 BStBl III 1964, 576), wonach ein einkommensteuerbarer Vorgang nicht vorliege, wenn ein Nießbrauch an Nachlaßgegenständen kraft letztwilliger Verfügung erworben worden sei und der Nießbraucher und der Erbe sich innerhalb nicht allzulanger Frist nach dem Erbfall auf einen entgeltlichen Verzicht des Nießbrauchsrechts einigen, sei auch im Streitfall anzuwenden.Dieser Entscheidung steht das BFH-Urteil in BFHE 80, 282, BStBl III 1964, 576 nicht entgegen.
- BFH, 25.02.1975 - VIII R 115/70
Abstandszahlungen - Grundbesitzeigentümer - Bisheriger Pächter - Verzicht auf …
Ob in besonders gelagerten Fällen, insbesondere dann, wenn sich der durch das Vermächtnis Beschwerte und der Vermächtnisnehmer innerhalb einer nicht allzulangen Frist nach dem Erbfall auf einen entgeltlichen Verzicht einigen (wie z. B. im Falle des BFH-Urteils vom 7. August 1964 VI 165/63 U, BFHE 80, 282, BStBl III 1964, 576), anders zu entscheiden wäre, braucht nicht entschieden zu werden. - BFH, 21.02.1967 - VI 263/65
Nießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer eines Grundstücks
Bei Nießbrauch an einem Grundstück sind die Einkünfte aus Vermietung oder aus Eigennutzung (§ 21 Abs. 1 und 2 EStG) dem Nießbraucher unmittelbar zuzurechnen (Entscheidungen des Senats VI 216/62 U vom 30. August 1963, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 78 S. 147 - BFH 78, 147 -, BStBl III 1964, 59; VI 165/63 U vom 7. August 1964, BFH 80, 282, BStBl III 1964, 576). - BFH, 06.07.1966 - VI 124/65
Zurechnung der Einkünfte beim Nießbraucher nach dem Einkommensteuergesetz
Ist der Nießbrauch an einem Grundstück bestellt, so sind die aus der Vermietung sich ergebenen Einkünfte, wie das FG mit Recht annimmt, auch einkommensteuerlich dem Nießbraucher als unmittelbar in seiner Person entstanden zuzurechnen (Urteile des Senats VI 79/55 U vom 15. November 1957, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 56 S. 262 -- BFH 56, 262 --, BStBl III 1958, 103; VI 216/62 U vom 30. August 1963, BFH 78, 147, BStBl III 1964, 59; VI 165/63 U vom 7. August 1964, BFH 80, 282, BStBl III 1964, 576).
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