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   BFH, 09.03.2010 - VIII R 50/07   

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https://dejure.org/2010,1483
BFH, 09.03.2010 - VIII R 50/07 (https://dejure.org/2010,1483)
BFH, Entscheidung vom 09.03.2010 - VIII R 50/07 (https://dejure.org/2010,1483)
BFH, Entscheidung vom 09. März 2010 - VIII R 50/07 (https://dejure.org/2010,1483)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    StraBEG: Sperrwirkung wegen Erscheinens eines Amtsträgers - Erscheinen des Prüfers "zur steuerlichen Prüfung" - Prüfungen an Amtsstelle - Ort der Prüfung

  • openjur.de

    StraBEG: Sperrwirkung wegen Erscheinens eines Amtsträgers; Erscheinen des Prüfers "zur steuerlichen Prüfung"; Prüfungen an Amtsstelle; Ort der Prüfung

  • Bundesfinanzhof

    StraBEG § 7 S 1 Nr 1 Buchst a, AO § 371 Abs 2 Nr 1 Buchst a, AO § 193, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, AO § 200 Abs 2
    StraBEG: Sperrwirkung wegen Erscheinens eines Amtsträgers - Erscheinen des Prüfers "zur steuerlichen Prüfung" - Prüfungen an Amtsstelle - Ort der Prüfung

  • Bundesfinanzhof

    StraBEG: Sperrwirkung wegen Erscheinens eines Amtsträgers - Erscheinen des Prüfers "zur steuerlichen Prüfung" - Prüfungen an Amtsstelle - Ort der Prüfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 S 1 Nr 1 Buchst a StraBEG, § 371 Abs 2 Nr 1 Buchst a AO, § 193 AO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    StraBEG: Sperrwirkung wegen Erscheinens eines Amtsträgers - Erscheinen des Prüfers "zur steuerlichen Prüfung" - Prüfungen an Amtsstelle - Ort der Prüfung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Sperrwirkung durch Erscheinen des Prüfers

  • rewis.io

    StraBEG: Sperrwirkung wegen Erscheinens eines Amtsträgers - Erscheinen des Prüfers "zur steuerlichen Prüfung" - Prüfungen an Amtsstelle - Ort der Prüfung

  • rewis.io

    StraBEG: Sperrwirkung wegen Erscheinens eines Amtsträgers - Erscheinen des Prüfers "zur steuerlichen Prüfung" - Prüfungen an Amtsstelle - Ort der Prüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Regelung des Ausschlusses einer Strafbefreiung oder Bußgeldbefreiung gem. § 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) bei Prüfungen an der Amtsstelle; "Erscheinen" eines Prüfers oder anderen Amtsträgers beim Steuerpflichtigen bei ...

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit der Regelung des Ausschlusses einer Strafbefreiung oder Bußgeldbefreiung gem. § 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) bei Prüfungen an der Amtsstelle; "Erscheinen" eines Prüfers oder anderen Amtsträgers beim Steuerpflichtigen bei ...

  • datenbank.nwb.de

    StraBEG: Sperrwirkung wegen Erscheinens eines Amtsträgers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    StraBEG: Sperrwirkung wegen Erscheinens eines Amtsträgers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Leitsatz)

    Selbstanzeige: Ausschluss der Strafbefreiung bei Prüfungen an Amtsstelle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Erscheinen des Prüfers bei Prüfungen an Amtsstelle

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der Regelung des Ausschlusses einer Strafbefreiung oder Bußgeldbefreiung gem. § 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) bei Prüfungen an der Amtsstelle; "Erscheinen" eines Prüfers oder anderen Amtsträgers beim Steuerpflichtigen bei ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    StraBEG: Sperrwirkung wegen Erscheinens eines Amtsträgers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sperrwirkung wegen Erscheinens eines Amtsträgers

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Strafbefreiungserklärungsgesetz - Sperrwirkung wegen Erscheinens eines Amtsträgers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bei einer Selbstanzeige kann ein die Strafbefreiung ausschließendes Erscheinen eines Prüfers auch außerhalb der Wohn- oder Geschäftsräume des Steuerpflichtigen stattfinden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine strafbefreiende Selbstanzeige nach Prüfung im Finanzamt

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    StraBEG: Sperrwirkung wegen Erscheinens eines Amtsträgers - Parallelen zur Selbstanzeige nach § 371 AO

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    StraBEG: Sperrwirkung wegen Erscheinens eines Amtsträgers - Parallelen zur Selbstanzeige nach § 371 AO

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 400
  • NJW 2010, 2158
  • BB 2010, 1712
  • DB 2010, 1106
  • DB 2010, 13
  • BStBl II 2010, 709
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 99/04

    Keine Strafbefreiung nach dem StraBEG bei inhaltlichen und/oder formellen

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 50/07
    Diese Regelung entspricht trotz des nicht vollständig übereinstimmenden Wortlauts derjenigen in § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO zum Befreiungsausschluss bei Selbstanzeige (FG München, Urteil vom 31. Mai 2006  1 K 3948/05, EFG 2006, 1401; Jesse/Geuenich, Finanz-Rundschau 2004, 497, 504, m.w.N.), weshalb Rechtsprechungserkenntnisse und Literaturmeinungen zu jener Vorschrift bei der Auslegung des § 7 Satz 1 Nr. 1 StraBEG herangezogen werden können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Juni 2007 VIII R 99/04, BFHE 218, 1, BStBl II 2008, 7, m.w.N.).

    Nur soweit die Prüfungsanordnung reicht, kann das Erscheinen eines Amtsträgers der Finanzbehörde die Strafbefreiung ausschließen (vgl. Senatsurteil in BFHE 218, 1, BStBl II 2008, 7).

    Die Sperrwirkung nach § 7 StraBEG kann außerdem nur durch ein Erscheinen eines Betriebsprüfers herbeigeführt werden, wobei das Gesetz aus Gründen der Beweisklarheit als entscheidendes Kriterium auf das leicht feststellbare physische Erscheinen des Prüfers abstellt (vgl. Senatsurteil in BFHE 218, 1, BStBl II 2008, 7, m.w.N.; Rottpeter/Webel in Schwarz, AO, Anhang zu § 371 --§ 7 StraBEG-- Rz 4; Dumke in Schwarz, a.a.O., § 371 Rz 70; Hoyer in Beermann/Gosch, AO, § 371 Rz 31; Klein/Gast-de Haan, AO, 9. Aufl., § 371 Rz 26 und 27; Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 371 AO 1977, Rz 132).

  • FG Münster, 09.08.2007 - 6 K 5364/04

    Begriffsbestimmung des "Erscheinens" bei Prüfungen an der Amtsstelle;

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 50/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 79 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.

    das Urteil des FG Münster vom 9. August 2007  6 K 5364/04 AO sowie den Aufhebungsbescheid des FA vom 28. April 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. September 2004 aufzuheben.

  • FG München, 31.05.2006 - 1 K 3948/05

    Keine Beschränkung des Ausschlusses der Strafbefreiung gemäß § 7 S. 1 Nr. 1

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 50/07
    Diese Regelung entspricht trotz des nicht vollständig übereinstimmenden Wortlauts derjenigen in § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO zum Befreiungsausschluss bei Selbstanzeige (FG München, Urteil vom 31. Mai 2006  1 K 3948/05, EFG 2006, 1401; Jesse/Geuenich, Finanz-Rundschau 2004, 497, 504, m.w.N.), weshalb Rechtsprechungserkenntnisse und Literaturmeinungen zu jener Vorschrift bei der Auslegung des § 7 Satz 1 Nr. 1 StraBEG herangezogen werden können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Juni 2007 VIII R 99/04, BFHE 218, 1, BStBl II 2008, 7, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2013 - VIII R 6/11

    Reichweite einer Steuerfahndungsprüfung - Ausschluss der Strafbefreiung nach § 7

    Dieser Entscheidung des Gesetzgebers trägt auch § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG Rechnung, wenn dort angeordnet wird, die Straf- oder Bußgeldbefreiung komme nicht in Betracht, wenn beim Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter bereits vor Eingang der strafbefreienden Erklärung ein Amtsträger der Finanzbehörde zwecks steuerlicher Prüfung erschienen ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. März 2010 VIII R 50/07, BFHE 228, 400, BStBl II 2010, 709).
  • BFH, 26.02.2013 - VIII R 7/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 26. 02. 2013 VIII R 6/11 -

    Dieser Entscheidung des Gesetzgebers trägt auch § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG Rechnung, wenn dort angeordnet wird, die Straf- oder Bußgeldbefreiung komme nicht in Betracht, wenn beim Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter bereits vor Eingang der strafbefreienden Erklärung ein Amtsträger der Finanzbehörde zwecks steuerlicher Prüfung erschienen ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. März 2010 VIII R 50/07, BFHE 228, 400, BStBl II 2010, 709).
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