Rechtsprechung
| BFH, 30.11.1966 - VI 313/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Umfang der Pflicht zur Erbringung von geeigneten Unterlagen zum Nachweis der Minderung der Erwerbsfähigkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 88, 407
- NJW 1968, 224 (Ls.)
- DB 1967, 1205
- BStBl III 1967, 457
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.12.1965 - VI 297/65 U
Geltendmachung von anteiligen Kraftfahrzeugkosten als außergewöhnliche Belastung …
Auszug aus BFH, 30.11.1966 - VI 313/64
Der Senat hat aus dieser Überlegung bereits in den Urteilen VI 297/65 U vom 17. Dezember 1965 (BFH 84, 574, BStBl III 1966, 208) und VI 66/65 vom 28. Januar 1966 (BFH 85, 224, BStBl III 1966, 291) bei Gehbehinderten, die zur Fortbewegung auf einen Pkw angewiesen sind, die Pkw-Kosten neben dem Pauschbetrag berücksichtigt; er hat nur die anderen, durch die Körperbehinderung typisch entstehenden Kosten mit dem Pauschbetrag angesetzt, vor allem weil den Pauschbetrag auch andere Erwerbsbeschränkte erhalten, die keinen Pkw benützen müssen. - BFH, 28.01.1966 - VI 66/65
Kraftfahrzeug als Arbeitsmittel - Ein um 100% in seiner Erwerbsfähigkeit …
Auszug aus BFH, 30.11.1966 - VI 313/64
Der Senat hat aus dieser Überlegung bereits in den Urteilen VI 297/65 U vom 17. Dezember 1965 (BFH 84, 574, BStBl III 1966, 208) und VI 66/65 vom 28. Januar 1966 (BFH 85, 224, BStBl III 1966, 291) bei Gehbehinderten, die zur Fortbewegung auf einen Pkw angewiesen sind, die Pkw-Kosten neben dem Pauschbetrag berücksichtigt; er hat nur die anderen, durch die Körperbehinderung typisch entstehenden Kosten mit dem Pauschbetrag angesetzt, vor allem weil den Pauschbetrag auch andere Erwerbsbeschränkte erhalten, die keinen Pkw benützen müssen. - BFH, 29.10.1963 - VI 196/63 U
Neuregelung von Pauschbeträgen für Körperbehinderte
Auszug aus BFH, 30.11.1966 - VI 313/64
Die Einführung der Pauschbeträge diene der Verwaltungsvereinfachung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs VI 196/63 U vom 29. Oktober 1963, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 78 S. 92 - BFH 78, 92 -, BStBl III 1964, 34).
- BFH, 04.07.2002 - III R 58/98
Aufwendungen eines Schwerbehinderten für Urlaubsbegleitung
Dazu gehören Kfz-Aufwendungen Schwerkörperbehinderter, die in ihrer Geh- und Stehfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, sowie außerordentliche Kosten, die zwar mit der Körperbehinderung zusammenhängen, sich aber infolge ihrer Einmaligkeit der Typisierung des § 33b EStG entziehen, wie z.B. Kosten einer Operation (BFH-Urteil vom 30. November 1966 VI 313/64, BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457) oder Aufwendungen für eine Heilkur (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 95/85, BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275). - BFH, 13.12.1985 - III R 204/81
Feststellung des Versorgungsamtes über Körperbehinderung ist auch dann …
Diesen Feststellungen liegt die Beurteilung medizinischer Sachverhalte zugrunde, die die Finanzbehörden mangels eigener Sachkunde nicht selbst nachzuprüfen vermögen (vgl. hierzu das Urteil des BFH vom 30. November 1966 VI 313/64, BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457). - BVerwG, 03.12.1976 - VII C 75.74
Die Rechtsnatur der amtsärztlichen Bescheinigung des Gesundheitsamtes für …
Der Bundesfinanzhof habe in seinen Entscheidungen in BFHE 88, 407 und 88, 491 nicht entschieden, daß in der Frage, ob die Körperbehinderung zu einer äußerlich erkennbaren dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt habe, die Finanzbehörden an die Bescheinigung des Amtsarztes gebunden seien.Diese Auffassung wird durch die im Berufungsurteil angeführte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 88, 407 [411 f.] = BStBl. III 1967 S. 457; 88, 491 [492] = BStBl. III 1967 S. 459 und 114, 491 [493] = BStBl. II 1975 S. 394) nicht gestützt, wie der Oberbundesanwalt zutreffend darlegt.
Der Steuerpflichtige kann nur im Verfahren vor den Gesundheitsbehörden eine Überprüfung der Auffassung des Amtsarztes zu erreichen versuchen (BFHE 88, 407 [412]).
Für die vom Berufungsgericht vertretene einschränkende gegenteilige Auffassung läßt sich weder dem Wortlaut des § 65 EStDV 1965 etwas entnehmen noch der erwähnten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dessen weitgehende allgemeine Ausführungen zur Bindung der Steuerbehörden und Finanzgerichte an den Inhalt der amtsärztlichen Bescheinigung vielmehr für eine umfassende Bindung an die von den Amtsärzten getroffenen Feststellungen sprechen (vgl. BFHE 88, 407 [411 f.] und 88, 491 [492]).
- BFH, 04.11.2004 - III R 38/02
Kein Pauschbetrag für behinderte Menschen neben als außergewöhnliche Belastung …
Ferner dürfen außerordentliche Kosten zusätzlich nach § 33 EStG abgezogen werden, die zwar mit der Körperbehinderung zusammenhängen, sich aber infolge ihrer Einmaligkeit der Typisierung des § 33b EStG entziehen, wie z.B. die Kosten einer Operation oder Aufwendungen für eine Heilkur (vgl. BFH-Urteile vom 4. Juli 2002 III R 58/98, BFHE 199, 400, BStBl II 2002, 765, m.w.N.; vom 11. Dezember 1987 III R 95/85, BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275; vom 30. November 1966 VI 313/64, BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457). - BFH, 11.12.1987 - III R 95/85
Aufwendungen für eine Heilkur können bei nachgewiesener Zwangsläufigkeit nach § …
Danach haben Steuerpflichtige ein Wahlrecht, die von § 33b EStG erfaßten Aufwendungen entweder insgesamt als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzuziehen oder den nach § 33b Abs. 3 EStG zu bemessenden Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen; es ist daher insoweit unzulässig, für einen Teil der Aufwendungen den Einzelnachweis zu führen und im übrigen die Anwendung des Pauschbetrags zu verlangen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1966 VI 313/64, BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457, 459 zu 4.), weil eine derartige Gestaltung zu einer mehrfachen Berücksichtigung derselben Aufwendungen führen könnte.Darüber hinaus sind außerordentliche Kosten auch dann neben dem Pauschbetrag gesondert zu berücksichtigen, wenn sie zwar mit der Körperbehinderung zusammenhängen, sich jedoch infolge ihrer Einmaligkeit der Typisierung des § 33b EStG entziehen; denn die Pauschale dient nur der Abgeltung laufender und typischer Kosten, die mit der krankheitsbedingten Erwerbsminderung zusammenhängen (vgl. Urteil in BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457, 459 zu 4.).
Solche außerordentlichen nach § 33 EStG abziehbaren Kosten sind, wie der BFH in BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457 ausgeführt hat, in der Regel die Kosten einer Operation einschließlich der Heilbehandlungen.
- BFH, 21.06.2001 - III R 58/98
Außergewöhnliche Belastung; Aufwendungen von Körperbehinderten für …
Denn bei diesen Kosten handle es sich nicht um außerordentliche Kosten im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Dezember 1987 III R 95/85, BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275, und vom 30. November 1966 VI 313/64, BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457).Dazu gehören Kfz-Aufwendungen Schwerkörperbehinderter, die in ihrer Geh- und Stehfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, sowie außerordentliche Kosten, die zwar mit der Körperbehinderung zusammenhängen, sich aber infolge ihrer Einmaligkeit der Typisierung des § 33b EStG entziehen, wie z.B. Kosten einer Operation (BFH-Urteil in BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457) oder Aufwendungen für eine Heilkur (BFH-Urteil in BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275).
- BFH, 26.03.1993 - III R 9/92
Führerscheinkosten für ein schwer steh- und gehbehindertes Kind sind neben dem …
Neben dem Körperbehinderten-Pauschbetrag nach § 33 b EStG, der als Vereinfachungsregelung einer Abgeltung laufender und typischer unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängender Kosten als außergewöhnliche Belastung ohne Einzelnachweis dient (vgl. BFH-Urteile vom 28. Februar 1968 VI R 192/67, BFHE 92, 3, BStBl II 1968, 437; vom 30. November 1966 VI 313/64, BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457), hat der BFH in ständiger Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen gewisse mit der Körperbehinderung zusammenhängende Aufwendungen nach § 33 EStG zum Abzug zugelassen.Dazu gehören die oben erwähnten Kfz-Aufwendungen Schwerkörperbehinderter, die in ihrer Geh- und Stehfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, sowie außerordentliche Kosten, die sich infolge ihrer Einmaligkeit der Typisierung des § 33 b EStG entziehen, wie z. B. Kosten einer Operation (Urteil in BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457) oder Aufwendungen für eine Heilkur (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 95/85, BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275).
- FG Nürnberg, 10.12.2010 - 7 K 515/10
Berücksichtigung der nachgewiesenen Pflegekosten neben dem …
Ferner dürfen außerordentliche Kosten zusätzlich nach § 33 EStG abgezogen werden, die zwar mit der Körperbehinderung zusammenhängen, sich aber infolge ihrer Einmaligkeit der Typisierung des § 33b EStG entziehen, wie z. B. die Kosten einer Operation oder Aufwendungen für eine Heilkur (vgl. BFH-Urteile vom 04.07.2002 III R 58/98, BStBl II 2002, 765, m. w. N.; vom 11.12.1987 III R 95/85, BStBl II 1988, 275; vom 30.11.1966 VI 313/64, BStBl III 1967, 457).So hat der BFH bereits mit Urteil vom 30.11.1966 (VI 313/64, BStBl III 1967, 457, unter 3.) entschieden, dass die Steuerpflichtigen grundsätzlich wählen müssen, ob sie den Pauschbetrag geltend machen oder dem Finanzamt ihre gesamten Aufwendungen nachweisen wollen.
- BFH, 14.02.1980 - VI R 218/77
Anerkennung von Aufwendungen für eine Kurreise als außergewöhnliche Belastung
Das FG lehnte es unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung ab, neben der Steuerermäßigung gemäß § 33 EStG den Freibetrag nach § 65 EStDV zu gewähren (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1966 VI 313/64, BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457, und vom 28. Februar 1968 VI R 192/67, BFHE 92, 3, BStBl II 1968, 437). - BFH, 06.11.1970 - VI R 77/68
Typische Krankheitskosten - Steuerfreie Pauschbeträge - Diät
Das gelte nicht nur für die Kosten einer Erkrankung, die mit der Körperbehinderung nicht zusammenhinge; zu Recht habe die Rechtsprechung vielmehr auch die Kosten der Benutzung eines Kraftfahrzeugs durch einen Schwerkörperbehinderten (Urteile des BFH VI 38/62 U vom 22. November 1963, BFH 78, 360, BStBl III 1964, 139; VI 297/65 U vom 17. Dezember 1965, BFH 84, 574, BStBl III 1966, 208; VI 66/65 vom 28. Januar 1966, BFH 85, 224, BStBl III 1966, 291) und die Kosten einer akuten Verschlimmerung der zur Körperbehinderung führenden Krankheit (BFH-Urteil VI 313/64 vom 30. November 1966, BFH 88, 407, BStBl III 1967, 457) neben dem Pauschbetrag für Körperbehinderte zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zugelassen.In diesem Urteil, durch das das in den Entscheidungen der Finanzgerichte 1967 S. 511 veröffentlichte Urteil der Vorinstanz aufgehoben wird, hat der erkennende Senat entschieden, daß dann, wenn der Steuerpflichtige die steuerfreien Pauschbeträge nach § 26 LStDV wählt, nach dem Urteil des erkennenden Senats VI 313/64 vom 30. November 1966 (a. a. O.) Aufwendungen für Krankheiten nur in begrenztem Umfang geltend gemacht werden können, so vor allem dann, wenn die Krankheit mit der Körperbehinderung nicht im Zusammenhang steht oder wenn sie zwar klar mit der Körperbehinderung zusammenhängt, aber die entstandenen Kosten nicht typisch sind, wie z. B. die Kosten für eine Operation oder einen Krankenhausaufenthalt.
- BFH, 28.09.1984 - VI R 164/80
Ständige Hilflosigkeit - Dauernder Zustand der Behinderung - Körperbehinderung
- FG München, 13.11.2002 - 1 K 3810/02
Keine doppelte Berücksichtigung behinderungsbedingter Heimunterbringungskosten …
- FG München, 23.03.2009 - 1 K 2854/08
Aufwendungen Behinderter als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 25.04.1968 - VI R 199/67
Minderung der Erwerbsfähigkeit - Nachweis des Grades - Pauschsätze
- FG Köln, 25.06.2003 - 7 K 7879/99
Aufwendungen eines Allergikers für ein spezielles Bettsystem, einen Staubsauger …
- BFH, 28.02.1968 - VI R 192/67
Rechtlichen Bedeutung von § 33 a Abs. 6 Einkommenssteuergesetz (EStG) bei …
- BFH, 26.01.1979 - VI R 107/76
Zur Gewährung des erhöhten Körperbehindertenpauschbetrags wegen Hilflosigkeit für …
- BFH, 23.09.1986 - III R 202/81
Inanspruchnahme des Pauschbetrages - Fahrzeugkosten - MdE - offenkundige …
- FG Berlin, 27.01.1999 - 2 K 2138/97
- BFH, 07.03.1975 - VI R 248/71
Körperbehinderte - Ständige Pflegebedürftigkeit - Pauschbetrag - Minderung der …
- BFH, 23.02.1968 - VI R 260/67
Mehraufwendungen durch Kraftfahrzeugbenutzung - Geh- und Stehbehinderte - …
- BFH, 16.02.1970 - VI R 317/67
Kraftfahrzeugbeihilfe - Kriegsopferfürsorge - Kraftfahrzeugaufwendungen - …
- BFH, 23.02.1968 - VI R 292/67
Klage - Steuerfestsetzung - Unrichtiger Steuerbescheid - Aufhebung - …
- FG München, 31.05.1995 - 1 K 122/93
Fahrtkosten für eine Reise zu einem Verwandten und Aufwendungen für …
- BFH, 22.08.1969 - VI R 306/67
Rechtskräftiger Abschluß - Lohnsteuerjahresausgleich - Amtsärztliche …
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