Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.03.1995

Rechtsprechung
   BFH, 22.11.1995 - I R 2/95   

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https://dejure.org/1995,1712
BFH, 22.11.1995 - I R 2/95 (https://dejure.org/1995,1712)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1995 - I R 2/95 (https://dejure.org/1995,1712)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1995 - I R 2/95 (https://dejure.org/1995,1712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG § 34; EStG § 58; DBStÄndG DDR § 9

  • Wolters Kluwer

    Steuerbefreiung - Gewinnausschüttung - Gewerbliche Einkünfte - Wohnung - Abnutzung - Anschaffungskosten - Grundförderung - Aufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR: DBStÄndG § 9; EStG § 58; KStG § 34

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 111
  • BB 1996, 312
  • BStBl II 1996, 381
  • BFH/NV 1996, 45
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.11.1994 - I R 67/94

    1. Die Festsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer ist Grundlagenbescheid

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - I R 2/95
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 9. November 1994 I R 67/84 (BFHE 176, 244, BStBl II 1995, 305) entschieden, daß der Steuerabzugsbetrag nach § 9 Abs. 1 DBStÄndG DDR, § 58 Abs. 3 EStG zwar die Steuerschuld mindert, aber noch nicht bei der Festsetzung der Körperschaftsteuer zu berücksichtigen ist.
  • BFH, 20.04.1988 - I R 67/84

    Empfängerbenennung - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - I R 2/95
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 9. November 1994 I R 67/84 (BFHE 176, 244, BStBl II 1995, 305) entschieden, daß der Steuerabzugsbetrag nach § 9 Abs. 1 DBStÄndG DDR, § 58 Abs. 3 EStG zwar die Steuerschuld mindert, aber noch nicht bei der Festsetzung der Körperschaftsteuer zu berücksichtigen ist.
  • BFH, 06.03.1995 - VI R 81/94

    Streitigkeiten über den Steuerabzugsbetrag gem. § 9 Abs. 1 DBStÄndG DDR, § 58

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - I R 2/95
    Dies gilt unbeschadet der Frage, ob über die Steuerbefreiung in einem selbständigen Verwaltungsakt zu entscheiden ist, der gemäß § 348 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977 mit dem Einspruch anfechtbar ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. März 1995 VI R 81/94, BFHE 177, 122, BStBl II 1995, 463).
  • BFH, 27.06.1990 - I R 15/88

    Zur Herstellung der Körperschaftsteuer-Ausschüttungsbelastung bei der

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - I R 2/95
    Es handelt sich vielmehr um einen Besteuerungstatbestand sui generis (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 1990 I R 15/88, BFHE 162, 222, BStBl II 1991, 150 unter II. A. 4.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.1994 - I 228/93

    Besteuerung einer Körperschaft ; Minderung einer positiven

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - I R 2/95
    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1995, 338 veröffentlicht.
  • BFH, 20.01.1999 - I R 63/98

    Beitrittsgebiet; Steuerabzugsbetrag bei Feststellung des vEK

    Mit Urteilen vom 22. November 1995 I R 2/95 (BFHE 179, 111, BStBl II 1996, 381) und 13. November 1996 I R 116/95 (BFH/NV 1997, 624) hat der erkennende Senat entschieden, daß § 34 KStG entsprechend anzuwenden sei, wenn der Steuerabzug gemäß § 58 Abs. 3 EStG i.V.m. § 9 Abs. 1 DBStÄndG DDR von der Körperschaftsteuer vorgenommen werde.

    Es bleibt zu klären, ob dies auch dann gelten kann, wenn eine Anrechnung des Abzugsbetrages auf den Körperschaftsteuererhöhungsbetrag nach § 27 KStG zur Diskussion steht (vgl. BFH in BFHE 179, 111, BStBl II 1996, 381: "Besteuerung sui generis").

  • BFH, 21.03.1996 - XI R 6/95

    Entscheidung über Steuerabzugsbetrag gem. § 58 Abs. 3 EStG im

    Dem steht nicht entgegen, daß er im System der Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals gemäß § 30 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) analog § 34 KStG zu behandeln ist (BFH-Urteil vom 22. November 1995 I R 2/95, BFHE 179, 111).
  • FG Brandenburg, 22.04.1998 - 2 K 431/95

    Geltendmachung eines Steuerabzugsbetrags in der Körperschaftsteuererklärung;

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  • BFH, 17.12.1997 - III R 194/94

    Systematische Einordnung der Durchführungsbestimmungen Steueränderungsgesetz DDR

    Der Steuerabzugsbetrag hat nur erfüllende Wirkung; er läßt den aus dem Steuerschuldverhältnis entstandenen Steueranspruch erlöschen (vgl. BFH- Urteil vom 22. November 1995 I R 2/95, BFHE 179, 111, BStBl II 1996, 381).
  • FG Sachsen, 31.07.1996 - 2 K 276/94

    Einmalige Steuerbefreiung für Inhaber eines neueröffneten Betriebs für zwei

    In einer anderen Entscheidung des 1. Senates wird § 9 D13StÄndG DDR als ein gesetzlich zwingend vorgeschriebener Steuererlaß (ähnlich § 227 AO 1977 ) angesehen (BFH v. 22.11.1995 I R 2/95, DStR 1996, S. 416 ).
  • BFH, 13.11.1996 - I R 116/95

    Analoge Anwendung des § 34 Körperschaftssteuergesetzes (KStG) bei Steuerabzug von

    Mit Urteil vom 22. November 1995 I R 2/95 (BFHE 179, 111, BStBl II 1996, 381) hat der Senat entschieden, daß § 34 KStG analog anzuwenden sei, wenn der Steuerabzug gemäß § 58 Abs. 3 EStG i. V. m. § 9 Abs. 1 DBStÄndG DDR von der Körperschaftsteuer vorgenommen werde.
  • FG Sachsen, 18.07.1995 - 1 K 121/94

    Rechtmäßigkeit der Behandlung eines Steuerabzugsbetrages; Abzug von

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Rechtsprechung
   BFH, 29.03.1995 - II B 36/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7141
BFH, 29.03.1995 - II B 36/94 (https://dejure.org/1995,7141)
BFH, Entscheidung vom 29.03.1995 - II B 36/94 (https://dejure.org/1995,7141)
BFH, Entscheidung vom 29. März 1995 - II B 36/94 (https://dejure.org/1995,7141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung aller Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit - Fehlerhafte Kollegialentscheidungen in einem vorangegangenen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 45
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur

    Auszug aus BFH, 29.03.1995 - II B 36/94
    Denn in einem solchen Fall kann der Betroffene wegen des Beratungsgeheimnisses nicht wissen, welcher Richter die Entscheidung mitgetragen hat (BFH-Beschluß vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112 m. w. N.).

    Ein Mißbrauch des Ablehnungsrechts durch Ablehnung des gesamten Spruchkörpers liegt beim Anknüpfen an eine von diesem getroffene Entscheidung daher nur vor, wenn das Gesuch gar nicht oder nur mit Umständen begründet wird, welche die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BFH in BFH/NV 1993, 112 m. w. N.).

    Die Beschwerde kann gleichwohl zurückgewiesen werden, weil das Ablehnungsgesuch unbegründet ist (vgl. BFH- Beschluß vom 26. September 1989 VII B 75/89, BFH/NV 1990, 514; BFH in BFH/NV 1993, 112).

    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch gestellt hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabes Anlaß hat, eine Befangenheit des Richters zu befürchten (BFH in BFH/NV 1993, 112, ständige Rechtsprechung).

    Ein Ablehnungsgesuch, das auf Rechtsverstöße des abgelehnten Richters etwa in früheren Verfahrensabschnitten oder in Parallelverfahren gestützt wird, kann nur ausnahmsweise dann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, daß die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluß in BFH/NV 1993, 112 m. w. N.).

  • BFH, 07.05.1986 - I B 70/85

    Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 29.03.1995 - II B 36/94
    Besorgnis zur Befangenheit besteht deshalb dann, wenn ein Beteiligter nach den äußeren Umständen berechtigten Grund zu der Annahme hat, der Richter werde aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus sich bei seiner bevorstehenden Entscheidung nicht von sachgerechten Gründen leiten lassen (BFH-Beschluß vom 7. Mai 1986 I B 70/85, BFH/NV 1987, 653).

    Von einer dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter kann im Hinblick auf das im Streitfall offensichtlich unbegründete Ablehnungsgesuch abgesehen werden (BFH in BFH/NV 1987, 653).

  • BFH, 24.08.1989 - IV B 59/89

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 29.03.1995 - II B 36/94
    Dagegen stehen den Beteiligten die allgemeinen Rechtsbehelfe zur Verfügung (BFH-Beschluß vom 24. August 1989 IV B 59/89, BFH/NV 1990, 308).
  • BFH, 26.09.1989 - VII B 75/89

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Ablehnungsantrags wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 29.03.1995 - II B 36/94
    Die Beschwerde kann gleichwohl zurückgewiesen werden, weil das Ablehnungsgesuch unbegründet ist (vgl. BFH- Beschluß vom 26. September 1989 VII B 75/89, BFH/NV 1990, 514; BFH in BFH/NV 1993, 112).
  • BFH, 30.06.1989 - VIII B 86/88

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BFH, 29.03.1995 - II B 36/94
    Wegen Rechtsmißbrauchs ist es im allgemeinen unzulässig, pauschal alle Richter eines Spruchkörpers ohne Angabe ernstlicher Gründe in der Person des einzelnen Richters abzulehnen (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. Juni 1989 VIII B 86/88, BFH/NV 1990, 175).
  • BFH, 24.07.1990 - X B 115/89

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 29.03.1995 - II B 36/94
    Denn weitere nach der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch vorgebrachte Gründe bleiben im Beschwerdeverfahren, das nur die im Ablehnungsgesuch genannten Befangenheitsgründe zum Gegenstand hat, unberücksichtigt (BFH- Beschluß vom 24. Juli 1990 X B 115/89, BFH/NV 1991, 253).
  • BFH, 28.09.2022 - X B 168/21

    Ablehnungsantrag: Mindestinhalt der dienstlichen Äußerung; Rechtsschutzbedürfnis

    NV: Wenn die nach § 44 Abs. 3 ZPO erforderliche dienstliche Äußerung zu einem Ablehnungsgesuch sich auf den Satz "Ich fühle mich nicht befangen" beschränkt, steht dies einer Nichtäußerung gleich (Anschluss an BFH-Beschluss vom 29.03.1995 - II B 36/94, BFH/NV 1996, 45, unter II.4.a).

    Die vorliegend vom abgelehnten Richter erstellte dienstliche Erklärung kommt daher --wie der Bundesfinanzhof (BFH) bereits entschieden hat-- ihrem Inhalt nach einer Nichtäußerung gleich; die zwingende gesetzliche Vorgabe des § 44 Abs. 3 ZPO wird damit nicht erfüllt (BFH-Beschluss vom 29.03.1995 - II B 36/94, BFH/NV 1996, 45, unter II.4.a).

  • BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98

    Richterablehnung; Strafanzeige gegen Richter als Befangenheitsgrund?

    Tatsächlich oder vermeintlich unrichtige Entscheidungen begründen eine Ablehnung wegen Befangenheit nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, daß die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen, voreingenommenen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten beruht oder wenn der Grad der Fehlerhaftigkeit so groß ist, daß der Schluß auf Willkür gerechtfertigt erscheint (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. November 1991 VII B 53-54/91, BFH/NV 1992, 526; vom 29. März 1995 II B 36/94, BFH/NV 1996, 45 und in BFH/NV 1998, 61).

    Das gilt um so mehr, wenn --wie im Streitfall-- die gerügten Rechtsverstöße aus einem vorangegangenen und abgeschlossenen Verfahren in keinem erkennbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Streitgegenstand des gegenwärtigen, das Ablehnungsgesuch betreffende Verfahren stehen (BFH in BFH/NV 1996, 45, 47).

  • BFH, 13.06.2012 - V B 36/12

    Ablehnung wegen Befangenheit - Einholung einer dienstlichen Äußerung des

    Hat dagegen die dienstliche Äußerung eines abgelehnten Richters nur insoweit Eingang in den Zurückweisungsbeschluss gefunden, als dort ausgeführt wird, der betreffende Richter halte sich nicht für befangen, braucht diese Wertung dem Kläger nicht mitgeteilt zu werden (BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 1995 XI B 11/95, BFH/NV 1995, 1083; vom 29. März 1995 II B 36/94, BFH/NV 1996, 45).
  • BFH, 17.02.2003 - VII S 40/02

    Richterablehnung; Missbrauch

    Ein Fall, in dem die Rechtsprechung des BFH ausnahmsweise die pauschale Ablehnung aller Richter eines Spruchkörpers zulässt, weil der Betroffene wegen des Beratungsgeheimnisses nicht wissen kann, welcher Richter die Entscheidung mitgetragen hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. März 1995 II B 36/94, BFH/NV 1996, 45), kommt im Streitfall ersichtlich nicht in Betracht.
  • BFH, 28.11.2001 - VII B 67/01

    Beschwerde - Ablehnungsgesuch - Ablehnungsantrag - Befangenheit - Richter -

    Tatsächlich oder vermeintlich unrichtige Entscheidungen begründen eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen, voreingenommenen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten beruht oder wenn der Grad der Fehlerhaftigkeit so groß ist, dass der Schluss auf Willkür gerechtfertigt erscheint (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. November 1991 VII B 53-54/91, BFH/NV 1992, 526; vom 29. März 1995 II B 36/94, BFH/NV 1996, 45; vom 27. März 1997 XI B 190/96, BFH/NV 1997, 780, und in BFH/NV 1998, 61).
  • BFH, 24.06.1999 - IV B 76/98

    Befangenheit von Richtern; abgelehntes Befangenheitsgesuch

    Dienstliche Äußerungen der abgelehnten Richter sind angesichts der Eindeutigkeit des maßgeblichen Sachverhalts nicht erforderlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. September 1989 VII B 75/89, BFH/NV 1990, 514; in BFH/NV 1993, 112; vom 29. März 1995 II B 36/94, BFH/NV 1996, 45).
  • BFH, 24.06.1999 - IV B 78/98

    Verlustanteile - Verlustvortragsmöglichkeit - Steuermindernde Auswirkung -

    Dienstliche Äußerungen der abgelehnten Richter sind angesichts der Eindeutigkeit des maßgeblichen Sachverhalts nicht erforderlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. September 1989 VII B 75/89, BFH/NV 1990, 514; in BFH/NV 1993, 112; vom 29. März 1995 II B 36/94, BFH/NV 1996, 45).
  • BFH, 24.06.1999 - IV B 79/98

    Verlustanteile - Verlustvortragsmöglichkeit - Steuermindernde Auswirkung -

    Dienstliche Äußerungen der abgelehnten Richter sind angesichts der Eindeutigkeit des maßgeblichen Sachverhalts nicht erforderlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. September 1989 VII B 75/89, BFH/NV 1990, 514; in BFH/NV 1993, 112; vom 29. März 1995 II B 36/94, BFH/NV 1996, 45).
  • BFH, 24.06.1999 - IV B 77/98

    Verlustanteile - Verlustvortragsmöglichkeit - Steuermindernde Auswirkung -

    Dienstliche Äußerungen der abgelehnten Richter sind angesichts der Eindeutigkeit des maßgeblichen Sachverhalts nicht erforderlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. September 1989 VII B 75/89, BFH/NV 1990, 514; in BFH/NV 1993, 112; vom 29. März 1995 II B 36/94, BFH/NV 1996, 45).
  • BFH, 30.09.1996 - VI B 73/96

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Ein Ablehnungsgesuch, das auf Rechtsverstöße des abgelehnten Richters in früheren Verfahren gestützt wird, kann die Besorgnis der Befangenheit nur ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, daß die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruhe (BFH-Beschluß vom 29. März 1995 II B 36/94, BFH/NV 1996, 45, m. w. N.).
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