Rechtsprechung
| BFH, 16.07.1970 - IV 87/65 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entscheidung des Großen Senats - Betriebsaufspaltung - Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens - Beherrschende Mehrheiten - Beteiligungen von Familienangehörigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGO § 11 Abs. 3, 4
Verfahrensgang
- BFH, 16.07.1970 - IV 87/65
- BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71
- BFH, 02.08.1972 - IV 87/65
- BVerfG, 15.07.1974 - 1 BvR 500/72
Papierfundstellen
- BFHE 101, 120
- DB 1971, 560
- BStBl II 1971, 182
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.03.1970 - I R 108/66
Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrags, wenn der Gewerbebetrieb nicht während …
Auszug aus BFH, 16.07.1970 - IV 87/65
Es wird eine Entscheidung des Großen Senats des BFH gemäß § 11 Abs. 3 FGO über folgende Rechtsfrage herbeigeführt: Ist im Fall der echten oder sogenannten unechten Betriebsaufspaltung Voraussetzung für die Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens, daß an beiden Unternehmen die gleichen Beteiligungen derselben Personen gegeben sind (Urteile des BFH I 231/63 vom 3. Dezember 1969, BFH 97, 522, BStBl II 1970, 223; I R 108/66 vom 12. März 1970, BFH 98, 441, BStBl II 1970, 439), oder genügt es, wenn an beiden Unternehmen dieselben beherrschenden Mehrheiten bestehen, was nach Lage des Einzelfalles zu entscheiden ist (abweichende Auffassung des erkennenden Senats)? 2. Für den Fall, daß der Große Senat der abweichenden Auffassung des vorlegenden Senats nicht folgt, wird nach § 11 Abs. 4 FGO folgende Frage vorgelegt: Inwieweit sind Beteiligungen von Familienangehörigen des Unternehmers dessen Beteiligung hinzuzurechnen?. - BFH, 03.12.1969 - I 231/63
Besitzunternehmen - Beteiligung als stiller Gesellschafter - Betriebsunternehmen …
Auszug aus BFH, 16.07.1970 - IV 87/65
Es wird eine Entscheidung des Großen Senats des BFH gemäß § 11 Abs. 3 FGO über folgende Rechtsfrage herbeigeführt: Ist im Fall der echten oder sogenannten unechten Betriebsaufspaltung Voraussetzung für die Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens, daß an beiden Unternehmen die gleichen Beteiligungen derselben Personen gegeben sind (Urteile des BFH I 231/63 vom 3. Dezember 1969, BFH 97, 522, BStBl II 1970, 223; I R 108/66 vom 12. März 1970, BFH 98, 441, BStBl II 1970, 439), oder genügt es, wenn an beiden Unternehmen dieselben beherrschenden Mehrheiten bestehen, was nach Lage des Einzelfalles zu entscheiden ist (abweichende Auffassung des erkennenden Senats)? 2. Für den Fall, daß der Große Senat der abweichenden Auffassung des vorlegenden Senats nicht folgt, wird nach § 11 Abs. 4 FGO folgende Frage vorgelegt: Inwieweit sind Beteiligungen von Familienangehörigen des Unternehmers dessen Beteiligung hinzuzurechnen?.
- BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71
Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung …
Der IV. Senat hat durch Beschluß IV 87/65 vom 16. Juli 1970 (BFH 101, 120, BStBl II 1971, 182) dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:. - BFH, 02.08.1972 - IV 87/65
Zur Frage des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens im Falle der …
Der Große Senat des BFH erließ auf den Vorlagebeschluß des erkennenden Senats IV 87/65 vom 16. Juli 1970 (BFH 101, 120, BStBl II 1971, 182) den Beschluß Gr. S. 2/71 vom 8. November 1971 (BFH 103, 440, BStBl II 1972, 63), auf den verwiesen wird.
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Rechtsprechung
| BFH, 26.10.1970 - III R 103/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Renten - Tätigkeit als Handelsvertreter - Vermögensteuerpflicht
- rechtsportal.de
HGB § 84
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Versorgungsrentenansprüche von HV
Papierfundstellen
- BFHE 101, 120
- DB 1971, 509
- BStBl II 1971, 194
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 20.06.1969 - III R 64/66
Pensionsansprüche - Renten - Unselbständige Tätigkeit - Arbeitnehmer
Auszug aus BFH, 26.10.1970 - III R 103/68
Der Senat hat sich in seinem Urteil III R 64/66 vom 20. Juni 1969 (BFH 96, 120, BStBl II 1969, 544) eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, was unter einem "Arbeits- oder Dienstverhältnis" im Sinn des § 68 Nr. 1 BewG zu verstehen sei.Das führt dazu, daß unter einem Arbeits- oder Dienstverhältnis im Sinn des § 68 Nr. 1 BewG nur eine unselbständige Tätigkeit verstanden werden kann (vgl. im einzelnen die Begründung des Urteils III R 64/66, a. a. O.).
- BVerfG, 16.12.1969 - 1 BvR 523/69
Auszug aus BFH, 26.10.1970 - III R 103/68
Diese Auslegung hat das BVerfG unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht beanstandet (vgl. BVerfG-Beschluß -- BvR 523/69 -- vom 16. Dezember 1969, HFR 1970, 129).
- BFH, 16.12.1992 - II R 57/89
Rentenansprüche des angestellten Komplementärs sind kein sonstiges Vermögen
Dabei sei die Entscheidung darüber, ob eine arbeitnehmerähnliche Stellung vorliegt, nach dem Gesamtbild des Vertragsverhältnisses zu treffen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1970 III R 103/68, BFHE 101, 120, BStBl II 1971, 194, und vom 20. Juni 1969 III R 64/66, BFHE 96, 120, BStBl II 1969, 544, mit weiteren Nachweisen). - BFH, 28.01.1977 - III R 29/75
Keine Vermögensteuerfreiheit für das der Witwe eines Knappschaftsarztes …
Der Senat hat in seinem Urteil vom 20. Juni 1969 III R 64/66 (BFHE 96, 120, BStBl II 1969, 544; vgl. ferner Urteil vom 26. Oktober 1970 III R 103/68, BFHE 101, 120, BStBl II 1971, 194) eingehend und unter Bezugnahme auf frühere Rechtsprechung dargelegt, daß es sich bei einem "Arbeits- oder Dienstverhältnis" i. S. dieser Vorschrift nicht um das Dienstverhältnis eines freiberuflich Tätigen handeln kann. - BFH, 29.06.1973 - III R 86/72
Erweiterte Honorarverteilung - Recht auf Teilnahme - Kapitalwert - …
Er hat diese Auffassung noch einmal in dem Urteil vom 26. Oktober 1970 III R 103/68 (BFHE 101, 120, BStBl II 1971, 194) bestätigt.
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