Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 4 - Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen (§§ 342 - 373) |
| Abschnitt 1 - Begriffsbestimmung; örtliche Zuständigkeit (§§ 342 - 344) |
(1) Nachlasssachen sind Verfahren, die
betreffen.
| 1. | die Aufgaben, die Gerichte nach diesem Buch bei der Auseinandersetzung eines Nachlasses und des Gesamtguts zu erledigen haben, nachdem eine eheliche, lebenspartnerschaftliche oder fortgesetzte Gütergemeinschaft beendet wurde, und | |
| 2. | Verfahren betreffend Zeugnisse über die Auseinandersetzung des Gesamtguts einer ehelichen, lebenspartnerschaftlichen oder fortgesetzten Gütergemeinschaft nach den §§ 36 und 37 der Grundbuchordnung sowie nach den §§ 42 und 74 der Schiffsregisterordnung. |
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Rechtsprechung zu § 342 FamFG
99 Entscheidungen zu § 342 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 22.07.2026 - IV ZB 30/25
Erfolglose Rechtsbeschwerde des beteiligten Testamentvollstreckers gegen ...
- KG, 15.12.2016 - 1 AR 52/16
Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Weitere einfache Verwahrung von ...
- OLG Braunschweig, 26.08.2024 - 12 W 14/24
Anforderungen an eine formlose Mitteilung des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 25.02.2026 - IV ZB 30/24
Die Rechtsbeschwerde ist zugelassen, da die Anforderungen zur Bekanntgabe von ...
- BGH, 25.02.2026 - IV ZB 30/24
- OLG Naumburg, 24.08.2017 - 2 Wx 40/16
Erbrechtsermittlungskosten: Öffentliche Aufforderung vor Feststellung des ...
- OLG Celle, 07.04.2025 - 6 W 28/25
Vergütungsanspruch eines Verfahrenspflegers für das Tätigwerden im ...
- OLG Karlsruhe, 22.07.2024 - 14 W 50/24
Bestimmung des "gewöhnlichen Aufenthalts" eines Erblassers
- BayObLG, 10.01.2023 - 102 VA 127/22
Entscheidung über Akteneinsicht in Nachlassakte als Akt der Rechtsprechung
- OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 87/23
Internationale Zuständigkeit für ein Erbscheinsverfahren bei letztem Aufenthalt ...
- OLG Frankfurt, 12.04.2024 - 21 W 9/24
Keine Vergütung für Tätigkeiten von Mitarbeitern des Nachlasspflegers
Querverweise
Auf § 342 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Schlussvorschriften
- § 492 (Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Amtsgerichte
- § 23a
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
- § 3 (Übertragene Geschäfte)
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Vorschriften für Gerichte und Notare
- Kostenhaftung
- Gerichtskosten
- § 24 (Kostenhaftung der Erben)
- Notarkosten
- Wertvorschriften
- Sonstige notarielle Geschäfte
- § 118a (Teilungssachen)