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Rechtsprechung
   BFH, 11.12.1974 - I R 104/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,959
BFH, 11.12.1974 - I R 104/73 (https://dejure.org/1974,959)
BFH, Entscheidung vom 11.12.1974 - I R 104/73 (https://dejure.org/1974,959)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 1974 - I R 104/73 (https://dejure.org/1974,959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tatsächliche Geschäftsführung - Erfüllung eines gemeinnützigen Zwecks - Verhinderung der Erfüllung - Außergewöhnliche Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GemV § 15; KStG § 4 Abs. 1 Nr. 6

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 495
  • BStBl II 1975, 458
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 16.05.2007 - I R 14/06

    Ende der Körperschaftsteuerbefreiung mit Eröffnung des Konkursverfahrens oder …

    Da die eigentliche steuerbegünstigte Tätigkeit endgültig eingestellt wurde und die Vermögensverwaltung kein steuerbegünstigter Zweck i.S. der §§ 52 bis 54 AO ist (Senatsurteil vom 11. Dezember 1974 I R 104/73, BFHE 114, 495, BStBl II 1975, 458; FG München, Urteil vom 10. Juni 2003 6 K 4856/02, juris), liegen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG im Streitjahr nicht vor (…Schauhoff, Handbuch der Gemeinnützigkeit, 2. Aufl., § 8 Rz 31).
  • BFH, 23.07.2003 - I R 29/02

    Gemeinnützigkeit bei Vorbereitungshandlungen

    d) Die vorbereitenden Handlungen müssen allerdings, was sich aus der von § 63 Abs. 1 AO 1977 geforderten Zweckgerichtetheit ergibt, ernsthaft auf die Erfüllung eines steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecks gerichtet und hierzu objektiv geeignet sein (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1974 I R 104/73, BFHE 114, 495, BStBl II 1975, 458).
  • FG München, 24.10.2000 - 6 K 2167/98

    Gemeinnützigkeit eines neugegründeten Segelsportvereins für eine Anlaufphase auch …

    2 a) Das BFH-Urteil vom 11. Dezember 1974 I R 104/73 (BStBl II 1975, 458 ) betrifft einen Sonderfall.

    Im Fall in BStBl II 1975, 458 , hat der BFH eine zeitweilige Unterbrechung der tatsächlichen Geschäftsführung als gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich angesehen, wenn die Körperschaft "ernsthaft bestrebt und in der Lage ist", die Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen.

  • FG Niedersachsen, 15.09.2005 - 6 K 609/00

    Körperschaftssteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung; Verlust der …

    Dem Urteil des BFH vom 11. Dezember 1974 I R 104/73, BStBl II 1975, 458, lag der Sachverhalt zugrunde, dass sich ein Spezialsportverein wegen der Beschlagnahme seiner Anlagen nach dem Zweiten Weltkrieg nur gelegentlich satzungsgemäß betätigen konnte.
  • FG München, 10.06.2003 - 6 K 4856/02

    Untätiger Verein nicht gemeinnützig; Körperschaftsteuer 1997, 1998 und 1999

    2.) Aus dem BFH-Urteil vom 11. Dezember 1974 I R 104/73 (BStBl II 1975, 458) folgt nichts anderes; es betrifft einen Sonderfall.
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