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   BFH, 18.08.2010 - X B 50/09   

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https://dejure.org/2010,12028
BFH, 18.08.2010 - X B 50/09 (https://dejure.org/2010,12028)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2010 - X B 50/09 (https://dejure.org/2010,12028)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2010 - X B 50/09 (https://dejure.org/2010,12028)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Rentenbesteuerung - Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist bei nur unvollständiger Übermittlung der Beschwerdebegründung mittels Telefax innerhalb dieser Frist

  • openjur.de

    Rentenbesteuerung; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist bei nur unvollständiger Übermittlung der Beschwerdebegründung mittels Telefax innerhalb dieser Frist

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 3 Nr 62, FGO § 56 Abs 1, FGO § 116 Abs 3, EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a
    Rentenbesteuerung - Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist bei nur unvollständiger Übermittlung der Beschwerdebegründung mittels Telefax innerhalb dieser Frist

  • Bundesfinanzhof

    Rentenbesteuerung - Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist bei nur unvollständiger Übermittlung der Beschwerdebegründung mittels Telefax innerhalb dieser Frist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002, § 3 Nr 62 EStG 2002, § 56 Abs 1 FGO, § 116 Abs 3 FGO, § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002
    Rentenbesteuerung - Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist bei nur unvollständiger Übermittlung der Beschwerdebegründung mittels Telefax innerhalb dieser Frist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002, § 3 Nr 62 EStG 2002, § 56 Abs 1 FGO, § 116 Abs 3 FGO, § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002
    Rentenbesteuerung - Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist bei nur unvollständiger Übermittlung der Beschwerdebegründung mittels Telefax innerhalb dieser Frist

  • rewis.io

    Rentenbesteuerung - Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist bei nur unvollständiger Übermittlung der Beschwerdebegründung mittels Telefax innerhalb dieser Frist

  • ra.de
  • rewis.io

    Rentenbesteuerung - Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist bei nur unvollständiger Übermittlung der Beschwerdebegründung mittels Telefax innerhalb dieser Frist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristgerechte Beschwerdebegründung bei deren Eingehen innerhalb der Frist und mit dem Inhalt einer geschlossenen und in sich nachvollziehbaren Begründung trotz einer unvollständigen Übermittlung mittels Telefax; Vereinbarkeit einer fehlenden Mitteilung über die einzelnen ...

  • datenbank.nwb.de

    Rentenbesteuerung: kein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung; Vorliegen einer Öffnungsklausel; unvollständige Übermittlung der Beschwerdebegründung mittels Telefax innerhalb der Frist führt zur Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besteuerung von an die Ehefrau eines Arztes durch die Bezirksärztekammer als berufsständische Versorgungseinrichtung zu zahlenden, mit gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbaren Leistungen; Fristgerechte Beschwerdebegründung bei deren Eingehen innerhalb der Frist ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 2270
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 50/09
    a) Das angefochtene Urteil des FG weicht nicht im Sinne der vorstehend genannten Vorschrift von den tragenden Rechtsgrundsätzen des Senatsurteils vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) ab.

    Er hat es deshalb in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 (ebenso Senatsurteil vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253) für grundsätzlich geboten angesehen, den aus versteuertem Einkommen gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen, die bislang steuerfrei erlangten Rentenzahlungen und entsprechend der statistischen Lebenserwartung künftig zu erwartende nicht der Besteuerung unterliegende Renteneinnahmen gegenüberzustellen.

    Wie der im Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 entschiedene Fall zeigt, ist eine solche Berechnung, die unter Berücksichtigung der statistischen Lebenserwartung auch künftig zu erwartende Rentenzahlungen einbezieht, dann entbehrlich, wenn im konkreten Streitfall unabhängig hiervon festgestellt werden kann, dass der Teil der Rente, der auf bereits versteuertem Einkommen beruht, nicht der Besteuerung unterworfen wurde.

    Denn selbst wenn die eigenen Rentenversicherungsbeiträge der Ehefrau des Klägers sich beim Sonderausgabenabzug nicht ausgewirkt hätten (vgl. dazu aber das Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 790, unter II.2.c cc), ist dieser Besteuerungsanteil nicht höher als der steuerfrei gebliebene Arbeitgeberanteil.

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 50/09
    bb) Der Kläger weist zutreffend darauf hin, dass der Senat in Anwendung des vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 6. März 2002  2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73, unter D.II.) angeordneten Doppelbesteuerungsverbots in jedem Einzelfall verlangt habe, die steuerliche Behandlung der Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen so aufeinander abzustimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden werde.

    Die Berücksichtigung dieses steuerfreien Arbeitgeberanteils ist verfassungsrechtlich nach dem BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73 unbedenklich.

  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 50/09
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 4. Februar 2010 X R 58/08 (BFHE 228, 326, BFH/NV 2010, 1173, unter B.IV. betr. Zahlungen in eine befreiende Lebensversicherung) ausgeführt hat, sind in die Öffnungsklausel nur Beitragszahlungen zu solchen Versicherungen einzubeziehen, die ohne die Regelung über die sog. Öffnungsklausel nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst.

    Denn der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der Öffnungsklausel der Gefahr eines Verstoßes gegen das Verbot der Doppelbesteuerung begegnen (Senatsurteil in BFHE 228, 326, BFH/NV 2010, 1173, unter B.III.3.b).

  • BFH, 04.02.2010 - X R 52/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 50/09
    Er hat es deshalb in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 (ebenso Senatsurteil vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253) für grundsätzlich geboten angesehen, den aus versteuertem Einkommen gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen, die bislang steuerfrei erlangten Rentenzahlungen und entsprechend der statistischen Lebenserwartung künftig zu erwartende nicht der Besteuerung unterliegende Renteneinnahmen gegenüberzustellen.
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 50/09
    Nach dieser Vorschrift ist die Revision zuzulassen, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (BFH-Beschluss vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 28/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 50/09
    Während bei einem Teil der Steuerpflichtigen die Lebenszeit die statistische Lebenserwartung unterschreitet, wird diese bei anderen überschritten; Letztere erhalten dauerhaft den Rentenfreibetrag (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 4 EStG; vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 28/07, BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348, unter B.II.3.e aa ddd).
  • BFH, 02.12.2008 - I R 48/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 50/09
    Zwar kann eine Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist gegeben sein, wenn die Beschwerdebegründung mittels Telefax innerhalb dieser Frist --wie hier-- nur unvollständig übermittelt wird, der vollständige Text im Original aber erst nach Fristablauf den BFH erreicht (BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2008 I R 48/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R246 zur vergleichbaren Vorschrift des § 120 Abs. 2 Satz 1 FGO).
  • BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Sachaufklärungspflicht - Verletzung

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 50/09
    Eine solche Verpflichtung besteht grundsätzlich nicht (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222).
  • BFH, 06.04.2016 - X R 2/15

    Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG bestätigt

    In einem solchen Fall verwirkliche sich das typische Rentenrisiko; während bei einem Teil der Steuerpflichtigen die Lebenszeit die statistische Lebenserwartung unterschreite, werde diese bei anderen überschritten (Senatsbeschlüsse vom 18. August 2010 X B 50/09, BFH/NV 2010, 2270, Rz 15, und vom 4. Dezember 2012 X B 152/11, BFH/NV 2013, 375, Rz 14).
  • BFH, 04.12.2012 - X B 151/11

    Verfassungsgemäße Ertragsanteilsbesteuerung einer privaten

    In einem solchen Fall verwirkliche sich das typische Rentenrisiko; während bei einem Teil der Steuerpflichtigen die Lebenszeit die statistische Lebenserwartung unterschreite, werde diese bei anderen überschritten (Senatsbeschluss vom 18. August 2010 X B 50/09, BFH/NV 2010, 2270).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 40/10

    Im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 Gewerbesteuerpflicht auch bei

    In einem solchen Fall verwirkliche sich das typische Rentenrisiko (Beschluss vom 18. August 2010 X B 50/09, BFH/NV 2010, 2270, unter 3.a cc).
  • BFH, 27.05.2015 - X B 168/14

    Rentenbesteuerung: Alterseinkünftegesetz und Doppelbesteuerung

    Der Senat hat sie in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 dem Grunde nach beantwortet und hieran weiterhin festgehalten (vgl. Urteil in BFH/NV 2010, 1253, unter B.II.3.a; Beschlüsse vom 18. August 2010 X B 50/09, BFH/NV 2010, 2270, unter 3.a cc, sowie vom 4. Dezember 2012 X B 152/11, BFH/NV 2013, 375, unter 1.a cc (1); tragend und ausdrücklich nochmals mit Urteil in BFH/NV 2014, 330).
  • BFH, 17.11.2015 - X R 40/13

    Öffnungsklausel gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG

    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn im konkreten Einzelfall bereits aufgrund der bisher erlangten Rentenzahlungen festgestellt werden kann, dass der Teil der Rente, der auf bereits versteuertem Einkommen beruht, nicht der Besteuerung unterworfen wurde (Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, und Senatsbeschluss vom 18. August 2010 X B 50/09, BFH/NV 2010, 2270).
  • FG München, 24.07.2018 - 2 K 493/17

    Verbot einer doppelten Besteuerung wegen Berufsunfähigkeitsversicherung

    Unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 18. August 2010 (X B 50/09, BFH/NV 2010, 2270) gelte, dass Rentenzahlungen, auch wenn ein Steuerpflichtiger vor Erreichen der statistischen Lebenserwartung versterbe, mit dem gesetzlich festgelegten Anteil der Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst.a EStG zu unterwerfen seien.

    Mit der Festlegung des Ertragsanteils, also im Streitfall auf 22%, handelt es sich um eine verfassungsrechtlich zulässige Typisierung (vgl. BFH in BFH/NV 2010, 2270, auch wenn der Steuerpflichtige die statische Lebenserwartung nicht erreichen würde).

  • BFH, 19.02.2014 - X B 187/13

    Voraussetzungen einer Vorläufigkeitsfestsetzung

    Sie nennen zwar einige Senatsentscheidungen (z.B. Beschlüsse vom 18. August 2010 X B 50/09, BFH/NV 2010, 2270, und vom 4. Dezember 2012 X B 152/11, BFH/NV 2013, 375), stellen ihnen jedoch keine abweichenden abstrakten finanzgerichtlichen Rechtsgrundsätze gegenüber.

    In einem solchen Fall verwirkliche sich das typische Rentenrisiko; während bei einem Teil der Steuerpflichtigen die Lebenszeit die statistische Lebenserwartung unterschreite, werde diese bei anderen überschritten (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2010, 2270, und in BFH/NV 2013, 375).

  • FG Baden-Württemberg, 16.08.2012 - 3 K 1651/10

    Die im Jahr 2005 gewährte Beitragsrückerstattung einer berufsständischen

    bb) Der BFH hat in seinem Beschluss vom 18. August 2010 X B 50/09 (BFH/NV 2010, 2270, Gründe zu 2.) des Weiteren ausgeführt, dass andere Leistungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, wenn sie Leistungen erbringt, die mit denen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind, nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 1 EStG (2006) steuerbar sind.

    5.a) Da nach den zuvor dargelegten Erwägungen die Beitragsrückzahlung nicht einkommensteuererhöhend zu berücksichtigen ist, kann der erkennende Senat offen lassen, ob nicht auch die Grundsätze zur Vermeidung einer "doppelten Besteuerung" der Besteuerung der Beitragsrückzahlung entgegenstehen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 2270; BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05, BVerfGE 120, 160; Kulosa in: Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 10 Rn. 346; Fischer in: Kirchhof, EStG, Kommentar, 11. Aufl., § 22 Rn. 44, jeweils mit umfangreichen Nachweisen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung; Brall/Bruno-Latoscha/Lohmann, Deutsche Rentenversicherung -DRV- 2003, 465 zu V.).

  • BFH, 04.12.2012 - X B 152/11

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten der gesetzlichen

    In einem solchen Fall verwirkliche sich das typische Rentenrisiko; während bei einem Teil der Steuerpflichtigen die Lebenszeit die statistische Lebenserwartung unterschreite, werde diese bei anderen überschritten (Senatsbeschluss vom 18. August 2010 X B 50/09, BFH/NV 2010, 2270).
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