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   BFH, 15.11.2007 - V R 15/06   

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https://dejure.org/2007,954
BFH, 15.11.2007 - V R 15/06 (https://dejure.org/2007,954)
BFH, Entscheidung vom 15.11.2007 - V R 15/06 (https://dejure.org/2007,954)
BFH, Entscheidung vom 15. November 2007 - V R 15/06 (https://dejure.org/2007,954)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; UStG 1999 § 3 Abs. 9a Nr. 1, § 10 Abs. 5 Nr. 2; Richtlinie 77/388/EWG Art. 27

  • openjur.de

    Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1999; Beförderung der Arbeitnehmer zur Arbeitsstätte als Leistung aufgrund des Dienstverhältnisses

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; UStG 1999 § 3 Abs. 9a Nr. 1, § 10 Abs. 5 Nr. 2; Richtlinie 77/388/EWG Art. 27

  • Betriebs-Berater

    Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1999 - Beförderung der Arbeitnehmer zur Arbeitsstätte als Leistung aufgrund des Dienstverhältnisses

  • Judicialis

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; UStG 1999 § 3 Abs. 9a Nr. 1; ; UStG 1993 § 10 Abs. 5 Nr. 2; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1999; Beförderung der Arbeitnehmer zur Arbeitsstätte als Leistung aufgrund des Dienstverhältnisses

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1999; Beförderung der Arbeitnehmer zur Arbeitsstätte als Leistung aufgrund des Dienstverhältnisses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1999 ? Beförderung von Arbeitnehmern zur Arbeitsstätte als Leistung aufgrund des Dienstverhältnisses oder aufgrund besonderer Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • IWW (Kurzinformation)

    Entscheidung - Sammelbeförderung aus betrieblichen Gründen

  • IWW (Kurzinformation)

    Entscheidung - Unentgeltliche Sammelbeförderung aus betrieblichen Gründen nicht umsatzsteuerbar

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Bemessungsgrundlage - Mindestbemessungsgrundlage bei verbilligten Arbeitgeberleistungen nicht zwingend

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gleichbehandlung unentgeltlicher und verbilligter Arbeitgeberleistungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschränkung der Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage auf die bei einer unentgeltlichen Leistungserbringung steuerbaren Fälle; Beförderung der Arbeitnehmer zur Arbeitsstätte als Leistung bei einer zumutbaren Möglichkeit für die Arbeitnehmer des Erreichens der ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verbilligte Leistungen an Arbeitnehmer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbilligte Sammelfahrt zur Baustelle - Dient die "Subvention" des Arbeitgebers betrieblichen Zwecken, muss sie nicht versteuert werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Mindestbemessungsgrundlage für verbilligte Arbeitgeberleistungen gilt nicht für betrieblichen Erfordernissen dienende Leistungen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht bei Sammelbeförderungen von Arbeitnehmern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gleichbehandlung unentgeltlicher und verbilligter Arbeitgeberleistungen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Bemessungsgrundlage - Mindestbemessungsgrundlage bei verbilligten Arbeitgeberleistungen nicht zwingend

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 10 Abs 1 S 1, UStG § 10 Abs 5 Nr 2
    Arbeitnehmer; Arbeitsplatz; Beförderung; Bemessungsgrundlage; Entgelt; Sammelbeförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 219, 437
  • BB 2008, 863
  • DB 2008, 908
  • BStBl II 2009, 423
  • NZA-RR 2008, 319 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 16.10.1997 - C-258/95

    Fillibeck

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - V R 15/06
    a) Zur Frage, welche Leistungen "aufgrund des Dienstverhältnisses" unentgeltlich erbracht werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG 1980) hat der EuGH mit Urteil vom 16. Oktober 1997 C-258/95, Fillibeck (Slg. 1997, I-5577, Umsatzsteuer-Rundschau 1998, 61 Randnrn. 26 ff.) und im Anschluss hieran der erkennende Senat mit Urteil vom 9. Juli 1998 V R 105/92 (BFHE 186, 157, BStBl II 1998, 635) entschieden, dass bei Arbeitnehmern die Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zum privaten Bedarf gehört.

    Dies rechtfertigt die Annahme besonderer Umstände, die nach dem EuGH-Urteil Fillibeck dazu führen, dass die Beförderung dem unternehmerischen Interesse und nicht dem privaten Bedarf der Arbeitnehmer dient.

  • BFH, 13.12.1995 - XI R 8/86

    Umsatzsteuer; Vereinbarkeit der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 1

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - V R 15/06
    Wie der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem zu § 10 Abs. 5 UStG 1980 ergangenen Vorlagebeschluss vom 13. Dezember 1995 XI R 8/86 (BFHE 179, 457) an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) ausführte, hatte die Bundesregierung in dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes vom 15. März 1978, durch den das Umsatzsteuerrecht an die Richtlinie 77/388/EWG angepasst werden sollte, im Rahmen der Einzelbegründung zu § 10 Abs. 5 UStG ausgeführt: "Die Regelung ist durch Art. 27 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie gedeckt" (BTDrucks 8/1779, 38).

    Wie der XI. Senat in BFHE 179, 457 weiter ausführte, setzte die Bundesregierung mit Schreiben vom 12. Februar 1978 gemäß Art. 27 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG die Kommission über die beabsichtigte Einführung der Sondermaßnahme in Kenntnis.

  • EuGH, 20.01.2005 - C-412/03

    Hotel Scandic Gåsabäck - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, 5 Absatz 6

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - V R 15/06
    Entgegen der Auffassung der Klägerin handelt es sich nicht um eine symbolische Vergütung, der umsatzsteuerlich kein Entgeltcharakter zukommt (vgl. hierzu auch EuGH-Urteil vom 20. Januar 2005 C-412/03, Hotel Scandic Gåsabäck, Slg. 2005, I-743, BFH/NV Beilage 2005, 90 Randnr. 26), da sich die von den Arbeitnehmern zu leistenden Zahlungen auf 8, 5 v.H. der Beförderungskosten beliefen.
  • BFH, 09.07.1998 - V R 105/92

    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände sind unentgeltliche Beförderungen von

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - V R 15/06
    a) Zur Frage, welche Leistungen "aufgrund des Dienstverhältnisses" unentgeltlich erbracht werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG 1980) hat der EuGH mit Urteil vom 16. Oktober 1997 C-258/95, Fillibeck (Slg. 1997, I-5577, Umsatzsteuer-Rundschau 1998, 61 Randnrn. 26 ff.) und im Anschluss hieran der erkennende Senat mit Urteil vom 9. Juli 1998 V R 105/92 (BFHE 186, 157, BStBl II 1998, 635) entschieden, dass bei Arbeitnehmern die Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zum privaten Bedarf gehört.
  • EuGH, 29.05.1997 - C-63/96

    Finanzamt Bergisch Gladbach / Skripalle

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - V R 15/06
    Abweichende nationale Maßnahmen, die --wie § 10 Abs. 5 UStG 1999-- Steuerhinterziehungen oder -umgehungen verhüten sollten, sind eng auszulegen und dürfen von der in Art. 11 der Richtlinie 77/38/EWG geregelten Besteuerungsgrundlage nur insoweit abweichen, als dies für die Erreichung dieses Ziels unbedingt erforderlich ist (EuGH-Urteil vom 29. Mai 1997 Rs. C-63/96, Skripalle, Slg. 1997, I-02847 Randnrn. 22 ff.).
  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - V R 15/06
    Der Arbeitgeber kann mit der Personenbeförderung nicht erstreben, was ihm ohnehin schon aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen (Arbeit gegen Lohn) zusteht (BFH-Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).
  • BFH, 10.06.1999 - V R 104/98

    Sammelbeförderung von Arbeitnehmern

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - V R 15/06
    Anders ist es, wenn besondere Umstände wie z.B. das Fehlen geeigneter öffentlicher Verkehrsmittel oder Fahrten zu wechselnden Arbeitsstätten vorliegen und die Beförderung deshalb durch betriebliche Erfordernisse bedingt ist (bereits BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 V R 104/98, BFHE 188, 466, BStBl II 1999, 582).
  • BFH, 14.01.2016 - V R 63/14

    Verbilligte Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer

    bb) Entgegen den Ausführungen der Klägerin geht die Rechtsprechung davon aus, dass entgeltliche Leistungen auch dann vorliegen, wenn sie --wie im Streitfall-- verbilligt erbracht werden (z.B. BFH-Urteile vom 15. November 2007 V R 15/06, BFHE 219, 437, BStBl II 2009, 423, Rz 19 f., und vom 27. Februar 2008 XI R 50/07, BFHE 221, 410, BStBl II 2009, 426, Rz 9).
  • BFH, 29.05.2008 - V R 12/07

    Kein Ansatz der umsatzsteuerrechtlichen Mindestbemessungsgrundlage bei

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 15. November 2007 V R 15/06 (BFH/NV 2008, 1070, Sammelbeförderung) im Anschluss an das EuGH-Urteil Skripalle in Slg. 1997, I-2847 Randnr. 22, BStBl II 1997, 841 entschieden hat, sind derartige abweichende nationale Maßnahmen eng auszulegen und nur insoweit anzuerkennen, als dies für die Erreichung dieses Zieles unbedingt erforderlich ist.
  • BFH, 27.02.2008 - XI R 50/07

    Mindestbemessungsgrundlage - verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung - Zweck

    Nach dem Zweck des § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG soll die Besteuerung unentgeltlicher Leistungen nicht durch die Vereinbarung unangemessen niedriger Entgelte unterlaufen werden (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 2007 V R 15/06, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • FG Münster, 05.08.2013 - 5 K 3191/10

    Bemessungsgrundlage für Umsätze aus Essensausgabe an Arbeitnehmer einer in

    Nach der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 27.02.2008 XI R 50/07, BStBl II 2009, 426, mit Verweis auf das Urteil vom 15.11.2007 V R 15/06, BStBl II 2009, 423) sei bei unter dem üblichen Marktpreis liegenden Entgelten für Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer grundsätzlich von einer durch den teilweise unversteuerten privaten Endverbrauch bedingten Steuerumgehung auszugehen.

    Die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG ist nur auf solche Leistungen anzuwenden, die auch bei unentgeltlicher Leistung nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2, Abs. 9a UStG steuerbar sind (BFH, Urteil vom 15.11.2007 V R 15/06, BStBl II 2009, 423; vom 29.05.2008 V R 12/07, BStBl II 2009, 428).

  • FG Saarland, 29.07.2021 - 1 K 1034/21

    Einstufung der Überlassung eines dem Unternehmen eines Steuerpflichtigen

    Der BFH hat mit Urteil vom 15. November 2007 V R 15/06 (BStBl II 2009, 423 ) im Anschluss an das EUGH-Urteil vom 29. Mai 1997 ( C-63/96 Skripalle, Slg. 1997, I-2847, BStBl II 1997, 841 ) entschieden, dass derartige abweichende nationale Maßnahmen jedoch eng auszulegen und nur insoweit anzuerkennen seien, als dies für die Erreichung dieses Zieles unbedingt erforderlich ist.
  • BFH, 10.06.2020 - XI R 25/18

    Sonstige Leistungen eines Berufsreiters, der einen Turnier- und Ausbildungsstall

    d) Der BFH hat daraus in ständiger Rechtsprechung abgeleitet, dass aufgrund des Gebots der engen Auslegung die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 UStG nur auf solche Leistungen anzuwenden ist, die auch bei unentgeltlicher Leistung nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2, Abs. 9a UStG steuerbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 15.11.2007 - V R 15/06, BFHE 219, 437, BStBl II 2009, 423, unter II.3.b, Rz 23; vom 27.02.2008 - XI R 50/07, BFHE 221, 410, BStBl II 2009, 426, unter II.2.a und b bb, Rz 11 und 16; vom 29.05.2008 - V R 12/07, BFHE 221, 525, BStBl II 2009, 428, unter II.1., Rz 11; vom 29.05.2008 - V R 17/07, BFH/NV 2008, 1893, unter II.1., Rz 10; dem folgend Abschn. 10.7 Abs. 2 UStAE).
  • BFH, 12.10.2023 - V R 11/21

    Steuerbare Leistungserbringung durch Gesellschafter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und §

    Kein Widerspruch besteht schließlich zur Auslegung des § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 UStG, bei dem der Vorbehalt, dass die Leistung im Fall ihrer unentgeltlichen Erbringung zu einer Entnahmebesteuerung führt, auf dem nur dort bestehenden Merkmal der Leistung "auf Grund des Dienstverhältnisses" beruht (BFH-Urteile vom 15.11.2007 - V R 15/06, BFHE 219, 437, BStBl II 2009, 423, unter II.3.b; vom 27.02.2008 - XI R 50/07, BFHE 221, 410, BStBl II 2009, 426, unter II.2.b; vom 29.05.2008 - V R 12/07, BFHE 221, 525, BStBl II 2009, 428, unter II.1.; vom 29.05.2008 - V R 17/07, BFH/NV 2008, 1893, unter II.1.; vgl. im Übrigen zur Zulässigkeit einer nur selektiven Ausübung einer --lediglich einen Rechtsrahmen vorgebenden-- Ermächtigung der Richtlinie durch Zusatzvoraussetzungen des nationalen Rechts BFH-Urteil vom 02.07.2014 - XI R 39/10, BFHE 246, 549, BStBl II 2015, 421, Rz 31).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1066/05

    Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an

    Der BFH hat gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19.01.2005 (5 K 3083/03 U, EFG 2006, 1016), das einen ähnlichen Sachverhalt betrifft, die Revision zugelassen (Az.: V R 15/06).
  • FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 1723/13

    Umsatzsteuer: Entgeltliche Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer - Steuerbarkeit

    Auch danach erbringt der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer durch eine überwiegend durch das betriebliche Interesse veranlasste Sammelbeförderung eine (steuerbare) Beförderungsleistung (vgl. BFH, Urteil vom 15.11.2007 V R 15/06, BFHE 219, 437, BStBl II 2009, 423).
  • FG Köln, 13.06.2007 - 11 K 536/05

    Lieferung und Verlegung von Baustahl und Baustahlmatten als zum Vorsteuerabzug

    Zum anderen erfolgt die Zulassung im Hinblick auf die anhängigen Revisionsverfahren V R 14/06 und V R 15/06.
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 2111/04

    Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an

  • BFH, 29.05.2008 - V R 17/07

    Mindestbemessungsgrundlage bei teilunentgeltlicher Überlassung von Schutzkleidung

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05

    Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an

  • FG Niedersachsen, 29.10.2020 - 11 K 23/20

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Wärmeabgaben an eine Nahwärmenetz GbR

  • FG Niedersachsen, 29.10.2020 - 11 K 22/20

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Wärmeabgaben an eine Nahwärmenetz GbR

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