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Rechtsprechung
   BFH, 12.09.1973 - I R 249/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,848
BFH, 12.09.1973 - I R 249/71 (https://dejure.org/1973,848)
BFH, Entscheidung vom 12.09.1973 - I R 249/71 (https://dejure.org/1973,848)
BFH, Entscheidung vom 12. September 1973 - I R 249/71 (https://dejure.org/1973,848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung - Kapitalgesellschaft - Mitglied des Aufsichtsrats - Durchbrechung des dualistischen Systems - Aufgaben der Geschäftsführung - Abzugsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 12

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsverbot nach § 12 Ziff. 3 KStG bei Vergütung für eine sowohl als Aufsichtsratstätigkeit als auch als gesellschaftsrechtlich bedingte Mitarbeit anzusprechende Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 110, 277
  • DB 1973, 2072
  • BStBl II 1973, 872
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …

    Auszug aus BFH, 12.09.1973 - I R 249/71
    Soweit die Klägerin -- entgegen der Vorschrift des § 120 Abs. 2 FGO einen förmlichen Antrag nicht gestellt hat, sieht der Senat diesen Mangel als geheilt an, da die fristgerecht eingereichte Revisionsbegründungsschrift das Revisionsbegehren der Klägerin deutlich macht (so auch Urteil des RG vom 28. Oktober 1938 III 88/38, RGZ 158, 346; Beschluß des BVerwG vom 8. November 1954 GrS 1/54, V C 61/54, BVerwGE 1, 222).
  • BFH, 20.09.1966 - I 265/62

    Steuerliche Behandlung von Zahlungen einer Aktiengesellschaft an ihre …

    Auszug aus BFH, 12.09.1973 - I R 249/71
    Er macht -- zumal in Verbindung mit der Aufzählung dieser Tätigkeiten in der Revisionsbegründung -- deutlich, daß hier keine Sondertätigkeiten für die Gesellschaft wahrgenommen wurden, die aus dem Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit in einer Weise herausfielen, wie dies im BFH-Urteil vom 20. September 1966 I 265/62 (BFHE 87, 8, BStBl III 1966, 688) herausgestellt wurde.
  • BFH, 27.01.1971 - I R 162/69

    Kreditausschuß eines Unternehmens - Vertreter der Darlehnsgeber - …

    Auszug aus BFH, 12.09.1973 - I R 249/71
    Zwar könnten trotz der grundsätzlichen Nichtabzugsfähigkeit von Aufsichtsratsvergütungen (§ 12 Nr. 3 KStG) auch an Mitglieder des Aufsichtsrats steuerrechtlich abzugsfähige Beträge gezahlt werden, wenn diese auf besonderer Vereinbarung beruhende Entgelte für eine Tätigkeit des Empfängers darstellten, die unabhängig von seiner Funktion als Aufsichtsratsmitglied sei (Urteil des BFH vom 27. Januar 1971 I R 162/69, BFHE 101, 221, BStBl II 1971, 310).
  • RG, 28.10.1938 - III 88/38

    1. Unter welchen Umständen ist die Revision zulässig, wenngleich die …

    Auszug aus BFH, 12.09.1973 - I R 249/71
    Soweit die Klägerin -- entgegen der Vorschrift des § 120 Abs. 2 FGO einen förmlichen Antrag nicht gestellt hat, sieht der Senat diesen Mangel als geheilt an, da die fristgerecht eingereichte Revisionsbegründungsschrift das Revisionsbegehren der Klägerin deutlich macht (so auch Urteil des RG vom 28. Oktober 1938 III 88/38, RGZ 158, 346; Beschluß des BVerwG vom 8. November 1954 GrS 1/54, V C 61/54, BVerwGE 1, 222).
  • BFH, 11.03.1981 - I R 8/77

    Vergütung - Aufsichtsratsmitglied - Abzugsfähigkeit von Vergütungen - Überwachung …

    Als Überwachungsorgane sind auch solche Einrichtungen angesehen worden, die, wie die häufig vorkommenden Verwaltungsräte oder Beiräte, eine Zwischenstellung zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat einnehmen, aber im wesentlichen oder überwiegend eine Überwachungstätigkeit ausüben (Urteil des Reichsfinanzhofs RFH - vom 19. November 1935 I A 94, 95/34, RStBl 1936, 141, BFH-Urteil vom 12. September 1973 R 249/71, BFHE 110, 277, BStBl II 1973, 872).
  • BFH, 15.11.1978 - I R 65/76

    Vergütung - Kreditausschuß - Öffentlich-rechtliche Sparkasse - Verwaltungsrat - …

    Eine Tätigkeit dieser Art hat der BFH jedoch für Fälle verneint, in denen sich das Verhalten der betreffenden Person sowohl als Aufsichtsratstätigkeit als auch als gesellschaftsrechtlich bedingte Mitarbeit an der Geschäftsführung darstellte (Urteil vom 12. September 1973 I R 249/71, BFHE 110, 277, BStBl II 1973, 872), oder in denen Aufsichtsratsmitglieder neben anderen, teils der steuerpflichtigen GmbH angehörenden, teils ihr nicht angehörenden Personen Mitglieder eines über die Bewilligung von Darlehen entscheidenden Kreditausschusses gewesen waren (Urteil des BFH vom 27. Januar 1971 I R 162/69, BFHE 101, 221, BStBl II 1971, 310; in der zuletzt genannten Sache entsprang die Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern der GmbH in den Kreditausschuß deren freier Entschließung, war also nicht "zufällig" i. S. des Urteils des RFH vom 21. Juni 1935 I A 92/35, RStBl 1935, 1435).
  • BFH, 31.01.1978 - VIII R 159/73

    Aufsichtsratsmitglied - Repräsentationsaufgabe - Geschäftsführung - Körperschaft

    Der Begriff der überwachenden Tätigkeit wird weit ausgelegt (vgl. z. B. Urteile des BFH vom 20. September 1966 I 265/62, BFHE 87, 8, BStBl III 1966, 688; vom 12. September 1973 I R 249/71, BFHE 110, 277, BStBl II 1973, 872; vom 30. September 1975 I R 46/74, BFHE 117, 358, BStBl II 1976, 155).
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