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   BFH, 04.12.1979 - VIII R 23/78   

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https://dejure.org/1979,500
BFH, 04.12.1979 - VIII R 23/78 (https://dejure.org/1979,500)
BFH, Entscheidung vom 04.12.1979 - VIII R 23/78 (https://dejure.org/1979,500)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1979 - VIII R 23/78 (https://dejure.org/1979,500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG (1974) § 7b Abs. 6

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 357
  • DB 1980, 716
  • BStBl II 1980, 199
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.11.1977 - VIII R 110/76

    Eigentumswohnung - Nachträgliche Teilung eines Mietwohngrundstücks - Erhöhte

    Auszug aus BFH, 04.12.1979 - VIII R 23/78
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 8. November 1977 VIII R 110/76 (BFHE 123, 560, BStBl II 1978, 82) im einzelnen ausgeführt hat, war Zweck der Steuervergünstigung ursprünglich die uneingeschränkte Förderung des Wohnungsbaus, später nach der hier in Rede stehenden Gesetzesfassung eine Förderung sowohl der Schaffung von Wohnraum als auch der Bildung von Vermögen in privater Hand, und ist jetzt seit 1977 - soweit eine Förderung des Wohnungsbaus von der Vermögensbildung abzugrenzen ist - nur noch die Vermögensbildung oder die Erhaltung von gebildetem Vermögen.
  • BFH, 11.04.1978 - VIII R 119/76

    Nutzungswert - Einfamilienhaus - Versteuerung - Einfamilienhaus-Verordnung -

    Auszug aus BFH, 04.12.1979 - VIII R 23/78
    Der Kläger irrt, wenn er meint, daß dieser Überlegung die Entscheidung des Senats vom 11. April 1978 VIII R 119/76 (BFHE 126, 13, BStBl II 1979, 17) entgegenstehe.
  • BFH, 24.05.2023 - X R 22/20

    Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß

    Es verweist auf die für zutreffend erachtete Begründung des FG-Urteils und führt ergänzend unter anderem aus, zu der ähnlich formulierten Vorschrift des § 7b Abs. 6 EStG 1974 (a.F.) habe der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass erhöhte Absetzungen nach § 7b Abs. 1 und 2 EStG a.F. nur für ein einziges Objekt abgezogen werden könnten (Urteil vom 04.12.1979 - VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199).

    Dieser Befund wird zudem dadurch bestätigt, dass sich die vom Gesetzgeber gewählte Formulierung des § 10f Abs. 3 EStG an diejenige des § 7b Abs. 6 EStG a.F. anlehnt, für die anerkannt ist, dass sie einen Objektverbrauch regelte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 04.12.1979 - VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199, unter 1.).

  • BFH, 04.12.1979 - VIII R 96/76

    Zur Objektbeschränkung bei erhöhten Abschreibungen nach § 7b EStG

    Im Anwendungsbereich des § 7 b EStG 1975 kann ein Steuerpflichtiger die erhöhten Absetzungen nur einmal für ein einziges Objekt in Anspruch nehmen (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78).

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78 (BStBl II 1980, 199) entschieden und begründet.

    Die in § 15 Abs. 4 Satz 1 EStDV enthaltene einschränkende Auslegung des Gesetzes rechtfertigt sich aus dem im Urteil des Senats vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78 dargelegten Zweck des Gesetzes in seinen Fassungen für 1965 und 1975.

  • BFH, 04.09.1990 - IX R 197/87

    Erhöhte Absetzungen beim unentgeltlich erwerbenden Rechtsnachfolger bei

    Jeder Steuerpflichtige kann die Begünstigung grundsätzlich nur einmal und nur für ein einziges Objekt in Anspruch nehmen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199).

    Die Objektbeschränkung soll der Gefahr einer unangemessenen Inanspruchnahme des Steuervorteils durch Begrenzung der Zahl der begünstigten Objekte vorbeugen (BFH-Urteil in BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199).

  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2018 - 2 K 205/17

    Kein Verbrauch der nur einmal zu gewährenden Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 Satz 1

    Der BFH führt aus: Die Frage, ob im Einzelfall Objektverbrauch i.S. des § 7b Abs. 5 EStG eingetreten ist, entscheidet sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH allein danach, ob der Steuerpflichtige sich bei einem Objekt für die erhöhten Absetzungen gemäß § 7b EStG entschieden und sich diese Vergünstigung bei ihm steuerlich ausgewirkt hat (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199 zu § 7 Abs. 6 Satz 1 EStG 1974; BFH-Beschluss vom 5. April 1990 IX B 201/89, BFH/NV 1990, 766).
  • BFH, 20.07.1982 - VIII R 162/81

    AfA - Erstobjekt - Folgeobjekt

    Im Anwendungsbereich des § 7 b EStG 1965 und 1975 konnte der Steuerpflichtige die Vergünstigung nur einmal für ein einziges Objekt erhalten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199); Objekt in diesem Sinne ist auch der Anteil an einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder an einer Eigentumswohnung (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 96/76, BFHE 129, 360, BStBl II 1980, 201).
  • BFH, 08.12.1992 - IX R 137/88

    Voraussetzungen des Eintretens eines Objektsverbrauchs nach dem

    Die Frage, ob im Einzelfall Objektverbrauch i.S. des § 7b Abs. 5 EStG eingetreten ist, entscheidet sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH allein danach, ob der Steuerpflichtige sich bei einem Objekt für die erhöhten Absetzungen gemäß § 7b EStG entschieden und sich diese Vergünstigung bei ihm steuerlich ausgewirkt hat (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199 zu § 7 Abs. 6 Satz 1 EStG 1974; BFH-Beschluß vom 5. April 1990 IX B 201/89, BFH/NV 1990, 766).
  • BFH, 04.12.1979 - VIII R 233/77

    Zur Objektbeschränkung bei erhöhten Abschreibungen nach § 7b EStG für Ehegatten

    Zur Begründung wird auf die Urteile des Senats vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78 und VIII R 96/76 (BStBl II 1980, 199, 201) verwiesen.
  • BFH, 05.04.1990 - IX B 201/89

    Voraussetzungen für eine Begünstigung nach dem Einkommensteuergesetz

    Hat sich der Steuerpflichtige bei einem Objekt für die erhöhten Absetzungen gem. § 7 b EStG entschieden und haben sich die erhöhten Absetzungen über die nach § 7 Abs. 4 EStG zulässigen AfA hinaus steuerlich ausgewirkt, so kann der Steuerpflichtige kein weiteres Objekt mehr erhöht abschreiben (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199, das § 7 Abs. 6 Satz 1 EStG 1974 betraf).
  • BFH, 04.12.1979 - VIII R 188/78

    Ausbau - Baumaßnahme - Errichtung eines Gebäudes - Bauabschnitt

    Wegen der Beschränkung auf ein einziges Objekt - bei Ehegatten auf zwei Objekte - wird auf die Senatsurteile vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78 und VIII R 233/77 (BStBl II 1980, 199, 202) verwiesen.
  • BFH, 11.05.1993 - IX R 10/90

    Steuerliche Wirkungen der Zurechnung eines Bauwerks zu mehreren Steuerpflichtigen

    Dies gilt entgegen der Auffassung des FG unabhängig davon, ob der Miteigentümer-Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten hinzuerwirbt und auf diese Weise Alleineigentum an der Eigentumswohnung entsteht; zutreffend weist das FA nämlich darauf hin, daß sich für die Klägerin das Objekt i.S. des § 7b EStG in dem Veranlagungszeitraum - auf ihren Miteigentumsanteil - konkretisiert hat, in dem sie sich erstmals für die erhöhten Absetzungen gemäß § 7b EStG entschieden hat und sich diese Vergünstigungen bei ihr steuerlich ausgewirkt haben (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199 zu § 7b Abs. 6 Satz 1 EStG 1974; BFH-Beschluß vom 5. April 1990 IX B 201/89, BFH/NV 1990, 766).
  • BFH, 22.04.1980 - VIII R 202/78

    Objektverbrauch - Erhöhte Absetzung - Gebäude - Baumaßnahme

  • BFH, 03.05.1983 - VIII R 23/80

    Alleineigentümer mehrerer Eigentumswohnungen - Erhöhte Absetzung -

  • FG Niedersachsen, 31.01.2002 - 16 K 14585/00

    Wegfall der Suspendierung des Objektverbrauchs gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG

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