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   BFH, 25.10.2000 - VII B 230/00   

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BFH, 25.10.2000 - VII B 230/00 (https://dejure.org/2000,9480)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2000 - VII B 230/00 (https://dejure.org/2000,9480)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 (https://dejure.org/2000,9480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Stundung von Gerichtskosten - Rechtsbehelfsbelehrung - Außerordentliche Beschwerde - Eröffnung des Finanzrechtsweges - Rechtswegzuweisung - Überprüfung der Kostenrechnung - Erinnerung - Justizverwaltung - Ordentliche Gerichtsbarkeit

  • Judicialis

    FGO § 128 Abs. 1; ; FGO § ... 33; ; FGO § 33 Abs. 1 Nr. 4; ; GKG § 5; ; GKG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 40 Abs. 1; ; KostÄndG Art. 4 § 10 Nr. 1; ; KostÄndG Art. XI § 1; ; KostÄndG Art. XI § 1 Abs. 1; ; Bayerische Haushaltsordnung Art. 59 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 472
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.04.1998 - VII E 20/97

    Kosten des Revisionsverfahrens - Kostenansatz - Gerichtskosten - Kostenrechnung -

    Auszug aus BFH, 25.10.2000 - VII B 230/00
    Mit der Erinnerung können allerdings nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst, also gegen den Ansatz einzelner Kosten und deren Höhe richten (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 1998 VII E 20/97, BFH/NV 1999, 43).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.1999 - 3 O 20/98

    Kostenerlaßentscheidung; Verwaltungsrechtsweg

    Auszug aus BFH, 25.10.2000 - VII B 230/00
    Zum Bereich der Justizverwaltung i.S. von Art. XI § 1 Abs. 1 KostÄndG gehören nämlich nur die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. Oberverwaltungsgericht --OVG-- Schleswig, Beschluss vom 20. Januar 1999 3 O 20/98, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report 1999, 413; OVG Berlin, Urteil vom 31. März 1983 3 B 76.81, Rpfleger 1983, 415).
  • BVerwG, 19.01.1979 - 7 C 72.77

    Kostenrecht - Rechtsweg - Erlaß von Gerichtskosten - Justizverwaltung -

    Auszug aus BFH, 25.10.2000 - VII B 230/00
    Art. XI § 1 KostÄndG stellt eine Generalklausel für die Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten auf dem Gebiet des Kostenrechts dar und erfasst folglich nicht nur Verwaltungsakte beim unmittelbaren Vollzug von Kostenvorschriften, die insbesondere hinsichtlich der Einziehung oder Zurückzahlung ergehen, sondern auch kostenrechtliche Bestimmungen im weiteren Sinne (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1979 VII C 72.77, Der Deutsche Rechtspfleger --Rpfleger-- 1982, 37).
  • OVG Berlin, 31.03.1983 - 3 B 76.81
    Auszug aus BFH, 25.10.2000 - VII B 230/00
    Zum Bereich der Justizverwaltung i.S. von Art. XI § 1 Abs. 1 KostÄndG gehören nämlich nur die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. Oberverwaltungsgericht --OVG-- Schleswig, Beschluss vom 20. Januar 1999 3 O 20/98, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report 1999, 413; OVG Berlin, Urteil vom 31. März 1983 3 B 76.81, Rpfleger 1983, 415).
  • BFH, 01.03.2016 - VI B 89/15

    Kein Finanzrechtsweg bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten eines

    Für Entscheidungen von Organen der (Finanz-)Gerichtsbarkeit, die nicht im Rahmen der Rechtsprechung, sondern der Justizverwaltung ergehen, ist aber nicht die Beschwerde nach § 128 Abs. 1 FGO, sondern der öffentlich-rechtliche Rechtsweg nach § 40 der Verwaltungsgerichtsordnung gegeben (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 VII B 230/00, BFH/NV 2001, 472; Rüsken in Beermann/Gosch, FGO, § 128 Rz 19; Bergkemper in HHSp, § 128 FGO Rz 28), unabhängig davon, ob die Maßnahme einen Verwaltungsakt oder ein schlicht hoheitliches Handeln darstellt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 14. April 1988  3 C 65.85, NJW 1989, 412, betreffend Klage auf Widerruf einer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft; BVerwG-Urteil vom 26. Februar 1997  6 C 3.96, BVerwGE 104, 105, Anspruch auf Veröffentlichung; BVerwG-Beschluss vom 17. Mai 2011  7 B 17.11, NJW 2011, 2530, Hausrecht des Gerichtspräsidenten; Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11. Januar 2011  8 K 2602/10.F, NJW 2011, 2229, Akteneinsicht eines Dritten).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 1.16

    Gerichtskosten; formelle Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung

    Vielmehr ist über diesen Antrag außerhalb des Erinnerungsverfahrens von der Gerichtsverwaltung zu befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1997 - 1 KSt 1.97 -, vom 5. Januar 2005 - 8 KSt 17.04 - und vom 6. Februar 2008 - 9 KSt 1.08 - BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 2.16

    Beruhen des Kostenansatzes auf der verworfenen Beschwerde gegen den Beschluss des

    Vielmehr ist über diesen Antrag außerhalb des Erinnerungsverfahrens von der Gerichtsverwaltung zu befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1997 - 1 KSt 1.97 -, vom 5. Januar 2005 - 8 KSt 17.04 - und vom 6. Februar 2008 - 9 KSt 1.08 - BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 - juris Rn. 7).
  • BFH, 30.08.2011 - IV E 7/11

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; gesonderte Kostenrechnungen für

    Über die Frage, ob Gerichtskosten erlassen werden können, ist im Erinnerungsverfahren nicht zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 VII B 230/00, BFH/NV 2001, 472).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 3.16

    Beruhen des Kostenansatzes auf der verworfenen Beschwerde gegen den Beschluss des

    Vielmehr ist über diesen Antrag außerhalb des Erinnerungsverfahrens von der Gerichtsverwaltung zu befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1997 - 1 KSt 1.97 -, vom 5. Januar 2005 - 8 KSt 17.04 - und vom 6. Februar 2008 - 9 KSt 1.08 - BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 - juris Rn. 7).
  • BFH, 24.02.2009 - I B 172/08

    Kein Finanzrechtsweg bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten eines

    Denn es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Justizverwaltung, gegen die der Finanzrechtsweg nicht eröffnet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 VII B 230/00, BFH/NV 2001, 472; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 128 FGO Rz 28).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2019 - 2 LA 409/18

    Verwaltungsrechtsweg in Gerichtskostensachen; Material zur Auslegung des

    Unabhängig davon, dass der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet ist, wenn nicht Gerichtskosten aus der Fachgerichtsbarkeit, sondern Gerichtskosten aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. § 30a Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 EGVG) - wie hier - betroffen sind, sodass der Rechtstreit wegen der in § 30a Abs. 2 Satz 1 EGVG enthaltenen abdrängenden Sonderzuweisung an das dafür zuständige Amtsgericht ... hätte verwiesen werden müssen (vgl. Lückemann in: Zöller, ZPO, 32. Auflage 2018, § 30a EGVG, Rn. 1; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 1 S 1.11 -, juris, Ls 1 und Rn. 6 und zur insoweit früheren Rechtslage: OVG Schleswig, Beschluss vom 20. Januar 1999 - 3 O 20/98 -, juris, Ls; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1979 - VII C 72.77 -, juris, Ls 1 und Rn. 17; BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 -, juris, Ls. 2 und Rn. 1, 7f.), dem Senat aber, nachdem das Verwaltungsgericht dennoch über den Stundungsantrag entschieden hat, in zweiter Instanz die Prüfung des Rechtsweges untersagt ist (vgl. § 83 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 5 GVG), fehlt dem Antragsteller darüber hinaus auch das Rechtsschutzbedürfnis für den beabsichtigten Zulassungsantrag, sodass dieser zu verwerfen wäre.
  • BVerwG, 05.02.2015 - 5 KSt 4.15

    Erinnerung gegen den Kostenansatz i.R.v. Wohngeldleistungen

    Vielmehr ist über diesen Antrag außerhalb des Erinnerungsverfahrens von der Gerichtsverwaltung zu befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1997 - 1 KSt 1.97 -, vom 5. Januar 2005 - 8 KSt 17.04 - und vom 6. Februar 2008 - 9 KSt 1.08 - BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 - juris).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 5 KSt 1.15

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von Sozialhilfeleistungen als Leistungen der

    Vielmehr ist über diesen Antrag außerhalb des Erinnerungsverfahrens von der Gerichtsverwaltung zu befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1997 - 1 KSt 1.97 -, vom 5. Januar 2005 - 8 KSt 17.04 - und vom 6. Februar 2008 - 9 KSt 1.08 - BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 - juris).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 5 KSt 2.15

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von Sozialhilfeleistungen als Leistungen der

    Vielmehr ist über diesen Antrag außerhalb des Erinnerungsverfahrens von der Gerichtsverwaltung zu befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1997 - 1 KSt 1.97 -, vom 5. Januar 2005 - 8 KSt 17.04 - und vom 6. Februar 2008 - 9 KSt 1.08 - BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 - juris).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 5 KSt 3.15

    Erinnerung gegen den Kostenansatz i.R.d. Verwerfung einer Revision gegen einen

  • BVerwG, 03.11.2014 - 5 KSt 4.14

    Gerichtsgebührenpflicht für Verfahren über die Gewährung von Wohngeldleistungen

  • BVerwG, 16.03.2010 - 5 KSt 1.10

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung; Schwerer Mangel im Sinne einer eindeutigen

  • BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 5.15

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

  • BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 7.15

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

  • BVerwG, 03.11.2014 - 5 KSt 5.14

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

  • BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 8.15

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

  • BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 6.15

    Zurückweisung der Erinnerung gegen einen Kostenansatz

  • BVerwG, 03.11.2014 - 5 KSt 3.14

    "Beschwerde" als Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Kostenrechnung

  • BVerwG, 03.11.2014 - 5 KSt 2.14

    "Beschwerde" als Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Kostenrechnung

  • VG München, 06.07.2023 - M 30 K 20.4758

    Erlass von Gerichtskosten

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   BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00   

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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsebschwerde - Erlass von Aussetzungszinsen - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Besorgnis der Befangenheit - Mündliche Verhandlung - Vertretungszwang - Rechtsmittelfrist - Hinreichende Erfolgsaussicht - Summarische Prüfung

  • Judicialis

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 472
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    In einem gerichtlichen Verfahren ohne Anwaltszwang schließt der Anspruch auf rechtliches Gehör jedoch nicht ein, dass das Gehör gerade durch die Vermittlung eines Rechtsanwalts gewährleistet wird (vgl. BVerfG-Beschluss vom 22. Januar 1959 1 BvR 154/55, BVerfGE 9, 124, 132).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 88/94

    Die Aufteilung der Nutzungslassung in einen entgeltlichen und einen

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    b) Wird PKH für die beabsichtigte Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde begehrt, so ist streitig, ob aus dem Entlastungszweck der Begründungspflicht für die Nichtzulassungsbeschwerde folgt, dass auch das von einem vor dem BFH nicht postulationsfähigen Antragsteller angebrachte PKH-Gesuch ein Mindestmaß an einschlägiger rechtlicher Begründung enthalten muss, insbesondere ob darzutun ist, welcher Zulassungsgrund mit der Beschwerde geltend gemacht wird (vgl. u.a. den Senatsbeschluss vom 11. Dezember 1996 IV S 5/94, BFH/NV 1997, 303, m.w.N.).
  • BFH, 07.08.1984 - VII B 27/84

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Versagung - Beendigung der Instanz -

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    Der BFH hat wiederholt entschieden, dass die Beschwerde gegen einen die PKH ablehnenden Beschluss unbegründet ist, wenn die Klage in der Hauptsache von der Vorinstanz abgewiesen wurde (s. etwa BFH-Beschluss vom 7. August 1984 VII B 27/84, BFHE 141, 494, BStBl II 1984, 838, und Senatsbeschluss vom 22. Juni 1995 IV B 159/94, BFH/NV 1996, 65).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    Es fehlt an einem schlüssigen Vortrag, wozu man sich nicht habe äußern können, was weiter hätte vorgetragen werden sollen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409) und dass die beabsichtigten weiteren Ausführungen geeignet gewesen wären, ihr, der Antragsteller, Klagebegehren zu stützen (Beschluss des BVerwG vom 29. September 1976 VII CB 46.76, HFR 1977, 202).
  • BFH, 16.01.1986 - III B 71/84

    Rechtliches Gehör - Versagung - Rüge - Nichtverlegung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    Es fehlt an einem schlüssigen Vortrag, wozu man sich nicht habe äußern können, was weiter hätte vorgetragen werden sollen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409) und dass die beabsichtigten weiteren Ausführungen geeignet gewesen wären, ihr, der Antragsteller, Klagebegehren zu stützen (Beschluss des BVerwG vom 29. September 1976 VII CB 46.76, HFR 1977, 202).
  • BFH, 26.04.1993 - VI B 162/92

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    Er ist auch nicht schon deshalb abzulehnen, weil die Antragsteller ihm nicht die nach § 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) erforderliche Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgesehenen Vordruck sowie entsprechende Belege innerhalb der Rechtsmittelfrist beigefügt haben (BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 1993 IX B 70/92, und vom 6. April 1993 VII B 250/92, jeweils BFH/NV 1993, 682).
  • BVerwG, 26.08.1976 - 5 C 46.75

    Armenrecht - Beiordnung eines Rechtsanwalts - Rechtliches Gehör - Anwaltszwang -

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    Zwar kann das rechtliche Gehör auch durch Verweigerung anwaltlichen Beistands verletzt werden (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 26. August 1976 V C 46/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1977, 202).
  • BFH, 11.12.1996 - IV S 5/94

    Begründetheit eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    b) Wird PKH für die beabsichtigte Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde begehrt, so ist streitig, ob aus dem Entlastungszweck der Begründungspflicht für die Nichtzulassungsbeschwerde folgt, dass auch das von einem vor dem BFH nicht postulationsfähigen Antragsteller angebrachte PKH-Gesuch ein Mindestmaß an einschlägiger rechtlicher Begründung enthalten muss, insbesondere ob darzutun ist, welcher Zulassungsgrund mit der Beschwerde geltend gemacht wird (vgl. u.a. den Senatsbeschluss vom 11. Dezember 1996 IV S 5/94, BFH/NV 1997, 303, m.w.N.).
  • BFH, 22.06.1995 - IV B 159/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    Der BFH hat wiederholt entschieden, dass die Beschwerde gegen einen die PKH ablehnenden Beschluss unbegründet ist, wenn die Klage in der Hauptsache von der Vorinstanz abgewiesen wurde (s. etwa BFH-Beschluss vom 7. August 1984 VII B 27/84, BFHE 141, 494, BStBl II 1984, 838, und Senatsbeschluss vom 22. Juni 1995 IV B 159/94, BFH/NV 1996, 65).
  • BFH, 24.02.1993 - IX B 70/92

    Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    Er ist auch nicht schon deshalb abzulehnen, weil die Antragsteller ihm nicht die nach § 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) erforderliche Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgesehenen Vordruck sowie entsprechende Belege innerhalb der Rechtsmittelfrist beigefügt haben (BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 1993 IX B 70/92, und vom 6. April 1993 VII B 250/92, jeweils BFH/NV 1993, 682).
  • BFH, 16.03.1993 - VII S 4/93

    Säumnis der erforderlichen Vorbeschäftigungszeiten für die Zulassung zur

  • BFH, 06.04.1993 - VII B 250/92
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