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   BFH, 09.03.2016 - X R 49/14   

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https://dejure.org/2016,14004
BFH, 09.03.2016 - X R 49/14 (https://dejure.org/2016,14004)
BFH, Entscheidung vom 09.03.2016 - X R 49/14 (https://dejure.org/2016,14004)
BFH, Entscheidung vom 09. März 2016 - X R 49/14 (https://dejure.org/2016,14004)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Mittelbare Zulageberechtigung und Mindesteigenbeitrag - Vermeintliche "Klarstellung" des Gesetzgebers kann konstitutive Gesetzesänderung sein - Kein Verlangen von gesetzlich nicht normierten Voraussetzungen zur Durchführung des automatisierten Verfahrens

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10a Abs 1, EStG § 79 S 1, EStG § 79 S 2, EStG § 86 Abs 1 S 2, EStG § 90 Abs 4 S 1, EStG § 93 Abs 1 S 1, EStG § 86 Abs 1 S 2, EStG § 86 Abs 1 S 4, EStG § 86 Abs 1 S 5
    Mittelbare Zulageberechtigung und Mindesteigenbeitrag - Vermeintliche "Klarstellung" des Gesetzgebers kann konstitutive Gesetzesänderung sein - Kein Verlangen von gesetzlich nicht normierten Voraussetzungen zur Durchführung des automatisierten Verfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Mittelbare Zulageberechtigung und Mindesteigenbeitrag - Vermeintliche "Klarstellung" des Gesetzgebers kann konstitutive Gesetzesänderung sein - Kein Verlangen von gesetzlich nicht normierten Voraussetzungen zur Durchführung des automatisierten Verfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10a Abs 1 EStG 2002 vom 05.07.2004, § 79 S 1 EStG 2002 vom 05.07.2004, § 79 S 2 EStG 2002 vom 05.07.2004, § 86 Abs 1 S 2 EStG 2002 vom 05.07.2004, § 90 Abs 4 S 1 EStG 2002 vom 05.07.2004
    Mittelbare Zulageberechtigung und Mindesteigenbeitrag - Vermeintliche "Klarstellung" des Gesetzgebers kann konstitutive Gesetzesänderung sein - Kein Verlangen von gesetzlich nicht normierten Voraussetzungen zur Durchführung des automatisierten Verfahrens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Ehegatten auf eine Altersvorsorgezulage

  • rewis.io

    Mittelbare Zulageberechtigung und Mindesteigenbeitrag - Vermeintliche "Klarstellung" des Gesetzgebers kann konstitutive Gesetzesänderung sein - Kein Verlangen von gesetzlich nicht normierten Voraussetzungen zur Durchführung des automatisierten Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Ehegatten auf eine Altersvorsorgezulage

  • rechtsportal.de

    EStG § 93 ; EStG § 79 S. 1; EStG § 79 S. 2
    Anspruch des Ehegatten auf eine Altersvorsorgezulage

  • datenbank.nwb.de

    Ungekürzte Altersvorsorgezulage für mittelbar zulageberechtigten Ehegatten; zusätzliche Anspruchsvoraussetzung durch Ergänzung des Wortlauts des § 86 Abs. 2 Satz 1 EStG i.R. des JStG 2007; vermeintliche Klarstellung des Gesetzgebers kann konstitutive Änderung des Gesetzes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersvorsorgezulage - Mittelbare Zulageberechtigung und der Mindesteigenbeitrag

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10a Abs 1, EStG § 79, EStG § 82, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1
    Altersvorsorgezulage, Ehegatten, Sonderausgabe, Rechtsfortbildung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 1152
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus BFH, 09.03.2016 - X R 49/14
    Eine Gesetzesbegründung, wonach eine Neuregelung nur klarstellend zu verstehen sei, ist für die Gerichte nicht bindend und schränkt weder die Kontrollrechte und -pflichten der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein noch relativiert sie die für sie maßgeblichen verfassungsrechtlichen Maßstäbe (BVerfG-Beschluss vom 17. Dezember 2013  1 BvL 5/08, BVerfGE 135, 1).

    Ist eine Norm vor der Neuregelung in der ursprünglichen Fassung von den Gerichten in einem Sinn auszulegen, der mit der Neuregelung ausgeschlossen werden soll, liegt aus verfassungsrechtlicher Sicht eine konstitutiv wirkende Neuregelung vor (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 135, 1).

  • BFH, 29.07.2015 - X R 11/13

    Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG für nicht aktiv in der

    Auszug aus BFH, 09.03.2016 - X R 49/14
    Die Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk --wie vorliegend-- führt nicht zu dieser Begünstigung nach § 10a Abs. 1 EStG (weiterführend: Senatsurteil vom 29. Juli 2015 X R 11/13, BFHE 250, 531, BStBl II 2016, 18, unter II.2.).

    Vielmehr sollte für den von der Rentenkürzung des pflichtversicherten Ehegatten gleichfalls betroffenen Ehegatten allein der Anreiz geschaffen werden, für eine eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge zu sorgen (so schon Senatsurteil in BFHE 250, 531, BStBl II 2016, 18, Rz 33).

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/14

    Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 09.03.2016 - X R 49/14
    Eine Zulageberechtigung des nicht unter § 79 Satz 1 EStG fallenden Ehegatten ist auch vom Willen des Gesetzgebers umfasst, wenn die Verneinung eines unmittelbaren Zulageanspruchs --trotz direkter eigener Betroffenheit von einer Absenkung des Versorgungsniveaus-- darauf beruht, dass eine verfahrensrechtliche Voraussetzung des § 10a Abs. 1 EStG nicht erfüllt wird (so bereits Senatsurteil vom 25. März 2015 X R 20/14, BFHE 249, 475, BStBl II 2015, 709, Rz 44).

    Der Gesetzgeber wollte also jedem Ehegatten, selbst wenn er wie im Fall eines von der Rentenversicherungspflicht befreiten Mitgliedes eines berufsständischen Versorgungswerks selbst gar nicht direkt von einer Absenkung des Versorgungsniveaus betroffen ist, eine eigene Begünstigung zukommen lassen, um so die mittelbare Absenkung des Leistungsniveaus aufzufangen (so schon Senatsurteil in BFHE 249, 475, BStBl II 2015, 709, unter II.2.a cc).

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 10 K 10078/13

    Anspruch auf Altersvorsorgezulage eines mittelbar zulageberechtigten

    Auszug aus BFH, 09.03.2016 - X R 49/14
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juli 2014  10 K 10078/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1878 veröffentlichten Gründen statt.

  • BFH, 21.07.2009 - X R 33/07

    "Riesterzulage" für mittelbar berechtigten Ehegatten nur bei eigenem

    Auszug aus BFH, 09.03.2016 - X R 49/14
    bb) Bereits im Urteil vom 21. Juli 2009 X R 33/07 (BFHE 225, 457, BStBl II 2009, 995) hatte der Senat eine mittelbare Zulageberechtigung der dortigen Klägerin nicht deshalb verneint, weil diese als von der Rentenversicherungspflicht befreites Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks nicht unmittelbar zulageberechtigt war.
  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
    Auszug aus BFH, 09.03.2016 - X R 49/14
    Im Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen zum Altersvermögensgesetz vom 14. November 2000 (BTDrucks 14/4595, S. 65) ist die --damals sinngemäß im Entwurf des § 10a Abs. 4 Satz 5 EStG enthaltene-- Regelung wie folgt begründet worden:.
  • BFH, 28.02.2018 - VIII R 30/15

    Zur Besteuerung von Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung

    Darüber hinaus zeigt sich die konstitutive Wirkung der Gesetzesänderung auch darin, dass die geänderte Norm nach dem JStG 2007 erst mit Wirkung zum 1. Januar 2007 (Art. 20 Abs. 6 JStG 2007) in das Gesetz aufgenommen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. März 2016 X R 49/14, BFH/NV 2016, 1152 zur Ergänzung von § 86 Abs. 2 Satz 1 EStG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2016 - 9 A 2170/15

    Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Zeitgebühren im

    vgl. für die Frage, ob eine Norm ihrem Inhalt nach rückwirkend ist: BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, BVerfGE 135, 1 (juris Rn. 55 ff.); BFH, Urteil vom 9. März 2016- X R 49/14 -, juris (Rn. 35).
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