Rechtsprechung
| BFH, 31.05.1972 - II B 30/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Grundstück - Steuerbefreiter Rückerwerb - Weiterveräußerung an Dritte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrEStG § 17 Abs. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 105, 287
- BStBl II 1972, 636
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.03.1968 - II 35/64
Umdeutung einer Weiterveräußerung eines Grundstücks in eine Rückgängigmachung des …
Auszug aus BFH, 31.05.1972 - II B 30/71
Voraussetzung ist jedoch, daß der Veräußerer selbst mit diesem Dritten ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen hat und nur dessen dingliche Erfüllung sich unmittelbar zwischen dem Dritten und dem bisherigen Erwerber vollzieht (vgl. das Urteil des BFH II 35/64 vom 21. März 1968, BFH 92, 245).Dieser Grundsatz wird in dem Urteil II 35/64 vom 21. März 1968 (BFH 92, 245) wiederholt.
- BFH, 14.06.1961 - II 33/59 U
Voraussetzungen für die Erstattung der Grunderwerbsteuer
Auszug aus BFH, 31.05.1972 - II B 30/71
Mit dem vom Beschwerdeführer zitierten Urteil II 33/59 U vom 14. Juni 1961 (BFH 73, 747, BStBl III 1961, 538) hatte der BFH über einen Fall zu entscheiden, in welchem trotz unveränderter Eintragung des Eigentümers im Grundbuch Erstattung der Steuer nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG begehrt wurde.
- BFH, 18.06.2002 - II B 65/01
NZB; Divergenz; Rechtsfortbildung
Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision macht die Klägerin eine Abweichung der Vorentscheidung von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Mai 1972 II B 30/71 (BFHE 105, 287, BStBl II 1972, 636) und --nach Ablauf der Begründungsfrist-- vom 14. Juni 1978 II R 90/76 (BFHE 125, 403, BStBl II 1978, 573) sowie die Notwendigkeit einer Rechtsfortbildung durch den BFH zu der Frage geltend, ob Vereinbarungen des im Streitfall getroffenen Inhalts dem Erfordernis eines Verpflichtungsgeschäfts im Sinne der zitierten BFH-Entscheidungen zwischen dem ursprünglichen Veräußerer und dem Zweiterwerber genügen.Die Klägerin hat jedoch keinen abstrakten Rechtssatz der Vorentscheidung herausgestellt, der von dem BFH-Beschluss in BFHE 105, 287, BStBl II 1972, 636 abweicht.
Die Entscheidung enthält nämlich gegenüber derjenigen in BFHE 105, 287, BStBl II 1972, 636 keinen neuen abstrakten Rechtssatz, sondern wiederholt unter Zitierung dieses Beschlusses lediglich die darin getroffenen Aussagen.
Der Klägerin geht es aber nicht um die Fortentwicklung des Rechts, sondern darum, ob die vorliegenden Rechtsgeschäfte vom Mai und September 1996 so auszulegen sind, dass die bereits mit dem BFH-Beschluss in BFHE 105, 287, BStBl II 1972, 636 aufgestellten Rechtssätze auf den Streitfall anzuwenden sind.
- FG München, 04.02.2009 - 4 K 2980/05
Bei Kettenerwerb eines Grundstücks "Rückveräußerung" durch den letzten Erwerber …
Das im Streitfall gewählte "Kettengeschäft" mit dem Zweiterwerber - den Eheleuten G bzw. mit F G - ohne vorherige Rückabwicklung des ursprünglichen Kaufvertrags mit den Ersterwerbern - den Eheleuten D - müsse vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Mai 1972 (II B 30/71, BStBl II 1972, 636) als kostengünstige und steuerneutrale Form des Rückerwerbs des o.g. Grundstücks anerkannt werden.Die höchstrichterliche Rechtsprechung lässt von diesem Grundsatz eine eng begrenzte Ausnahme lediglich in den Fällen zu, in denen der Erwerber das Grundstück nicht an den Veräußerer zurück übereignet, sondern in dessen Auftrag an einen Dritten weiterveräußert, womit der Grundstückserwerb zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber als i.S.d. § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG rückabgewickelt gilt (vgl. z.B. RFH-Urteil vom 12. Dezember 1922 II A 211/22, RStBl 1923, 139; BFH-Beschluss vom 31. Mai 1972 II B 30/71, BStBl II 1972, 636).
- BFH, 24.10.1990 - II B 78/90
Grundsätzliche Bedeutung des "vereinfachten Verfahrens des Rückerwerbs"
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluß vom 31. Mai 1972 II B 30/71, BFHE 105, 287, BStBl II 1972, 636 m. w. N.) erfordert die Steuervergünstigung des § 17 Abs. 2 GrEStG zwar nicht, daß der Erwerber das Grundstück wieder dem Veräußerer übereignet.Bereits in BFHE 105, 287, BStBl II 1972, 636 hat der Senat aber zugleich ausgesprochen, daß es dagegen nicht genügt, wenn - wie im Streitfall - der ursprüngliche Erwerber - wenn auch im Einvernehmen mit dem ursprünglichen Veräußerer - das Grundstück an einen Dritten weiterverkauft.
- BFH, 08.11.1995 - II R 87/93
Aufhebung eines Grunderwerbsteuerbescheides wegen Rückgängigmachung des …
Daß die Verkäufer des Grundstücks diesem Vorgehen zugestimmt haben, ändert an der rechtlichen Beurteilung nichts (vgl. Senatsentscheidungen vom 31. Mai 1972 II B 30/71, BFHE 105, 287, BStBl II 1972, 636, …und vom 24. Oktober 1990 II B 78/90, BFH/NV 1991, 625). - BFH, 15.02.1978 - II R 177/75
Sachmängel - Minderung - Wandelung - Rücktritt - Kaufvertrag
Der "vorausgegangene Rechtsvorgang" ist i. S. dieser Vorschrift "rückgängig gemacht", wenn sich der Verkäufer auf Verlangen des Käufers mit ihr einverstanden erklärt hat § 465 BGB) -vgl. zur Minderung Urteil vom 12. Juni 1968 II 155-156/64, BFHE 93, 121 [125], BStBl II 1968, 749) - und das in Erfüllung der Wandelung (§§ 467, 346 Satz 1 BGB) an den Verkäufer aufgelassene (§§ 925, 873 Abs. 1 BGB) Grundstück im Grundbuch auf den Namen des Verkäufers eingetragen worden ist (Urteil vom 9. Oktober 1974 II R 67/68, BFHE 114, 281 [282], BStBl II 1975, 245; vgl. Beschluß vom 31. Mai 1972 II B 30/71, BFHE 105, 287 [289] BStBl II 1972, 636). - BFH, 14.06.1978 - II R 90/76
Verkauf einer Zweitwohnung - Entfernung zur Arbeitsstelle - Steuerbegünstigter …
Zwar ist es unschädlich, daß das Eigentum an der Wohnung gem. dem Vertrag II unmittelbar von den Klägern auf die Eheleute F übergehen sollte (Beschluß vom 31. Mai 1972 II B 30/71, BFHE 105, 287, BStBl II 1972, 636).
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