Rechtsprechung
| BFH, 13.12.1972 - VII B 83/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Erledigung der Hauptsache - Ausbleiben der Einspruchsentscheidung - Zureichender Grund - Billiges Ermessen - Kostenentscheidung - Verzögerung des Vorverfahrens
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 108, 89
- DB 1973, 1002
- BStBl II 1973, 262
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BFH, 31.08.1971 - VII R 36/70
Mitteilung des HZA - Abschöpfungsnachforderungsbescheid - Aussetzung der …
Auszug aus BFH, 13.12.1972 - VII B 83/71
Im vorliegenden Falle hatte das HZA der Klägerin vor der Klage vom 27. Dezember 1968 für die Unterlassung einer alsbaldigen Einspruchsentscheidung einen zureichenden Grund im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO durch die Erklärung vom 30. Januar 1968 mitgeteilt, es setze die Entscheidung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den von ihr gegen den Widerrufsbescheid der EVSt erhobenen Einspruch aus (vgl. BFH-Beschluß vom 31. August 1971 VII R 36/70, BFHE 103, 381, BStBl II 1972, 20).Angesichts des Art. 19 Abs. 4 GG und des Bemühens der Klägerin, die Jahresfrist des § 46 Abs. 2 FGO zu wahren, erscheint es dem Senat anders als in seinem Beschluß VII R 36/70 im gegenwärtigen Falle billig, die Folgen des Vorliegens eines zureichenden Grundes für das Ausbleiben der Einspruchsentscheidung nur zur Hälfte die Klägerin tragen zu lassen.
- BFH, 10.11.1971 - I B 14/70
Erheblicher Spielraum des Gerichts - Mögliche Verhaltensweisen - Wahlrecht - …
Auszug aus BFH, 13.12.1972 - VII B 83/71
Von Bedeutung kann insbesondere die Frage sein, ob bei vernünftiger Würdigung ein Anlaß bestanden hatte, das Gericht anzurufen (vgl. BFH-Beschluß vom 10. November 1971 I B 14/70, BFHE 104, 39, BStBl II 1972, 222). - BFH, 09.04.1968 - I B 48/67
Anforderungen an die Mitteilung eines zureichenden Grundes
Auszug aus BFH, 13.12.1972 - VII B 83/71
Unter diesen besonderen Verhältnissen des Einzelfalles gelte die Jahresfrist des § 46 Abs. 2 erster Halbsatz FGO nicht (Beschluß des BFH vom 9. April 1968 I B 48/67, BFHE 92, 170, BStBl II 1968, 471). - BFH, 03.02.1970 - VII K 13/68
Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache durch Änderung des …
Auszug aus BFH, 13.12.1972 - VII B 83/71
Deshalb war die Rücknahme des Nachforderungsbescheides nicht Ausdruckeines Willens, dem Antrag der Klägerin stattzugeben, sondern nur die zwangsläufige Folge der Rücknahme des Widerrufsbescheides der EVSt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. September 1968 VI B 101/67, BFHE 93, 298, BStBl II 1968, 780, und vom 3. Februar 1970 VII K 13/68, BFHE 98, 328, BStBl II 1970, 328). - BFH, 13.09.1968 - VI B 101/67
Folgebescheid - Grundlagenbescheid - Gesetzliche Kostenregelung
Auszug aus BFH, 13.12.1972 - VII B 83/71
Deshalb war die Rücknahme des Nachforderungsbescheides nicht Ausdruckeines Willens, dem Antrag der Klägerin stattzugeben, sondern nur die zwangsläufige Folge der Rücknahme des Widerrufsbescheides der EVSt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. September 1968 VI B 101/67, BFHE 93, 298, BStBl II 1968, 780, und vom 3. Februar 1970 VII K 13/68, BFHE 98, 328, BStBl II 1970, 328).
- BFH, 01.10.1974 - VII B 18/73
Grundsätzliche Bedeutung - Erledigungserklärung - Einseitige Erledigungserklärung …
Ist der Nachforderungsbescheid zurückgenommen worden, und haben beide Verfahrensbeteiligte übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erklärt, ging der BFH in dem angeführten Beschluß VII R 36/70 und in dem weiteren Beschluß vom 13. Dezember 1972 VII B 83/71 (BFHE 108, 89, BStBl II 1973, 262) davon aus, daß sich die Hauptsache erledigt hat und nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden ist. - FG Baden-Württemberg, 13.06.1996 - 6 K 265/95
Abzugsfähigkeit von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung; Mietverhältnis …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Schleswig-Holstein, 20.03.2001 - V 235/00
Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Bremen, 23.06.1999 - 298353K 2
Kostentragung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten in der …
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