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Rechtsprechung
   BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,263
BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71 (https://dejure.org/1972,263)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1972 - VIII R 82/71 (https://dejure.org/1972,263)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1972 - VIII R 82/71 (https://dejure.org/1972,263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wohngrundstück - Bewertung als Einfamilienhaus - Nutzungswert - Wochenendaufenthalt - Übergroße Grundstücksfläche - Bruttonutzungswert - Feststellbare Marktmiete - Kostenmiete - Wohnungswirtschaftliche Berechnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 543
  • DB 1972, 2189
  • BStBl II 1972, 883
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 17.10.1969 - VI R 17/67

    Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung des Vermieters im eigenen Mietwohnhaus

    Auszug aus BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71
    Der Nutzungswert ergibt sich aus der Gegenüberstellung des Bruttonutzungswerts und der tatsächlichen Werbungskosten (BFH-Urteil VI R 17/67 vom 17. Oktober 1969, BFH 97, 117, BStBl II 1970, 60).

    Die in der neueren BFH-Rechtsprechung anerkannte Errechnung des Nutzungswerts anhand des Anschaffungs- bzw. Herstellungsaufwands und der Unterhaltskosten (Kostenmiete) kommt nur mehr hilfsweise in Betracht, vor allem wenn sich die Marktmiete nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten feststellen läßt (Entscheidungen VI R 175/66 vom 8. März 1968, BFH 92, 8, BStBl II 1968, 435; VI R 336/67 vom 12. September 1969, BFH 96, 527, BStBl II 1969, 727; VI R 17/67).

  • BFH, 18.12.1970 - III R 32/70

    Erfordernis der Revisionsbegründung - Revisionsbegehren - Revisionsschrift - …

    Auszug aus BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71
    Die Revisionsbegründung genügt den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO, da sie die verletzte Rechtsnorm durch eine, allerdings knappe, Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils noch hinreichend bezeichnet (vgl. Entscheidungen des BFH I R 185/66 vom 8. März 1967, BFH 88, 230, BStBl III 1967, 342; III R 32/70 vom 18. Dezember 1970, BFH 101, 349, BStBl II 1971, 329).
  • BFH, 19.04.1972 - I R 62/70

    Überlassung eines Einfamilienhauses - Nutzung durch Gesellschafter - Verdeckte …

    Auszug aus BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71
    Dem steht das Urteil des I. Seants I R 62/70 vom 19. April 1972 (BFH 105, 364, BStBl II 1972, 594), in dem der Zinssatz von 4 v. H. als obere Grenze des Schätzungsrahmens bezeichnet wurde, nicht entgegen.
  • BFH, 08.03.1967 - I R 185/66
    Auszug aus BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71
    Die Revisionsbegründung genügt den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO, da sie die verletzte Rechtsnorm durch eine, allerdings knappe, Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils noch hinreichend bezeichnet (vgl. Entscheidungen des BFH I R 185/66 vom 8. März 1967, BFH 88, 230, BStBl III 1967, 342; III R 32/70 vom 18. Dezember 1970, BFH 101, 349, BStBl II 1971, 329).
  • BFH, 08.03.1968 - VI R 175/66

    Berücksichtigung einer angemessenen Verzinsung des im Grundstück angelegten …

    Auszug aus BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71
    Die in der neueren BFH-Rechtsprechung anerkannte Errechnung des Nutzungswerts anhand des Anschaffungs- bzw. Herstellungsaufwands und der Unterhaltskosten (Kostenmiete) kommt nur mehr hilfsweise in Betracht, vor allem wenn sich die Marktmiete nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten feststellen läßt (Entscheidungen VI R 175/66 vom 8. März 1968, BFH 92, 8, BStBl II 1968, 435; VI R 336/67 vom 12. September 1969, BFH 96, 527, BStBl II 1969, 727; VI R 17/67).
  • BFH, 12.09.1969 - VI R 336/67

    Einfamilienhaus - Inhaber des Nießbrauchs - Selbstnutzung - Nutzungswert - …

    Auszug aus BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71
    Die in der neueren BFH-Rechtsprechung anerkannte Errechnung des Nutzungswerts anhand des Anschaffungs- bzw. Herstellungsaufwands und der Unterhaltskosten (Kostenmiete) kommt nur mehr hilfsweise in Betracht, vor allem wenn sich die Marktmiete nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten feststellen läßt (Entscheidungen VI R 175/66 vom 8. März 1968, BFH 92, 8, BStBl II 1968, 435; VI R 336/67 vom 12. September 1969, BFH 96, 527, BStBl II 1969, 727; VI R 17/67).
  • BFH, 03.05.1963 - VI 140/61 U

    Anwendung der Einfamilienhaus-VO zur Ermittlung der Höhe des Nutzungswertes einer …

    Auszug aus BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71
    Steht die Wohnung zur jederzeitigen Benutzung zur Verfügung, so kann es nicht darauf ankommen, wie lange und wie oft sie tatsächlich benutzt wird (BFH-Entscheidungen IV 575/55 U vom 18. Oktober 1956, BFH 63, 492, BStBl III 1956, 385; VI 140/61 U vom 3. Mai 1963, BFH 77, 127, BStBl III 1963, 364).
  • BFH, 20.10.1965 - VI 292/64 U

    Kosten für ein Wandmosaik als Herstellungskosten und Ermittlung des …

    Auszug aus BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71
    Der Senat schließt sich insoweit dem Urteil des BFH VI 292/64 U vom 20. Oktober 1965 (BFH 84, 37, BStBl III 1966, 13) an.
  • BFH, 18.10.1956 - IV 575/55 U

    Auslegung zum Wohnzweck eines Wochenendhauses - Gewährung einer steuerlichen …

    Auszug aus BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71
    Steht die Wohnung zur jederzeitigen Benutzung zur Verfügung, so kann es nicht darauf ankommen, wie lange und wie oft sie tatsächlich benutzt wird (BFH-Entscheidungen IV 575/55 U vom 18. Oktober 1956, BFH 63, 492, BStBl III 1956, 385; VI 140/61 U vom 3. Mai 1963, BFH 77, 127, BStBl III 1963, 364).
  • RFH, 08.02.1928 - VI A 80/27
    Auszug aus BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71
    Ein bezugsfertig eingerichtetes Einfamilienhaus nutzt der Eigentümer schon dann zu Wohnzwecken, wenn es ihm nur zu vorübergehendem oder sonst kurzfristigem Aufenthalt, sei es als Absteigequartier oder an Wochenenden, dient (Entscheidungen des RFH VI A 80/27 vom 8. Februar 1928, RFH 23, 46; IV 125/38 vom 22. September 1938, RStBl 1938, 1182).
  • BFH, 11.10.1977 - VIII R 20/75

    Ermittlung des Nutzungswertes - Wohnung im eigenen Haus - Marktmiete - …

    Der Senat hält an der Rechtsmeinung nicht mehr fest, daß der anhand der Kostenmiete zu ermittelnde Nutzungswert im allgemeinen auch maßgeblich ist, sofern er den aus der Marktmiete abgeleiteten Nutzungswert übersteigt (Urteil des BFH vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883).

    Das FA errechnete demgegenüber den Nutzungswert unter Hinweis auf die Urteile des BFH vom 10. August 1972 VIII R 80/69 (BFHE 107, 199, BStBl II 1973, 10) und vom 10. August 1972 VIII R 82/71 (BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883) nach der Kostenmiete.

    Dieser Grundsatz gelte jedoch nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25. April 1972 VIII R 138/70, BFHE 106, 57, BStBl II 1972, 759) und der Urteile VIII R 80/69 und VIII R 82/71 dann nicht, wenn die anhand des Anschaffungs- und Herstellungsaufwands und der Unterhaltskosten ermittelte Miete (Kostenmiete) höher sei als die aus Vergleichsobjekten abgeleitete Marktmiete.

    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen VIII R 80/69, VIII R 138/70 und VIII R 82/71 ohne ausdrückliche Erwähnung des § 8 Abs. 2 EStG diese Rechtsmeinung übernommen und ausgeführt, daß als Bruttonutzungswert die mutmaßliche Rohmiete (Marktmiete) anzusetzen sei.

  • BFH, 13.12.1974 - III R 82/73

    Abweichung der üblichen Miete von der vereinbarten Miete um mehr als 20 v. H. …

    a) Die Klägerin wendet dagegen zunächst unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 10. August 1972 VIII R 82/71 (BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883) ein, das FG hätte mangels vergleichbarer vermieteter Einfamilienhäuser in der Umgebung auf den überregionalen Wohnungsmarkt abstellen müssen.

    Dabei verkennt die Klägerin, daß im Entscheidungsfalle VIII R 82/71 eine auf § 8 Abs. 2 EStG i. V. m. § 217 AO gestützte Schätzung des Nutzungswerts einer eigengenutzten Wohnung durchzuführen war, die nicht den Bindungen des § 79 Abs. 2 BewG unterliegt.

    Es trifft zu, daß der VI. und der VIII. Senat des BFH in ihren Entscheidungen vom 8. März 1968 VI R 175/66 (BFHE 92, 8, BStBl II 1968, 435) und VIII R 82/71 eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals bzw. des Eigenkapitals in Höhe von 4 v. H. angenommen haben.

    Dies kommt vor allem in dem Urteil VIII R 82/71 klar zum Ausdruck, das von der "Verzinsung des Eigenkapitals" spricht und damit das für die Herstellung des bebauten Grundstücks eingesetzte Kapital dem Eigenkapital gleichsetzt.

  • BFH, 28.03.1974 - IV R 172/71

    Ermittlung des Nutzungswertes - Landwirtschaftliches Betriebsvermögen - Wohnung …

    Ob für eine solche Wohnung zur Ermittlung des Nutzungswertes die allgemeinen Grundsätze (vgl. Urteil vom 10. August 1972 VIII 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883) anzuwenden sind oder nach der obigen Entscheidung Abschläge a) wegen der sich aus der Zugehörigkeit zur Landwirtschaft ergebenden generellen wertmindernden Faktoren und b) wegen der besonderen den Wert beeinträchtigenden Umstände des Einzelfalles vorzunehmen sind, ist jedoch in jedem Fall gesondert festzustellen.

    Dem sich danach ergebenden Betrag sind die AfA und die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen hinzuzurechnen, um den jährlichen Bruttomietwert zu erhalten (vgl. die Urteile des BFH vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883, und VIII R 80/69, BFHE 107, 199, BStBl II 1973, 10).

    Ergibt die Prüfung bei einem Gartenbaubetrieb, daß die tatsächlichen Gegebenheiten die Anwendung der speziell auf die Landwirtschaft zugeschnittenen Grundsätze des Urteils IV R 105/72 nicht rechtfertigen, so ist der Wert der Wohnung nach den allgemeinen Grundsätzen für die Ermittlung des Nutzungswertes eigener Wohnungen zu ermitteln, die keine Einfamilienhäuser sind (vgl. die oben angeführten Urteile VIII R 82/71 und VIII R 80/69).

    Außerdem wird der Zinssatz für das eingesetzte Kapital in der Regel höher als bei der eigentlichen Landwirtschaft anzusetzen sein (vgl. BFH-Urteil VIII R 82/71).

  • BFH, 26.07.1977 - VIII R 59/77

    Ferieneigentumswohnung - Vermietung an Feriengäste - Ausschließliche Nutzung - …

    Der Beklagte und Revisionskläger (FA) rechnete zusätzlich auch für die Zeit des Leerstehens den Nutzungswert nach der Einfamilienhaus-Verordnung hinzu, weil dem Kläger die Benutzung jederzeit möglich gewesen sei (Hinweis auf Urteil des BFH vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883).

    Deshalb könnten die Grundsätze des BFH-Urteils VIII R 82/71 nicht angewendet werden, wenn es sich um zur Vermietung bestimmte und entsprechend angebotene Ferienhäuser handele.

    Dann sei aber nach dem BFH-Urteil VIII R 82/71 der Nutzungswert auch für die Zeit des Leerstehens der Wohnung nach der EinfHaus-VO anzusetzen.

  • BFH, 07.04.1987 - IX R 133/84

    Erwerb eines Grundstücks - Einfamilienhaus - Absicht der späteren Eigennutzung - …

    Es genügt dann, daß das Haus zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht (Anschluß an das BFH-Urteil vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883).

    Denn der Begriff der Selbstnutzung ist weit zu fassen, so daß die Besteuerung des Nutzungswerts einsetzt, wenn eine hinreichend ausgestattete Wohnung vorhanden ist, die dem Eigentümer jederzeit zur selbständigen Nutzung zur Verfügung steht (BFH-Urteile vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883, und vom 26. Juli 1977 VIII R 194/73, BFHE 122, 522, BStBl II 1977, 723).

  • BFH, 22.01.1980 - VIII R 134/78

    Zur Besteuerung des Nutzungswertes einer in Spanien belegenen eigengenutzten …

    Zwar könne nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für ein nicht ständig genutztes, nur zum Wochenendaufenthalt dienendes Wohngrundstück ein Nutzungswert anzusetzen sein, wenn die Wohnung dem Steuerpflichtigen zur jederzeitigen Benutzung zur Verfügung stehe (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883).

    Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) und BFH hat den Begriff der Nutzung weit ausgelegt und hierunter schon das zur jederzeitigen Nutzung Zurverfügungstehen einer Wohnung als ausreichend angesehen, wobei es nicht darauf ankommt, ob und wie oft die Wohnung genutzt wird (BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883, und die weiteren Rechtsprechungshinweise dort).

  • BFH, 09.09.1997 - IX R 52/94

    Wohnflächenberechnung für Kostenmiete

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für selbstgenutzte Wohnungen in Zweifamilienhäusern, sondern gleichermaßen für Einfamilienhäuser auf übergroßen Grundstücken (vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883 und VIII R 80/69, BFHE 107, 199, BStBl II 1973, 10).
  • BFH, 21.01.1986 - IX R 7/79

    Kostenmiete - Rohmietwert - Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung - …

    Es kommt hinzu, daß nach der II. BVO, die der erkennende Senat wie bisher für eine geeignete Grundlage für die Ermittlung der Kostenmiete im Rahmen des § 21 Abs. 2 EStG hält, eine verhältnismäßig niedrige Verzinsung des investierten Eigenkapitals (vgl. hierzu schon die BFH-Urteile vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883, und in BFHE 107, 199, BStBl II 1973, 10) und eine Abschreibung von nur 1 v. H. der Baukosten (§ 25 Abs. 2 II. BVO) zugrunde gelegt wird.
  • BFH, 26.07.1977 - VIII R 194/73

    Eigennutzung - Ferieneigentumswohnung - Ermittlung des Nutzungswertes - Zeitweise …

    Eine Eigennutzung i. S. der EinfHaus-VO ist auch dann gegeben, wenn eine Ferien(eigentums)wohnung nur zeitweise genutzt wird (BFH-Urteil vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883).

    Andererseits jedoch hat der Senat ausgesprochen, daß es für die Annahme einer Eigennutzung ausreicht, wenn die Wohnung dem Eigentümer zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht (Urteil vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883).

  • BFH, 30.01.1974 - IV R 105/72

    Nutzungswert einer Wohnung - Berechnung - Landwirt - Kostenmiete - …

    Nur wenn seine Wohnung die übliche Größe überschreitet, sind die daraus gezogenen fiktiven Einkünfte nach § 21 Abs. 2 EStG nach den allgemeinen Grundsätzen für die Ermittlung des Nutzungswertes eigener Wohnungen zu ermitteln, die keine Einfamilienhäuser sind (vgl. hierzu Entscheidung des BFH vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883, und die im BFH-Urteil vom 10. August 1972 VIII R 80/69, BFHE 107, 199, BStBl II 1973, 10, angeführte Rechtsprechung des BFH).

    Dem sich danach ergebenden Betrag sind die AfA und die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen hinzuzurechnen, um den jährlichen Bruttomietwert zu erhalten (vgl. die o. a. BFH-Urteile VIII R 82/71 und VIII R 80/69).

  • BFH, 30.01.1974 - IV R 110/73

    Wohnhaus eines Landwirts - Einliegerwohnung - Schätzung des Nutzungswertes - …

  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85

    Ausbildungsförderungsrechtlicher Begriff der selbstgenutzten Eigentumswohnung

  • BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88

    Steuerermäßigung nach § 34 f EStG in der vor Inkrafttreten des WohneigFG …

  • BFH, 23.10.1984 - IX R 45/81

    Nutzungswert - Ermittlung des Nutzungswerts - Einfamilienhaus - Umbau eines …

  • BFH, 07.03.1985 - IV R 141/82

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Zurechnung des Nutzungswertes - …

  • BFH, 14.12.1976 - VIII R 99/72

    Ansetzung von Einkünften - Nutzung der Wohnung im eigenen Haus - Ausübung einer …

  • BFH, 10.08.1972 - VIII R 80/69

    Wohnung - Gesamte Grundstück - Unbebaute Grundstücksflächen - Räumlicher …

  • BFH, 19.03.1991 - IX R 55/85

    Anforderungen an Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzungswerts einer …

  • BFH, 19.11.1991 - IX R 163/88

    Ermittlung eines nach § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) …

  • FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 V 4462/01

    Eigenheimzulage: Mindestnutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • BFH, 24.09.1985 - IX R 39/80

    Inländische Besteuerung des Nutzungswertes eines in Spanien belegenen …

  • BFH, 30.07.1991 - IX R 170/88

    Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzwertes einer Wohnung durch …

  • BFH, 07.04.1987 - IX R 134/84

    Erwerb eines Grundstücks - Einfamilienhaus - Absicht der späteren Eigennutzung - …

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