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Rechtsprechung
   BFH, 29.04.1965 - IV 35/65 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1798
BFH, 29.04.1965 - IV 35/65 S (https://dejure.org/1965,1798)
BFH, Entscheidung vom 29.04.1965 - IV 35/65 S (https://dejure.org/1965,1798)
BFH, Entscheidung vom 29. April 1965 - IV 35/65 S (https://dejure.org/1965,1798)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Teilbetrages der an einen Arbeitnehmer gezahlten Aufsichtsratsvergütung als Betriebsausgabe bei Zurverfügungstellen des Betrages für soziale Zwecke der Belegschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 82, 541
  • BStBl III 1965, 443
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.03.1957 - VI 25/56 U

    Berücksichtigungsfähige Einkünfte bei der Veranlagung wegen berechtigter …

    Auszug aus BFH, 29.04.1965 - IV 35/65 S
    Streitig ist, ob die nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI 25/56 U vom 29. März 1957 (BStBl 1957 III S. 161, Slg. Bd. 64 S. 428) gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 3 EStG im Rahmen der Einkunftsart "selbständige Arbeit" zu erfassende Vergütung in voller Höhe der Einkommensteuer unterliegt oder ob, wie der Steuerpflichtige im Gegensatz zur Auffassung des Finanzamts meint, der an die Betriebskasse abgeführte Betrag von 1 500 DM als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG) zu berücksichtigen ist.
  • BFH, 03.03.1966 - IV 334/65
    Der im Urteil des Senats IV 35/65 S vom 29. April 1965 (BStBl 1965 III S. 443) aufgestellte Grundsatz, daß Teilbeträge der Aufsichtsratsvergütung, die ein nach dem Betriebsverfassungsgesetz vom 11. Oktober 1952 (BGBl I S. 681) in den Aufsichtsrat gewählter Arbeitnehmer für soziale Zwecke der Belegschaft zur Verfügung stellt, zu den nach § 12 Ziff. 1 EStG nicht abzugsfähigen Ausgaben gehören, gilt auch, wenn sich der Arbeitnehmer der Abführung nicht entziehen kann und der abgeführte Betrag zuzüglich der für die Aufsichtsratsvergütung zu zahlenden Einkommensteuer die Vergütung erreicht.

    Es wich damit von der Grundsatzentscheidung des Sencts IV 35/65 S vom 29. April 1965 (BStBl 1965 III S. 443, Slg. Bd. 82 S. 541) ab.

  • BFH, 15.01.1970 - IV R 32/69

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Belegschaft - Belegschaftsmitgliedern - …

    Das FG führte im wesentlichen aus, die Entscheidungen des BFH IV 35/65 S vom 29. April 1965 (BFH 82, 541, BStBl III 1965, 443) und IV 334/65 vom 3. März 1966 (BFH 85, 416, BStBl III 1966, 450), auf die sich das FA berufen habe, könnten nicht überzeugen.
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