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Rechtsprechung
   BFH, 11.10.1966 - I 47/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,784
BFH, 11.10.1966 - I 47/64 (https://dejure.org/1966,784)
BFH, Entscheidung vom 11.10.1966 - I 47/64 (https://dejure.org/1966,784)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 1966 - I 47/64 (https://dejure.org/1966,784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umstellung des Wirtschaftsjahres nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters und Fortführung als Einzelfirma durch den verbleibenden Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 87, 153
  • DB 1967, 144
  • BStBl III 1967, 86
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.03.1964 - IV 284/63 U

    Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum

    Auszug aus BFH, 11.10.1966 - I 47/64
    Dagegen ist es eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs, wenn bei einer aus zwei Personen bestehenden OHG nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters der verbleibende Gesellschafter das Unternehmen als Einzelfirma fortführt und das bisherige Wirtschaftsjahr der Gesellschaft ändern will (Urteil des BFH IV 284/63 U vom 18. März 1964, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 79, S. 197, -- BFH 79, 197 --, BStBl III 1964, 304).
  • BFH, 19.08.1969 - VI R 27/69

    Umstellung des Wirtschaftsjahres - Steuerliche Wirksamkeit - Einzelunternehmen - …

    Diese werde jedoch nicht vom I. Senat des BFH geteilt; das ergebe sich aus dem Urteil I 47/64 vom 11. Oktober 1966 (BFH 87, 153, BStBl III 1967, 86).

    Das von der Klägerin zitierte BFH-Urteil I 47/64 vom 11. Oktober 1966 (a. a. O.) untersuche, wie sich eine Veräußerung und eine unentgeltliche Übertragung eines Betriebes im Hinblick auf das Wirtschaftsjahr auswirke.

    Mit Rücksicht auf diesen Zweck der Vorschrift neigt der erkennende Senat zu der vom I. Senat im Urteil I 47/64 vom 11. Oktober 1966 (a. a. O.) vertretenen Auffassung, daß die Vorschrift nicht auf den Fall anwendbar ist, daß ein Kaufmann sein Unternehmen an einen anderen veräußert.

  • BFH, 24.03.1992 - VIII R 48/90

    Inanspruchnahme von Reinvestitionsvergünstigungen (§ 6 b EStG )

    Das läßt sich damit begründen, daß der Erwerber nicht nur im Falle der Gesamtrechtsnachfolge (…s. dazu die Rechtsprechungsnachweise bei Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 45 AO 1977 Tz. 6), sondern auch im Falle der Einzelrechtsnachfolge - und damit auch im Falle der hier zu beurteilenden vorweggenommenen Erbfolge - selbst in noch unentwickelte Rechtspositionen seines Vorgängers eintritt, soweit diese in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Wertansätzen der übergegangenen Wirtschaftsgüter stehen (vgl. dazu allgemein BFH-Urteil vom 11. Oktober 1966 I 47/64, BFHE 87, 153, BStBl III 1967, 86, und Ruppe in Schulze-Osterloh, Rechtsnachfolge im Steuerrecht, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft - DStJG - 1987, 45, 86, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 28.03.1973 - I R 100/71

    Berichtigungsbescheid - Adressat - Adresse - Erstbescheid - Hinweis im …

    der erkennende Senat hat den unentgeltlichen Erwerber eines Betriebs für befugt gehalten, ein neues Wirtschaftsjahr zu bestimmen (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1966 I 47/64, BFHE 87, 153, BStBl III 1967, 86).
  • BFH, 08.10.1969 - I R 167/66

    Einvernehmen - Umstellung des Wirtschaftsjahres - Pächter

    Diese Prüfung hat nach der Rechtsprechung des BFH zu dem Ergebnis geführt, daß die Erteilung oder die Versagung des Einvernehmens nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 EStG eine Ermessensentscheidung darstellt, bei der die betriebswirtschaftlichen Erwägungen des Steuerpflichtigen für die Umstellung des Wirtschaftsjahres und die gegen die Umstellung sprechenden öffentlichen Belange gegeneinander abzuwägen sind, und daß das Einvernehmen des FA trotz der eintretenden Steuerpause (vgl. BFH-Urteil I 47/64 vom 11. Oktober 1966, BFH 87, 153, BStBl III 1967, 86) nicht versagt werden darf, wenn der Steuerpflichtige für die Umstellung des Wirtschaftsjahres "einleuchtende" oder "ernsthafte" oder "beachtliche" wirtschaftliche Gründe vorbringt (…BFH-Urteile IV 46/62 S, a. a. O.; IV 284/63 U vom 18. März 1964, BFH 79, 197, BStBl III 1964, 304;… VI 109/64 U, a. a. O.;… VI 303/65, a. a. O.; VI 244/65 vom 26. September 1968, BFH 94, 15, BStBl II 1969, 71).
  • BFH, 18.02.1971 - IV R 206/67

    Landwirt - Veräußerung von Grund und Boden - Mitnahme des Inventars - …

    Entgegen diesem Vortrag der Steuerpflichtigen hat der BFH in dem Urteil IV 284/63 U vom 18. März 1964 (BFH 79, 197, BStBl III 1964, 304), dem sich der I. Senat in dem Urteil I 47/64 vom 11. Oktober 1966 (BFH 87, 153, BStBl III 1967, 86) anschloß, die Identität des Unternehmens im Sinn der Gewinnermittlungsvorschriften bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer bisherigen zweigliedrigen OHG, die damit zum Einzelunternehmen wurde, bejaht und damit die Voraussetzungen für die begehrte Änderung des Wirtschaftsjahres ohne Zustimmung des FA (§ 2 Abs. 5 Nr. 2 EStG) nicht für gegeben erachtet.
  • BFH, 03.08.1967 - IV 236/64

    Versagung der Umstellung auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr nach dem …

    Sollte sich aus dem Urteil des I. Senats I 47/64 vom 11. Oktober 1966 (BFH 87, 153, BStBl III 1967, 86) insoweit, als dort die unentgeltliche Betriebsübertragung bei der Auswirkung auf das Wirtschaftsjahr der Veräußerung gleichgestellt wird, etwas anderes ergeben, so stimmt der erkennende Senat dem I. Senat nicht zu.
  • BFH, 22.08.1968 - IV 244/63

    Zur Frage der Umstellung des Wirtschaftsjahres eines im Wege der …

    Dieses Ergebnis ist mit den Grundsätzen des Urteils des I. Senats des BFH I 47/64 vom 11. Oktober 1966 (BFH 87, 153, BStBl III 1967, 86) nicht in der Weise unvereinbar, daß die Anrufung des Großen Senats des BFH erforderlich wäre (§ 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung).
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