Rechtsprechung
| BFH, 03.12.1971 - III S 2/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Nachlaßpfleger - Unbekannte Erben - Einlegung der Revision - Armenrecht - Unterstellung der Armut - Prozeßkosten - Deckung aus Nachlaß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 104, 279
- BStBl II 1972, 350
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.1964 - VII ZR 208/62
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 03.12.1971 - III S 2/70
Da die bisher bekannten Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben und der Nachlaßpfleger im Namen der unbekannten Erben auftritt, ist die Voraussetzung Armut im Sinne des § 114 ZPO im Streitfall zu unterstellen (Beschluß des BGH VII ZR 208/62 vom 4. Mai 1964, NJW 1964, 1418). - BVerwG, 24.11.1965 - V C 117.63
Auszug aus BFH, 03.12.1971 - III S 2/70
Denn in einem Rechtsstreit über die Prozeßfähigkeit einer Partei ist diese bis zur rechtskräftigen Entscheidung hierüber als prozeßfähig zu behandeln (vgl. Urteil des BVerwG V C 117.63 vom 24. November 1965, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG 310 § 62 VwGO Nr. 3; Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 18 S. 184 [190], mit weiteren Angaben).
- BVerfG, 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97
Willkürliche Versagung von Prozeßkostenhilfe für einen Nachlaßpfleger
Schließlich spricht für die Vertretbarkeit seiner Auffassung, daß auch andere Gerichte in vergleichbarer Weise einen Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Erben gefordert haben (BVerwG, Buchholz 310, § 166 Nr. 17;… OVG Hamburg, FamRZ 1997, S. 180 f.), mag auch die herrschende Auffassung seit langem diesen Standpunkt ablehnen (vgl. RGZ 50, 394 ;… BGH, NJW 1964, S. 1418 f.;… BGHR, ZPO, § 114 Satz 1, Nachlaßpfleger 1; BFHE 104, 279 ). - BSG, 22.10.2015 - B 13 R 190/15 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Verfahrensfortführung durch …
Schuldner der anfallenden Kosten eines vom Nachlasspfleger betriebenen gerichtlichen Verfahrens sind daher grundsätzlich nur die Erben nach den Vorschriften über Nachlassverbindlichkeiten (vgl § 24 Nr. 2 GNotKG;… s auch Breitkreuz in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 183 RdNr 13; vgl auch BVerfG <Kammer> vom 23.2.1998 - 1 BvR 1842/97 - NJW-RR 1998, 1081, unter Hinweis ua auf BFHE 104, 279, wonach auch im Rahmen der Prozesskostenhilfe nur auf den verfügbaren Nachlass abzustellen ist).
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