Rechtsprechung
| BFH, 10.07.1968 - VII 198/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtswirkungen einer vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Gemeinschaftsrecht für gültig erklärten Norm im innerstaatlichen Bereich
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 25.04.1967 - VII 198/63
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1967 - 17/67
- EuGH, 13.12.1967 - 17/67
- BFH, 10.07.1968 - VII 198/63
Papierfundstellen
- BFHE 93, 102
- NJW 1969, 388
- NJW 1970, 398 (Ls.)
- DB 1968, 1889
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus BFH, 10.07.1968 - VII 198/63
Dieses Grundrecht ist nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet, wird also durch jede Rechtsnorm wirksam eingeschränkt, die Bestandteil dieser Ordnung ist (BVerfGE 6, 32 [38]).Zwar ist es auch unter dieser Prämisse nicht möglich, einer VO der EWG deshalb die Zugehörigkeit zur inländischen verfassungsmäßigen Rechtsordnung abzusprechen, weil sie in Widerspruch zu formellen oder materiellen Regeln des GG stehe und deshalb ungültig sei (so das BVerfG für Akte der deutschen Gesetzgebung, BVerfGE 6, 32 [37-41]; 9, 3 [11]).
Denn es kann keine Rede davon sein, daß die darin zur Anwendung gebrachte marktlenkende Maßnahme der EWG in diejenige Sphäre der Lebensgestaltung, den Kernbereich menschlicher Freiheit eingreife, die der Einwirkung der gesamten öffentlichen Gewalt entzogen ist (BVerfGE 6, 32 [41]).
- BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
Auszug aus BFH, 10.07.1968 - VII 198/63
Als mit Verfassungsrang ausgestattete materielle Rechtssätze, welche die Anwendbarkeit der EWG-VO Nr. 135 danach für den Streitfall noch ausschließen könnten, kommen die auch von der Klägerin erwähnten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit in Betracht (vgl. BVerfGE 14, 288 [297], und 19, 342 [348]).Allerdings kann auch in einem solchen Falle der dem Grundsatz der Rechtssicherheit innewohnende Anspruch des Bürgers auf Vertrauensschutz verletzt werden, wenn gleichwohl durch den Eingriff eine von ihm betroffene Rechtsposition nachträglich im ganzen entwertet wird (BVerfGE 14, 288 [297]).
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52
Investitionshilfe
Auszug aus BFH, 10.07.1968 - VII 198/63
Allerdings kann die Möglichkeit einer Verletzung dieses Grundrechts nicht schon mit dem Hinweis darauf verneint werden, daß es nicht das Vermögen gegen Eingriffe durch Auferlegung von Geldleistungspflichten schütze (so BVerfGE 4, 7 [17]; 11, 105 [126]; 19, 253 [267]).Vielmehr bleibt der Klägerin ein weiter Spielraum, sich als verantwortlicher Unternehmer wirtschaftlich frei zu entfalten (BVerfGE 4, 7 [16]).
- BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63
EWG-Verordnungen
Auszug aus BFH, 10.07.1968 - VII 198/63
Nach der vom Senat vertretenen Auffassung stellen deshalb das europäische Gemeinschaftsrecht einerseits und das nationale Recht der BRD andererseits zwei selbständige und voneinander unabhängige Rechtsordnungen dar, von denen erstere ihre Grundlage im EWGV, letztere im GG als nationaler Verfassung hat (vgl. EGH-Urteile Rs 26/62 vom 5. Februar 1963, Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs IX, I [25] - EGHE IX, I [25] -, und Rs 6/64 vom 15. Juli 1964, EGHE X, 1251 [1269/70], sowie BVerfG-Urteil 1 BvR 248/63 vom 18. Oktober 1967, EuR 1968, 134 [136]).Damit steht es nicht in Widerspruch, wenn er in seinem Urteil Rs 6/64 vom 15. Juli 1964 (a.a.O.) von einem Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber dem nationalen Recht spricht.
- BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57
Eigenmietwert
Auszug aus BFH, 10.07.1968 - VII 198/63
Zwar ist es auch unter dieser Prämisse nicht möglich, einer VO der EWG deshalb die Zugehörigkeit zur inländischen verfassungsmäßigen Rechtsordnung abzusprechen, weil sie in Widerspruch zu formellen oder materiellen Regeln des GG stehe und deshalb ungültig sei (so das BVerfG für Akte der deutschen Gesetzgebung, BVerfGE 6, 32 [37-41]; 9, 3 [11]). - BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52
Bezirksschornsteinfeger
Auszug aus BFH, 10.07.1968 - VII 198/63
Der Grundsatz der Rechtssicherheit setzt der Anwendung einer Rechtsvorschrift insoweit Grenzen, als sie ohne ausreichenden Grund rückwirkend Eingriffe in schutzwürdige Rechte oder Rechtslagen des Staatsbürgers zuläßt (BVerfGE 1, 264 [280]). - BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51
Hypothekensicherungsgesetz
Auszug aus BFH, 10.07.1968 - VII 198/63
Im übrigen greift der Grundsatz der Rechtssicherheit gegenüber der Erhebung der Zusatzabschöpfung auch deshalb nicht durch, weil diese Belastung vorhersehbar war (BVerfGE 2, 237 [266]). - BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 533/66
Verfassungsmäßigkeit deiner annähernd sechsjährigen Untersuchungshaft bei …
Auszug aus BFH, 10.07.1968 - VII 198/63
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verbietet Eingriffe durch die öffentliche Gewalt, deren Schwere außer Verhältnis zu dem verfolgten Zweck steht (BVerfGE 21, 220 [BVerfG 14.03.1967 - 1 BvR 533/66] [222]). - BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
Auszug aus BFH, 10.07.1968 - VII 198/63
Die Auferlegung von Abgaben berührt den durch Art. 12 GG geschützten Freiheitsraum jedoch nur, wenn sie infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs steht und objektiv eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen läßt (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 13 S. 181 [185/186] - BVerfGE 13, 181 [BVerfG 30.10.1961 - 1 BvR 833/59] [185/186] -). - BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60
Kirchensteuergesetz
Auszug aus BFH, 10.07.1968 - VII 198/63
Allerdings kann die Möglichkeit einer Verletzung dieses Grundrechts nicht schon mit dem Hinweis darauf verneint werden, daß es nicht das Vermögen gegen Eingriffe durch Auferlegung von Geldleistungspflichten schütze (so BVerfGE 4, 7 [17]; 11, 105 [126]; 19, 253 [267]). - BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58
Familienlastenausgleich I
- EuGH, 13.12.1967 - 17/67
Neumann / Hauptzollamt Hof/Saale
- BFH, 25.04.1985 - V R 5/84
Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften zur Anrufbarkeit …
Dementsprechend hat das Prozeßgericht im Rahmen der Auslegung des Zustimmungsgesetzes zu entscheiden, ob Rechtsakte der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im staatlichen Bereich wirken; dies gilt insbesondere für die Frage, ob Richtlinien "ähnliche Wirkungen" wie Verordnungen entfalten und ob Rechtsbürger der Gemeinschaft sich auf dafür geeignete Bestimmungen von Richtlinien berufen können (vgl. BVerfGE 22, 293, 296; 31, 145, 174 f., 52, 187, 200 f.; BFH-Urteil vom 10. Juli 1968 VII 198/63, BFHE 93, 102, 106 f.; Zuleeg, Das Recht der Europäischen Gemeinschaften im innerstaatlichen Bereich, 1969, 160 ff., 165, 168; Ipsen, Europäisches Gemeinschaftsrecht, 1972, 290 ff.; Lutter, ZZP 1973, 108, 146).Da die Öffnung des innerstaatlichen Bereichs für das autonome Gemeinschaftsrecht zugleich einen Eingriff in eine verfassungsrechtlich festgelegte Zuständigkeit und damit eine materielle Verfassungsänderung bedeutet (vgl. BVerfGE 58, 1, 35 f.; NJW 1985, 603, 610 [BVerfG 18.12.1984 - 2 BvE 13/83]; BFH-Urteil vom 10. Juli 1968 VII 198/63, BFHE 93, 102, 105 f.), ist der Gesetzesvorbehalt des Artikels 24 Abs. 1 GG strikt zu verstehen.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Juli 1968 VII 198/63 (BFHE 93, 102) betraf eine Verordnung, die nach Artikel 189 Abs. 2 EWG-Vertrag unmittelbar gilt.
- BGH, 22.09.1982 - VIII ZR 215/79
Europäisches Gemeinschaftsrecht - EWG-Verordnung - Schriftform - Bundesanstalt …
Diese Wirkung wäre beeinträchtigt, wenn entgegenstehende Gesetze der Mitgliedstaaten Vorrang vor dem Gemeinschaftsrecht hätten (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Juli 1964, RS 6/64, Bd. X 1251, 1270; BVerfGE 31, 145, 174; BFH 93, 102). - BGH, 22.09.1982 - VIII ZR 118/80
Verbilligte Abgabe von Butterfett - Vereinbarung eines privatrechtlichen …
Diese Wirkung wäre beeinträchtigt, wenn entgegenstehende Gesetze der Mitgliedstaaten Vorrang vor dem Gemeinschaftsrecht hätten (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Juli 1964, RS 6/64, Bd. X 1251, 1270; BVerfGE 31, 145, 174; BFH 93, 102).
- BFH, 13.12.1979 - IV R 30/77
Molkerei - Milcheinzugsgebiet - Immaterielle Wirtschaftsgüter - …
Da die EWG-Verordnungen entsprechend Art. 189 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag - EWGV -) im Inland unmittelbare Geltung entfalten (BFH-Urteil vom 10. Juli 1968 VII 198/63, BFHE 93, 102, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1968 S. 516 - HFR 1968, 516 - Constantinesco, Das Recht der Europäischen Gemeinschaften, Bd. I, 1977 S. 600, 606 ff.), waren damit die Milcheinzugsgebiete beseitigt, so daß die Milcherzeuger nunmehr auch an andere Molkereien liefern konnten; andererseits bestand aber auch keine Abnahmepflicht der Molkereien mehr. - BVerwG, 22.01.1970 - I B 65.69
Diskriminierung der Inländer gegenüber Staatsangehörigen der EWG-Staaten
Die genannte Verordnung berührt ferner nicht das durch Art. 2 GG geschützte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, denn sie greift nicht in den Kernbereich der menschlichen Freiheit, die der Einwirkung durch die öffentliche Gewalt entzogen ist, ein (BVerfGE 6, 32, 41 [BVerfG 16.01.1957 - 1 BvR 253/56]; BFH in EuR 1969, 255, [261]). - BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 62/78
Anspruch auf Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeldbezug
Der Bundesfinanzhof hat ihr ausdrücklich widersprochen (BFHE 88, 266; NJW 1969, 388).
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