Gerichts- und Notarkostengesetz
| Kapitel 1 - Vorschriften für Gerichte und Notare (§§ 1 - 54) |
| Abschnitt 5 - Kostenhaftung (§§ 22 - 33) |
| Unterabschnitt 1 - Gerichtskosten (§§ 22 - 28) |
Kostenschuldner im gerichtlichen Verfahren
| 1. | über die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen; | |
| 2. | über die Nachlasssicherung; | |
| 3. | über eine Nachlasspflegschaft nach § 1961 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn diese angeordnet wird; | |
| 4. | über die Errichtung eines Nachlassinventars; | |
| 5. | über eine Nachlassverwaltung, wenn diese angeordnet wird; | |
| 6. | über die Pflegschaft für einen Nacherben; | |
| 7. | über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers; | |
| 8. | über die Entgegennahme von Erklärungen, die die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers oder die Ernennung von Mitvollstreckern betreffen, oder über die Annahme, Ablehnung oder Kündigung des Amtes als Testamentsvollstrecker sowie | |
| 9. | zur Ermittlung der Erben (§ 342 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) |
sind nur die Erben, und zwar nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Nachlassverbindlichkeiten, wenn das Gericht nichts anderes bestimmt.
verfahren, Gehörsrüge § 26Bestimmte sonstige gerichtliche Auslagen § 27Weitere Fälle der Kostenhaftung § 28Erlöschen der Zahlungspflicht
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Rechtsprechung zu § 24 GNotKG
21 Entscheidungen zu § 24 GNotKG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 16.03.2022 - 21 W 10/22
Gerichtsgebührenbefreiung des Testamentsvollstreckers
- OLG Naumburg, 24.08.2017 - 2 Wx 40/16
Erbrechtsermittlungskosten: Öffentliche Aufforderung vor Feststellung des ...
- VG Düsseldorf, 16.04.2019 - 5 K 1478/17
- OLG Düsseldorf, 26.10.2023 - 26 W 6/23
Gesonderte Wertfestsetzung für den Zeitraum vor der Verbindung der einzelnen ...
- OLG Naumburg, 09.11.2015 - 12 W 75/15
Gerichtskosten: Kostenhaftung eines Landes als gesetzlicher Zwangserbe für Kosten ...
- OLG Nürnberg, 10.06.2024 - 15 Wx 462/24
Entlassung des Testamentsvollstreckers, Kostenentscheidung, Außergerichtliche ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 11 S 91.20
Bestellung eines Vertreters für den unbekannten Erben nach dem VermG
- OLG Braunschweig, 18.12.2020 - 3 W 28/20
Auffindung von Erben; Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten; ...
- OLG Brandenburg, 24.11.2022 - 3 W 120/22
Verfahren zur Einziehung eines erteilten Erbscheins Sofortige Beschwerde gegen ...
- LG Oldenburg, 14.02.2024 - 4 KLs 11A Js 70478/20
Strafbarkeit wegen (versuchten) Betruges
Querverweise
Auf § 24 GNotKG verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Vorschriften für Gerichte und Notare
- Allgemeine Vorschriften
- § 2 (Kostenfreiheit bei Gerichtskosten)
- Kostenhaftung
- Gerichtskosten
- § 25 (Kostenschuldner im Rechtsmittelverfahren, Gehörsrüge)
- Schluss- und Übergangsvorschriften
- § 136 (Übergangsvorschrift zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz)