Rechtsprechung
| BFH, 26.05.1971 - VI R 63/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Besuch eines Lehrganges - Fortbildungskosten - Werbungskosten - Erweiterung der Allgemeinbildung - Anforderungen des ausgeübten Berufes - Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StBerG § 6
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 103, 50
- DB 1971, 2142
- BStBl II 1971, 762
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 04.08.1967 - VI R 262/66
Aufwendungen für den Besuch einer Berufsaufbauschule als Kosten der Ausbildung …
Auszug aus BFH, 26.05.1971 - VI R 63/69
Dasselbe gelte nach dem Urteil des BFH VI R 262/66 vom 4. August 1967 (BFH 90, 21, BStBl III 1967, 774) von Aufwendungen, die ein bereits im Berufsleben stehender Steuerpflichtiger mache, um seine Lebensstellung durch einen Berufswechsel zu verbessern.Er macht im wesentlichen geltend: Die nicht näher begründete Auffassung des FG, die Berufe des Gehilfen im wirtschaftsund steuerberatenden Beruf und des Steuerbevollmächtigten seien verschieden, sei unvereinbar mit der Definition des Berufswechsels im BFH-Urteil VI R 262/66 vom 4. August 1967 (a. a. O.), wonach es darauf ankomme, ob der Zugang zu einem Beruf durch besondere Voraussetzungen, vor allem durch die Notwendigkeit eines längeren Schulbesuchs und des Erwerbs von Prüfungszeugnissen erschwert werde.
- BFH, 20.02.1969 - IV R 119/66
Ausgaben eines Bilanzbuchhalters - Büro eines Steuerberaters - Teilnahme an …
Auszug aus BFH, 26.05.1971 - VI R 63/69
Deshalb gehören zu den Werbungskosten zwar auch solche Aufwendungen, die als "Fortbildungskosten" die Leistungen im ausgeübten Beruf verbessern sollen, in der Regel aber nicht Kosten des Besuchs allgemeinbildender Schulen (BFH-Entscheidung IV R 119/66 vom 20. Februar 1969, BFH 95, 433, BStBl II 1969, 433).Darin liegt der maßgebende Unterschied zu dem vom BFH im Urteil IV R 119/66 vom 20. Februar 1969 (a. a. O.) entschiedenen Fall, daß die im Büro eines Steuerberaters als Bilanzbuchhalterin beschäftigte Mitarbeiterin eine Steuerfachschule besucht.
- BFH, 07.08.1967 - VI R 25/67
Anerkennung von Habilitationskosten eines wissenschaftlichen Assistenten als …
Auszug aus BFH, 26.05.1971 - VI R 63/69
Der BFH habe durch die Urteile VI R 25/67 vom 7. August 1967 (BFH 90, 32, BStBl III 1967, 778) und VI R 135/67 vom 18. August 1967 (BFH 90, 40, BStBl III 1967, 792) in den vergleichbaren Fällen der Habilitation des wissenschaftlichen Hochschulassistenten und der Vorbereitung eines Verwaltungsangestellten auf die Inspektorenprüfung jeweils einen Berufswechsel verneint und ausgesprochen, daß es sich um eine natürliche Steigerung der bisherigen Tätigkeit bzw. um ein Aufsteigen im eingeschlagenen Beruf handle.Auch in den vom Kläger erwähnten Fällen der Habilitation des wissenschaftlichen Assistenten und der Vorbereitung des Verwaltungsangestellten auf die Inspektorenprüfung (BFH-Entscheidungen VI R 25/67 vom 7. August 1967 und VI R 135/67 vom 18. August 1967, a. a. O.) war für die Anerkennung der Aufwendungen als Fortbildungskosten nur der Umstand maßgebend, daß durch die Habilitation bzw. die Vorbereitung auf die Inspektorenprüfung fachliche Kenntnisse erworben wurden, die der bereits ausgeübten Tätigkeit als Assistent bzw. als Verwaltungsangestellter zugute kamen.
- BFH, 18.08.1967 - VI R 135/67
Abzugsfähigkeit von Verpflegungsaufwendungen und Mietaufwendungen im Rahmen von …
Auszug aus BFH, 26.05.1971 - VI R 63/69
Der BFH habe durch die Urteile VI R 25/67 vom 7. August 1967 (BFH 90, 32, BStBl III 1967, 778) und VI R 135/67 vom 18. August 1967 (BFH 90, 40, BStBl III 1967, 792) in den vergleichbaren Fällen der Habilitation des wissenschaftlichen Hochschulassistenten und der Vorbereitung eines Verwaltungsangestellten auf die Inspektorenprüfung jeweils einen Berufswechsel verneint und ausgesprochen, daß es sich um eine natürliche Steigerung der bisherigen Tätigkeit bzw. um ein Aufsteigen im eingeschlagenen Beruf handle.Auch in den vom Kläger erwähnten Fällen der Habilitation des wissenschaftlichen Assistenten und der Vorbereitung des Verwaltungsangestellten auf die Inspektorenprüfung (BFH-Entscheidungen VI R 25/67 vom 7. August 1967 und VI R 135/67 vom 18. August 1967, a. a. O.) war für die Anerkennung der Aufwendungen als Fortbildungskosten nur der Umstand maßgebend, daß durch die Habilitation bzw. die Vorbereitung auf die Inspektorenprüfung fachliche Kenntnisse erworben wurden, die der bereits ausgeübten Tätigkeit als Assistent bzw. als Verwaltungsangestellter zugute kamen.
- BFH, 15.03.1963 - VI 249/62 U
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die …
Auszug aus BFH, 26.05.1971 - VI R 63/69
Es komme hinzu, daß der BFH bereits in zahlreichen Urteilen festgestellt habe, es liege auch im öffentlichen Interesse, das Streben nach Verbesserung der beruflichen Leistungen zu fördern und deshalb den Begriff der "Fortbildungskosten" nicht zu eng zu fassen (z. B. in den Urteilen VI 249/62 U vom 15. März 1963, BFH 76, 818, BStBl III 1963, 298, und VI 45/63 U vom 28. Juni 1963, BFH 77, 313, BStBl III 1963, 433). - BFH, 28.06.1963 - VI 45/63 U
Aufwendungen eines Geistlichen für Fachbücher und Mikrofilme von …
Auszug aus BFH, 26.05.1971 - VI R 63/69
Es komme hinzu, daß der BFH bereits in zahlreichen Urteilen festgestellt habe, es liege auch im öffentlichen Interesse, das Streben nach Verbesserung der beruflichen Leistungen zu fördern und deshalb den Begriff der "Fortbildungskosten" nicht zu eng zu fassen (z. B. in den Urteilen VI 249/62 U vom 15. März 1963, BFH 76, 818, BStBl III 1963, 298, und VI 45/63 U vom 28. Juni 1963, BFH 77, 313, BStBl III 1963, 433).
- BFH, 21.08.1990 - IX R 83/85
Abzug von Telefonkosten als Werbungskosten - Aufteillung der Telefongrundgebühren …
Sie sind auch dann nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG), wenn der Schulbesuch für einen bereits im Beruf stehenden Arbeitnehmer dazu dient, die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer berufsbezogenen Prüfung zu schaffen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Mai 1971 VI R 63/69, BFHE 103, 50, BStBl II 1971, 762, und vom 10. Dezember 1971 VI R 255/70, BFHE 104, 220, BStBl II 1972, 242). - BFH, 10.12.1971 - VI R 150/70
Studium an Ingenieur-Fachschule als Berufsfortbildung
Er hat dabei als Ausbildung z. B. die Teilnahme an solchen Veranstaltungen beurteilt, die lediglich der Erweiterung der Allgemeinbildung dienen (zuletzt Urteil VI R 63/69 vom 26. Mai 1971, BFH 103, 50, BStBl II 1971, 762). - BFH, 06.12.1991 - VI R 45/90
Geltendmachung von Werbungskosten für abziehbare Berufsfortbildungskosten
Das gilt auch dann, wenn der Schulbesuch für einen bereits im Beruf stehenden Arbeitnehmer dazu dient, die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer berufsbezogenen Prüfung zu schaffen (vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 26. Mai 1971 VI R 63/69, BFHE 103, 50, BStBl II 1971, 762, und vom 10. Dezember 1971 VI R 255/70, BFHE 104, 220, BStBl II 1972, 242). - BFH, 03.12.1974 - VI R 78/73
Teilnahme an Bildungslehrgang - Bildungslehrgang - Bundeswehrfachschule - Kosten …
Nach der Rechtsprechung des Senats können Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen durch den Besuch allgemeinbildender Schulen entstehen, grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgesetzt werden (so die Urteile vom 26. Mai 1971 VI R 63/69, BFHE 103, 50, BStBl II 1971, 762, und vom 10. Dezember 1971 VI R 255/70, BFHE 104, 220, BStBl II 1972, 242).
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