Rechtsprechung
| BFH, 12.10.1967 - V B 33/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erledigung der Hauptsache - Rechtsmittelantrag - Änderung des Steuerbescheids - Rücknahme der Klage
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 90, 367
- NJW 1968, 1111
- BStBl II 1968, 98
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 16.07.1969 - I R 81/66
Revisionsverfahren - Beschränkung des Klageantrags - Rückstellungen für …
Der Senat hat allerdings Bedenken, den Vorgang mit dem BFH-Beschluß V B 33/67 vom 12. Oktober 1967 (BFH 90, 367, BStBl II 1968, 98) als teilweise Klagerücknahme zu bezeichnen, da sich die Erklärung der Steuerpflichtigen auf keinen zum Erlaß eines Teilurteils geeigneten Teil des Streitgegenstands bezieht (vgl. Gräber, Deutsches Steuerrecht 1968 S. 491, 492 ff.).Der Senat weicht indes von dem Beschluß des V. Senats V B 33/67, a. a. O., nicht ab und braucht daher den Großen Senat nicht anzurufen (§ 11 Abs. 3 FGO).
- BFH, 06.08.1974 - VII B 49/73
Teilweise Erledigung - Erledigung - Berichtigungsbescheid - Kostentragung - …
Daraus ergebe sich, daß der Gesetzgeber eine Teilerledigung durchaus vorgesehen habe und es für die Kostenfolge keinen Unterschied mache, ob der zunächst nicht durch Änderungsbescheid erledigte Teil sich durch Erledigungserklärung, durch Rücknahmeerklärung oder durch Urteil erledige (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1967 V B 33/67, BFHE 90, 367, BStBl II 1968, 98).Hätte die Beschwerdeführerin das getan, so wäre es zwar auch zu der von ihr gewünschten Kostenverteilung gekommen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1968 VI B 47/67, BFHE 92, 469, BStBl II 1968, 608; V B 33/67).
- BFH, 17.12.1973 - III B 68/72
Vermögensteuerlicher Rechtsstreit - Erledigung - Klagerücknahme - Kostenrisiko - …
Die Klage ist insoweit hinsichtlich dieses nebensächlichen Punktes als zurückgenommen anzusehen (Beschluß des BFH vom 12. Oktober 1967 V B 33/67, BFHE 90, 367, BStBl II 1968, 98).Hinsichtlich der nicht besonders berücksichtigten Steuerermäßigung um 30 DM hat das FG zutreffend den Standpunkt vertreten, die Beschwerdeführer hätten nach Berichtigung mit der Klagerücknahme auch insoweit die Klage zurückgenommen (Hinweis auf BFH-Entscheidung V B 33/67).
- FG Hamburg, 23.06.2017 - 4 K 74/16
Zollrecht: Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Einfuhren von Schuhen mit …
Soweit die Klägerin ihren Sachantrag ermäßigt hat, ist dies - da die angefochtenen Einfuhrabgabenbescheide in Bezug auf den nacherhobenen Drittlandszoll und die entsprechend ausgewiesenen Nacherhebungsbeträge jeweils teilbare Streitgegenstände darstellen - als teilweise Klagrücknahme zu werten und kostenmäßig entsprechend zu berücksichtigen, so dass nach einem anteiligen Streitwert von 13.434,87 EUR (76.769,55 EUR abzüglich 63.334,87 EUR) die Klägerin die Kosten zu tragen hat (vgl. zur nachträglichen Beschränkung des Klageantrags bei Anfechtung eines Steuerbescheids und den kostenrechtlichen Folgen auch BFH, Urteil vom 16.07.1969, I R 81/66; Beschluss vom 12.10.1967, V B 33/67, jeweils in: juris). - BFH, 25.04.1968 - VI B 47/67
Beteiligter - Begründung der Beschwerde - Begründungsschrift - Frist - Erledigung …
Diese Erklärung kann nach dem BFH-Beschluß V B 33/67 vom 12. Oktober 1967 (BFH 90, 367, BStBl II 1968, 98) bedeuten, daß die Steuerpflichtige die Klage zurückgenommen hat, soweit das FA dem Begehren der Steuerpflichtigen nicht gefolgt ist. - FG Hamburg, 13.12.2016 - 4 K 79/14
Zollrecht: Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) ZK bei einer …
Soweit die Klägerin ihren Sachantrag ermäßigt hat, ist dies - da der angefochtene Einfuhrabgabenbescheid einen in Bezug auf den für Umschließungen und Beistellungen nacherhobenen Zoll und die entsprechend ausgewiesenen Nacherhebungsbeträge teilbaren Streitgegenstand darstellt - als teilweise Klagrücknahme zu werten und insoweit kostenmäßig zu berücksichtigen (vgl. zur nachträglichen Beschränkung des Klageantrags bei Anfechtung eines Steuerbescheids und den kostenrechtlichen Folgen auch BFH, Urteil vom 16.07.1969, I R 81/66; Beschluss vom 12.10.1967, V B 33/67, jeweils in: juris). - BFH, 23.02.1968 - VI R 35/67
Beteiligte des Rechtsstreits - Erklärung der Erledigung - Steuerprozeß - Einigung …
Es ist vielmehr, wie der III. Senat im Beschluß III R 69/67 vom 5. Dezember 1967 (BFH 91, 20, BStBl II 1968, 203) zutreffend ausgeführt hat, im Einzelfall durch Auslegung der Erklärung zu ermitteln, was die Beteiligten mit der Erledigungserklärung zum Ausdruck bringen wollten (vgl. auch den Beschluß des V. Senats V B 33/67 vom 12. Oktober 1967, BFH 90, 367, BStBl II 1968, 98). - FG Köln, 18.11.1999 - 7 K 6035/94
Allgemein erreichbare Preisnachlässe beim Immobilienerwerb kein
Ob diese Kostenpflicht auf dem Gesichtspunkt einer teilweisen Klagerücknahme (§ 136 Abs. 2 FGO , so BFH, Beschluß vom 12. Oktober 1967 V B 33/67, BStBl II 1968, 98) oder einem teilweisen Unterliegen (§ 135 Abs. 1 FGO , so BFH, Urteil vom 16. Juli 1969 I R 81/66, BStBl II 1970, 15 [16]) beruht, braucht der Senat nicht zu entscheiden. - BFH, 22.11.1968 - IV B 43/68
Kostenentscheidung bei Erledigung des Klageverfahrens wegen Zurücknahme der …
Es deutet auch nichts darauf hin, daß die Steuerpflichtigen wegen der bloßen Aufhebung der Einspruchsentscheidung etwa hätten erklären wollen, sie seien auch der Sache nach zufrieden gestellt und erkennten die mit Einspruch angefochtene Entscheidung als richtig an, so daß man ihre Erklärung nicht etwa als Klägerücknahme deuten könnte (vgl. hierzu den Beschluß des BFH V B 33/67 vom 12. Oktober 1967, BFH 90, 367, BStBl II 1968, 98).
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