Rechtsprechung
| BFH, 15.06.1973 - VI R 85/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Berechnung der Revisionsfrist - Beurkundung der Zustellungszeit - Zustellungsdatum - Fristwahrung - Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer - Private Benutzung - Geldwerter Vorteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 109, 526
- NJW 1974, 256
- DB 1973, 1681
- BStBl II 1973, 781
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BFH, 21.06.1963 - VI 306/61 U
Kostenlose Überlassung eines Pkw durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung des …
Auszug aus BFH, 15.06.1973 - VI R 85/71
Der Senat hält insoweit an seiner Rechtsprechung (Urteil vom 21. Juni 1963 VI 306/61 U, BFHE 77, 191, BStBl III 1963, 387) nicht mehr fest.Dabei ging das FA entsprechend dem Urteil des BFH vom 21. Juni 1963 VI 306/61 U (BFHE 77, 191, BStBl III 1963, 387) davon aus, daß der Kläger durch die Überlassung des PKW zum privaten Gebrauch einen nicht in Geld bestehenden Vorteil erhalten habe, weil er sich nach seinen Einkommensverhältnissen auch privat ein Auto angeschafft hätte, wenn ihm der Arbeitgeber nicht den Wagen auch zur privaten Nutzung bereitstellen würde.
- BFH, 02.10.1968 - VI R 64/68
Anrechnung eines Mietvorteils auf Grund einer verbilligten Dienstwohnung auf den …
Auszug aus BFH, 15.06.1973 - VI R 85/71
Die Auffassung, daß einem Arbeitnehmer auch dann ein geldwerter Vorteil zufließe, wenn er selbst keine entsprechenden Aufwendungen machen würde, trage auch das Urteil des BFH vom 2. Oktober 1968 VI R 64/68 (BFHE 94, 23, BStBl II 1969, 73), das zur Frage der Berechnung des Mietvorteils bei Überlassung einer verbilligten Wohnung durch den Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer ergangen sei.Die objektiven Merkmale als allein entscheidende Grundlage für die Besteuerung der Sachbezüge hat der BFH in dem vom FG angeführten Urteil VI R 64/68 herausgestellt und betont, daß nicht nach der Einstellung, den persönlichen Verhältnissen und Bedürfnissen des Steuerpflichtigen gegangen werden dürfe.
- BFH, 27.01.1972 - II R 148/70
Steuerpflicht - GmbH - Eintritt in KG - Persönlich haftende GmbH - GmbH & Co. KG …
Auszug aus BFH, 15.06.1973 - VI R 85/71
Das ergibt sich aus dem System der FGO, nach dem die Bindungswirkung von Urteilen nur den einzelnen Steuerfall betrifft (BFH-Urteil vom 27. Januar 1972 II R 148/70, BFHE 105, 68, BStBl II 1972, 431 [433]). - BFH, 26.01.1968 - VI R 122/66
Überlassung betrieblicher Kraftwagen - Private Fahrten - …
Auszug aus BFH, 15.06.1973 - VI R 85/71
Das Urteil hat allerdings weiter für die Bewertung des Sachbezugs "Autonutzung" Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1968 VI R 122/66, BFHE 91, 410, BStBl II 1968, 361).
- BFH, 22.07.1988 - III R 175/85
Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise
Die Einstellung, die persönlichen Verhältnisse und die Bedürfnisse des Steuerpflichtigen sind insoweit grundsätzlich ohne Belang (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juni 1973 VI R 85/71, BFHE 109, 526, BStBl II 1973, 781). - BFH, 23.10.1985 - I R 248/81
Einkünfte aus Kapitalvermögen - Besonderes Entgelt - Begriff der Einnahme - …
So sind z. B. die unentgeltliche Überlassung eines Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer, die Überlassung einer Wohnung an Arbeitnehmer gegen eine unangemessen niedrige Miete, die Gewährung von Freiflügen an Arbeitnehmer, die Unentgeltlichkeit eines Arbeitgeberdarlehens, die kostenlose Telefonnutzung durch den Arbeitnehmer als Einnahmen (Iohnsteuerpflichtiger Sachbezug) behandelt worden (BFH-Urteile vom 14. Juli 1961 VI 218/58 U, BFHE 73, 380, BStBl III 1961, 405; vom 20. August 1965 VI 54/64 U, BFHE 84, 279, BStBl III 1966, 101; vom 3. März 1972 VI R 242/68, BFHE 105, 124, BStBl II 1972, 490; vom 15. Juni 1973 VI R 85/71, BFHE 109, 526, BStBl II 1973, 781; vom 22. Oktober 1976 VI R 26/74, BFHE 120, 379, BStBl II 1977, 99). - FG Münster, 29.10.2025 - 9 K 1180/22
Körperschaftsteuer: Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den (faktischen) …
Dies entspricht der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zu § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG (vgl. BFH, Urteile vom 15.06.1973 VI R 85/71, BStBl II 1973, 781, juris-Rz. 11;… vom 22.07.1988 III R 175/85, BStBl II 1988, 995, juris-Rz. 17;… vom 25.05.1992 VI R 91/89, BFHE 168, 266, BStBl II 1992, 856, Rz. 21 f.) und ergibt sich aus § 9 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BewG, wonach zwar grundsätzlich alle Umstände, die den Preis beeinflussen, nicht aber ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen sind (vgl. demgegenüber BFH…, Urteil vom 27.11.1974 I R 250/72, BStBl II 1975, 306, juris-Rz. 11, mit Bedenken gegen die Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 3 BewG [§ 10 Abs. 2 Satz 3 BewG in der damaligen Fassung] auf die Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung auf Ebene der Körperschaft, weil diese Umstände zu berücksichtigen seien, wenn sie ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter bei dem Geschäft mit einem Nichtgesellschafter in Betracht gezogen hätte).
- LAG Hamm, 13.07.1992 - 17 Sa 1824/91
Tariflohnerhöhung; Tarifvertrag; Lohnerhöhung; Mietzuschuß; Urlaubsgeld; …
Zwar liegt in der kostenlosen privaten Nutzungsmöglichkeit eines vom Arbeitgeber überlassenen PKW's eine steuerpflichte Einnahme im Sinne des § 8 EStG und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sich auch sonst einen privaten PKW anschaffen würde (vgl. BFH, Urteil vom 15.06.1973 - VI R 85/71 -, BStBl. II, 791). - BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74
Kostenlose Führung privater Ferngespräche auf Dienstapparaten als …
Dieser Ansicht stehe das Urteil des BFH vom 15. Juni 1973 VI R 85/71 (BFHE 109, 526, BStBl II 1973, 781) nicht entgegen, nach dem die Überlassung eines PKW des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer zur kostenlosen privaten Benutzung auch dann als Sachlohn anzusehen sei, wenn der Arbeitnehmer sich nach seinen Einkommensverhältnissen sonst einen PKW privat nicht anschaffen würde. - BFH, 23.02.1979 - VI R 74/76
Betriebsveranstaltung - Zuwendung - Verwaltungsvereinfachung - Freigrenze
Der Annahme einer objektiven Bereicherung der Arbeitnehmer steht auch nicht entgegen, daß diese sonst entsprechende Aufwendungen nicht getätigt hätten (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juni 1973 VI R 85/71, BFHE 109, 526, BStBl II 1973, 781). - FG Köln, 22.05.2003 - 10 K 3932/98
Begriff der Betriebseinnahme und berufliche/betriebliche Veranlassung einer …
Denn es kommt nicht darauf an, ob durch den zugewendeten Vermögenswert eigene Aufwendungen erspart werden (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juni 1973 VI R 85/71, BFHE 109, 526, BStBl II 1973, 781 und vom 20. April 1989 IV R 106/87, BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641;… ferner BFH-Urteile vom 7. Februar 1997 VI R 34/96, BFH/NV 1997, 401 …und vom 9. März 1990 VI R 48/87, a.a.O.). - BFH, 17.07.1981 - VI R 204/78
Betriebsveranstaltung - Arbeitgeber - Verwaltungsvereinfachung - …
Der Annahme einer objektiven Bereicherung der Arbeitnehmer steht auch nicht entgegen, daß diese sonst entsprechende Aufwendungen nicht getätigt hätten (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juni 1973 VI R 85/71 , BFHE 109, 526 , BStBl II 1973, 781 ).
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