Rechtsprechung
BFH, 29.05.2008 - III R 45/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Investitionszulagenschädliche Übertragung von Wirtschaftsgütern auf möglicherweise fehlerhaft gegründete Zweckverbände im Bereich der Abwasserbeseitigung; Abwasserbeseitigung als hoheitliche Tätigkeit; Anspruchsberechtigung einer Kapitalgesellschaft, deren Anteile von ...
- Judicialis
SächsWG § 63 Abs. 2; ; SächsWG § 63 Abs. 3; ; SächsWG § 63 Abs. 4; ; SächsWG § 137; ; InvZulG 1991 § 1; ; InvZulG 1991 § 1 Abs. 1 Satz 1; ; InvZulG 1991 § 2; ; InvZulG 1991 § 2 Abs... . 1 Satz 1 Nr. 1; ; InvZulG 1991 § 2 Satz 1 Nr. 1; ; KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6; ; KStG § 4; ; KStG § 4 Abs. 1; ; KStG § 4 Abs. 3; ; KStG § 4 Abs. 5; ; KStG § 5; ; FGO § 126 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Übertragung eines begünstigten Wirtschaftsguts auf einen Zweckverband zulagenunschädlich bei Wahrung der Bindungsfrist und Zuordnung zum Anlagevermögen eines Betriebs gewerblicher Art; Abwasserbeseitigung als hoheitliche Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 04.05.2005 - 2 K 1205/02
- BFH, 29.05.2008 - III R 45/05
Papierfundstellen
- BFH/NV 2008, 1878
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 08.01.1998 - V R 32/97
Abwasserbeseitigung durch Kommunen nicht steuerpflichtig
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - III R 45/05
Öffentliche Gewalt (= hoheitliche Gewalt) wird durch Tätigkeiten ausgeübt, die den juristischen Personen öffentlichen Rechts als Träger öffentlicher Gewalt "eigentümlich und vorbehalten" sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Januar 1998 V R 32/97, BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410, m.w.N.).Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts blieben öffentlich-rechtlich für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung verantwortlich (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1996 I R 1-2/94, BFHE 181, 322, BStBl II 1997, 139, und in BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410).
Sie war Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, insbesondere im Bereich des Gesundheits- und des Umweltschutzes sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410).
Dies könnte nur angenommen werden, wenn --wie nach der Rechtslage ab 1998-- die Abwasserbeseitigung auf Private übertragen werden darf, nicht aber, wenn wie im Jahr 1994 die Abwasserbeseitigung nur durch die öffentliche Hand ausgeübt werden durfte und private Unternehmen nur als Erfüllungsgehilfen eingesetzt werden konnten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410, und BFH-Beschluss vom 10. Januar 2002 V B 127/01, BFH/NV 2002, 683).
- BFH, 09.12.1999 - III R 49/97
Vorzeitiges Ausscheiden eines Wirtschaftsguts
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - III R 45/05
Ob im Einzelfall Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Inanspruchnahme vorliegen, ist unerheblich (Senatsurteil vom 9. Dezember 1999 III R 49/97, BFHE 190, 559, BStBl II 2000, 434). - BFH, 19.09.2001 - III R 84/97
Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - III R 45/05
Wie der Senat in dem Urteil vom 19. September 2001 III R 84/97 (BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106) ausgeführt hat, kommt eine Ausnahme von der Bindungsfrist allenfalls in Betracht, wenn die Zugehörigkeitsvoraussetzungen vom Investor deshalb nicht erfüllt werden können, weil das Wirtschaftsgut aufgrund eines unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses, das dem üblichen unternehmerischen Bereich nicht zugeordnet werden kann, vorzeitig wirtschaftlich oder technisch verbraucht ist.
- BFH, 29.03.2006 - III B 180/05
InvZul: dreijährige Bindungsfrist, Ausnahme
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - III R 45/05
Der Senat hat daher das Ausscheiden eines Wirtschaftsguts aus dem Betrieb des Investors vor Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist nur dann als zulagenunschädlich beurteilt, wenn das betreffende Wirtschaftsgut technisch abgenutzt oder wirtschaftlich verbraucht war und auch für Dritte keinen oder nur noch einen sehr geringen Wert aufwies (Senatsbeschluss vom 29. März 2006 III B 180/05, BFH/NV 2006, 1512, m.w.N.). - BFH, 23.10.1996 - I R 1/94
Hausmüllentsorgungseinrichtung kein Betrieb gewerblicher Art
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - III R 45/05
Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts blieben öffentlich-rechtlich für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung verantwortlich (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1996 I R 1-2/94, BFHE 181, 322, BStBl II 1997, 139, und in BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410). - BFH, 10.01.2002 - V B 127/01
USt; kommunale Abwasserbeseitigung
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - III R 45/05
Dies könnte nur angenommen werden, wenn --wie nach der Rechtslage ab 1998-- die Abwasserbeseitigung auf Private übertragen werden darf, nicht aber, wenn wie im Jahr 1994 die Abwasserbeseitigung nur durch die öffentliche Hand ausgeübt werden durfte und private Unternehmen nur als Erfüllungsgehilfen eingesetzt werden konnten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410, und BFH-Beschluss vom 10. Januar 2002 V B 127/01, BFH/NV 2002, 683). - FG Sachsen, 04.05.2005 - 2 K 1205/02
Investitionszulagenschädlichkeit der politisch gewollten Übertragung von …
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - III R 45/05
Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen erhobene Klage durch Urteil vom 4. Mai 2005 2 K 1205/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1958) ab. - OVG Sachsen, 09.09.1998 - 2 S 382/95
Wirksamkeit einer Satzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung; Errichtung …
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - III R 45/05
Wegen der Gründungsmängel habe es sich nicht um öffentlich-rechtliche Körperschaften gehandelt (Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts --OVG-- vom 9. September 1998 2 S 382/95, Sächsisches Verwaltungsblatt --SächsVBl-- 1999, 14).
- BFH, 18.12.2013 - III R 56/12
Investitionszulagenrechtliche Zugehörigkeitsvoraussetzungen bei Untergang …
Ob und unter welchen Voraussetzungen die Veräußerung begünstigter Wirtschaftsgüter aus Gründen höherer Gewalt vor Ablauf der Bindungsfrist als zulagenunschädlich beurteilt werden kann, hat der Senat im Urteil vom 29. Mai 2008 III R 45/05 (BFH/NV 2008, 1878) zwar offengelassen, insoweit jedoch darauf hingewiesen, dass dies jedenfalls nur dann in Betracht kommt, wenn das Wirtschaftsgut aufgrund eines unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses, das dem üblichen unternehmerischen Bereich nicht zugeordnet werden kann, vorzeitig wirtschaftlich oder technisch verbraucht ist. - BFH, 14.11.2013 - III R 17/12
Rückforderung von Investitionszulage nach Produktionsverlagerung
Eine Ausnahme von den Bindungsvoraussetzungen kommt nur in Betracht, wenn das Wirtschaftsgut aufgrund eines unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses, das dem üblichen unternehmerischen Bereich nicht zugeordnet werden kann, vorzeitig technisch oder wirtschaftlich verbraucht ist (Senatsurteile vom 19. September 2001 III R 84/97, BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106, sowie vom 29. Mai 2008 III R 45/05, BFH/NV 2008, 1878).
Rechtsprechung
BFH, 16.06.2008 - II B 75/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Jagdausübungsrecht als selbständiger Erwerbsgegenstand eines Grundstückskaufvertrags
- Judicialis
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Jagdausübungsrecht als selbständiger Erwerbsgegenstand eines Grundstückskaufvertrags
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 97/04
- BFH, 16.06.2008 - II B 75/07
Papierfundstellen
- BFH/NV 2008, 1878
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.08.2007 - VII B 345/06
Haftungsinanspruchnahme eines Steuerfachgehilfen; Rüge einer fehlerhaften …
Auszug aus BFH, 16.06.2008 - II B 75/07
Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 2007 XI B 178/06, BFH/NV 2008, 562; vom 13. August 2007 VII B 345/06, BFH/NV 2008, 23). - BFH, 18.12.2007 - XI B 178/06
Pauschale Bewertung der Privatnutzung eines Betriebs-Pkw - Keine grundsätzliche …
Auszug aus BFH, 16.06.2008 - II B 75/07
Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 2007 XI B 178/06, BFH/NV 2008, 562;… vom 13. August 2007 VII B 345/06, BFH/NV 2008, 23).