Rechtsprechung
| BFH, 26.10.1966 - II 12/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerrechtliche Behandlung einer Zwangsversteigerung mit einem nicht ausreichenden Erlös
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 87, 99
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 21.12.1960 - II 194/57 U
Einräumung eines Nießbrauchrechts anstelle einer Verzinsung einer …
Auszug aus BFH, 26.10.1966 - II 12/64
Dieser Umstand nahm aber der Klägerin nicht das Recht, bei Fälligkeit der Grundschulden (§ 1193 BGB) Befriedigung aus dem Grundstück zu verlangen (§ 1191 Abs. 1 BGB); insoweit geht der Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs II 194/57 U vom 21. Dezember 1960 (…Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 72, S. 444; BStBl III 1961, 163 [165] fehl), weil in dem dort entschiedenen Fall die Hypothekenforderung gestundet war.
- BFH, 24.11.1971 - II R 6/70
Grundpfandgläubiger - Befreiung des Meistgebots - Bürgen - Rettung seines Rechts …
Auch ihm kann nicht ohne weiteres entgegengehalten werden, daß das die Forderung sichernde Grundpfandrecht nicht vom Grundstückswerte gedeckt gewesen sei (BFH-Urteil II 12/64 vom 26. Oktober 1966, BFH 87, 99 [100 f.]).Die Klägerin hat nicht nur in Kauf genommen, notfalls -- wenn das Grundpfandrecht notleidend wird (vgl. BFH-Urteil II 12/64 vom 26. Oktober 1966, BFH 87, 99 [100]) -- das Grundstück erwerben zu müssen (vgl. BFH-Urteil II 71/62 vom 25. Mai 1966, BFH 86, 517 [518], BStBl III 1966, 549); vielmehr war ihre "Ausbietungsgarantie" -- verbunden mit dem Versprechen der Bausparkasse, ihre Gelder stehenzulassen -- von vornherein darauf angelegt, das Grundstück auf Grund eines Meistgebots in dem unmittelbar bevorstehenden Versteigerungstermin zu erwerben.
- BFH, 01.02.1971 - II 25/65
Stichtagswert - Zeitpunkt des Erwerbs - Feststellung als Einheitswert - …
Denn seinem eigentlichen Sinne nach will § 9 Abs. 1 GrEStG einen Grundpfandgläubiger nicht deshalb begünstigen, weil ihm ein Grundpfandrecht (§ 9 Abs. 4 GrEStG) beliebigen Rangs zusteht (vgl. BFH-Urteil II R 116/66 vom 13. Februar 1968, BFH 91, 483), sondern -- wie auch die Aufzählung der den Grundpfandgläubigern gleichgestellten Personen (§ 9 Abs. 5 Satz 2 GrEStG) zeigt (vgl. BFH-Urteil II 12/64 vom 26. Oktober 1966, BFH 87, 99) -- diejenigen Gläubiger, welche mit Grund annehmen durften, wegen ihrer Ansprüche durch Rechte am Grundstück gesichert zu sein, und welche durch das eingeleitete Zwangsversteigerungsverfahren Gefahr laufen, diese Sicherung zu verlieren. - BFH, 20.02.1968 - II 150/64 Das ist nicht mit der Interessenlage vergleichbar, der § 9 GrEStG Schutz gewährt; dieser Sachverhalt kann auch nicht dem gleichgesetzt werden, der dem Urteil II 12/64 vom 26. Oktober 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 87 S. 99 - BFH 87, 99 -) zugrunde lag.
- BFH, 13.02.1968 - II R 116/66 Mit Recht hat das FG einen nach § 9 Abs. 1 GrEStG steuerbefreiten Rettungserwerb nicht allein deshalb verneint, weil die Klägerin das erworbene Grundstück selbst zur Zwangsversteigerung gebracht hatte (vgl. Urteil II 12/64 vom 26. Oktober 1966, BFH 87, 99).
- BFH, 21.11.1967 - II 105/65 Dieser Vergünstigung steht zwar nicht unbedingt entgegen, daß der Kläger selbst aus seiner erstrangigen Hypothek die Zwangsversteigerung betrieben hatte (Urteil II 12/64 vom 26. Oktober 1966, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 87 S. 99 - BFH 87, 99 -) Sein Meistgebot hat aber den Betrag überschritten, der zur Deckung der vorgehenden Verfahrenskosten und seines Aufwands für den Erwerb der Hypothek erforderlich war.
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